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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AE nach § 25 V oder § 28?
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Beitrag begonnen von sonu am 26.12.2013 um 18:32:35

Titel: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 26.12.2013 um 18:32:35
hallo guten tag , mein Name ist Singh , hab ne ganz kleine Problem , die Problem so lautet. ich bin ein Ausländer und 3 Jahren von bin nach DE gekommen . hab ein Asyl beantrage aber da habe meine falsche Name angegeben . jetzt hab ich ne Kind von deutscher frau, ich hab Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung , , dann habe ich selbst anzeige gemacht wegen falsche Identität , ich hab ein Duldung, und bin jetzt straf geworden wegen falsche Identität. 120 tage 5 Euro pro tag , oder 600 Euro , ich hatte auch 28 § abs 1 nr 3 ein Aufenthalt beantragt , aber aber Ausländerbehörde sagt das bin straf vorfahren habe das wege 28 § abs 1 nr 3 gemäß 10 § abs 3 Aufenthalt nicht möglich , die sagen wenn ich eine Aufenthaltserlaubnis kriege , krieg ich dann 25 § abs 5 ,, mein frage ist, gibst irgendwo noch Möglichkeit mit was ich 28 § abs 1 nr 3 Aufenthalt erhalten kann ???

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von Bayraqiano am 26.12.2013 um 19:08:17

sonu schrieb am 26.12.2013 um 18:32:35:
mein frage ist, gibst irgendwo noch Möglichkeit mit was ich 28 § abs 1 nr 3 Aufenthalt erhalten kann 

a) Ausreise und Visumverfahren oder
b) Klage oder
c) Abwarten bis die Strafe getilgt worden ist (das sind 10 Jahre)


Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 26.12.2013 um 22:13:18
wenn ich klage . wie lange dauert eig , Endscheidung treffen.  wie viel Prozent Chance habe ich dann 28 § abs 1nr 3 zu bekommen ? kann ich noch gegen straf befehl Widerspruch machen ?

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von erne am 26.12.2013 um 23:25:37

sonu schrieb am 26.12.2013 um 22:13:18:
kann ich noch gegen straf befehl Widerspruch machen ? 

wann kam denn der entprechende Bescheid?

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von Bayraqiano am 27.12.2013 um 12:16:29

sonu schrieb am 26.12.2013 um 22:13:18:
wie viel Prozent Chance habe ich dann 28 § abs 1nr 3 zu bekommen ?


Das weiß nur diese Dame  :wahrsag:

Um die Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG zu durchbrechen brauchst Du aber einen unbedingten Anspruch, d.h. Du musst alle Voraussetzungen in § 28 Abs. 1 Nr. 3 UND § 5 Abs. 1 AufenthG erfüllen. Da Du aber eine Straftat begangen hast liegt ein Auweisungsgrund vor (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und somit fehlt es hier am unbedingten Anspruch weil die ABH von dem Auwesiungsgrund nur nach Ermessen absehen kann (§ 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG) was den Anspruch bestenfalls zur einer auf null reduzierten Ermessenentscheidung herabstuft (BVerwG - U. v. 16.12.2008 - 1 C 37.07; B. v. 4.4.2013 - 1 B 24.12).

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 28.12.2013 um 01:59:16
vielen dank , für ihre helfen . ich weiss nich welche Aufenthalt jetzt ich kriege , ich hab noch ein frage, wenn ich Z.B AE nach 25 § abs 5 erhalten , darf ich dann alleine wohnnen ? Z.B wenn ich die unterhalt der kind zahle , kann ich dann AE nach § 25  verlengern ? oder muss ich mit mein sohn und freundin wohnnen ? darf ich mit diesem AE arbeiten ?

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von reinhard am 28.12.2013 um 13:04:19
Für die Verlängerung der AE kommt es darauf an, dass Du Dich wirklich (wirklich!) auch um Dein Kind kümmerst, das ist ja der einzige Grund, dass Du in Deutschland wohnen darfst.

Du musst nicht zusammen mit Freundin und Kind wohnen, das kannst Du ja überhaupt nicht alleine entscheiden, Du musst Dich aber um Dein Kind kümmern. Unterhaltszahlungen musst Du natürlich leisten, das kannst Du aber auch von Indien aus, dazu ist es nicht nötig, hier zu wohnen.

