i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aerger mit der ABH
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1377506383

Beitrag begonnen von heneena am 26.08.2013 um 10:39:42

Titel: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 10:39:42
Hallo,

ich bin seit 3,5 jahren verheiratet mit einem sudanesen. sein aufenthalt haengt noch an der heirat. nun haben wir uns getrennt und ich wuerde viel stress mit ihm bekommen wenn ich es offiziell machen wuerde. deshalb habe ich vor ihn in meiner neuen wohnung mit anzumelden um aerger aus dem weg zu gehn. nun habe ich aerger mit meinem vermieter deshalb und habe angst,dass er mich am ende bei der ABH meldet. deshalb ist meine frage an euch wie das ganze dann ablaufen wird und ob ich damit grosse probleme mit der ABH bekommen kann?
ich habe doch keine meldepflicht, dass wir uns getrennt haben.

lg

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Runenwolf am 26.08.2013 um 10:41:11
Wann ist er denn eingereist?

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 10:42:35
vor 3,5 jahren

======

also haben vor 4 jahren im oktober in indien geheiraret und nach nem monat bekam er dann das visum und kam im januar nach D.


Daddys' [edit]>> Folgepost << angefügt... man kann eigene Beiträge binnen 15 Minuten editieren![/edit]

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Runenwolf am 26.08.2013 um 10:48:26

heneena schrieb am 26.08.2013 um 10:42:35:
vor 3,5 jahren 


Dann bestand die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland mehr als 3 Jahre und damit hat er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

Sobald die ABH von der Trennung erfährt, kann er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen, zunächt für ein Jahr. Dann muss er seinen Lebensunterhalt sicherstellen, um das Aufenthaltsrecht weiter zu bekommen.

Ich kann dir nur davon abraten, falsche Angaben zum ehelichen Zusammenleben zu machen. Das wird dich irgendwann einholen und dann bekommst du selbst Ärger mit der ABH.
Falschangaben der ABH gegenüber sind kein Kavaliersdelikt, so etwas ist ein Straftatbestand.

Allerdings bist du nicht verpflichtet, der ABH die Trennung mitzuteilen.
Du musst nichts sagen, aber du darfst nichts falsches sagen.

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 10:55:27
hallo,

ja das weiss ich mit dem aufenthalt. und mit dem trennungsjahr haette er sogar noch 2 jahre. mein problem is nur der unheimliche stress den ich mit ihm bekommen werde. deshalb frage ich auch sowas hier. mir ist klar dass das riskant ist. und wenn es zu einer anhoerung kommen sollte wuerde ich auf keinen fall luegen, ganz klar! dann wuerde ich sagen wir haben uns vor kurzem getrennt. meine frage ist nun ob sie erst eine anhoerung fordern oder erst ne kontrolle bei mir in der wohnung durchfuehren. und ob ich dann noch die chance habe zu sagen dass wir uns erst vor kurzem getrennt haben. oder mit was ich da halt rechnen muss.....denn bitte versteht mich nicht falsch-ich will mich lieber scheiden lassen. aber es ist wichtiger mich nicht mit ihm anzulegen und ich hoffe, dass er bei der naechsten verlaengerung unbefristet bekommt. ....

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Runenwolf am 26.08.2013 um 11:02:55

heneena schrieb am 26.08.2013 um 10:55:27:
aber es ist wichtiger mich nicht mit ihm anzulegen und ich hoffe, dass er bei der naechsten verlaengerung unbefristet bekommt. .... 


Die NE aufgrund von § 28 Abs. 2 AufenthG  wird er nur bekommen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft noch gelebt wird. Dazu müsstest du vermutlich bestätigen, dass ihr noch zusammenlebt.

Ansonsten müsste er eine NE nach § 9 AufenthG beantragen. Die ist aber an weitaus mehr Voraussetzungen gebunden. Er muss 5 Jahre hier leben, er muss  Sprachkenntnisse auf B1-Niveau haben, er benötigt Rentenversicherungszeiten von 60 Monaten.

Du weißt jetzt die Rechtslage ... was du machen willst, musst du selbst entscheiden.

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 11:10:12
wuerden sie denn unsere lebensverhaeltnisse vor einer undbefristeten AE ueberpruefen kommen?

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Aras am 26.08.2013 um 11:10:48
Darf man fragen wieso du mit ihm Stress haben würdest?

Du bist verpflichtet dich korrekt zu melden und unterschreibst für dich. Zu seiner Meldung müsste dein Mann ja mitkommen oder alleine hingehen. Er unterschreibt, dass seine Meldung korrekt ist, nicht du. Da du keinen Mietvertrag vorlegen musst, wird erstmal keiner was merken.

