tapir schrieb am 01.04.2013 um 16:11:15:Du könntest das mit der Anregung verbinden, dass der Auftraggeber, wenn ihm das mit Frankreich wichtig ist, sich selber an die Behörde wenden könnte, was die Chancen erhöhen könnte.
Welche Behöde ist hier gemeint ?
Die
ABH oder das Gericht ?
Da da ganze schon beim Gericht läuft, gehe ich davon aus, daß die
ABH da keinen Einfluss mehr hat, richtig ?
Wie sollte die Formulierung am besten aussehen ?
Das würde ich auf jeden Fall versuchen und nochmals heute Abend den Geschäftsführer von dieser Firma darüber ansprechen.
tapir schrieb am 01.04.2013 um 16:11:15:Wenn Dir das nicht passt, könntest Du in jedem Fall den RA bitten, dafür zu sorgen, dass das Gericht diese neuen Informationen berücksichtigt,
Zur Zeit ist es nichts auf dem Papier.
Ich wurde zu einem Gespräch von dem Geschäftsführer eingeladen, wir haben uns nun über die Details und die Modalitäten unterhalten. Wir konnten uns einigen, bis auf das Thema mit Frankreich, wo ich nicht genau wusste, wie ich das ansprechen soll.