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Aerger mit der ABH (Gelesen: 10.145 mal)
heneena
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26.08.2013 um 10:39:42
 
Hallo,

ich bin seit 3,5 jahren verheiratet mit einem sudanesen. sein aufenthalt haengt noch an der heirat. nun haben wir uns getrennt und ich wuerde viel stress mit ihm bekommen wenn ich es offiziell machen wuerde. deshalb habe ich vor ihn in meiner neuen wohnung mit anzumelden um aerger aus dem weg zu gehn. nun habe ich aerger mit meinem vermieter deshalb und habe angst,dass er mich am ende bei der ABH meldet. deshalb ist meine frage an euch wie das ganze dann ablaufen wird und ob ich damit grosse probleme mit der ABH bekommen kann?
ich habe doch keine meldepflicht, dass wir uns getrennt haben.

lg
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Antwort #1 - 26.08.2013 um 10:41:11
 
Wann ist er denn eingereist?
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Antwort #2 - 26.08.2013 um 10:42:35
 
vor 3,5 jahren

======

also haben vor 4 jahren im oktober in indien geheiraret und nach nem monat bekam er dann das visum und kam im januar nach D.


Daddys' Änderung:
>> Folgepost << angefügt... man kann eigene Beiträge binnen 15 Minuten editieren!
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« Zuletzt geändert: 26.08.2013 um 10:57:13 von Daddy »  
 
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Antwort #3 - 26.08.2013 um 10:48:26
 
heneena schrieb am 26.08.2013 um 10:42:35:
vor 3,5 jahren 


Dann bestand die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland mehr als 3 Jahre und damit hat er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

Sobald die ABH von der Trennung erfährt, kann er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen, zunächt für ein Jahr. Dann muss er seinen Lebensunterhalt sicherstellen, um das Aufenthaltsrecht weiter zu bekommen.

Ich kann dir nur davon abraten, falsche Angaben zum ehelichen Zusammenleben zu machen. Das wird dich irgendwann einholen und dann bekommst du selbst Ärger mit der ABH.
Falschangaben der ABH gegenüber sind kein Kavaliersdelikt, so etwas ist ein Straftatbestand.

Allerdings bist du nicht verpflichtet, der ABH die Trennung mitzuteilen.
Du musst nichts sagen, aber du darfst nichts falsches sagen.
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Antwort #4 - 26.08.2013 um 10:55:27
 
hallo,

ja das weiss ich mit dem aufenthalt. und mit dem trennungsjahr haette er sogar noch 2 jahre. mein problem is nur der unheimliche stress den ich mit ihm bekommen werde. deshalb frage ich auch sowas hier. mir ist klar dass das riskant ist. und wenn es zu einer anhoerung kommen sollte wuerde ich auf keinen fall luegen, ganz klar! dann wuerde ich sagen wir haben uns vor kurzem getrennt. meine frage ist nun ob sie erst eine anhoerung fordern oder erst ne kontrolle bei mir in der wohnung durchfuehren. und ob ich dann noch die chance habe zu sagen dass wir uns erst vor kurzem getrennt haben. oder mit was ich da halt rechnen muss.....denn bitte versteht mich nicht falsch-ich will mich lieber scheiden lassen. aber es ist wichtiger mich nicht mit ihm anzulegen und ich hoffe, dass er bei der naechsten verlaengerung unbefristet bekommt. ....
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Antwort #5 - 26.08.2013 um 11:02:55
 
heneena schrieb am 26.08.2013 um 10:55:27:
aber es ist wichtiger mich nicht mit ihm anzulegen und ich hoffe, dass er bei der naechsten verlaengerung unbefristet bekommt. .... 


Die NE aufgrund von § 28 Abs. 2 AufenthG  wird er nur bekommen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft noch gelebt wird. Dazu müsstest du vermutlich bestätigen, dass ihr noch zusammenlebt.

Ansonsten müsste er eine NE nach § 9 AufenthG beantragen. Die ist aber an weitaus mehr Voraussetzungen gebunden. Er muss 5 Jahre hier leben, er muss  Sprachkenntnisse auf B1-Niveau haben, er benötigt Rentenversicherungszeiten von 60 Monaten.

Du weißt jetzt die Rechtslage ... was du machen willst, musst du selbst entscheiden.
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Antwort #6 - 26.08.2013 um 11:10:12
 
wuerden sie denn unsere lebensverhaeltnisse vor einer undbefristeten AE ueberpruefen kommen?
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Antwort #7 - 26.08.2013 um 11:10:48
 
Darf man fragen wieso du mit ihm Stress haben würdest?

