Alacrity schrieb am 14.03.2014 um 22:37:01:Nach der Geburt ist
KV irrelevant für den Anspruch auf die
AE, da
KV Teil des
LU ist, dessen Sicherung nicht zwingend notwendig ist.
Stimmt, da habe ich nicht richtig nachgedacht. Insofern verstehe ich das Ansinnen der
ABH nun überhaupt nicht. Die
AE muss auch ohne Nachweis einer Krankenversicherung erteilt werden.
Zitat:Heiraten um der Verscherung willen ist gar nicht so abwegig, die Entbindung kann Dich als Vater sonst gut € 10.000 kosten, nach oben offen, wenn es ein Kaiserschnitt wird.
Wo kommt diese hohe Zahl her? Ich habe 2007 ein bisschen recherchiert (Fallpauschalen etc.), demnach sollte auch heute (Preissteigerungen) eine "normale" Geburt nicht viel mehr als 2.000 Euro kosten. Mit Kaiserschnitt dann ca. 5.000 Euro. Teure Leistungen z. B. zur Versorgung eines Frühgeborenen werden von der Krankenversicherung des Kindes bezahlt. Diese ist in Regel unproblematisch (Familienversicherung, wenn der Vater in der GKV ist, oder Aufnahmepflicht in die PKV, wenn er in der PKV ist).
Alacrity schrieb am 15.03.2014 um 00:44:24:Wäre ja noch schöner, wenn der Steuerzahler auf den Kosten sitzen bliebe, wenn der Vater als Verursacher leistungsfähig ist.
Das Wort "Verursacher" ist hier fehl am Platz, es geht hier um Unterhalt für Familienangehörige und nicht um Schadensersatzansprüche. Übrigens ist der Vater auch dann unterhaltsverpflichtet, wenn er gar nicht der "Verursacher" ist (z. B. wenn jemand die Vaterschaft für ein Kind anerkennt, das gar nicht seines ist).