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 28.12.2013 um 17:56:21
was meimen Sie unter "Kind kümmern" und das ich nicht alleine entscheiden kann ? Darf ich mit AE § 25 arbieten ?














Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von reinhard am 28.12.2013 um 19:41:11
Ob Du bei Deiner Freundin wohnst oder nicht, darfst Du nicht alleine entscheiden, sondern das entscheidet Ihr beide.

Du weißt also nicht, was es bedeutet, sich um sein Kind zu kümmern? Oder was ist die Frage? Du wolltest doch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung der Personensorge beantragen. Voraussetzung ist, dass Du die Personensorge wirklich ausübst.

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 29.12.2013 um 23:35:27
wenn ich AE nach § 25 bekommen habe , wenn die AE dann abläuft nach bestimmer Zeitpunkt, was muss ich bei der ABH vorlegen. Für die nachkommenden Verlängerung muss ich vollzeit arbeiten oder müsste ich während der verlängerung vollzeit gearbitet haben ? wenn ich nicht vollzeit gearbeitet habe , trotzdem  kann ich die AE verlängeren ?

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von reinhard am 30.12.2013 um 11:31:41
Wenn es sich um eine AE wegen des Kindes handelt, hängt die Verlängerung davon ab, ob Du Dich wirklich um Dein Kind kümmerst.

Das Leben von der eigenen Arbeit gehört zu den Grundvoraussetzungen für jede AE. Wenn es aber um ein Kind geht, kann der Bezug von Arbeitslosengeld II ausnahmsweise akzeptiert werden.

Sobald Du Dich von Deinem Kind trennst oder das Kind seinen 18. Geburtstag feiert (und kein Kind mehr ist), endet das Aufenthaltsrecht.

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 31.12.2013 um 11:45:26
danke

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 02.01.2014 um 17:05:19
Ich hab heute mit mein Rechtsanwalt geschproche, er meinte, wenn ich AE 25 bekomme , dann ich soll für 2 Wochen nach Indien fliegen und dort Visum antragen .Dann kann ich erst wieder AE 28 beantragen. Ich weiss nicht ,was ich machen soll. Kann man mit § 25 nach Heimatland fliegen ?Wenn ja , warum sagt mein Rechtsanwalt, dass ich  dort Visum anrtragen  soll ?  :o :o

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von reinhard am 02.01.2014 um 17:08:48
siehe Antwort #1

Das war genau die beste Möglichkeit, die Dir bereits empfohlen wurde.

Für den Flug nach Indien brauchst Du keine AE, die AE nach § 25 ist dafür in Ordnung.

Für den Flug nach Deutschland brauchst Du das Visum. Mit dem Visum kannst Du die AE nach § 28 bekommen.

Wenn Du etwas von dem, was Dein Rechtsanwalt Dir erklärt hat, nicht verstanden hast, dann vereinbare einen neuen Termin und stell dort alle Deine Fragen.

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von Bayraqiano am 02.01.2014 um 17:18:34

sonu schrieb am 02.01.2014 um 17:05:19:
Wenn ja , warum sagt mein Rechtsanwalt, dass ichdort Visum anrtragensoll ?

Weil Du nun mal eine AE 28 willst und die ohne Ausreise nicht mehr zu bekommen ist.

Wenn Du nicht ausreisen willst dann musst Du dich in der Regel mit der AE 25 V zufrieden geben.

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 02.01.2014 um 19:39:55
von indien visum zu bekommen ist nicht einfach. wer weiss wenn ich dort fliege dannach villt ich kann niewieder nach DE kommen.. ich hab ein sache nicht vestanden mein freunde haben die auch wegen falsch identität bis 1200 € und bis 1800 € straffe bekommen aber die alle haben AE nach § 28 erhalten . ich hab nur 600 € straffe bekommen , ich vestehe nicht warum ist das so . kann mann mit AE § 25 nach 7 jahren Niederlassung aufenthalt Beantragen ?

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von reinhard am 02.01.2014 um 20:02:50

sonu schrieb am 02.01.2014 um 19:39:55:
von indien visum zu bekommen ist nicht einfach. wer weiss wenn ich dort fliege dannach villt ich kann niewieder nach DE kommen.


Woher hast Du dieses dumme Märchen denn?

Du solltest Dich lieber um Informationen kümmern.

Hat Dein Anwalt mit der Ausländerbehörde gesprochen, ob Du eine Vorabzustimmung zum Visum bekommst? Oder hast Du selbst das geklärt?


