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Angst vor Scheidungsprozess (Gelesen: 20.894 mal)
Themen Beschreibung: Sehr verzweifelt, bitte um eure Meinung dazu...
Lisa2014
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Antwort #15 - 13.07.2013 um 18:58:23
 
Keine Angst.

Er kann sich drehen und wenden, wie er will. Es zählt NUR die eheliche Gemeinschaft. Er wird dann wohl oder übel irgedwann gehen müssen.

Ich bin in einer ähnlichen Situation. Nur es war häusliche Gealt im Spiel. Härtefallscheidung gibt es noch nicht einmal dafür.

Mein EX hat auch keinen eigenständigen Auftenhalt erreicht - es fehlen 4 Monate. Er hat eine GÜB erhalten der Rest ist mir egal.
Er hat auch beim Termin gesagt, dass er die Scheidung nicht will.
Egal, der Richter meinte nur - Versorgugsausgleich wird jetzt durchgeführt, dann Termin im Dezember 2013 und Scheidung.

Er sagte zu meinem EX: "Herr O, es gehören immer zwei zu einer Beziehung. Wenn einer nicht mehr will, dann ist die Beziehung gescheitert."

Ja, du kannst der ABH mitteilen, das ihr getrennt seid und seit wann. Er wird es definitiv nicht tun!

Keine Angst, er kann verzögern wie er will, es wird ihn nicht retten!

Und ja, wenn er nicht erscheint, wird ein neuer Termin festgesetzt. Persönliches Erscheinen wird angeordnet.

Es besteht Anwaltspflicht. Kommt er nicht, kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.

Der Richter kann dann einen Versäumnisbeschluss oder eine Entscheidung nach Aktenlage gegen ihn treffen.
Aber erst wenn das Trennungjahr rum ist, kann man die Scheidung einreichen. Vorher macht es keine Sinn Zwinkernd
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fons
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Antwort #16 - 13.07.2013 um 19:05:20
 
Lisa2014 schrieb am 13.07.2013 um 18:58:23:
Keine Angst, er kann verzögern wie er will, es wird ihn nicht retten! 


Es sei denn .... siehe Post #12! Das sollte die TS mal
hier klar stellen, ob das evtl. zutrifft.
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Lisa2014
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Antwort #17 - 13.07.2013 um 19:07:29
 
Das stimmt Fons. Dann abwarten was sie schreibt. Zwinkernd
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Antwort #18 - 13.07.2013 um 19:53:15
 
Lisa2014 schrieb am 13.07.2013 um 18:58:23:
Es besteht Anwaltspflicht. Kommt er nicht, kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.


Es besteht nur für den Anwaltspflicht, der den Antrag stellt. Für den TS wäre es natürlich gut, wenn der Ehemann auch einen Anwalt hätte, damit der Ehemann bei Abwesenheit notfalls vom Anwalt vertreten werden kann.
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Yasi84
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Antwort #19 - 13.07.2013 um 21:05:25
 
Zitat:
Es sei denn .... siehe Post #12! Das sollte die TS mal
hier klar stellen, ob das evtl. zutrifft.


Mein Ex hat zwar immer gearbeitet, aber er hat nie durchgehend ein Jahr bei der selben Arbeitsstelle verbracht.
Er ist im Februar 2010 eingereist und im Oktober 2011 haben wir uns getrennt. Ich habe dann im Oktober 2012 die Scheidung eingereicht und es hat jetzt fast neun Monate gedauert den Hauptscheidungstermin zu bekommen wegen dem Versorgungsausgleich, den er so lange nicht ausfüllen wollte. Nur ich habe einen Anwalt, für ihn habe ich einen Anwalt besorgt der bei der Scheidung in seinem Namen auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet, damit das Urteil im Termin rechtskräftig wird.

Vor ein paar Wochen war mein Ex mit der Scheidung auf einmal einverstanden, jetzt wieder plötzlich nicht mehr. Der Anwalt der für ihn zum Termin kommt, ist nur für den Rechtsmittelverzicht.
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reinhard
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Antwort #20 - 13.07.2013 um 21:15:07
 
Grundsätzlich ist die Scheidung natürlich einfacher, wenn
- das Trennungsjahr um ist, beide auch den gleichen Trennungstermin nennen bzw. der durch das Anmeldedatum feststeht
- beide der Scheidung zustimmen.

Wenn einer "bockt", dann kann es auch noch über Monate oder Jahre gehen. Allerdings bekommt der ausländische Partner dadurch kein Aufenthaltsrecht. Sobald die ABH von der Trennung (! - nicht Scheidung, sondern Trennung!) erfährt, kann die die AE verkürzen, auf jeden Fall wird diese AE nicht verlängert.

