Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken
Angst vor Scheidungsprozess (Gelesen: 20.890 mal)
Themen Beschreibung: Sehr verzweifelt, bitte um eure Meinung dazu...
Yasi84
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

plattling, Bayern, Germany
plattling
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Angst vor Scheidungsprozess
12.07.2013 um 22:16:13
 
Hallo zusammen,
das ist mein erster Beitrag hier und vielleicht könnt ihr mir hier ja ein bisschen was zu meiner Situation sagen. Eventuell hat hier ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

Ich bin seit Mai 2007 mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet, und lebe seit Oktober 2011 getrennt von ihm. Er ist im Februar 2010 eingereist, durch ein Familienzusammenführungsvisum, nach einer fast vierjährigen Einreisesperre, die er dadurch bekommen hatte weil er vorher schon illegal in Deutschland gelebt hatte und bereits zweimal abgeschoben wurde, die erste Abschiebung 2003 nach verbüßen einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das BtM Gesetz. (Ja ich weiß wie kann man so jemanden heiraten...)

Nun habe ich am 25.07. den Scheidungshaupttermin, nach langem hin und her. Er hat viel dafür getan dass der Scheidungsprozess sich hinzieht, (Papiere nicht ausgefüllt usw). Er hat eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bis 31.12.13. Nun wehrt er sich aber mit Händen und Füßen gegen die Scheidung, droht mir ständig damit entweder er will gar nicht zum Termin erscheinen, oder er wird dem Richter sagen er will die Scheidung nicht. Ich habe seit über einem Jahr einen neuen Lebenspartner mit dem ich verlobt bin, das meint ich will die Scheidung sehr wohl und unbeding. Wir haben keine gemeinsamen Kinder und auch sonst nichts das uns noch verbinden würde.

Wie schätzt ihr meine Chancen beim Termin ein? Was wird passieren wenn er sich weiter weigert, oder wenn er erst gar nicht erscheint? Kann der Richter dann einen neuen Termin anberaumen, oder kann ich auch geschieden werden wenn er abwesend ist?

Und was passiert mit seiner Aufenthaltsgenehmigung? Wird sie ihm verlängert werden, wenn er geschieden ist? 

Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht durch eigene Erfahrungen eine kleine Einschätzung dazu geben.                                                                                                                                                                      
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #1 - 12.07.2013 um 22:39:45
 
Wegen:

Yasi84 schrieb am 12.07.2013 um 22:16:13:
Wie schätzt ihr meine Chancen beim Termin ein? Was wird passieren wenn er sich weiter weigert, oder wenn er erst gar nicht erscheint? Kann der Richter dann einen neuen Termin anberaumen, oder kann ich auch geschieden werden wenn er abwesend ist?


Geht's dir wohl vordergründig um die Scheidungsgeschichte
und nicht um Ausländerrecht, daher hab ich das mal hierher
verschoben.

Yasi84 schrieb am 12.07.2013 um 22:16:13:
Und was passiert mit seiner Aufenthaltsgenehmigung? Wird sie ihm verlängert werden, wenn er geschieden ist? 


Eher nicht, da er kein eigenständiges Aufenthaltsrecht
wegen der zu kurzen Ehebestandszeit erlangt hat. Das
anstehende bzw noch nicht abgeschlossene Scheidungs-
verfahren allein reicht kaum für eine Verlängerung der AE.
Dazu hat er ja einen Anwalt, der ihn vertritt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Yasi84
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

plattling, Bayern, Germany
plattling
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #2 - 12.07.2013 um 22:52:14
 
Danke für deine schnelle Antwort.

Ich hoffe jemand kann mir vielleicht noch etwas mehr zum Scheidungstechnischen sagen. Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen bei strittiger Scheidung gemacht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #3 - 12.07.2013 um 23:01:28
 
Ja da kommt sicher noch einiges; bedenke:

- es ist spät
- es ist WE
- alle schreiben hier ehrenamtlich

bissl Geduld is ned schlecht  Cool
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Harald45-2
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #4 - 13.07.2013 um 05:28:44
 
Yasi84 schrieb am 12.07.2013 um 22:52:14:
Danke für deine schnelle Antwort.

    bei strittiger Scheidung



Hallo

Streiten? Nicht nötig bei einem Scheidungstermin.
Im Effekt zählt, genau wie beim Standesamt, nur die Antwort JA,
in diesem Fall, ja ich möchte geschieden werden.

