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Aerger mit der ABH (Gelesen: 10.185 mal)
Lisa2014
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Antwort #15 - 26.08.2013 um 11:36:01
 
Saxonious hat recht
Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht. (Mahatma Gandhi) 
Du kannst eventuell sogar hinfallen.
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heneena
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Antwort #16 - 26.08.2013 um 11:39:11
 
oder es passiert einiges mehr....wenn ich am ende ein krueppel bin haette uch lieber eine straftat auf mich genommen-die vllt gar nicht auffliegen wird wenn ich due vorgehensweise etwas genauer kennen wuerde.
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Aras
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Antwort #17 - 26.08.2013 um 11:40:14
 
Darf ich Dir bitte ans Herz legen, dich an eine Beratungsstelle zu wenden?

Du bist hier dabei, dich unnötig in weitere Schwierigkeiten zu begeben. Und das für einen Mann vor dem du dich zumindest fürchtest. Versuch dein Leben wieder in Kontrolle zu bringen. Und dazu brauchst du Hilfe von außen. Nach nem halben oder ganzem Jahr wirst du ganz anders drüber denken als jetzt.

Wenn er die nächste Verlängerung unbefristet bekommt, dann wirst du ihn ja erst recht nicht los.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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heneena
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Antwort #18 - 26.08.2013 um 11:46:00
 
zu einer beratungsstelle werde ich auf jeden fall gehen. das ist kein thema. und ich hab ja nich keine entscheidung getroffen. ich habe gehofft hier kann mir jemand duesbezueglich tipps geben...aber ok das schein nich so sein...

============

wenn sich da dich nich jemand naher mit auskennt bin ich fuer ein bisschen feedback sehr dankbar

Daddys' Änderung:
Und schon wieder ein Folgepost ...  hä?
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« Zuletzt geändert: 26.08.2013 um 22:18:11 von Daddy »  
 
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Aras
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Antwort #19 - 26.08.2013 um 11:48:30
 
Das war jetzt nicht bezüglich der aufenthaltsrechtlichen Problematik, sondern wegen der Bedrohung durch deinen "geliebten" Ehemann.
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reinhard
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Antwort #20 - 26.08.2013 um 11:51:25
 
heneena schrieb am 26.08.2013 um 11:47:07:
wenn sich da dich nich jemand naher mit auskennt bin ich fuer ein bisschen feedback sehr dankbar


Es wäre bestimmt sinnvoll, wenn Du zuerst die Antworten hier sehr, sehr sorgfältig liest. Du hast sehr gute und sehr fachkundige Antworten bekommen, und beim Lesen wird Dir auch auffallen, dass Antworten von Leuten kommen, sie sich ganz ausgezeichnet auskennen.

Danach solltest Du etwas langsamer und sorgfältiger schreiben und fragen. Du versuchst noch immer, schneller zu schreiben als Du Dir wirklich überlegen kannst, was denn nach den vielen Antworten noch offen ist.
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heneena
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Antwort #21 - 26.08.2013 um 11:53:56
 
ok verstehe, danke aras.

und ich werde mir das nochmal durchlesen und gucken was ich verpasst habe.....
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heneena
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Antwort #22 - 26.08.2013 um 12:31:04
 
also nochmal,  ich habe keine meldepflicht gegenueber der ABH,
und wenn wir zu einer anhoerung eingelden werden dann sag ich dass wur getrennt sind.
somit luege ich nicht.....und alles ist gut, oder?
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reinhard
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Antwort #23 - 26.08.2013 um 12:34:36
 
heneena schrieb am 26.08.2013 um 12:31:04:
also nochmal,  ich habe keine meldepflicht gegenueber der ABH,
und wenn wir zu einer anhoerung eingelden werden dann sag ich dass wur getrennt sind.
somit luege ich nicht.....und alles ist gut, oder?


Genau.

Von selbst musst Du nichts machen.

