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Auffoerderung BRD zu verlassen / IT Unternehmer (Gelesen: 30.289 mal)
Themen Beschreibung: Kann was das dagegen tun ?
tapir
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Antwort #45 - 01.04.2013 um 16:11:15
 
oo-joe-oo schrieb am 31.03.2013 um 22:30:55:
Sagen dass ich gerade was mit der ABH klären möchte, wird der Auftragsgeber erschrecken und ich würde bestimmt diese Position verlieren

Wieso eigentlich? Jeder Unternehmer weiß doch aus eigener Erfahrung, dass Behörden manchmal Probleme machen, die für normale Menschen nicht nachvollziehbar sind. So ja auch im Grunde hier. Ich verstehe nicht, warum man da nicht mit offenen Karten spielen sollte. Wichtig ist, dabei selbstbewusst aufzutreten und klarzumachen, dass es die Behörde ist, die ein Problem verursacht - und nicht umgekehrt. Du könntest das mit der Anregung (nicht "Bittstellerei") verbinden, dass der Auftraggeber, wenn ihm das mit Frankreich wichtig ist, sich selber an die Behörde wenden könnte, was die Chancen erhöhen könnte. "Wegducken" hast Du die letzten Monate versucht, das hat nicht gut funktioniert - jetzt ist m.E. eine offensive Strategie, in alle Richtungen, angesagt.

Wenn Dir das nicht passt, könntest Du in jedem Fall den RA bitten, dafür zu sorgen, dass das Gericht diese neuen Informationen berücksichtigt, wenn es über den Eilantrag entscheidet.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #46 - 03.04.2013 um 12:26:23
 
tapir schrieb am 01.04.2013 um 16:11:15:
Du könntest das mit der Anregung verbinden, dass der Auftraggeber, wenn ihm das mit Frankreich wichtig ist, sich selber an die Behörde wenden könnte, was die Chancen erhöhen könnte.


Welche Behöde ist hier gemeint ?
Die ABH oder das Gericht ?
Da da ganze schon beim Gericht läuft, gehe ich davon aus, daß die ABH da keinen Einfluss mehr hat, richtig ?

Wie sollte die Formulierung am besten aussehen ?
Das würde ich auf jeden Fall versuchen und nochmals heute Abend den Geschäftsführer von dieser Firma darüber ansprechen.


tapir schrieb am 01.04.2013 um 16:11:15:
Wenn Dir das nicht passt, könntest Du in jedem Fall den RA bitten, dafür zu sorgen, dass das Gericht diese neuen Informationen berücksichtigt, 


Zur Zeit ist es nichts auf dem Papier.
Ich wurde zu einem Gespräch von dem Geschäftsführer eingeladen, wir haben uns nun über die Details und die Modalitäten unterhalten. Wir konnten uns einigen, bis auf das Thema mit Frankreich, wo ich nicht genau wusste, wie ich das ansprechen soll.
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Antwort #47 - 03.04.2013 um 15:21:36
 
oo-joe-oo schrieb am 03.04.2013 um 12:26:23:
Die ABH oder das Gericht ?
Da da ganze schon beim Gericht läuft, gehe ich davon aus, daß die ABH da keinen Einfluss mehr hat, richtig ?

Das laufende Gerichtsverfahren würde ich dem potenziellen AG gegenüber nicht erwähnen. Der soll an die ABH schreiben und Dir eine Kopie des Schreibens geben. Dein RA kann das dann ans Gericht weiterleiten. Er kann auch bei der Formulierung helfen, dafür erhält er ja sein Geld.

oo-joe-oo schrieb am 03.04.2013 um 12:26:23:
Zur Zeit ist es nichts auf dem Papier.

Dann soll der RA wenigstens aufschreiben, was Ihr besprochen habt. Ggfs. eine eidesstattliche Versicherung von Dir beifügen. Es geht ja im Eilrechtsschutzverfahren nicht um einen vollwertigen Beweis, sondern lediglich darum, den Vortrag glaubhaft zu machen.
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Antwort #48 - 03.04.2013 um 15:41:30
 
tapir schrieb am 03.04.2013 um 15:21:36:
Das laufende Gerichtsverfahren würde ich dem potenziellen AG gegenüber nicht erwähnen. 


Das habe ich heute morgen.
Allerdings hat er sich noch nicht dazu geäußert.
Wir haben aber eine Videokonferenz später noch heute. Mal sehen wie er darauf reagiert..