Alles andere ist RTL-Niveau und vor dem Gericht nicht hilfreich.
Der Hinweis, dass dein noch Ehemann der Scheidung nur wegen des Erhalts seines Aufenthaltstitels nicht zustimmt, kannst du
mit ruhiger Stimme anmerken, zumal er bereits zweimal abgeschoben wurde.

Schlüsse ziehen dann die Richter  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #5 - 13.07.2013 um 09:35:14
 
Ich bin da kein Experte, das folgende beantwortet die frage,
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/nichteinverstanden.htm

Unabhaengig davon solltest Du Dir einen Anwalt nehmen. (Es besteht Anwaltspflicht; mindest einer muss, besser ist es wenn Du (auch) einen hast.)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Yasi84
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

plattling, Bayern, Germany
plattling
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #6 - 13.07.2013 um 11:30:54
 
Ich habe die Scheidung ja eingereicht und bin die einzige die einen Anwalt hat in dem Verfahren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
blue_angle1971
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 130

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #7 - 13.07.2013 um 11:46:09
 
Yasi84 schrieb am 12.07.2013 um 22:16:13:
Nun habe ich am 25.07. den Scheidungshaupttermin, nach langem hin und her. Er hat viel dafür getan dass der Scheidungsprozess sich hinzieht, (Papiere nicht ausgefüllt usw). Er hat eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bis 31.12.13. Nun wehrt er sich aber mit Händen und Füßen gegen die Scheidung, droht mir ständig damit entweder er will gar nicht zum Termin erscheinen, oder er wird dem Richter sagen er will die Scheidung nicht. Ich habe seit über einem Jahr einen neuen Lebenspartner mit dem ich verlobt bin, das meint ich will die Scheidung sehr wohl und unbeding. Wir haben keine gemeinsamen Kinder und auch sonst nichts das uns noch verbinden würde.


Grundsätzlich ist es schon so, dass er den Willen bekunden kann, dass er die Scheidung nicht will. Dann bist Du in der Beweispflicht wieso die Ehe aus Deiner Sicht als zerrüttet zu sehen ist. Diese Gründe kannst Du ruhig und sachlich mit Deinem Anwalt für Familienrecht vorbringen. Es gibt kaum Fälle, dass dann noch an der Ehe festgehalten wird. Er könnte Dir den Trennungszeitpunkt streitig machen, wenn dieser nicht dokumentiert wurde wie z.B. durch Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.

Zitat:
Wie schätzt ihr meine Chancen beim Termin ein? Was wird passieren wenn er sich weiter weigert, oder wenn er erst gar nicht erscheint? Kann der Richter dann einen neuen Termin anberaumen, oder kann ich auch geschieden werden wenn er abwesend ist?


Bei einem Nichterscheinen wird das Familiengericht einen neuen Termin ansetzen und mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft bzw Erzwingungshaft drohen. Und das setzen die auch in aller Regel durch, wenn es keinen guten Grund zum Nichterscheinen gibt. Sollte er Abtauchen oder im Ausland sein, kann das Familiengericht auch in Abwesenheit scheiden, wenn er zuvor einen Anwalt mit seinen Interessen beauftragt hat. Wenn er unauffindbar ist, kann die Scheidung bis zu drei Jahren dauern und dann wird man automatisch geschieden.

Wurde er denn noch nicht von der ABH zur Ausreise aufgefordert?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Yasi84
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

plattling, Bayern, Germany
plattling
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #8 - 13.07.2013 um 11:59:18
 
Mein Anwalt hat mir gesagt wir seien nicht dazu verpflichtet die ABH über die Trennung, und die Scheidung zu informieren, sondern er selbst. Das hat er mit Sicherheit nicht getan, da er gesagt hat er weiß mehr über die deutschen Gesetze und weiß sicher dass er nicht ausgewiesen werden kann weil er schon seit 2010 hier ist und wir seit 2007 verheiratet waren.

Er hat bereits eine neue Freundin, die allerdings selber Marokkanerin ist und ihm somit nicht mit einer Aufenthaltserlaubnis bei Heirat, dienen kann. Deswegen will er auch die Scheidung nicht und terrorisiert mich somit seit der Trennung im Oktober 2011.

Einmal sagt er, er wird zum Scheidungstermin kommen aber mich dort unmöglich machen, dann wiederum will er überhaupt nicht kommen.

