tapir schrieb am 04.05.2013 um 16:21:28:Ein Fall kann entweder von drei Richtern entschieden werden (wenn er besonders schwierig ist) oder von einem (wenn er nicht besonders schwierig ist). Der Satz bedeutet, dass Dein Fall als nicht besonders schwierig eingestuft wurde und daher von einem Richter alleine entschieden wird.
OK ich verstehe dann.
Das stand auf der ersten Seite von dem Beschluss und daraufhin folgten die Seiten mit den Details über den Beschluss.
Also wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Sache beim Gericht nun geschlossen.
Wenn JA, Wie gehts denn weiter ? Soll ich mich gleich bei der
ABH melden zwecks Erteilung meiner nach § 21
AE ?
Eigentlich hält noch diese
ABH meine Einbürgerungsurkunde "im Schrank". Ich wundere mich etwas, dass das Gericht das nicht angesprochen hat (stand in der Klage ausführlich). Klar benötige ich erstmal wieder die
AE um die Urkunde abholen zu können, aber deshalb muss ich doch nicht zweimal die
ABH besuchen oder ? Also ich meine:
1. Termin : Erteilung § 21
AE2. Termin : Aushändigung Einbürgerungsurkunde
Kann ich darauf bestehen, dass alles in einem Termin gemacht wird ? Oder soll das durch das Gericht wieder laufen ?
Schönen Sonntag.