Er hat dann drei Möglichkeiten:
1) Trennung bestreiten, Trennungstermin bestreiten. Da aber 18 Monate an der Mindestzeit fehlen, wird das nichts.
2) ausreisen
3) eine AE aus anderem Grund beantragen, darauf hat dann die Ex und ihr neuer Partner keinerlei Einfluss

Sein Verzögern der Scheidung nützt ihm nichts für die AE, sondern kann höchstens eine eventuell geplante neue Heirat der Ehefrau verzögern. Ein echtes Problem wird es, wenn in der Zeit ein Kind zur Welt kommt: Bei einem Kind vor der Scheidung ist immer der (Noch-)Ehemann der Vater.

Bei ihm: Wenn er eine "neue" Frau kennenlernt, über die er per Ehe eine neue AE bekommt, kann er plötzlich der Scheidung zustimmen, denn auch er kann er wieder heiraten, wenn die Scheidung durch ist. Manchmal ändert sich sowas plötzlich, aber auch darauf hast Du keinen Einfluss.
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Yasi84
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Antwort #21 - 13.07.2013 um 21:36:15
 
reinhard schrieb am 13.07.2013 um 21:15:07:
Grundsätzlich ist die Scheidung natürlich einfacher, wenn
- das Trennungsjahr um ist, beide auch den gleichen Trennungstermin nennen bzw. der durch das Anmeldedatum feststeht
- beide der Scheidung zustimmen.

Wenn einer "bockt", dann kann es auch noch über Monate oder Jahre gehen. Allerdings bekommt der ausländische Partner dadurch kein Aufenthaltsrecht. Sobald die ABH von der Trennung (! - nicht Scheidung, sondern Trennung!) erfährt, kann die die AE verkürzen, auf jeden Fall wird diese AE nicht verlängert.

Er hat dann drei Möglichkeiten:
1) Trennung bestreiten, Trennungstermin bestreiten. Da aber 18 Monate an der Mindestzeit fehlen, wird das nichts.
2) ausreisen
3) eine AE aus anderem Grund beantragen, darauf hat dann die Ex und ihr neuer Partner keinerlei Einfluss

Sein Verzögern der Scheidung nützt ihm nichts für die AE, sondern kann höchstens eine eventuell geplante neue Heirat der Ehefrau verzögern. Ein echtes Problem wird es, wenn in der Zeit ein Kind zur Welt kommt: Bei einem Kind vor der Scheidung ist immer der (Noch-)Ehemann der Vater.

Bei ihm: Wenn er eine "neue" Frau kennenlernt, über die er per Ehe eine neue AE bekommt, kann er plötzlich der Scheidung zustimmen, denn auch er kann er wieder heiraten, wenn die Scheidung durch ist. Manchmal ändert sich sowas plötzlich, aber auch darauf hast Du keinen Einfluss.


Die ABH weiß mit Sicherheit nicht dass wir schon so lange getrennt sind, mein Anwalt hat mir damals geraten nichts zu sagen, da wir nicht dazu verpflichtet sind und er das selber tun sollte. Zweitens wollte ich nicht noch mehr Ärger mit ihm, da er während der Beziehung schon öfter aggressiv war und es auch zu Übergriffen gegen Verwandte von mir kam.

Nun überlege ich schon die ABH zu informieren nur weiß ich nicht ob das jetzt so kurz vor dem Scheidungstermin so gut wäre, da er dann eventuell total auf Stur schaltet, wenn er dann auch noch einen Brief von der ABH bekommt.  unentschlossen



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Antwort #22 - 13.07.2013 um 22:02:00
 
Wenn die Trennung (auch) melderechtlich geschah - also
Ab-/Ummeldung, dann hat das die ABH längst mitbekommen.
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Antwort #23 - 14.07.2013 um 00:37:09
 
Zitat:
Wenn die Trennung (auch) melderechtlich geschah - also
Ab-/Ummeldung, dann hat das die ABH längst mitbekommen.


Der Zeitpunkt der Ab-/Ummeldung muss aber nicht zwangsläufig die Trennung der ehelichen LG sein. Der kann früher oder aber auch später sein. Deshalb rate ich auch jedem (deutschen) Ehepartner die Meldung bei der ABH selbst zu machen, ansonsten kommen da ganz falsche Daten zum Tragen.