Zitat:
mein freunde haben die auch wegen falsch identität bis 1200 € und bis 1800 € straffe bekommen aber die alle haben AE nach § 28 erhalten.


Die Gesetze sind für alle gleich, und solche Gerüchte über andere nützen Dir nichts.

Es kommt auf die Zahl der Tagessätze an.


Zitat:
kann mann mit AE § 25 nach 7 jahren Niederlassung aufenthalt Beantragen ?


Du kannst wegen der hohen Geldstrafe keine Niederlassungserlaubnis bekommen, auch dafür brauchst Du ein Visum (einmal Indien und zurück) oder musst warten, bis die Strafe getilgt ist, das dauert 10 Jahre.

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 02.01.2014 um 20:17:05
10 jahren ,boh ´,,  :o :o :o :o
mein rechtsanwalt bis jetzt gar nicht ABH geklärt. der sagte ich soll warten bis Regierungspräsidium entschieden haben ob ich nach § 25 kriege oder nicht . ABH hat mein akte weiter nach Regierungspräsidium zu geschickt.... ich weiss auch nicht jetzt ob ich jetzt AE nach 25 kriege oder nicht ,, ich hab jetzt gross problem , mein strafe 5 € pro tag für 120 tage gesetzt. , hab noch ein frage kann ich gegen mein srafbefehl beschluss wiederspruch machen ?

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von Bayraqiano am 02.01.2014 um 20:24:07

reinhard schrieb am 02.01.2014 um 20:02:50:
Du kannst wegen der hohen Geldstrafe keine Niederlassungserlaubnis bekommen, auch dafür brauchst Du ein Visum (einmal Indien und zurück) oder musst warten, bis die Strafe getilgt ist, das dauert 10 Jahre. 

Nein, so schlimm ist das auch wieder nicht. Für die NE § 26 Abs. 4 gilt § 9 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG (Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen) entsprechend und verdrängt § 5 Abs. 1  Nr. 2 AufenthG als Erteilungsvoraussetzung und damit ist eine weitgehendere Einzelfallbetrachtung geboten. Vgl. BVerwG, U. v. 16.11.2010 - 1 C 21.09, Rn. 12f und VGH Baden-Württemberg U. v. 22.7.2009 - 11 S 2289/08 - juris-Rn 35ff.

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von reinhard am 02.01.2014 um 21:04:40

sonu schrieb am 02.01.2014 um 20:17:05:
mein strafe 5 € pro tag für 120 tage gesetzt. , hab noch ein frage kann ich gegen mein srafbefehl beschluss wiederspruch machen ?


Das steht am Schluss vom Strafbefehl. Kläre das am besten mit Deinem Rechtsanwalt.

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 03.01.2014 um 09:55:28
am beschluss stand beschwerde möglich , was bedeuet das ?

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von reinhard am 03.01.2014 um 11:15:40
Das bedeutet, das eine Beschwerde möglich ist.

Dafür gibt es vermutlich eine Frist, die dort auch steht.

Und Dein Anwalt weiß vermutlich, welche Aussichten eine Beschwerde hätte. Den solltest Du fragen.

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 03.01.2014 um 19:36:46
danke, ich werde weiter mit mein Rechtsanwalt besprechen . .......wenn ich AE nach § 25 bekommen habe , kann ich trotzdem Indein gehen und dort visum antragen ? ich mein für sicherheit. Z.B wenn DE Konsulat kein visum gibt. Dann kann man mit § 25 zurück fliegen , kann man auch so machen ?  hab noch ein frage .Kann ich dieser Strafe getilt  mit Hilfe ändern ? ::) ::) ::) ::)

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von reinhard am 03.01.2014 um 19:55:48
Natürlich kannst Du nach Indien fliegen und das Visum beantragen. Das kannst Du aber oben auch schon nachlesen. Hast Du auch von der Vorabzustimmung gelesen? Hast Du mit Deinem Anwalt oder der Ausländerbehörde darüber gesprochen?

Die zweite Frage ich leider unverständlich, kannst Du die noch einmal neu formulieren?

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 04.01.2014 um 19:57:02
wenn ich mit AE § 25 nach Indien fliege und ich 2-3 monat dort bleibe, danach wenn ich zurück komme, kann ich nicht dann AE nach § 28 Beantragen.? oder muss ich einmal über die DE Botschaft visum antragen ?

