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Heiraten in Dänemark, was kommt danach (Gelesen: 112.950 mal)
Coeurbrisee
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Antwort #15 - 11.03.2013 um 18:15:13
 
Ich weiss auch nicht, vor Ämtern hab ich immer Bammel, kann mich da nicht wirklich durchsetzen..

Vielleicht gefällt denen nicht, dass wir in Dänemark geheiratet haben. Aber Algerien wäre echt zu aufwendig gewesen und hätte auch sehr lange gedauert.
Ebenso ein Heiratsvisum für Deutschland
Dänemark ist da ganz unkompliziert.

Es ist definitiv keine Scheinehe! Er ist zwei Jahre älter als ich, hat studiert (Bachelor) und hat einen guten Job in Algerien  (Geschäftsführer einer algerischen Telefongesellschaft).

Mein Problem ist eben ich war schonmal mit einem Algerier verheiratet. Die Ehe hat allerdings nicht lange gehalten.
Da hab ich nun Angst, dass mir diese andere Ehe negativ ausgelegt wird, weil er jetzt eben auch wieder Algerier ist.
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AlexZ
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 11.03.2013 um 18:23:05
 
Wir haben am 12.12. in DK geheiratet.

Meine Frau war schon vorher (mit Schengenvisum) bei mir gemeldet und hatte auch eine Steuernummer. Ich bin dann zuerst mit der Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt gegangen und habe die Heirat gemeldet - und auch für meine Frau -> alles kein Problem.

Danach zum Finanzamt wegen der Steuerklasse. Theoretisch kein Problem, praktisch musste ich 2 Wochen warten bis die Daten mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen wurden. Danach kein Problem.

Kurz nach der Heirat die Krankenkasse angeschrieben mit Kopie der Eheurkunde und der Meldebescheinigung -> ohne Probleme in die Familienversicherung aufgenommen.

Meine Frau musste aber natürlich nach der Hochzeitsfeier wieder ausreisen. Ist dann am nächsten Tag zur Botschaft gegangen und hat das FZF-Visum beantragt. Wir haben auf die Heiratsurkunde extra einen Stempel der Polizeidienststelle machen lassen, um dieses komische Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark zu erfüllen - wir wurden komisch angeschaut und interessiert hat es auch keinen.

Beim Standesamt in D waren wir nicht. Ich sehe keinen Zweck darin und kostet 100€. Braucht man nur wenn man wert auf eine deutsche Eheurkunde legt.

FZF-Visum hat inklusive Weihnachten etwa 5 Wochen gedauert. Es gab zwar Probleme, die aber nichts mit der Heirat in DK zu tun hatten. Befragt wurden wir nicht und es gab auch die AE für 3 Jahre. Und lustigerweise eine Verpflichtung zum Integrationskurs trotz Deutsch C1-Zertifikat.

EDIT: die ABH will auch dein Scheidungsurteil sehen, dass hoffentlich von Deutschland ist
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Coeurbrisee
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Antwort #17 - 11.03.2013 um 18:27:09
 
Danke für die Info, aber A1 haben wir leider noch nicht
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berliner10555
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Antwort #18 - 12.03.2013 um 06:38:26
 
Coeurbrisee schrieb am 11.03.2013 um 18:27:09:
Danke für die Info, aber A1 haben wir leider noch nicht


AI ist nicht mehr nötig!

VG Oldenburg · Beschluss vom 10. Mai 2012 · Az. 11 B 3223/12

Sollte die Botschaft nach Vorlage dieses Urteils auf den AI bestehen,ist jeder Berechtigt,unter Vorlage des Urteils des
VG Oldenburg,beim Verwaltungsgericht Berlin,
Klage gegen die Botschaft einzureichen,mit der Forderung,
Nach Artikel 267 der AEUV diese Klage dem EuGH vorzulegen,
wie im Beschluß des VG Oldenburg vorgegeben.