Bei einer Anfrage (Anhörung) würde ich kurz schriftlich antworten, nicht hingehen.
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Antwort #24 - 26.08.2013 um 12:36:00
 
heneena schrieb am 26.08.2013 um 12:31:04:
also nochmal,ich habe keine meldepflicht gegenueber der ABH,
und wenn wir zu einer anhoerung eingelden werden dann sag ich dass wur getrennt sind.
somit luege ich nicht.....und alles ist gut, oder? 


Nein, nicht nur, wenn ihr zu einer Anhörung eingeladen werdet. Auch wenn du aufgefordert wirst, bei dem Verlängerungsantrag schriftlich zu bestätigen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft noch besteht, solltest du nicht lügen.

Erst dann kann dir nichts - hinsichtich einer Falschmeldung gegenüber der ABH - passieren.

Eine Meldepflicht gegenüber der ABH oder dem Einwohnermeldeamt hast du nicht.
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Antwort #25 - 26.08.2013 um 12:36:30
 
Vielleicht könntest Du auch mal ein paar mehr Informationen geben, damit man sich ein Bild machen kann.
Ihr habt zusammen in einer Wohnung gewohnt und er ist irgendwohin gezogen und Du woanders hin? Schön.
Hast Du jetzt Kontakt mit ihm?
Weiß er, wo Du jetzt wohnst?
Hast Du die Scheidung eingereicht (dann hättest Du einen Anwalt und könntest alles über ihn laufen lassen)?
Hat er von Dir verlangt, dass Du ihn bei Dir anmeldest oder warum willst Du das unbedingt jetzt freiwillig machen (bei der Meldestelle muss er sich doch selber ummelden, warum willst Du ihn eigentlich irgendwo anmelden)?      
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Antwort #26 - 26.08.2013 um 12:40:14
 
reinhart, kurz schriftlich antworten, dass wir getrennt sind...und daraufhin bekommt mein mann dann post...
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Antwort #27 - 26.08.2013 um 12:44:05
 
heneena schrieb am 26.08.2013 um 12:40:14:
reinhart, kurz schriftlich antworten, dass wir getrennt sind...und daraufhin bekommt mein mann dann post... 


Ja richtig ... und gleich mitteilen, seit wann ihr getrennt lebt. Denn das ist der maßgebende Zeitpunkt,  ab dem er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen kann.

Wenn du nur schreibst ... "seit kurzem" ... wird die Nachfrage nach dem genauen Datum kommen.
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heneena
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Antwort #28 - 26.08.2013 um 12:44:37
 
rundnwolf, ok, das us ja schon mal gut, so gewinn ich zeit.
nur wenn ich bei dem verlaengerungsantrag nicht schriftlich bestaetige dass wir eine ehe fuehren, dann krieg ich spaetestens dann den aerger mit meinem mann....und er wuerde aber das 1 jahr bekommen. weil die dann vom tag der letzten unterschrift ausgehen?
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Antwort #29 - 26.08.2013 um 12:49:02
 
heneena schrieb am 26.08.2013 um 12:44:37:
rundnwolf, ok, das us ja schon mal gut, so gewinn ich zeit.
nur wenn ich bei dem verlaengerungsantrag nicht schriftlich bestaetige dass wir eine ehe fuehren, dann krieg ich spaetestens dann den aerger mit meinem mann....und er wuerde aber das 1 jahr bekommen. weil die dann vom tag der letzten unterschrift ausgehen?


Nochmal ... und jetzt auch zum allerletzten Mal.

An deiner Stelle würde ich bei dem Antrag auf  Verlängerung der AE in keinem Fall eine falsche Auskunft geben.

Das Jahr eigenständiges Aufenthaltsrecht kann er ab dem Zeitpunkt der Trennung bekommen.

Wenn die ABH erst im Nachhinein davon erfährt, kann auch sein, dass er relativ schnell einen Nachweis vorlegen muss, dass er seinen Lebensunterhalt sicherstellt. Das ist dann kein Problem, wenn er Arbeit hat und genug verdient.
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