Grundsätzlich ist die Scheidung natürlich einfacher, wenn
- das Trennungsjahr um ist, beide auch den gleichen Trennungstermin nennen bzw. der durch das Anmeldedatum feststeht
- beide der Scheidung zustimmen.
Wenn einer "bockt", dann kann es auch noch über Monate oder Jahre gehen. Allerdings bekommt der ausländische Partner dadurch kein Aufenthaltsrecht. Sobald die
ABH von der Trennung (! - nicht Scheidung, sondern Trennung!) erfährt, kann die die
AE verkürzen, auf jeden Fall wird diese
AE nicht verlängert.
Er hat dann drei Möglichkeiten:
1) Trennung bestreiten, Trennungstermin bestreiten. Da aber 18 Monate an der Mindestzeit fehlen, wird das nichts.
2) ausreisen
3) eine
AE aus anderem Grund beantragen, darauf hat dann die Ex und ihr neuer Partner keinerlei Einfluss
Sein Verzögern der Scheidung nützt ihm nichts für die
AE, sondern kann höchstens eine eventuell geplante neue Heirat der Ehefrau verzögern. Ein echtes Problem wird es, wenn in der Zeit ein Kind zur Welt kommt: Bei einem Kind vor der Scheidung ist immer der (Noch-)Ehemann der Vater.
Bei ihm: Wenn er eine "neue" Frau kennenlernt, über die er per Ehe eine neue
AE bekommt, kann er plötzlich der Scheidung zustimmen, denn auch er kann er wieder heiraten, wenn die Scheidung durch ist. Manchmal ändert sich sowas plötzlich, aber auch darauf hast Du keinen Einfluss.