Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
AE nach § 25 V oder § 28? (Gelesen: 18.725 mal)
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #30 - 18.01.2014 um 12:38:57
 
sonu schrieb am 08.01.2014 um 00:01:58:
egal ich werde nicht nach indien fliegen


Warum fragst Du eigentlich, wenn die Antworten Dir egal sind?

Klär doch erst mal mit Dir selbst, ob Du überhaupt mögliche Bedingungen erfüllen willst. Sonst ist ja jede Antwort egal.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
sonu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

heilbronn, Baden-Württemberg, Germany
heilbronn
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #31 - 25.02.2014 um 11:23:39
 
hy leute , hab immer noch problem,,  AE nach 25 hab immer noch nicht bekommen , ich hab ne von ABH brief erhalten, im diesam brief stand,  das mein freundin hier kommen soll, und sie bestätigt das ich mein kind kümmer , und am 24.1.2014 mein freundin hat des bestätigt, das ich mein kind aufpasse,,, aber es ist schön ein monat vorbei aber bis jetzt hab ich kein anwort von ABH erhalten, weiss jemand wie lange dauert nach die bestätigung AE nach 25 zu erteilen , ???? danke. Griesgrämig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Antwort #32 - 25.02.2014 um 13:48:33
 
Nein, wir wissen nicht, wie lange die Ausländerbehörde braucht.

Hast Du Dir denn inzwischen überlegt, ob Du Deine Pflichten (z.B. Vorlage eines Passes) erfüllen möchtest? Du könntest das Verfahren ja beeinflussen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema