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Scheidung wird nicht anerkannt (Gelesen: 53.426 mal)
tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #150 - 29.08.2014 um 22:26:28
 
Wen meinst Du mit 'die Frau von Gericht'? Die Richterin? Was wurde entschieden? Gibt es ein Urteil oder einen Vergleich?
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Bellabianca1978
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Antwort #151 - 31.08.2014 um 13:12:39
 
Und ich betone auch nochmal:

Das Einwohnermeldeamt trägt uns nicht als verheiratet ein. Ich habe damals ein Aufstand gemacht.der Chef kam.aber es nutzte nichts.der Standesbeamte hat gesagt nicht ändern da sache unklar.
Es ist ja nicht so das wir nichts versucht haben.
Ich weiß das wir absolut im recht sind. Nützt nur nix wenn man es nicht durchsetzen kann oder
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salama11
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Antwort #152 - 01.09.2014 um 09:12:38
 
Hallo, Bellabianca.
lese schon seit einiger Zeit mit, wollte aber das Treiben nicht noch verrückter machen.
Aras hat völlig Recht.
Wenn die Meldebehörde das nicht akzeptiert, dann die entsprechende Aufsichtsbehörde einschalten und eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.
Die oberste Aufsichtsbehörde der Meldeämter ist immer das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes.
Manchmal reicht es schon, das nur zu erwähnen.
Standesamt und Meldeamt sind zwei unterschiedliche Baustellen.
Kann ja wohl nicht wahr sein, das man die Menschen derart in Angst und Schrecken versetzt! Wo leben wir denn?
Viel Erfolg!
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Aras
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Antwort #153 - 01.09.2014 um 10:34:00
 
Man kann natürlich auch die daumenschrauben enger drehen, indem man ein gutbezahltes Jobangebot für den Ehemann findet. Dann geht man zum einwohnermeldeamt und verlangt einen sofortigen schriftlichen Bescheid. Wenn die Ablehnen, dann kann man das das vor Gericht bringen. Da wäre dann das Innenministerium als Aufsichtsbeschwerde zuständig und man könnte dann sagen: Schau mal, mein Mann hat einen Job in mit einem Gehalt von 2000€ pro Monat. Durch die Ablehnung hat er keine Arbeitserlaubnis. Wir können entweder vor Gericht gehen und solange warten und wenn ihr verloren habt, dann müsst ihr den Vermögensschaden ersetzen.

Vielleicht kann man sogar einen eilantrag stellen, da er mit Duldung ausreisepflichtig ist und abgeschoben werden kann. Zudem muss er ja sein Lebensunterhalt sichern. Wenn du also Hartz IV bekommst und er nix hat, dann seid ihr ja unter dem Existenzminimum. Dann könnte man es als eilbedürftig betrachten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Bellabianca1978
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Antwort #154 - 01.09.2014 um 12:21:12
 
Er hat auch schon Arbeit nur darf er ja nicht weil nur Duldung. Auch ein vollzeitjob. Ich weiß nicht mehr wo ich anfangen soll.ich drehe mich im Kreis
Wo soll ich einen elan tragen auf was stellen?

@salama
Ich nehme jede Hilfe an nur immer her mit Ideen. Der Standesbeamte fuchtelt überall rein.sogar bei der abh
Ich weiß nicht mehr weiter
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #155 - 01.09.2014 um 12:33:58
 
Wo Du anfangen sollst: die Nachfragen hier beantworten sonst kann Dir keiner helfen.
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Bellabianca1978
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Antwort #156 - 01.09.2014 um 13:44:50
 
Das habe ich ja getan Tiger.
Wie gesagt Arbeit ist da. Nur auch die abh "arbeitet" ja Mut dem Standesbeamten zusammen. Alle treten uns mit füssen oder kommt das nur mir so vor
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Antwort #157 - 01.09.2014 um 15:31:44
 
Geh zum Einwohnermeldeamt und stell den Antrag zur Änderung des Familienstandes im Melderegister schriftlich mit einem zwei- oder dreizeiler. Erzähl denen du bestehst auf eine schriftliche Ablehnung. Bei der Gelegenheit kannst du auch erwähnen das die Ablehnung Grundlage für deine Dienstaufsichtsbeschwerde sein wird.
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Antwort #158 - 10.09.2014 um 16:28:05
 
So.ich Bitte um Hilfe. Heute bei der Stadt sagten sie mir das sie die ehe nicht eintragen.
Ich bat mir die schriftlich zu geben.
Ich zitiere.

"Um ihre Ehe mit Herrn xxx eintragen zu können benötigen wir den Beschluss vom olg über die Anerkennung der tunesischen scheidung ."

Was soll ich jetzt tun
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Antwort #159 - 10.09.2014 um 16:43:18
 
War absehbar. Da du aber sporadisch Nachfragen beantwortest, kann man dir auch schlecht antworten.

Z.B. Ist der Bescheid vom Einwohnermeldeamt oder vom Standesamt?
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Antwort #160 - 10.09.2014 um 16:57:32
 
Ich gebe mir mühe aras.nur mein Kopf ist voll.zudrm bin ich krank.und heute erst zur Gemeinde gekommen.sber ich habe euren Rat befolgt und es mir schriftlich geben lassen
Es ist vom Einwohnermeldeamt
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Antwort #161 - 10.09.2014 um 17:07:55
 
Hmm. Was mich halt wundert ist die Aussage "Ehe eintragen können".
Das Einwohnermeldeamt hätte bei der Ablehnung eigentlich sowas schreiben müssen:

"Der Familienstand von Ihnen und Herrn X kann nicht auf verheiratet gestellt werden"

Das was du geschrieben hast, klingt eher nach einem Standesamt als dem Einwohnermeldeamt. Lebst du in so einem Dorf wo das Standesamt und das Einwohnermeldeamt im gleichen Gebäude sind?

Ich frage so penetrant, weil es schon einen gewaltigen Unterschied macht.
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Antwort #162 - 10.09.2014 um 17:13:30
 
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Antwort #163 - 10.09.2014 um 17:17:00
 
Nun gut. Ich gehe offen gesagt davon aus, dass das Einwohnermeldeamt seine Kompetenzen überschreitet.

Kannst du verraten in welchem Bundesland du lebst?
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Antwort #164 - 10.09.2014 um 17:31:05
 
Niedersachsen.
Genau hannover
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