Yasi84 schrieb am 27.07.2013 um 00:44:40:Heute wurde ich dann wieder von ihm telefonisch tyrannisiert mit den Worten entweder ich komme freiwillig zu ihm zurück oder er wird es mit Gewalt tun. Und er wird niemals zulassen dass ich wieder heirate. Ich habe wirklich Angst vor ihm und rechne jetzt echt mit allem von ihm.
Wenn du ein Telefon mit Display und Nummernanzeige hast, solltest du nicht mehr rangehen, wenn du seine Nummer erkennst oder die Nummer unterdrückt wird. Seine Drohungen kann er dann auf den AB sprechen. Dann kannst du das vor der Polizei gut belegen. Ansonsten solltest du alle Drohungen genau notieren (genauer Wortlaut, wann und wo), dann kannst du bei der Polizei ganz konkrete Angaben machen. Sein unbeherrschtes Verhalten vor Gericht macht ihn nicht glaubwürdiger, wenn er alles abstreiten sollte.
Die Polizei kann natürlich keinen Rundum-Schutz gewähren, deshalb ist Vorsicht für dich sehr wichtig. Aber sie kann ihm in einer Gefährderansprache deutlich machen, dass er mit allem, was er gegen dich unternimmt, seine eigene Lage verschlechtert. Wenn du ein Kontakt- und Näherungsverbot erreichen willst, müsstest du klagen. Dann solltest du aber seine Drohungen gut belegen können und ihn zuvor angezeigt haben. Da eine Klage aber auch eskalierend wirken kann, solltest du dich vorher gut beraten lassen (es gibt viele Beratungsstellen, kommunale oder kirchliche).
Die Gerichtsverhandlung war sicher sehr unangenehm, aber letztlich ist alles sehr gut für dich gelaufen. Dem Ziel, auch gegen seinen Widerstand bald geschieden zu werden, bist du wie es aussieht sehr viel näher gekommen.