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AE nach § 25 V oder § 28? (Gelesen: 18.843 mal)
sonu
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Antwort #15 - 02.01.2014 um 19:39:55
 
von indien visum zu bekommen ist nicht einfach. wer weiss wenn ich dort fliege dannach villt ich kann niewieder nach DE kommen.. ich hab ein sache nicht vestanden mein freunde haben die auch wegen falsch identität bis 1200 € und bis 1800 € straffe bekommen aber die alle haben AE nach § 28 erhalten . ich hab nur 600 € straffe bekommen , ich vestehe nicht warum ist das so . kann mann mit AE § 25 nach 7 jahren Niederlassung aufenthalt Beantragen ?
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reinhard
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Antwort #16 - 02.01.2014 um 20:02:50
 
sonu schrieb am 02.01.2014 um 19:39:55:
von indien visum zu bekommen ist nicht einfach. wer weiss wenn ich dort fliege dannach villt ich kann niewieder nach DE kommen.


Woher hast Du dieses dumme Märchen denn?

Du solltest Dich lieber um Informationen kümmern.

Hat Dein Anwalt mit der Ausländerbehörde gesprochen, ob Du eine Vorabzustimmung zum Visum bekommst? Oder hast Du selbst das geklärt?

Zitat:
mein freunde haben die auch wegen falsch identität bis 1200 € und bis 1800 € straffe bekommen aber die alle haben AE nach § 28 erhalten.


Die Gesetze sind für alle gleich, und solche Gerüchte über andere nützen Dir nichts.

Es kommt auf die Zahl der Tagessätze an.

Zitat:
kann mann mit AE § 25 nach 7 jahren Niederlassung aufenthalt Beantragen ?


Du kannst wegen der hohen Geldstrafe keine Niederlassungserlaubnis bekommen, auch dafür brauchst Du ein Visum (einmal Indien und zurück) oder musst warten, bis die Strafe getilgt ist, das dauert 10 Jahre.
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sonu
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Antwort #17 - 02.01.2014 um 20:17:05
 
10 jahren ,boh ´,,  Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt
mein rechtsanwalt bis jetzt gar nicht ABH geklärt. der sagte ich soll warten bis Regierungspräsidium entschieden haben ob ich nach § 25 kriege oder nicht . ABH hat mein akte weiter nach Regierungspräsidium zu geschickt.... ich weiss auch nicht jetzt ob ich jetzt AE nach 25 kriege oder nicht ,, ich hab jetzt gross problem , mein strafe 5 € pro tag für 120 tage gesetzt. , hab noch ein frage kann ich gegen mein srafbefehl beschluss wiederspruch machen ?
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Antwort #18 - 02.01.2014 um 20:24:07
 
reinhard schrieb am 02.01.2014 um 20:02:50:
Du kannst wegen der hohen Geldstrafe keine Niederlassungserlaubnis bekommen, auch dafür brauchst Du ein Visum (einmal Indien und zurück) oder musst warten, bis die Strafe getilgt ist, das dauert 10 Jahre. 

Nein, so schlimm ist das auch wieder nicht. Für die NE § 26 Abs. 4 gilt § 9 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG (Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen) entsprechend und verdrängt § 5 Abs. 1  Nr. 2 AufenthG als Erteilungsvoraussetzung und damit ist eine weitgehendere Einzelfallbetrachtung geboten. Vgl. BVerwG, U. v. 16.11.2010 - 1 C 21.09, Rn. 12f und VGH Baden-Württemberg U. v. 22.7.2009 - 11 S 2289/08 - juris-Rn 35ff.
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reinhard
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Antwort #19 - 02.01.2014 um 21:04:40
 
sonu schrieb am 02.01.2014 um 20:17:05:
mein strafe 5 € pro tag für 120 tage gesetzt. , hab noch ein frage kann ich gegen mein srafbefehl beschluss wiederspruch machen ?


Das steht am Schluss vom Strafbefehl. Kläre das am besten mit Deinem Rechtsanwalt.
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Antwort #20 - 03.01.2014 um 09:55:28
 
am beschluss stand beschwerde möglich , was bedeuet das ?
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Antwort #21 - 03.01.2014 um 11:15:40
 
Das bedeutet, das eine Beschwerde möglich ist.

Dafür gibt es vermutlich eine Frist, die dort auch steht.

