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visum für mein mann (Gelesen: 1.609 mal)
Themen Beschreibung: alle papieren legen bein ausländerpolizei
ien
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: niederländerin
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21.03.2014 um 15:17:47
 
Hallo ich,holländerin, mein mann,marokkaner und unsere son auch holländer,sind vor 2 monarten nach Deutschland gezogen um hier ein zukupft auf zu bauen.Wir haben immer in Spanien gelebt,mein mann hat die Spanische residencia-immer 5 jahren-nächstes jahr hätte er den permanetes bekommen.Mein mann darf also hier in Deutschland noch nicht arbeiten.Ich musste zuerst ein arbeitsvertrag bekommen und krankenkasse.Wir leben bei familie und ich habe ein unbefristetes arbeitsvertrag und krankenkasse bekommen..das habe wir die ausländerpolizei gegeben und die haben gesagt wir werden angerufen für ein termin (was der visum für mein mann bedeuten werde) Jetzt habe ich ein unfall auf die arbeit gehabt ich kann fast nicht laufen -mein chef hat mir zum artzt geschickt und die hat mir akupuntür-medicamenten und krankgeschieben!Ich darf absoluut nicht arbeiten!Ich kann fast nicht laufen die arzt sagt es is ein nerve in mein rugge.Jetzt haben wir soviel angst das mein mann sein visum nicht bekommt wegen das.Ist der visum jetzt in gefahr?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 21.03.2014 um 15:30:18
 
ien schrieb am 21.03.2014 um 15:17:47:
Jetzt haben wir soviel angst das mein mann sein visum nicht bekommt wegen das.Ist der visum jetzt in gefahr? 

Ein Visum bekommt er auch nicht, sondern eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger einer freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerin.

Solange er mit Dir verheiratet ist, ist sein Aufenthalt nicht gefährdet.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.03.2014 um 15:57:03
 
Für Euch (auch deinen Mann) gilt
http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm
basierend auf http://www.info4alien.de/doc/vo_eu/2004_38_eg.pdf

Eine AE ist nicht mal zwingend erforderlich, sofern Du hier in D einen Freizügigkeitstatbestand erfüllst.
Arbteiten (das gilt auch für Arbeit haben aber krangeschreiben sein und nicht arbeiten können) oder Arbeit suchen ist ein sochen Freizügigkeitstatbestand.

Es gibt keine Probleme
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.03.2014 um 13:21:16
 
Saxonicus schrieb am 21.03.2014 um 15:30:18:
Ein Visum bekommt er auch nicht, sondern eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger einer freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerin.

Sorry, ist bei freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen der AE nicht doch ein Visum vorgeschaltet?
Zitat aus § 2 Abs. 4 Satz 2 FreizügG/EU
"...Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, bedürfen für die Einreise eines Visums nach den Bestimmungen für Ausländer, für die das Aufenthaltsgesetz gilt..."

oder hab' ich das was mißverstanden?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.03.2014 um 13:30:46
 
Einfach bei Satz 3 weiterlesen ("Der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte, auch der eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, entbindet nach Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG [..............] von der Visumpflicht.").

Es ist auch generell völlig egal, auf welche Weise der Familienangehörige einreist (EuGH "Metock").

Die TS ist (wohl) nach § 2 III Nr. 1 FreizügG immer noch freizügigkeitsberechtigt, weshalb dem Ehemann auch eine Aufenthaltskarte zu erteilen ist. Der Verlust kann aber nach § 5 IV FreizügG festgestellt werden, das kommt auf den Einzelfall an.
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