So nach einigen Tagen Ruhe geht es wieder los.
Vorgestern bekam ich die Rechnung vom Gericht für die Zahlung der Kosten des Verfahrens.
Gestern ging ich dann zur
ABH um eine vorläufige Aufenthaltsbescheinigung zu erhalten.
Die Dame am Service war überfordert und bat mich gleich zu dem Teamleiter zu gehen.
Später kam er an, suchte er nach meinem Namen im PC und bekam eine schnelle Auffassung über meine jetztige Situation.
"JA, das Einzige was ich Ihnen geben kann bis das Gericht entscheidet, wäre eine Duldung".
Und ich : "JA auch OK".
- "Gehen Sie zum Service und machen Sie einen Termin. Ich gebe Bescheid, dass Sie sofort runterkommen."
Termin für nächsten Freitag geholt.
Meine Frage jetzt : Ich gehe davon aus, dass mir die Erwerbstätigkeit weiterhin gestattet wird oder ?
Falls die
ABH an dem Tag das aber wieder anders sieht, was soll/kann ich dagegen tun ?
"Ab dem 28. August 2007,
nach 4 Jahre ununterbrochenem Aufenthalt (mit Duldung, Aufenthaltsgestattung und/oder
Aufenthaltserlaubnis) im Bundesgebiet ist der Arbeitsmarktzugang für Erwachsene und Jugendliche mit einer Duldung nicht mehr "nachrangig".
Eine Vorrangprüfung und eine Prüfung der Arbeitsbedingungen soll nicht mehr stattfinden." : habe ich gerade gelesen.
Vielen Dank !
Joe