Und Dein Anwalt weiß vermutlich, welche Aussichten eine Beschwerde hätte. Den solltest Du fragen.
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Antwort #22 - 03.01.2014 um 19:36:46
 
danke, ich werde weiter mit mein Rechtsanwalt besprechen . .......wenn ich AE nach § 25 bekommen habe , kann ich trotzdem Indein gehen und dort visum antragen ? ich mein für sicherheit. Z.B wenn DE Konsulat kein visum gibt. Dann kann man mit § 25 zurück fliegen , kann man auch so machen ?  hab noch ein frage .Kann ich dieser Strafe getilt  mit Hilfe ändern ? Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen
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« Zuletzt geändert: 03.01.2014 um 19:49:07 von sonu »  
 
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Antwort #23 - 03.01.2014 um 19:55:48
 
Natürlich kannst Du nach Indien fliegen und das Visum beantragen. Das kannst Du aber oben auch schon nachlesen. Hast Du auch von der Vorabzustimmung gelesen? Hast Du mit Deinem Anwalt oder der Ausländerbehörde darüber gesprochen?

Die zweite Frage ich leider unverständlich, kannst Du die noch einmal neu formulieren?
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Antwort #24 - 04.01.2014 um 19:57:02
 
wenn ich mit AE § 25 nach Indien fliege und ich 2-3 monat dort bleibe, danach wenn ich zurück komme, kann ich nicht dann AE nach § 28 Beantragen.? oder muss ich einmal über die DE Botschaft visum antragen ?
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Antwort #25 - 04.01.2014 um 20:32:21
 
sonu schrieb am 04.01.2014 um 19:57:02:
wenn ich zurück komme, kann ich nicht dann AE nach § 28 Beantragen.? oder muss ich einmal über die DE Botschaft visum antragen ?


wenn du mit einem FZF Visum als Ehegatte einreist, dann ja.
Du musst also das FZF Visum bei der DE Botschaft beantragen und mit diesem dann einreisen.
Reist du mit einem anderen AT ein, dann gibt es keinen Anspruch auf AE nach §28
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #26 - 05.01.2014 um 13:09:39
 
sonu schrieb am 04.01.2014 um 19:57:02:
wenn ich mit AE § 25 nach Indien fliege und ich 2-3 monat dort bleibe


Du musst dort nicht bleiben. Mit einer Vorabzustimmung zum Visum kannst Du sofort wieder kommen, sobald Du das Visum hast.

Zitat:
, danach wenn ich zurück komme, kann ich nicht dann AE nach § 28 Beantragen.? oder muss ich einmal über die DE Botschaft visum antragen ?


Du beantragst bei der Botschaft das Viszum zur Familienzusammenführung. Die Ausländerbehörde stimmt zu (sonst wird es ja nicht gegeben). Damit hast Du die zustimmung zur AE nach § 28 inklusive, musst die AE also nach der Ankunft in Deutschland nur noch abholen (Antrag ausfüllen, vier Wochen warten, dann ist die Plastikkarte da).

Es ist aber nur ein Verfahren, an dem beide Behörden beteiligt werden.

Vor der Ausreise solltest Du klären,
1) ob in Indien noch eine Dokumentenprüfung nötig ist, die alles um einige Monate verzögert,
2) ob die ABH dem FZF-Visum zustimmt. Falls ja, ob sie die Zustimmung "vorab" schriftlich gibt. Wenn Du diese Vorabzustimmung bei der Beantragung des Visums in der Botschaft abgeben kannst, kann die Botschaft das Visum sofort geben.
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Antwort #27 - 06.01.2014 um 00:32:23
 
es egal ich werde nicht nach indien fliegen,, kann man mit  AE§ 25 arbeiten ? ich wohhne bundesland baden württemberg. kann ich mit 25 jeder stadt mich anmelden oder muss ich nur ein stadt leben ?
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Antwort #28 - 08.01.2014 um 00:01:58
 
es egal ich werde nicht nach indien fliegen,, kann man mit  AE§ 25 arbeiten ? ich wohhne bundesland baden württemberg. kann ich mit 25 jeder stadt mich anmelden oder muss ich nur ein stadt leben ?
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Antwort #29 - 18.01.2014 um 02:43:50
 
hallo,,

          mein Rechtsanwalt hat kein anspruch gemacht , der sagte ich soll erste mal AE nach 25 annehmen , danach ich soll mich bei mein freundins ABH anmelden. der sagte jeder ABH ist anders. sagt er auch das ich dort noch mal AE nach § 28 beantragen soll ?
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