Da er schon Bescheid weiß, kann er gleich den Brief an das Gericht schicken ? (Also falls er trotzdem mit mir arbeiten möchte)
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Antwort #49 - 03.04.2013 um 17:09:09
 
Klar. Er sollte nicht vergessen, das Aktenzeichen anzugeben. Du solltest um eine Kopie des Schreibens bitten und das Deinem RA geben.
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Antwort #50 - 04.04.2013 um 13:25:04
 
tapir schrieb am 03.04.2013 um 17:09:09:
Klar. Er sollte nicht vergessen, das Aktenzeichen anzugeben. Du solltest um eine Kopie des Schreibens bitten und das Deinem RA geben. 

Er sagte, er würde darüber nachdenken. Auf jeden Fall besteht das Interesse.
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Antwort #51 - 09.04.2013 um 16:51:00
 
Schon fast 1 Monat daß Klage + Eilrechtsantrag eingereicht wurden, aber immer noch keine Rückmeldung vom Gericht außer die zu zahlenden Gebühren.
Dauert es immer so lange bis man eine erste Rückmeldung bekommt ?
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Antwort #52 - 09.04.2013 um 17:06:16
 
Das kommt auf die Auslastung des jeweiligen Gerichts an und die Frage ist deshalb bei Deinem RA besser aufgehoben als hier. Ein schlechtes Zeichen ist das jedenfalls nicht.
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Antwort #53 - 23.04.2013 um 11:23:08
 
tapir schrieb am 09.04.2013 um 17:06:16:
Das kommt auf die Auslastung des jeweiligen Gerichts an 


Na so wie es aussieht ist es doch in diesem Fall gar nicht der Fall.
Vorletze Woche sagte mir der Anwalt daß das Gericht schon längst den Brief an die ABH zur Stellungnahme geschickt hat. Bis jetzt immer noch keine Rückmeldung von deren Seite.
Wie viele Zeit darf die Gegenseite sich nehmen ?
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Antwort #54 - 23.04.2013 um 11:27:40
 
Was heißt "schon längst"?

Das Gericht hat der ABH bestimmt eine Frist gesetzt.

Die ABH hat möglicherweise eine Verlängerung der Frist erbeten.

Möglicherweise hat sie auch schon geantwortet und das Gericht lässt sich einfach etwas Zeit mit der Entscheidung

Dein Anwalt weiß normalerweise oder kann jedenfalls beim Gericht erfragen, welche Fristen gesetzt wurden und wo das Verfahren gerade steht. Frag also Deinen Anwalt, wir können hier nur Kaffeesatzleserei betreiben.

Lass Dir eines gesagt sein, dass das Verfahren im Eilrechtsschutz jetzt so lange dauert, ist eine Chance für Dich, ein "wasserdichtes" Arbeitsplatzangebot zu organisieren, mit dem eine Blaue Karte bzw. AE nach § 18 erteilt werden kann. Diese Chance solltest Du nutzen.
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Antwort #55 - 23.04.2013 um 11:39:50
 
tapir schrieb am 23.04.2013 um 11:27:40:
..dass das Verfahren im Eilrechtsschutz jetzt so lange dauert, ist eine Chance für Dich, ein "wasserdichtes" Arbeitsplatzangebot zu organisieren, mit dem eine Blaue Karte bzw. AE nach § 18 erteilt werden kann.


Vielen Dank @Tapir.
Könntest du bitte diesen Satz noch anders formulieren ? Ich bin mir nicht sicher, daß ich verstanden habe was du genau meinst.
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Antwort #56 - 23.04.2013 um 12:51:04
 
Du hast jetzt durch die Wartezeit die Chance, einen Job zu finden, der vom Profil und von der Bezahlung so gut ist, dass die ABH es schwer hat, nein zu sagen. Wenn Du diesen Job findest, bevor das Gericht entscheidet, ist es für alle Beteiligten das Einfachste:
- Du kriegst, was Du willst (AE).
- Die ABH verliert nicht ihr Gesicht.
- Das Gericht hat weniger (praktisch gar keine) Arbeit.

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Antwort #57 - 23.04.2013 um 13:51:47
 
Du meinst hier eine feste Anstellung richtig ? Da einen Job habe ich und habe ich immer gehabt.. und seit 1 Woche habe ich noch einen zweiten Auftragsgeber für den ich Data Center Konzepte und Pläne erstellen soll und somit ich 2 x mal mehr im Monat verdienen soll..
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Antwort #58 - 23.04.2013 um 15:20:30
 
Ja, feste Anstellung. Arbeitsvertrag. Damit stehen die Chancen besser.
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Antwort #59 - 23.04.2013 um 15:40:48
 
OK ich schaue mich um.
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