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Verheiratet aber Frau wieder in Brasilien (Gelesen: 3.375 mal)
walkon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Verheiratet aber Frau wieder in Brasilien
23.08.2013 um 01:06:57
 
Hallo,

bei mir liegt folgende Sachlage vor.

Im letzten Jahr wurde mir nach 14 jähriger Tätigkeit in einer Firma und 4 Monaten in einer anderen Firma, insgesamt 2 Mal im Jahr betriebsbedingt gekündigt. Für die zweite Beschäftigung habe ich während der Woche in einer anderen Stadt gewohnt und dann dummerweise meine alte Wohnung in der Probezeit gekündigt. So stand ich kurz vor Weihnachten ohne Wohnung da, keinen Job mehr und wusste nicht mehr weiter. Dies halt mich alles nervlich sehr mitgenommen. Dazu meine brasilianische Ehefrau im Rücken die trotz allem wollte, dass zu Beginn des Jahres meine brasilianische Stieftochter nach Deutschland nachkommt. Ich konnte damals nicht anders und habe die Entscheidung getroffen, dass es besser sei das meine Frau nach Brasilien zurückkehrt solange ich hier vor Ort alles wieder in Ordnung gebracht habe. Der tochter von 5 Jahren wollte ich diese ungeklärten Verhältnisse einfach nicht zumuten, weil ich wusste wie schwer ihr der Umzug ohnehin schon fallen würde.

Dies war im Januar 2013 und seitdem ist meine Frau ununterbrochen in Brasilien. Mittlerweile denkt sie auch nicht mehr daran zurück zu kommen. Sie hat in Deutschland eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, die im April 2014 abläuft.

Natürlich bewerbe ich mich weiter, aber wenn es zum Thema Familie kommt, kehre ich dieses Thema unter den tisch, denn welcher Arbeitgeber möchte einen Arbeitnehmer einstellen, der zuhause ungeklärte Verhältnisse hat bzw. Eheprobleme. Arbeitgeber möchten Arbeitnehmer die von zuhause aus Unterstützung erhalten, dies könnte ich leider nicht vorweisen und würde mich direkt schon aus dem Bewerbungsrennen schmeissen.

Dies bedeutet das meine frau auch nachwievor noch hier in Deutschland bei der Meldebhörde angemeldet ist. Die Ausländerbehörde habe ich bislang auch nciht darüber informiert weil ich eigentlich immer davon ausging, dass ich alles wieder schnell bekommen würde und meine Frau dann gerne wieder zurück kommt.

Meine Frage lautet daher, ob es in Ordnung ist wenn ich meine Frau weiterhin angemeldet und die Behörden insgesamt darüber in Unkenntnis lasse, dass sie derzeit nicht mehr in deutschland lebt.

Könnte ich Ärger bekommen und durch wen?

Vielen Dank im voraus.
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Aras
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Antwort #1 - 23.08.2013 um 09:48:39
 
Du müsstest das eigentlich melden, bzw. deine Ehefrau. Denn es besteht eine Mitwirkungspflicht die Meldedaten auf dem neuesten Stand zu halten.

Jedoch war die "Ausreise" vor dem Flug deiner Frau nicht dauerhafter Natur und hat sich aber in eine dauerhafte Natur gewandelt, dadurch könnte bei entsprechender Aussage eurerseits der Aufenthaltstitel sofort erlöschen. Zusätzlich dauert die Reise schon mehr als 6 Monate an und bedeutet damit das automatische Erlöschen des Aufenthaltstitels. Aber das muss natürlich auch die Behörden wissen.

Aber der Grund warum ich antworte ist diese Aussage:
walkon schrieb am 23.08.2013 um 01:06:57:
Natürlich bewerbe ich mich weiter, aber wenn es zum Thema Familie kommt, kehre ich dieses Thema unter den tisch, denn welcher Arbeitgeber möchte einen Arbeitnehmer einstellen, der zuhause ungeklärte Verhältnisse hat bzw. Eheprobleme. Arbeitgeber möchten Arbeitnehmer die von zuhause aus Unterstützung erhalten, dies könnte ich leider nicht vorweisen und würde mich direkt schon aus dem Bewerbungsrennen schmeissen.


Wenn ein potentieller Arbeitgeber dich nach der Familie fragt, dann ist das eigentlich nichts negatives. Du kannst dem ruhig sagen, dass du verheiratet bist und schon ein Stiefkind hast. Fragen nach der Familienplanung, also ob du Kinder haben willst, oder ob du Familienprobleme hast, sind unzulässig und dürfen unwahrheitsgemäßg beantwortet werden. Also wenn du sagst du planst keine weiteren Kinder und deine Frau im nächsten Moment schwanger wird, darf der Arbeitgeber dich nicht benachteiligen oder gar kündigen, auch wenn es rauskommen sollte.
Oder falls du grade in der Scheidung bist und du sagst du wärst verheiratet, dann sieht er das ja spätestens bei der Lohnsteuerklasse I, dass da was nicht passt. Also wenn du grad in Trennung bist, musst du sowieso Lohnsteuerklasse I beantragen, und gibst dann einfach im Bewerbungsgespräch an, dass du Single wärst.
Aber ich würde da nicht so pessimistisch rangehen. Bist ja nicht der erste Mann in Deutschland, der sich scheiden lässt.

Wenn deine Ehe sowieso schon zerrüttet ist, dann solltest du das den Behörden melden. Dadurch wird ihr Aufenthaltstitel ungültig und nebenbei hast du es amtlich dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mind. 7-8 Monaten beendet ist. Anschließend lässt du dich in 4 Monaten scheiden.

Du solltest dir die Zeit nehmen und die Scheidung durchführen. Wenn du länger als 2 Jahre mit ihr verheiratet bist, dann kann sie unterhaltspflichtig werden. Außerdem verlierst du einen Teil der Rentenbeiträge, der immer größer wird, je länger du mit ihr verheiratet bist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #2 - 23.08.2013 um 10:13:34
 
walkon schrieb am 23.08.2013 um 01:06:57:
Dazu meine brasilianische Ehefrau im Rücken die trotz allem wollte, dass zu Beginn des Jahres meine brasilianische Stieftochter nach Deutschland nachkommt. 

Sehr fraglich, ob das bei einem ungesicherten LU und fehlender VE für das Kind überhaupt möglich gewesen wäre ?
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erne
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Antwort #3 - 23.08.2013 um 20:51:48
 
walkon schrieb am 23.08.2013 um 01:06:57:
Könnte ich Ärger bekommen und durch wen?


nein, aber der Aufenthaltstitel Deiner Frau ist bereits erloschen.
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walkon
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Antwort #4 - 26.08.2013 um 01:03:25
 
Saxonicus schrieb am 23.08.2013 um 10:13:34:
Sehr fraglich, ob das bei einem ungesicherten LU und fehlender VE für das Kind überhaupt möglich gewesen wäre ?


Das hätte mal jemand meiner Frau erklären sollen.

Die Planungen hatte ich ja vorher gemacht. Neue große Wohnung schon angemietet, Nachmittagsbetreuung für das Kind, deutschkursus für das kind und dann macht mir der arbeitgeber einen strich durch die Rechnung...

Naja zurück schicken hätte der deutsche staat meine stieftocher wohl nicht, wenn sie schon mal hier ist. habe ein halbes jahr geld aus einer transfergesellschaft bekommen und das hätte wohl auch für uns 3 gereicht...

Wenn die Arbeitgeber mal so denken würden. Habe einen verantwortungsvollen job und wenn du da sagst das du eheprobleme hast, das du zuhause nicht unterstützt wirst, dann war es das ganz schnell. Fragen zum Familienstand sind ja wohl erlaubt und da werde ich aber nicht sagen, dass meine Frau in Brasilien ist, zumindest nicht in der nächsten Zeit.

Also meine Steuerklasse die müsste ich ja erst im neuen jahr ändern lassen, da meine frau ja zumindest noch ein paar tage des jahres hier gewohnt hat. wenn ich sie erst im nächsten jahr abmelde, woher will man denn wissen, dass sie nicht mehr hier gewohnt hat? einen stempel zwecks ausreise dürfte sie doch wohl nicht bekommen haben..

nach 2 jahren unterhaltpflichtig? das gute an meiner frau ist, dass sie kein geld von mir möchte, aber das kann sich ja noch ändern. Ich wollte mit der scheidung ncoh warten, habe mir echt überlegt vielleicht nach brasilien zu gehen, denn langsam bin ich frustiert wegen des schlechten arbeitsmarktes. man sagt immer fachkräfte werden gesucht, aber meine vorstellungsgespräch haben bisher nicht zum erfolgt geführt. Das obwohl ich mich nun auch bundesweit bewerbe Griesgrämig
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reinhard
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Antwort #5 - 26.08.2013 um 10:37:52
 
Deine Frau hat hier nicht gefragt, sonst hätte ihr bestimmt jemand diese Regelungen erklärt.

Für Deine Situation (Heirat, Trennung) kannst Du hier die Regelungen für die verschiedenen Möglichkeiten erfahren, entscheiden musst Du dann selbst.

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Antwort #6 - 26.08.2013 um 10:51:45
 
Ich hab was falsch formuliert, was aber korrekt durch walkon verstanden wurde.

Zitat:
Wenn du länger als 2 Jahre mit ihr verheiratet bist, dann kann sie unterhaltspflichtig werden.

Meinte natürlich sie unterhaltsberechtigt und du unterhaltspflichtig.
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Antwort #7 - 26.08.2013 um 18:22:05
 
Aras schrieb am 26.08.2013 um 10:51:45:
Meinte natürlich sie unterhaltsberechtigt und du unterhaltspflichtig.


und umgekehrt natürlich auch (je nach Einkommenssituation der beiden)
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