Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:@TS
Du solltest den allgemeinen Kampf gegen Einträge von Vatersnamen ins "Vornamensfeld" vielleicht bei den russischen Reisepässen beginnen.
Da steht der Vatersname auch bloß im Feld "имя".
nein, werde ich nicht wegen einfachem Grund: in Russland brauche ich nicht und nutze nicht Reisepass, und in meinem russischen Ausweis steht alles ordentlich, jedes Namensteil im dafür geeignetes Feld.
Russischer Reisepass wird extra für die Ausweisung in Ausland gestellt und da steht unter dem Feld "имя/given names" nur "Anton" auf Lateinisch. Warum ist das so deiner Meinung nach? Antwort ist für mich klar: im Ausland sollte man nie meine Vatersname eigentlich verwenden, die Russen haben sich zum internationale europäische Namensrecht angepasst und zwingen niemanden russische traditionelle Vatersname verwenden, und mit diese Schreibweise , wo nur Vorname übersetzt wird, sagen die ja klar: Vorname ist nur "Anton". Sollten die Russen noch Vatersname in Reisepässe übersetzen und unter dem eigenem Feld schreiben, würde es ausländische Behörden frustrieren. Also noch mal, Vatersname wird nur in der Russischen Papieren auftauchen. Warum dann macht deutsche Standesamt es überhaupt rein in die Geburtsurkunde, und vor allem in das Feld "Vornamen". Wenn jemand mir jetzt antwortet, dass mit der Geburt in Deutschland verliert das russische Kind Vatersname nicht , dann sage ich Richtig! Aber der Vatername sollte das Kind nur in russische innere Papieren bekommen, russische Geburtsurkunde (wenn vom Konsulat ausgestellt werden kann), russischen Pass, russischen Reisepass NUR auf Kyrillisch, etc.
Letztendlich, das Topic war über die deutsche Geburtsurkunde und Folgen/Problemen, die sie weiter in Deutschland bringt, und zwar das Problem, dass Meldebehörde schneidet den Vatersname von Kontext aus und schreibt den im Feld "Vornamen" ohne Vermerk, dass es eigentlich Vatersname ist, und dann weitere Behörden auf der Basis von Meldebehörde-Daten, machen es genau so.
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:Ich habe schon etliche Pässe von in Deutschland geborenen Kindern in der Hand gehabt.
In keinem einzigen Fall wurde der in der deutschen Geburtsurkunde eingetragene Vorname "Anna Antonovna" durch den Vatersnamen ergänzt zu "Анна Антоновна Антоновна".
Ja, weil das russische Konsulat lesen kann! Es hat Erläuterung "(Vorname und Vatersname)" gelesen und getrennt, und dann alles richtig gemacht. Es sieht so aus dass meine Meldebehörde leider nicht lesen kann, oder will. Sollte diese Erläuterung eigentlich in der deutsche GU nicht geben, hat im Prinzip russisches Konsulat kein Recht "Antonovna" aus dem Feld "Vorname" wegzuwerfen (hier meine ich nur Lateinische Schreibweise).
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:Wenn Du aus persönlichen Motiven oder der Klarheit halber oder warum auch immer eine russische Geburtsurkunde für Dein Kind erhalten möchtest, ist das in Ordnung.
Mir ist keine Bestimmung bekannt, die es deutschen Behörden gestattet, bei russischen StAng eine russische Personenstandsurkunde abzulehnen und die Vorlage der ggf. vorhandenen deutschen zu verlangen.
Leider, wie ich schon geschrieben habe, weigert meine Meldebehörde russischen Reisepass zu berücksichtigen und akzeptiert nur deutsche Geburtsurkunde, da meine Tochter hier geboren ist und vor allem, "sie haben schon alle Daten auf dem elektronischen Weg bekommen"
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:Wird diese russische Geburtsurkunde von einer russischen
AV ausgestellt, ist eine Apostille übrigens nicht erforderlich.
Von
AV ausgestellte Urkunden werden nach der Haager Konvention gar nicht apostilliert.
sorry, ich verstehe nicht die Abkürzung "AV", kannst Du bitte die ergänzen.
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:Um den Kram mit der Meldestelle solltest Du Dich kümmern, nachdem Du den russischen Reisepaß für Dein Kind hast.
Dort ist die russische Namensführung eindeutig und auch für deutsche Behörden verbindlich nachlesbar.
stimmt, ich habe mich auch mit meinen Reisepass angemeldet, und die Meldebehörde hat auf Lateinisch geschriebene Nachname und Vorname genommen. Aber mit meinem Kind wird es anscheinend nicht funktionieren, warum ? siehe oben bitte.
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:Ach, wir dürfen also den gesunden Menschenverstand abschalten bei der Arbeit?
Du solltest wohl unterscheiden zwischen Abweichungen, die Hinweis auf Fälschungen sein können, und Abweichungen, die aufgrund unterschiedlichen Namensrechts augenscheinlich und erklärbar sind.
Wir tun das nämlich auch.
es ist doch eine künstliche Fälschung, wenn beide Vor- und Vatersname auf Lateinisch geschrieben in manche deutsche Dokumenten im Feld "Vornamen" auftauchen. Und wie soll ich bitte das ganze einem deutschen Beamter/Beamtin erklären? Hätte ich z.B. eine Geburtsurkunde ohne Vermerk "(Vorname und Vatersname)" beim russischen Konsulat vorgelegt, würde das Konsulat wahrscheinlich den Kopf und gesunden Menschenverstand einschalten und trotzdem alles rischtig in russischem Reisepass schreiben (d.h. "Анна Антоновна" und NUR "Anna" kommen ins Feld "Имя / Given names"), obwohl das Konsulat "bürokratisch anzusehen" eigentlich beide Wörte als zweiteilige Vorname betrachten sollte, und beide auf Kyrillisch und auch Lateinisch schreiben sollte).
Jetzt stell dich vor: eine deutsche Behörde oder auch andere europeische Behörde (aber nicht Russische) "Anna Antonovna" in manchen Dokumenten unter dem Feld "First names/ Vornamen" sieht. Für die ist das uberhaupt nicht erklärbar. Wie gesagt ich habe schon versucht meiner Meldebehörde zu erklären, un es hat nichts gebracht.
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:Das Theater ist übrigens nicht nur bei russischen Vatersnamen anzutreffen, sondern auch bei dänischen und norwegischen Mittelnamen.
Falls es ein Theater ist, dann ist es leider für Leute wie ich eine kleine Drama