Soweit ich weiß kann der Vermieter einen Auszug aus dem Melderegister machen und herausfinden, wer alles auf seiner Immobilie gemeldet ist. Wenn dein Nachname nicht mit dem deines Ehemannes gleich ist, dann sollte er nicht darauf schließen können, dass es dein Mann ist. Ich weiß nicht ob der Familienstand auf dem Auszug mit drauf steht.


Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Runenwolf am 26.08.2013 um 11:13:14

heneena schrieb am 26.08.2013 um 11:10:12:
wuerden sie denn unsere lebensverhaeltnisse vor einer undbefristeten AE ueberpruefen kommen? 


Ja klar fragen die, ob die eheliche Lebensgemeinschaft weiter besteht und dann musst du entscheiden, ob du wahrheitsgemäße Angaben machst - was ich dir nur nahelegen kann - oder lügst.

Eine der maßgebenden Voraussetzungen für eine NE nach § 28 AufenthG ist ja schließlich, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nach wie vor gelebt wird.

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 11:21:54
ja, ich habe schon angst dass er mir was antun wuerde. nach seinem rechtsverstaendis darf er mir was antun und mehr.
er is sehr destruktiv und es geht ihm sehr schlecht hier. er sagt zb.: es sei ihm egal wenn er ins gefaengnis kommt-sein leben ist eh schon zerstoert...

ja laut meldegesstz begeht er eine gesetzeswidrigkeit! das is klar!

das grosse problem is der vermieter. er wird sicher nachfragen und ich kann ihm gern bestaetigen dass es mein mann ist wenn er das braucht um ruhe zu geben.ich muss nur damit rechnen dass er aus welchem grund auch inmer keine ruhe gibt und mir was anhaengen will am ende und deshalb miecht ich mich hier ueber die Vorgehensweise der ABH usw informieren.....nur fuer den fall....

=========

runenwolf, du meinst die fragen das bei der beantragung-ja da muss ich ja dafuer unterschreiben. aber geben sie zb die NE werden sie dich nicht weiterkontrollieren bzw in der vergangenheit wuhlen. den NE ist NE. oder werden sie mehr tun als dass ich das unterschreiben muss-eben kontrollieren zb die wohnung?

Daddys' [edit]Mal wieder ein Folgepoast angefügt...[/edit]

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Runenwolf am 26.08.2013 um 11:29:21

heneena schrieb am 26.08.2013 um 11:25:28:
runenwolf, du meinst die fragen das bei der beantragung-ja da muss ich ja dafuer unterschreiben. aber geben sie zb die NE werden sie dich nicht weiterkontrollieren bzw in der vergangenheit wuhlen. den NE ist NE. oder werden sie mehr tun als dass ich das unterschreiben muss-eben kontrollieren zb die wohnung? 


Tja, da würd ich nicht drauf wetten. Wenn der Verdacht aufkommt, dass falsche Angaben gemacht wurden - das scheinst du ja in Erwägung zu ziehen - dann können die schon weiterermitteln.

Nochmal! Falsche Angaben gegenüber der ABH stellen in dem Fall einen Straftatbestand dar.
Diese Straftat kann mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrage geahndet werden.


Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 11:32:33
und wie wird dann weiterermittelt?

die strafe is zu hich-klar das moecht ich nicht gern riskieren.....muss grad nur abwaegen was wichtiger ist..


Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Lisa2013 am 26.08.2013 um 11:33:09
Ehrlich: Er hat sein eigenständiges Aufenthaltsrecht und ich würde ihn NICHT bei mir anmelden. Er bedroht dich - du hast eine PM.

Dann muss er sich eine Wohnung und eine Job suchen.

Wegen ihm eine Strafttat zu begehen NEVER! Irgenwann kann es dich einholen.


Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Saxonicus am 26.08.2013 um 11:34:27

heneena schrieb am 26.08.2013 um 11:32:33:
muss grad nur abwaegen was wichtiger ist..

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht. (Mahatma Gandhi)

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 11:35:38
und wenn mein vermieter da anruft oder die irgendwie einen verdacht bekommen dass wir nicht zusammenleben wie gehn sie dann vor? bei ner anhoerung koennte ich ja dann sagen, dass wir uns vir kurzem getrennt haben. dann ware doch alles ok. oder wuerden die dann weiterermitteln wenn ich eh sage das wir getrennt sind?

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Lisa2013 am 26.08.2013 um 11:36:01
Saxonious hat recht
Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht. (Mahatma Gandhi) 
Du kannst eventuell sogar hinfallen.