Du bist verpflichtet dich korrekt zu melden und unterschreibst für dich. Zu seiner Meldung müsste dein Mann ja mitkommen oder alleine hingehen. Er unterschreibt, dass seine Meldung korrekt ist, nicht du. Da du keinen Mietvertrag vorlegen musst, wird erstmal keiner was merken.

Soweit ich weiß kann der Vermieter einen Auszug aus dem Melderegister machen und herausfinden, wer alles auf seiner Immobilie gemeldet ist. Wenn dein Nachname nicht mit dem deines Ehemannes gleich ist, dann sollte er nicht darauf schließen können, dass es dein Mann ist. Ich weiß nicht ob der Familienstand auf dem Auszug mit drauf steht.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 26.08.2013 um 11:13:14
 
heneena schrieb am 26.08.2013 um 11:10:12:
wuerden sie denn unsere lebensverhaeltnisse vor einer undbefristeten AE ueberpruefen kommen? 


Ja klar fragen die, ob die eheliche Lebensgemeinschaft weiter besteht und dann musst du entscheiden, ob du wahrheitsgemäße Angaben machst - was ich dir nur nahelegen kann - oder lügst.

Eine der maßgebenden Voraussetzungen für eine NE nach § 28 AufenthG ist ja schließlich, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nach wie vor gelebt wird.
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Antwort #9 - 26.08.2013 um 11:21:54
 
ja, ich habe schon angst dass er mir was antun wuerde. nach seinem rechtsverstaendis darf er mir was antun und mehr.
er is sehr destruktiv und es geht ihm sehr schlecht hier. er sagt zb.: es sei ihm egal wenn er ins gefaengnis kommt-sein leben ist eh schon zerstoert...

ja laut meldegesstz begeht er eine gesetzeswidrigkeit! das is klar!

das grosse problem is der vermieter. er wird sicher nachfragen und ich kann ihm gern bestaetigen dass es mein mann ist wenn er das braucht um ruhe zu geben.ich muss nur damit rechnen dass er aus welchem grund auch inmer keine ruhe gibt und mir was anhaengen will am ende und deshalb miecht ich mich hier ueber die Vorgehensweise der ABH usw informieren.....nur fuer den fall....

=========

runenwolf, du meinst die fragen das bei der beantragung-ja da muss ich ja dafuer unterschreiben. aber geben sie zb die NE werden sie dich nicht weiterkontrollieren bzw in der vergangenheit wuhlen. den NE ist NE. oder werden sie mehr tun als dass ich das unterschreiben muss-eben kontrollieren zb die wohnung?

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« Zuletzt geändert: 26.08.2013 um 22:16:40 von Daddy »  
 
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Antwort #10 - 26.08.2013 um 11:29:21
 
heneena schrieb am 26.08.2013 um 11:25:28:
runenwolf, du meinst die fragen das bei der beantragung-ja da muss ich ja dafuer unterschreiben. aber geben sie zb die NE werden sie dich nicht weiterkontrollieren bzw in der vergangenheit wuhlen. den NE ist NE. oder werden sie mehr tun als dass ich das unterschreiben muss-eben kontrollieren zb die wohnung? 


Tja, da würd ich nicht drauf wetten. Wenn der Verdacht aufkommt, dass falsche Angaben gemacht wurden - das scheinst du ja in Erwägung zu ziehen - dann können die schon weiterermitteln.

Nochmal! Falsche Angaben gegenüber der ABH stellen in dem Fall einen Straftatbestand dar.
Diese Straftat kann mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrage geahndet werden.

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Antwort #11 - 26.08.2013 um 11:32:33
 
und wie wird dann weiterermittelt?

die strafe is zu hich-klar das moecht ich nicht gern riskieren.....muss grad nur abwaegen was wichtiger ist..

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Antwort #12 - 26.08.2013 um 11:33:09
 
Ehrlich: Er hat sein eigenständiges Aufenthaltsrecht und ich würde ihn NICHT bei mir anmelden. Er bedroht dich - du hast eine PM.

Dann muss er sich eine Wohnung und eine Job suchen.

Wegen ihm eine Strafttat zu begehen NEVER! Irgenwann kann es dich einholen.

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Antwort #13 - 26.08.2013 um 11:34:27
 
heneena schrieb am 26.08.2013 um 11:32:33:
muss grad nur abwaegen was wichtiger ist..

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Antwort #14 - 26.08.2013 um 11:35:38
 
und wenn mein vermieter da anruft oder die irgendwie einen verdacht bekommen dass wir nicht zusammenleben wie gehn sie dann vor? bei ner anhoerung koennte ich ja dann sagen, dass wir uns vir kurzem getrennt haben. dann ware doch alles ok. oder wuerden die dann weiterermitteln wenn ich eh sage das wir getrennt sind?
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