Nun werden hier die Einsprüche kommen,"" Das Verwaltungsgericht ist nicht Verpflichtet diese Klage anzunehmen ""

Das ist vollkommen egal,verweigert das Verwaltungsgericht die Annahme der Klage,landet es sofort vor dem EuGH,wegen Rechtsbeugung!
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Mick
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Antwort #19 - 12.03.2013 um 06:51:48
 
@
berliner10555

Wenn Du Dir auch die höchstrichterliche Rechtsprechung
zu der Frage A1 angucken würdest, kämest Du zu der Er-
kenntnis, dass A1 weiterhin (grundsätzlich) erforderlich
ist.

Da Du mit Deinen Antworten die Fragesteller eher
verunsicherst, als über die Rechtslage aufzuklären, er-
hälst Du (nun) vier Wochen Bedenkzeit. Dein Verhalten
geht klar gegen die Intention des Boards und ist für die
Qualität des Boards/der Antworten abträglich. Du solltest
Dir überlegen, eine eigene Spielwiese im www zu er-
öffnen. Solltest Du Dich dafür entscheiden: PN genügt,
Dein Account wird gelöscht. Aber bei der nächsten Roten
wird er eh gelöscht.

...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #20 - 12.03.2013 um 09:21:46
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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Coeurbrisee
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Antwort #21 - 12.03.2013 um 11:28:54
 
Also was mache ich denn nun als erstes nach der Hochzeit in Dänemark hä?

Den A1 Test? Oder soll ich gleich mit meinem Mann, nachdem ich aus Dänemark zurück, bin auf die ABH?

Muss ich auch auf mein Standesamt hier? Muss die Hochzeit anerkannt werden?

Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 12.03.2013 um 11:32:52
 
- A1 muss er machen, wenn ihr noch Zeit habt geht es in D sonst in DZ.
- AE wird er nicht bekommen, weil nicht mit richtigem Visum eingereist ist. Er muss zurück nach DZ und in Algier das richtige Visum zum FZF beantragen. Die ABH bleibt erstmal außen vor.
- Eheschließung muss nicht "anerkannt" werden (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/04-Heirat%20Aus...), Meldung bei der Meldebehörde zwecks Änderung des Familienstandes muss gemacht werden.
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Antwort #23 - 12.03.2013 um 11:38:28
 
Danke  Bayraqiano 

Also läuft alles nur über die deutsche Botschaft in Algier?
Als ich vor 6 Jahren in Algerien geheiratet hab, musste ich hier mit den Papieren auf die ABHhä?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 12.03.2013 um 11:40:45
 
Wenn er erstmal den Antrag bei der Botschaft abgegeben hat, und die ABH davon in Kenntnis gesetzt wird, wird sie Dich anschreiben und dich bitten, dort vorzusprechen (dann evtl. mit den Unterlagen). Es macht jetzt wenig Sinn die ABH zu beteiligen, solange kein Antrag gestellt wurde.
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Antwort #25 - 12.03.2013 um 11:50:31
 
Hallo......


Von der Antragstellung bei der deutschen Botschaft bis zur Visaerteilung hat es bei uns fast 6 Monate gedauert. Das ist unterschiedlich......


LG......
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Coeurbrisee
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Antwort #26 - 12.03.2013 um 12:00:31
 
6 Monate  Schockiert/Erstaunt wow...
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Antwort #27 - 14.03.2013 um 08:11:46
 
Muss er die Hochzeit bei sich in Algerien auf dem Standesamt anmelden?
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Antwort #28 - 14.03.2013 um 08:15:22
 
Ihr habt doch in Dänemark standesamtlich geheiratet und  eine standesamtliche Eheurkunde erhalten, oder?

Dann ist es zumindest für das Visaverfahren und die nachfolgende Anmeldung der Ehe hier in Deutschland bei der Meldebehörde nichts weiteres an "Anmeldungen" erforderlich.


=schweitzer=
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Antwort #29 - 14.03.2013 um 08:25:14
 
Sorry, ich steh da vermutlich grad aufm Schlauch...
Also die Heiratsurkunde wird nur für die Botschaft in Alger und unsere ABH hier benötigt, richtig?
Weder er noch ich müssen auf unserem Standesamt irgendwelche Papiere vorlegen, es sei denn ich möchte ein Familienbuch oder meinen Namen ändern?
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