Naja Christopher Posch ist meiner Meinung nach nicht geeignet um reale Probleme zu lösen. Was der macht ist nur Anträge stellen oder wenns nicht klappt aus seiner eigenen Tasche den Schaden zu regulieren.
Ein Standesbeamter ist aber nicht davon zu beeindrucken. Ein Standesbeamter muss sorgfältig arbeiten und muss für jede Entscheidung grade stehen. Außerdem ist keiner ggü. einem Standesbeamten weisungsbefugt. Der Bürgermeister darf z.B. einem Standesbeamten keine Eintragungen in die Register "befehlen". Da müsste man entsprechend klagen. Da Gerichte Tatsachen feststellen, kann der Standesbeamte aufgrund dessen auch Eintragungen in die Register machen.
Bellabianca1978 schrieb am 21.07.2014 um 18:05:08: abh oder standesamt ein Eheaufhebungsverfahren einleitet sie beweisen müssen oder?
Ja. Aber überleg mal: Es steht für euch schlecht. Er kommt mit einer polnischen Aufenthaltserlaubnis zur Führung der Ehe zur Ausländerbehörde. D.h. eine Vorehe besteht oder bestand. Im gleichen Zuge bringt er eine neue Ehefrau.
D.h. laut Aktenlage besteht wohl die Wahrscheinlichkeit einer Doppelehe. Man gibt euch die Möglichkeit euch zu erklären. Ihr nehmt das als Angebot. Diese sehen das als Entlastung. Denn wenn die jetzt ein Eheaufhebungsverfahren starten, dann bedeutet das auch Arbeit. Unabhängig hiervon würde man die polnische Behörden um Auskunft bitten. Diese würden sagen: Ja laut unserem Heiratsregister Herr X ist weiterhin mit Frau X verheiratet. Frau B kennen wir nicht.
Damit hätte die Behörde ihre Beweise schnell zusammen.
Ihr müsstet also weiterhin die rechtsgültige Ehescheidung in Tunesien nachweisen.
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Was tapir schreibt ist auch ein gutes Argument für euch.