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 11:39:11
oder es passiert einiges mehr....wenn ich am ende ein krueppel bin haette uch lieber eine straftat auf mich genommen-die vllt gar nicht auffliegen wird wenn ich due vorgehensweise etwas genauer kennen wuerde.

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Aras am 26.08.2013 um 11:40:14
Darf ich Dir bitte ans Herz legen, dich an eine Beratungsstelle zu wenden?

Du bist hier dabei, dich unnötig in weitere Schwierigkeiten zu begeben. Und das für einen Mann vor dem du dich zumindest fürchtest. Versuch dein Leben wieder in Kontrolle zu bringen. Und dazu brauchst du Hilfe von außen. Nach nem halben oder ganzem Jahr wirst du ganz anders drüber denken als jetzt.

Wenn er die nächste Verlängerung unbefristet bekommt, dann wirst du ihn ja erst recht nicht los.

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 11:46:00
zu einer beratungsstelle werde ich auf jeden fall gehen. das ist kein thema. und ich hab ja nich keine entscheidung getroffen. ich habe gehofft hier kann mir jemand duesbezueglich tipps geben...aber ok das schein nich so sein...

============

wenn sich da dich nich jemand naher mit auskennt bin ich fuer ein bisschen feedback sehr dankbar

Daddys' [edit]Und schon wieder ein Folgepost ...  :-?[/edit]

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Aras am 26.08.2013 um 11:48:30
Das war jetzt nicht bezüglich der aufenthaltsrechtlichen Problematik, sondern wegen der Bedrohung durch deinen "geliebten" Ehemann.

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von reinhard am 26.08.2013 um 11:51:25

heneena schrieb am 26.08.2013 um 11:47:07:
wenn sich da dich nich jemand naher mit auskennt bin ich fuer ein bisschen feedback sehr dankbar


Es wäre bestimmt sinnvoll, wenn Du zuerst die Antworten hier sehr, sehr sorgfältig liest. Du hast sehr gute und sehr fachkundige Antworten bekommen, und beim Lesen wird Dir auch auffallen, dass Antworten von Leuten kommen, sie sich ganz ausgezeichnet auskennen.

Danach solltest Du etwas langsamer und sorgfältiger schreiben und fragen. Du versuchst noch immer, schneller zu schreiben als Du Dir wirklich überlegen kannst, was denn nach den vielen Antworten noch offen ist.

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 11:53:56
ok verstehe, danke aras.

und ich werde mir das nochmal durchlesen und gucken was ich verpasst habe.....

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 12:31:04
also nochmal,  ich habe keine meldepflicht gegenueber der ABH,
und wenn wir zu einer anhoerung eingelden werden dann sag ich dass wur getrennt sind.
somit luege ich nicht.....und alles ist gut, oder?

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von reinhard am 26.08.2013 um 12:34:36

heneena schrieb am 26.08.2013 um 12:31:04:
also nochmal,  ich habe keine meldepflicht gegenueber der ABH,
und wenn wir zu einer anhoerung eingelden werden dann sag ich dass wur getrennt sind.
somit luege ich nicht.....und alles ist gut, oder?


Genau.

Von selbst musst Du nichts machen.

Bei einer Anfrage (Anhörung) würde ich kurz schriftlich antworten, nicht hingehen.

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Runenwolf am 26.08.2013 um 12:36:00

heneena schrieb am 26.08.2013 um 12:31:04:
also nochmal,ich habe keine meldepflicht gegenueber der ABH,
und wenn wir zu einer anhoerung eingelden werden dann sag ich dass wur getrennt sind.
somit luege ich nicht.....und alles ist gut, oder? 


Nein, nicht nur, wenn ihr zu einer Anhörung eingeladen werdet. Auch wenn du aufgefordert wirst, bei dem Verlängerungsantrag schriftlich zu bestätigen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft noch besteht, solltest du nicht lügen.

Erst dann kann dir nichts - hinsichtich einer Falschmeldung gegenüber der ABH - passieren.

Eine Meldepflicht gegenüber der ABH oder dem Einwohnermeldeamt hast du nicht.

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von lottchen am 26.08.2013 um 12:36:30
Vielleicht könntest Du auch mal ein paar mehr Informationen geben, damit man sich ein Bild machen kann.
Ihr habt zusammen in einer Wohnung gewohnt und er ist irgendwohin gezogen und Du woanders hin? Schön.
Hast Du jetzt Kontakt mit ihm?
Weiß er, wo Du jetzt wohnst?
Hast Du die Scheidung eingereicht (dann hättest Du einen Anwalt und könntest alles über ihn laufen lassen)?
Hat er von Dir verlangt, dass Du ihn bei Dir anmeldest oder warum willst Du das unbedingt jetzt freiwillig machen (bei der Meldestelle muss er sich doch selber ummelden, warum willst Du ihn eigentlich irgendwo anmelden)?      

