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Angst vor Scheidungsprozess (Gelesen: 20.888 mal)
Themen Beschreibung: Sehr verzweifelt, bitte um eure Meinung dazu...
reinhard
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Antwort #45 - 27.07.2013 um 16:07:22
 
Ruf dort nicht an! Du kannst später nie beweisen, was Du gesagt hast. Schreib einen Brief. Druck ihn dreimal aus, damit Du eine Kopie behältst und Dein Anwalt eine Kopie bekommt.

Auto abmelden ist immer eine gute Idee, wenn Du nicht weißt, was damit passiert.
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blue_angle1971
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Antwort #46 - 28.07.2013 um 13:43:00
 
Yasi84 schrieb am 27.07.2013 um 15:08:20:
Ich habe es bisher nicht der ABH gemeldet, nun aber denke ich darüber anders und werde direkt am Montag früh dort anrufen. Ich habe immer versucht es im Guten zu klären, aber nach dem Auftritt am Donnerstag und den Drohungen die jetzt kommen ist definitiv schluss mit nett sein.


Bitte den Trennungszeitpunkt der ehelichen LG als Einschreiben mit Rückschein an die ABH rausschicken.

Du gibst an wann die Trennung in der häuslichen Gemeinschaft war und wann er ausgezogen ist, damit die ABH genaustens weiß wann die Trennung erfolgte. Die Ab-/Ummeldung ist nämlich nicht zwangsläufig der Trennungszeitpunkt. Wenn es Zeugen gibt, wann Du dich von ihm getrennt hast, kannst Du auch die benennen.

Solltest Du Probleme bei der Formulierung an die ABH haben, kannst Du dich gerne per PN bei mir melden.

Yasi84 schrieb am 27.07.2013 um 15:08:20:
Nun hat er seit gestern auch noch eine Anzeige am Hals wegen Unterschlagung meines Kfz. Das will er nicht zurückgeben und will aber auch nicht den TÜV machen lassen, der ist jetzt abgelaufen, und nun wurde das alles der Polizei gemeldet. Die Polizei hat geraten das Auto abzumelden. Das werden wir jetzt auch tun. Dann fährt er mit einem abgemeldeten, unterschlagenem Auto herum. 


Wenn die KFZ-Versicherung über Dich läuft, solltest Du auch die Versicherung kündigen. Ohne Versicherungsschutz rumfahren ist ebenfalls eine Straftat.
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