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Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind) (Gelesen: 22.983 mal)
Bucan
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23.12.2013 um 20:22:21
 
hallo...
ich bin doppelstaatler deutsch und turkisch.habe in der turkei geheiratet und.bin jetz schwanger.mochte aber in deutschland entbinden und will das mein partner auch dabei ist.wie muss ich vorgehen kann mir jemand informationen geben?
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reinhard
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Antwort #1 - 23.12.2013 um 20:37:56
 
1) Du musst ärztlich feststellen lassen, dass Du schwanger bist (Schwangerschaftspass etc.). Schickst ihm den Beleg zu.

2) Er beantragt das Visum (Formular: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis) und gibt dort an, wo er wohnen will.
Er muss nachweisen, dass er der Vater ist. Als Ehemann ist er automatisch der Vater, er muss also nur Heiratsurkunde haben.

3) Falls er angibt, dass er bei Dir wohnen will, ist Deine Ausländerbehörde zuständig. Sie bekommt vier Wochen nach Antragstellung die Akte und fragt Dich, ob Du einverstanden bist, dass er einzieht, ob Platz für ihn ist etc.

4) Das Visum soll dann (mit Zustimmung der ABH) ca. vier Wochen vor der Geburt gegeben werden.

P.S.: In Deutschland bist Du nur Deutsche. In der Türkei bist Du nur Türkin. Doppelstaatlerin bist Du in den anderen rund 200 Staaten der Erde.
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grisu1000
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Antwort #2 - 23.12.2013 um 20:42:15
 
Bucan schrieb am 23.12.2013 um 20:22:21:
hallo...
ich bin doppelstaatler deutsch und turkisch.habe in der turkei geheiratet und.bin jetz schwanger.mochte aber in deutschland entbinden und will das mein partner auch dabei ist.wie muss ich vorgehen kann mir jemand informationen geben?


Du selber gar nichts. Du kannst nach Deutschland reisen und das Kind bekommen. Wollt ihr anschleißend hier leben, so benötigt deine Ehemann eine FZF-Visa zum ungeborenen Kind.

Es sollte schnellstmöglich beantragt werden. Die Einreise ist so zu ermöglichen, dass der Vater zur Geburt hier sein kann.

Zur Benatragung wird neben den üblichen Unterlagen eine Eheurkunde und eine Kopie des Mutterpasss mit wahrscheinlichen Geburtstermin benötigt.
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alici88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.12.2013 um 21:31:45
 
Wir sind ganz frisch raus aus der sache sprich ich habe erst letzte woche bei der abh vorgesprochen und die zustimmung bekommen aber der pass ist noch nicht bei meinem freund angekommen. Also was ihr alles braucht ist : alman dilinde eksiksiz doldurulmus ve basvuru sahibinin kendisi tarafindan imzalanmis iki adet basvuru formu
ikamet kanununun 55.maddesine gore ek belge
3 adet biyometrik vesikalik resim
en az bir yil gecerli tc pasaportu
tc vatandasi olan ebeveyne ait tam tekmil vukuatli nufus kayit ornegi
anne pasaportunun (mutterpass) tam fotokopisi
alman vatandasi ebeveynden pasaport veya kimlik fotokopisi
almanyada yasayan ebeveynden ikamet belgesi
evlenme cuzdani.
Das wurde von uns alles verlangt melde dich wenn du fragen hast und ich entschuldige mich bei allen das ich alles auf turkisch geschriben habe aber uns wurde die liste so geschickt
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Bucan
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Antwort #4 - 23.12.2013 um 23:12:13
 
vielen dank an alle...
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Bucan
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Antwort #5 - 25.12.2013 um 17:46:15
 
hallo alici88 wurde dir gerne eine pn schicken.geht aber nicht weil ich im forum noch keine 5 nbeitrage hab.. Griesgrämig

*

gibt es neuigkeiten bei euch?