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 12:40:14
reinhart, kurz schriftlich antworten, dass wir getrennt sind...und daraufhin bekommt mein mann dann post...

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Runenwolf am 26.08.2013 um 12:44:05

heneena schrieb am 26.08.2013 um 12:40:14:
reinhart, kurz schriftlich antworten, dass wir getrennt sind...und daraufhin bekommt mein mann dann post... 


Ja richtig ... und gleich mitteilen, seit wann ihr getrennt lebt. Denn das ist der maßgebende Zeitpunkt,  ab dem er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen kann.

Wenn du nur schreibst ... "seit kurzem" ... wird die Nachfrage nach dem genauen Datum kommen.

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 12:44:37
rundnwolf, ok, das us ja schon mal gut, so gewinn ich zeit.
nur wenn ich bei dem verlaengerungsantrag nicht schriftlich bestaetige dass wir eine ehe fuehren, dann krieg ich spaetestens dann den aerger mit meinem mann....und er wuerde aber das 1 jahr bekommen. weil die dann vom tag der letzten unterschrift ausgehen?

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Runenwolf am 26.08.2013 um 12:49:02

heneena schrieb am 26.08.2013 um 12:44:37:
rundnwolf, ok, das us ja schon mal gut, so gewinn ich zeit.
nur wenn ich bei dem verlaengerungsantrag nicht schriftlich bestaetige dass wir eine ehe fuehren, dann krieg ich spaetestens dann den aerger mit meinem mann....und er wuerde aber das 1 jahr bekommen. weil die dann vom tag der letzten unterschrift ausgehen?


Nochmal ... und jetzt auch zum allerletzten Mal.

An deiner Stelle würde ich bei dem Antrag auf  Verlängerung der AE in keinem Fall eine falsche Auskunft geben.

Das Jahr eigenständiges Aufenthaltsrecht kann er ab dem Zeitpunkt der Trennung bekommen.

Wenn die ABH erst im Nachhinein davon erfährt, kann auch sein, dass er relativ schnell einen Nachweis vorlegen muss, dass er seinen Lebensunterhalt sicherstellt. Das ist dann kein Problem, wenn er Arbeit hat und genug verdient.

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 12:54:30
ok, also wenn die abh erst in 2,5 jahren also bei der weiterbewilligung der AE davon erfaehrt dass wir getrennt sind und ich dann sage wue waeren seit 2.5 jahren getrennt ist das ok und er wuerde wenn er zu dem zeitpunkt arbeit hat eine weiterbewilligung bekommen?

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von reinhard am 26.08.2013 um 12:56:32
Nein.

Aber das ist jetzt schon dreimal beantwortet worden.

Willst Du jetzt die Antworten lesen? Sie einfach noch mal zu schreiben nützt Dir sicherlich nichts, oder?

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von Runenwolf am 26.08.2013 um 12:57:08
Ganz ehrlich ... für eine vernünftige Aussage, was in zweieinhalb Jahren passieren kann, sind in deiner Annahme des Szenarions zu viele "Wenn" und "Würde" drin.


Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 12:57:17
ok sorry, bin etwas durcheinander... ich les nochmal ;)

===========

aber wenn wir nix melden, und ich auch sonst keinen aerger mit denen bekomm, durch meinen vermieter oder sonstiges, dann werden wir doch erst in 2,5 jahren wieder vor der abh stehn?!?da dann seine befristung auslaeuft...

Daddys' [edit]Och nö... sind wir jetzt beim 3. oder 4. Edit zum Thema Folgepost ?[/edit]

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von reinhard am 26.08.2013 um 13:19:34
Falls Ihr getrennt seid: Warum solltest Du vor der ABH stehen? Du bist doch Deutsche und hast insofern mit der ABH nichts zu tun.

Die Trennung darfst Du der ABH melden, musst es aber nicht. Und um den Rest musst Du Dich nicht kümmern.

Ist Dir das jetzt soweit klar?

Falls er eine Frage zu seiner AE oder seinem ABH-Termin haben sollte, wird er schon selbst nachfragen. Das kannst Du vermutlich sowieso nicht beeinflussen. Das ist allein Sache zwischen ihm und der Behörde.

Titel: Re: Aerger mit der ABH
Beitrag von heneena am 26.08.2013 um 13:31:29
ok ich verstehe, vielen dank :)

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.