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von erne am 04.01.2014 um 20:32:21

sonu schrieb am 04.01.2014 um 19:57:02:
wenn ich zurück komme, kann ich nicht dann AE nach § 28 Beantragen.? oder muss ich einmal über die DE Botschaft visum antragen ?


wenn du mit einem FZF Visum als Ehegatte einreist, dann ja.
Du musst also das FZF Visum bei der DE Botschaft beantragen und mit diesem dann einreisen.
Reist du mit einem anderen AT ein, dann gibt es keinen Anspruch auf AE nach §28

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von reinhard am 05.01.2014 um 13:09:39

sonu schrieb am 04.01.2014 um 19:57:02:
wenn ich mit AE § 25 nach Indien fliege und ich 2-3 monat dort bleibe


Du musst dort nicht bleiben. Mit einer Vorabzustimmung zum Visum kannst Du sofort wieder kommen, sobald Du das Visum hast.


Zitat:
, danach wenn ich zurück komme, kann ich nicht dann AE nach § 28 Beantragen.? oder muss ich einmal über die DE Botschaft visum antragen ?


Du beantragst bei der Botschaft das Viszum zur Familienzusammenführung. Die Ausländerbehörde stimmt zu (sonst wird es ja nicht gegeben). Damit hast Du die zustimmung zur AE nach § 28 inklusive, musst die AE also nach der Ankunft in Deutschland nur noch abholen (Antrag ausfüllen, vier Wochen warten, dann ist die Plastikkarte da).

Es ist aber nur ein Verfahren, an dem beide Behörden beteiligt werden.

Vor der Ausreise solltest Du klären,
1) ob in Indien noch eine Dokumentenprüfung nötig ist, die alles um einige Monate verzögert,
2) ob die ABH dem FZF-Visum zustimmt. Falls ja, ob sie die Zustimmung "vorab" schriftlich gibt. Wenn Du diese Vorabzustimmung bei der Beantragung des Visums in der Botschaft abgeben kannst, kann die Botschaft das Visum sofort geben.

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 06.01.2014 um 00:32:23
es egal ich werde nicht nach indien fliegen,, kann man mit  AE§ 25 arbeiten ? ich wohhne bundesland baden württemberg. kann ich mit 25 jeder stadt mich anmelden oder muss ich nur ein stadt leben ?

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 08.01.2014 um 00:01:58
es egal ich werde nicht nach indien fliegen,, kann man mit  AE§ 25 arbeiten ? ich wohhne bundesland baden württemberg. kann ich mit 25 jeder stadt mich anmelden oder muss ich nur ein stadt leben ?

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 18.01.2014 um 02:43:50
hallo,,

          mein Rechtsanwalt hat kein anspruch gemacht , der sagte ich soll erste mal AE nach 25 annehmen , danach ich soll mich bei mein freundins ABH anmelden. der sagte jeder ABH ist anders. sagt er auch das ich dort noch mal AE nach § 28 beantragen soll ?

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von reinhard am 18.01.2014 um 12:38:57

sonu schrieb am 08.01.2014 um 00:01:58:
egal ich werde nicht nach indien fliegen


Warum fragst Du eigentlich, wenn die Antworten Dir egal sind?

Klär doch erst mal mit Dir selbst, ob Du überhaupt mögliche Bedingungen erfüllen willst. Sonst ist ja jede Antwort egal.

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von sonu am 25.02.2014 um 11:23:39
hy leute , hab immer noch problem,,  AE nach 25 hab immer noch nicht bekommen , ich hab ne von ABH brief erhalten, im diesam brief stand,  das mein freundin hier kommen soll, und sie bestätigt das ich mein kind kümmer , und am 24.1.2014 mein freundin hat des bestätigt, das ich mein kind aufpasse,,, aber es ist schön ein monat vorbei aber bis jetzt hab ich kein anwort von ABH erhalten, weiss jemand wie lange dauert nach die bestätigung AE nach 25 zu erteilen , ???? danke. :(

Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von reinhard am 25.02.2014 um 13:48:33
Nein, wir wissen nicht, wie lange die Ausländerbehörde braucht.

Hast Du Dir denn inzwischen überlegt, ob Du Deine Pflichten (z.B. Vorlage eines Passes) erfüllen möchtest? Du könntest das Verfahren ja beeinflussen.

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