Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
AE nach § 25 V oder § 28? (Gelesen: 19.779 mal)
sonu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

heilbronn, Baden-Württemberg, Germany
heilbronn
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE nach § 25 V oder § 28?
26.12.2013 um 18:32:35
 
hallo guten tag , mein Name ist Singh , hab ne ganz kleine Problem , die Problem so lautet. ich bin ein Ausländer und 3 Jahren von bin nach DE gekommen . hab ein Asyl beantrage aber da habe meine falsche Name angegeben . jetzt hab ich ne Kind von deutscher frau, ich hab Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung , , dann habe ich selbst anzeige gemacht wegen falsche Identität , ich hab ein Duldung, und bin jetzt straf geworden wegen falsche Identität. 120 tage 5 Euro pro tag , oder 600 Euro , ich hatte auch 28 § abs 1 nr 3 ein Aufenthalt beantragt , aber aber Ausländerbehörde sagt das bin straf vorfahren habe das wege 28 § abs 1 nr 3 gemäß 10 § abs 3 Aufenthalt nicht möglich , die sagen wenn ich eine Aufenthaltserlaubnis kriege , krieg ich dann 25 § abs 5 ,, mein frage ist, gibst irgendwo noch Möglichkeit mit was ich 28 § abs 1 nr 3 Aufenthalt erhalten kann ???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #1 - 26.12.2013 um 19:08:17
 
sonu schrieb am 26.12.2013 um 18:32:35:
mein frage ist, gibst irgendwo noch Möglichkeit mit was ich 28 § abs 1 nr 3 Aufenthalt erhalten kann 

a) Ausreise und Visumverfahren oder
b) Klage oder
c) Abwarten bis die Strafe getilgt worden ist (das sind 10 Jahre)

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sonu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

heilbronn, Baden-Württemberg, Germany
heilbronn
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #2 - 26.12.2013 um 22:13:18
 
wenn ich klage . wie lange dauert eig , Endscheidung treffen.  wie viel Prozent Chance habe ich dann 28 § abs 1nr 3 zu bekommen ? kann ich noch gegen straf befehl Widerspruch machen ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.720

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #3 - 26.12.2013 um 23:25:37
 
sonu schrieb am 26.12.2013 um 22:13:18:
kann ich noch gegen straf befehl Widerspruch machen ? 

wann kam denn der entprechende Bescheid?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #4 - 27.12.2013 um 12:16:29
 
sonu schrieb am 26.12.2013 um 22:13:18:
wie viel Prozent Chance habe ich dann 28 § abs 1nr 3 zu bekommen ?


Das weiß nur diese Dame  Wahrsagerin

Um die Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG zu durchbrechen brauchst Du aber einen unbedingten Anspruch, d.h. Du musst alle Voraussetzungen in § 28 Abs. 1 Nr. 3 UND § 5 Abs. 1 AufenthG erfüllen. Da Du aber eine Straftat begangen hast liegt ein Auweisungsgrund vor (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und somit fehlt es hier am unbedingten Anspruch weil die ABH von dem Auwesiungsgrund nur nach Ermessen absehen kann (§ 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG) was den Anspruch bestenfalls zur einer auf null reduzierten Ermessenentscheidung herabstuft (BVerwG - U. v. 16.12.2008 - 1 C 37.07; B. v. 4.4.2013 - 1 B 24.12).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sonu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

heilbronn, Baden-Württemberg, Germany
heilbronn
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #5 - 28.12.2013 um 01:59:16
 
vielen dank , für ihre helfen . ich weiss nich welche Aufenthalt jetzt ich kriege , ich hab noch ein frage, wenn ich Z.B AE nach 25 § abs 5 erhalten , darf ich dann alleine wohnnen ? Z.B wenn ich die unterhalt der kind zahle , kann ich dann AE nach § 25  verlengern ? oder muss ich mit mein sohn und freundin wohnnen ? darf ich mit diesem AE arbeiten ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.429

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #6 - 28.12.2013 um 13:04:19
 
Für die Verlängerung der AE kommt es darauf an, dass Du Dich wirklich (wirklich!) auch um Dein Kind kümmerst, das ist ja der einzige Grund, dass Du in Deutschland wohnen darfst.

