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Aerger mit der ABH (Gelesen: 10.166 mal)
heneena
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Antwort #30 - 26.08.2013 um 12:54:30
 
ok, also wenn die abh erst in 2,5 jahren also bei der weiterbewilligung der AE davon erfaehrt dass wir getrennt sind und ich dann sage wue waeren seit 2.5 jahren getrennt ist das ok und er wuerde wenn er zu dem zeitpunkt arbeit hat eine weiterbewilligung bekommen?
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reinhard
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Antwort #31 - 26.08.2013 um 12:56:32
 
Nein.

Aber das ist jetzt schon dreimal beantwortet worden.

Willst Du jetzt die Antworten lesen? Sie einfach noch mal zu schreiben nützt Dir sicherlich nichts, oder?
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Antwort #32 - 26.08.2013 um 12:57:08
 
Ganz ehrlich ... für eine vernünftige Aussage, was in zweieinhalb Jahren passieren kann, sind in deiner Annahme des Szenarions zu viele "Wenn" und "Würde" drin.

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heneena
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Antwort #33 - 26.08.2013 um 12:57:17
 
ok sorry, bin etwas durcheinander... ich les nochmal Zwinkernd

===========

aber wenn wir nix melden, und ich auch sonst keinen aerger mit denen bekomm, durch meinen vermieter oder sonstiges, dann werden wir doch erst in 2,5 jahren wieder vor der abh stehn?!?da dann seine befristung auslaeuft...

Daddys' Änderung:
Och nö... sind wir jetzt beim 3. oder 4. Edit zum Thema Folgepost ?
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« Zuletzt geändert: 26.08.2013 um 22:19:56 von Daddy »  
 
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reinhard
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Antwort #34 - 26.08.2013 um 13:19:34
 
Falls Ihr getrennt seid: Warum solltest Du vor der ABH stehen? Du bist doch Deutsche und hast insofern mit der ABH nichts zu tun.

Die Trennung darfst Du der ABH melden, musst es aber nicht. Und um den Rest musst Du Dich nicht kümmern.

Ist Dir das jetzt soweit klar?

Falls er eine Frage zu seiner AE oder seinem ABH-Termin haben sollte, wird er schon selbst nachfragen. Das kannst Du vermutlich sowieso nicht beeinflussen. Das ist allein Sache zwischen ihm und der Behörde.
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Antwort #35 - 26.08.2013 um 13:31:29
 
ok ich verstehe, vielen dank Smiley
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