Änderung:
Wegen der 5 Beiträge darf man das Team/die Glomods gern per mail fregen... - aber nun hat sich das ja eh' erledigt. - Habe dann gleich noch mal das Folgepost angefügt. Hast ja trotzdem noch die 5 nötigen Beitrage ...
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« Zuletzt geändert: 26.12.2013 um 11:56:15 von schweitzer »  
 
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Antwort #6 - 25.12.2013 um 20:48:26
 
Ich habe da noch eine Frage: Könnte mein Mann jetzt schon ein Visum beantragen und erwähnen, dass er zur Geburt des gemeinsamen Kindes einreisen und nach der Entbindung ein paar Wochen später wieder in die Türkei zurück kehren wird. Er wird nicht in Deutschland leben. Das  Visum zur Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind wird nur beantragt, damit sicher gestellt ist, dass er zur Entbindung da ist.Vielen Dank...
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Antwort #7 - 25.12.2013 um 21:07:07
 
Ja. Wenn er das Visum bekommt, kann er kommen (Visum-Datum ist normalerweise ein Monat vor der Geburt) und hier bis zu 90 Tage bleiben.

Er kann auch eine AE beantragen. Die bleibt in Kraft, auch wenn er in die Türkei fliegt, wenn er damit nicht "umzieht" (also gemeldet bleibt). Kommt er dann innerhalb von sechs Monaten her, ist alles in Ordnung, die AE bleibt dann bestehen.
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Antwort #8 - 25.12.2013 um 21:36:23
 
danke fur die schnelle antwort.
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Bucan
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Antwort #9 - 06.01.2014 um 13:59:42
 
hallo ich hab da noch eine frage: was fur ein visun muss mein mann fur fzf beantragen?  ist das ein turistvisum:-?
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« Zuletzt geändert: 06.01.2014 um 14:11:33 von Bucan »  
 
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Antwort #10 - 06.01.2014 um 14:25:38
 
Für die FZF immer ein FZF-Visum.

Heißt "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis".
(vgl. Antwort #1)

Als Tourist müsste er ja wieder ausreisen (und auch bei Antragstellung unterschreiben, dass er nur als Tourist kommt und wieder ausreist).
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Antwort #11 - 06.01.2014 um 14:45:06
 
ich habe mit dem konsulat telefoniert und die meinten ich muss bei idata anrufen (das ist die firma,die visumantrage entgegen nimmt.)
und die haben gesagt das mein mann ein turistvisum beantragen muss und die schwangerschaftsbestatigung mit einreichen soll.
das kann doch dann garnicht richtig sein  weinend
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Antwort #12 - 06.01.2014 um 14:50:04
 
Bucan schrieb am 25.12.2013 um 20:48:26:
Er wird nicht in Deutschland leben. Das  Visum zur Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind wird nur beantragt, damit sicher gestellt ist, dass er zur Entbindung da ist.Vielen Dank...


Das heißt, wenn er zur Geburt herkommt und nach der Geburt wieder geht und nicht in Deutschland leben wird möchte er das Kind nicht großziehen? Oder hat er zu einem späteren Zeitpunkt nochmal vor nach Deutschland zu kommen?
Denn dann müsste er natürlich "Visum zur FZF" beantragen.
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Bucan
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Antwort #13 - 06.01.2014 um 16:41:26
 
Er muss erst mal einige Sachen bezüglich seiner Arbeit klären und kommt dann nach. Bei der Geburt will er jedoch anwesend sein.
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Antwort #14 - 06.01.2014 um 16:53:55
 
Bucan schrieb am 06.01.2014 um 16:41:26:
Er muss erst mal einige Sachen bezüglich seiner Arbeit klären und kommt dann nach. Bei der Geburt will er jedoch anwesend sein.



Dann ist es sinnvoll Visum auf FZF zu stellen und nicht Touristenvisum oder so was.
Hab das selbst auch mitgemacht!
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