Du musst nicht zusammen mit Freundin und Kind wohnen, das kannst Du ja überhaupt nicht alleine entscheiden, Du musst Dich aber um Dein Kind kümmern. Unterhaltszahlungen musst Du natürlich leisten, das kannst Du aber auch von Indien aus, dazu ist es nicht nötig, hier zu wohnen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
sonu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

heilbronn, Baden-Württemberg, Germany
heilbronn
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #7 - 28.12.2013 um 17:56:21
 
was meimen Sie unter "Kind kümmern" und das ich nicht alleine entscheiden kann ? Darf ich mit AE § 25 arbieten ?













Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.429

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #8 - 28.12.2013 um 19:41:11
 
Ob Du bei Deiner Freundin wohnst oder nicht, darfst Du nicht alleine entscheiden, sondern das entscheidet Ihr beide.

Du weißt also nicht, was es bedeutet, sich um sein Kind zu kümmern? Oder was ist die Frage? Du wolltest doch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung der Personensorge beantragen. Voraussetzung ist, dass Du die Personensorge wirklich ausübst.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
sonu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

heilbronn, Baden-Württemberg, Germany
heilbronn
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #9 - 29.12.2013 um 23:35:27
 
wenn ich AE nach § 25 bekommen habe , wenn die AE dann abläuft nach bestimmer Zeitpunkt, was muss ich bei der ABH vorlegen. Für die nachkommenden Verlängerung muss ich vollzeit arbeiten oder müsste ich während der verlängerung vollzeit gearbitet haben ? wenn ich nicht vollzeit gearbeitet habe , trotzdem  kann ich die AE verlängeren ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.429

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #10 - 30.12.2013 um 11:31:41
 
Wenn es sich um eine AE wegen des Kindes handelt, hängt die Verlängerung davon ab, ob Du Dich wirklich um Dein Kind kümmerst.

Das Leben von der eigenen Arbeit gehört zu den Grundvoraussetzungen für jede AE. Wenn es aber um ein Kind geht, kann der Bezug von Arbeitslosengeld II ausnahmsweise akzeptiert werden.

Sobald Du Dich von Deinem Kind trennst oder das Kind seinen 18. Geburtstag feiert (und kein Kind mehr ist), endet das Aufenthaltsrecht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
sonu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

heilbronn, Baden-Württemberg, Germany
heilbronn
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #11 - 31.12.2013 um 11:45:26
 
danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sonu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

heilbronn, Baden-Württemberg, Germany
heilbronn
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #12 - 02.01.2014 um 17:05:19
 
Ich hab heute mit mein Rechtsanwalt geschproche, er meinte, wenn ich AE 25 bekomme , dann ich soll für 2 Wochen nach Indien fliegen und dort Visum antragen .Dann kann ich erst wieder AE 28 beantragen. Ich weiss nicht ,was ich machen soll. Kann man mit § 25 nach Heimatland fliegen ?Wenn ja , warum sagt mein Rechtsanwalt, dass ich  dort Visum anrtragen  soll ?  Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.429

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #13 - 02.01.2014 um 17:08:48
 
siehe Antwort #1

Das war genau die beste Möglichkeit, die Dir bereits empfohlen wurde.

Für den Flug nach Indien brauchst Du keine AE, die AE nach § 25 ist dafür in Ordnung.

Für den Flug nach Deutschland brauchst Du das Visum. Mit dem Visum kannst Du die AE nach § 28 bekommen.

Wenn Du etwas von dem, was Dein Rechtsanwalt Dir erklärt hat, nicht verstanden hast, dann vereinbare einen neuen Termin und stell dort alle Deine Fragen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #14 - 02.01.2014 um 17:18:34
 
sonu schrieb am 02.01.2014 um 17:05:19:
Wenn ja , warum sagt mein Rechtsanwalt, dass ichdort Visum anrtragensoll ?

Weil Du nun mal eine AE 28 willst und die ohne Ausreise nicht mehr zu bekommen ist.

Wenn Du nicht ausreisen willst dann musst Du dich in der Regel mit der AE 25 V zufrieden geben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema