Du müsstest das eigentlich melden, bzw. deine Ehefrau. Denn es besteht eine Mitwirkungspflicht die Meldedaten auf dem neuesten Stand zu halten.
Jedoch war die "Ausreise" vor dem Flug deiner Frau nicht dauerhafter Natur und hat sich aber in eine dauerhafte Natur gewandelt, dadurch könnte bei entsprechender Aussage eurerseits der Aufenthaltstitel sofort erlöschen. Zusätzlich dauert die Reise schon mehr als 6 Monate an und bedeutet damit das automatische Erlöschen des Aufenthaltstitels. Aber das muss natürlich auch die Behörden wissen.
Aber der Grund warum ich antworte ist diese Aussage:
walkon schrieb am 23.08.2013 um 01:06:57:Natürlich bewerbe ich mich weiter, aber wenn es zum Thema Familie kommt, kehre ich dieses Thema unter den tisch, denn welcher Arbeitgeber möchte einen Arbeitnehmer einstellen, der zuhause ungeklärte Verhältnisse hat bzw. Eheprobleme. Arbeitgeber möchten Arbeitnehmer die von zuhause aus Unterstützung erhalten, dies könnte ich leider nicht vorweisen und würde mich direkt schon aus dem Bewerbungsrennen schmeissen.
Wenn ein potentieller Arbeitgeber dich nach der Familie fragt, dann ist das eigentlich nichts negatives. Du kannst dem ruhig sagen, dass du verheiratet bist und schon ein Stiefkind hast. Fragen nach der Familienplanung, also ob du Kinder haben willst, oder ob du Familienprobleme hast, sind unzulässig und dürfen unwahrheitsgemäßg beantwortet werden. Also wenn du sagst du planst keine weiteren Kinder und deine Frau im nächsten Moment schwanger wird, darf der Arbeitgeber dich nicht benachteiligen oder gar kündigen, auch wenn es rauskommen sollte.
Oder falls du grade in der Scheidung bist und du sagst du wärst verheiratet, dann sieht er das ja spätestens bei der Lohnsteuerklasse I, dass da was nicht passt. Also wenn du grad in Trennung bist, musst du sowieso Lohnsteuerklasse I beantragen, und gibst dann einfach im Bewerbungsgespräch an, dass du Single wärst.
Aber ich würde da nicht so pessimistisch rangehen. Bist ja nicht der erste Mann in Deutschland, der sich scheiden lässt.
Wenn deine Ehe sowieso schon zerrüttet ist, dann solltest du das den Behörden melden. Dadurch wird ihr Aufenthaltstitel ungültig und nebenbei hast du es amtlich dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mind. 7-8 Monaten beendet ist. Anschließend lässt du dich in 4 Monaten scheiden.
Du solltest dir die Zeit nehmen und die Scheidung durchführen. Wenn du länger als 2 Jahre mit ihr verheiratet bist, dann kann sie unterhaltspflichtig werden. Außerdem verlierst du einen Teil der Rentenbeiträge, der immer größer wird, je länger du mit ihr verheiratet bist.