... Folgepost

Yasi84 schrieb am 13.07.2013 um 21:36:15:
Nun überlege ich schon die ABH zu informieren nur weiß ich nicht ob das jetzt so kurz vor dem Scheidungstermin so gut wäre, da er dann eventuell total auf Stur schaltet, wenn er dann auch noch einen Brief von der ABH bekommt.unentschlossen


Das kannst Du auch nachholen, wenn die Scheidung kurz bevorsteht. Dann wird seine AE nachträglich verkürzt. Das macht aber wirklich nur dann sehr viel Sinn, wenn z.B. die Scheidung in ein paar Wochen sein könnte.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 14.07.2013 um 00:43:50
 
blue_angle1971 schrieb am 14.07.2013 um 00:37:09:
Der Zeitpunkt der Ab-/Ummeldung muss aber nicht zwangsläufig die Trennung der ehelichen LG sein. Der kann früher oder aber auch später sein. 


Mag ja schon im Einzelfall sein, nur hier ist das so klar dass
das keine Klopapierrolle spielt.  Cool
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Antwort #25 - 18.07.2013 um 22:01:46
 
Nun habe ich ja am 25.07. den Termin zur Scheidung und grade wurde ich wieder von meinem Ex telefonisch tyrannisiert, dass er nur zum Termin kommt wenn ich meine Aussage ändere und sage wir waren drei Jahre zusammen und ich vorher gelogen hätte, damit er doch noch eine eigenständige AE bekommt.

Ich halte das langsam nicht mehr aus mit ihm, jetzt erpresst er mich auch noch. Er war sehr aggressiv am telefon und langsam hab ich Angst vor ihm.

Morgen werde ich meinen Anwalt anrufen und ihm das alles mal unterbreiten. Der Termin hat so doch keinen Sinn wenn er im Vorfeld schon sagt er wird sowieso nicht kommen. Langsam bin ich echt am verzweifeln, ich krieg keine Ruhe von diesem Menschen.

Kann man den da gar nichts machen? Was ist wenn er die Scheidung jetzt so lange rauszögert und er dann ausreisen muss oder abgeschoben wird, dann kann ich doch die Scheidung total vergessen..
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Antwort #26 - 18.07.2013 um 22:19:43
 
Yasi84 schrieb am 18.07.2013 um 22:01:46:
dann kann ich doch die Scheidung total vergessen.


nö, es dauert dann nur etwas länger


Yasi84 schrieb am 18.07.2013 um 22:01:46:
meine Aussage ändere und sage wir waren drei Jahre zusammen 

dazu
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95
Zitat:
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    ...
    2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

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Antwort #27 - 18.07.2013 um 22:34:02
 
yasi84 ich kann dich sehr gut verstehen.

mein marokkanischer ex-mann hat auch alles mögliche versucht um mich zur rückkehr zu bewegen, er hatte der Scheidung schon zugestimmt. ich bekam anrufe von seinen geschwistern und haben mir sonst was geboten, aber ich habe mich auf sowas nicht eingelassen, denn mir waren die folgen eines solchen vorgehens bewusst. er hat mich mit seinem psychoterror krank gemacht (der grund für die trennung)  und dann belohne ich ihn doch nicht noch mit einer rückkehr meiner seits. er hat einiges unternommen um der abschiebung zu entgehen, es hat ihm nichts genutzt.

lüge nicht zu seinen gunsten, denn Du wirst dafür bestraft und er mit der ae belohnt. ich wünsche dir ganz ganz viel kraft und das trotzallem alles gut geht.  lass dich nicht beirren von seinen drohungen. viel glück

liebe grüße preet  Smiley
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Antwort #28 - 19.07.2013 um 10:24:32
 
Yasi84 schrieb am 13.07.2013 um 21:36:15:
aggressiv war und es auch zu Übergriffen gegen Verwandte 

Geht zur Polizei, und zeigt ihn an.Yasi84 schrieb am 18.07.2013 um 22:01:46:
, jetzt erpresst er mich auch noch.

dann noch eine Anzeige. Einige Menschen hören erst mit so etwas auf, wenn sie merken, dass es so nicht weitergeht.
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Antwort #29 - 19.07.2013 um 10:52:41
 
blue_angle1971 schrieb am 13.07.2013 um 11:46:09:
Dann bist Du in der Beweispflicht wieso die Ehe aus Deiner Sicht als zerrüttet zu sehen ist.

Nach Ablauf des Trennungsjahres gilt die Ehe unwiderleglich als zerrüttet, es muss also lediglich der Beweis geführt werden, dass die Eheleute bereits seit einem Jahr (oder mehr) in Trennung leben.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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