Ich hänge im Moment sehr in der Luft, da mein Leben zu einem Stillstand gekommen ist durch das alles. Die ständigen Streitereien sind nicht auszuhalten, und natürlich belastet die Situation auch meine neue Beziehung ziemlich stark.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
blue_angle1971
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 130

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #9 - 13.07.2013 um 12:08:53
 
Yasi84 schrieb am 13.07.2013 um 11:59:18:
Mein Anwalt hat mir gesagt wir seien nicht dazu verpflichtet die ABH über die Trennung, und die Scheidung zu informieren, sondern er selbst.


Das stimmt schon so. Allerdings kannst Du die ABH eigenständig über die Trennung der ehelichen LG informieren. Und die wird das auch zur Kenntnis nehmen (müßen!).

Yasi84 schrieb am 13.07.2013 um 11:59:18:
weil er schon seit 2010 hier ist und wir seit 2007 verheiratet waren. 


So gut informiert ist er nicht. Weil die eheliche LG in Deutschland gelebt werden muss. Und da zählt das Jahr ab der Einreise in Deutschland und nicht wo ihr sonst verheiratet gewesen seid. Er wirft mit Nebelkerzen und will Dich dadurch verunsichern.

Wenn ihr also vor Einreise verheiratet gewesen seid, ist es so:

Trennungszeitpunkt - Einreisedatum in Deutschland  =  Aufenthaltsdauer und Führung der ehelichen LG.

Alles unter drei Jahren bekommt kein "eigenständiges Aufenthaltsrecht" und als Härtefall gilt er auch nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Yasi84
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

plattling, Bayern, Germany
plattling
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #10 - 13.07.2013 um 12:20:54
 
Danke für diese Antwort blue angel, also war die Zeit der ehelichen Gemeinschaft ca. 18 Monate lang. Aber ist es bei Türken nicht anders wegen diesem Assoziierungsabkommen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
blue_angle1971
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 130

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #11 - 13.07.2013 um 12:24:44
 
Yasi84 schrieb am 13.07.2013 um 12:20:54:
Aber ist es bei Türken nicht anders wegen diesem Assoziierungsabkommen? 


Soweit ich weiß nicht. Sollte ich mich jetzt irren, möge man mich korregieren.

Es wird immer ab den Zeitpunkt gezählt, wenn die eheliche LG in Deutschland gelebt wurde und nicht woanders. Wenn man in einem anderen EU-Land die eheliche LG gelebt hat, ist es wieder etwas anderes und Türkei gehört (noch) nicht zur EU.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #12 - 13.07.2013 um 12:53:12
 
Er könnte sich auf das Assoziierungsabkommen berufen, wenn er mehr als ein Jahr durchgehend für den gleichen Arbeitgeber gearbeitet hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Flash
Junior Member
**
Offline


i4a addict


Beiträge: 11

Beirut, Lebanon
Beirut
Lebanon
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #13 - 13.07.2013 um 13:51:07
 
Schöne Grüße erstmal an alle,

ich bin der derzeitige lebenspartner von Yasi84.

Eins von unseren sorgen wäre ob der Richter falls der noch ehemann nicht zum termin erscheint,ohne vorsage und ohne anwalt,verpflichtet ist ein neuen termin zu machen,und nicht in der selben sitzung scheidung in abwesenheit urteilen kann?

Alle antworten waren bis jetzt schon sehr hilfreich,vielen dank im voraus,und ich hoffe ihr habt nichts dagegen wenn wir beide posten,da wir beide betroffen sind.
Zum Seitenanfang
  

Langsam aber sicher.
 
IP gespeichert
 
Traurige
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 68

Sachsen, Germany
Sachsen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Angst vor Scheidungsprozess
Antwort #14 - 13.07.2013 um 14:06:06
 
So dann gebe ich auch mal meinen Senf dazu so wie ich es erlebt habe:

Mein marokkanischer EXMann bekam 2007 3 mal für jeweils 3 Monate AE. Dann im März 2008 bekam er sein AE bis 2011. Ich trennt mich dann im Januar 2010 und er hätte im April seinen eigenständigen Aufenthalt , aber da ich schon im Januar weg bin, hat er den nicht bekommen. Es zählt die eheliche Lebensgemeinschaft ab dem Zeitpunkt wo der längere Aufenthalt gewährt wurde. Zumindest wurde mir das mal so erklärt. Wenn sich dein Mann quer stellt in dem er der Scheidung nicht zustimmt und sich irgendwohin absetzt, dann hast du wenig Aussicht auf Erfolg. Der Erfolg stellt sich dann erst nach 3 Jahren ein.

LG Preet
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema