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Befragung? (Gelesen: 43.656 mal)
franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #75 - 13.03.2012 um 15:01:41
 
Ein zentrales Problem, es gibt kein Protokoll in dem festgehalten ist welche Unterlagen vorgelegt wurden und welche zurückgegeben wurden.

liegt etwas nicht vor, so stellt sich die Staatautorität meist auf dem Standpunkt dass es Aufgabe des Antragstellers ist, die relevanten Infos bereitzustellen.

Sollten diese Fragen kommen, so würde sich die Frage stellen, ob diese nicht zu weit in die Intimspähre gehen, denn dies hat nur wenig mit den Umständen des Kennenlernens etc. zu tun.

Du bekommst ein Protokoll vorgelegt, es steht dir frei dies zu prüfen und auf Änderungen und Ergänzungen zu bestehen.
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xxtuzlacjeloxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #76 - 13.03.2012 um 18:18:32
 
Wir haben heute Antwort erhalten von der Botschaft:

Grund der Scheinehebefragung auf einmal nicht mehr die mehrfache Einreise nach Deutschland sondern:

Beí Antragstellung teilte Ihr Ehemann mit, dass Sie früher bereits
verheiratet gewesen seien und dass es sich bei Ihren früheren Ehemännern
immer um Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawiens gehandelt habe.
Nähere Angaben konnte oder mochte er seinerzeit nicht machen.

dieses ist gelogen, ja gelogen, mein Mann wurde befragt ja nach meinen Vorehen,aber danach wurde nichts weiter gefragt.... und klar kennt er diese Männer , und nur mal so nebenbei mein letzter Mann ist verstorben an Krebs mit 32 Jahren!!!!!!!!

JETZT weiß ich warum man unbedingt HEUTE noch das Fax haben wollte zur Botschaft Ärgerlich, fax von meinem Mann versendet um 15 Uhr /17 Uhr erhalt der  Email!!!!

Des weiteren :

Hinzu kommt, dass es einen durchaus auffälligen Altersunterschied bei
Ihnen Beiden gibt. Es geht dabei nicht darum, dass eine Frau nicht auch
einen jüngeren Partner haben darf/kann. Leider hat die Erfahrung aber
gezeigt, dass ein bosnischer Mann in der Regel nicht eine Beziehung mit
einer um 9 Jahre älteren bereits verheiratet gewesenen Frau mit Kind
eingeht. Aus den oben genannten Gründen kam der Verdacht einer Scheinehe
auf und die Notwendigkeit einer Ehegattenbefragung.

Ist das alles rechtlich?????

Wem unterstellt man denn nun Scheinehe mir oder Ihm, mir sieht das hier mehr nach MIR aus oder sehe ich das falsch?

Mein Mann ist entsetzt, denn er sagt, was intressiert diese Leute mit wem ich vorher verheiratet war.... Und es intressiert ihn auch nicht denn das war meine Vergangenheit und wir leben im Jetzt.... Er weiß warum die Ehe gescheitert war mit dem 1. Mann und beim 2. Mann wie gesagt kam der Tod dazwischen...
Na herzlichen Dank!!!!

Bin echt erschüttert.... unentschlossen

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #77 - 13.03.2012 um 18:32:01
 
naja, da waren doch die bisher geäußerten Vermutungen, *warum* die Behörden hier einen Scheineheverdacht sehen könnten, ein glatter Volltreffer (ob das jetzt gefällt oder nicht).

xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 18:18:32:
Ist das alles rechtlich?????


Erfahrungswerte der Botschaft dürften den Verdacht somit rechtfertigen - und Ihr seid insofern beweisbelastet, müsst also letztlich den Verdacht ausräumen. So sind die Spielregeln.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 18:18:32:
Wem unterstellt man denn nun Scheinehe mir oder Ihm, mir sieht das hier mehr nach MIR aus oder sehe ich das falsch?


ist letztlich egal, aber es genügt für eine Ablehnung ja, wenn bei einem Partner der Wille zu einer ehelichen LG angezweifelt wird. Man wird also hinterfragen, ob es Deinem Mann evtl. nur ums Visum geht (weil Eure Ehe in den Augen der Behörden "untypisch" ist).
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Antwort #78 - 13.03.2012 um 18:40:27
 
scheint dich ja zu freuen was Muleta nach deiner Aussage oben:

Ein Verdacht muss begründet sein und nur weil es nicht typisch ist ist noch kein KONKRETER Verdacht oder wie sehe ich das?

Wie kann es sein das meiner Anwältin ein anderer Verdacht mitgeteilt wurde, also mehrfache EInreise?

Alles doch schon merkwürdig oder?
und die  Sache heute mit dem Fax und der Botschaft---

Warum wurde ich nicht gefragt?

Dies alles wurde rechtlich nicht eingehalten aber die Botschaft nimmt sich das Recht raus aufgrund von nicht typischen Sichten zu entscheiden?

Zumal seine Mutter auch 4 Jahre Älter ist als sein Vater /und sie ist bosnierin und er Serbe.....ebendso sein bruder, deren Frau ist auch Älter.... da intressiert es keinen.....aber bei UNS?

Und nur weil ich 2 mal verheiratet war, bzw 1mal der andere wie gesagt verstorben.....


bezüglich meinen Mann, was haben meine Vorehe mit unserer Ehe zu tun?
Und!!!! Inwieweit werden meinen Mann Fragen zum Willen der Ehe gestellt wie wollen Sie das rausfinden?

Habe heute nochmals mit der Standesbeamtin gesprochen, auch mit Ihr wurde kein Kontakt aufgenommen also wegen Verdacht auf Scheinehe..... sie war auch entsetzt da man gesehen hatte das wir uns wirklich lieben und die Kleine auch ..... zumal wir ja schon eine Einbennung gestellt hatten aber dies ja noch nicht machbar ist....
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Muleta
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Antwort #79 - 13.03.2012 um 19:43:56
 
sagen wir mal, es freut mich, dass Du in letzter Sekunde vielleicht doch noch die Kurve kriegst und endlich begreifst, was da eigentlich gespielt wird (und Dich dann adäquat darauf vorbereitest). Dein bisheriges Maulen und Jammern hilft Dir nämlich für das, was da unvermeidlich kommen wird, keinen Zentimeter weiter. Insofern ist es auch völlig nutzlos, über die etwaige Rechtswidrigkeit und Willkür der Behörden zu schwadronieren - wenn Du willst, dass Dein Mann schnell ein Visum erhält (und ihr nicht irgendwann nächstes Jahr einen Termin beim VG Berlin wahrnehmen wollt), dann wirst Du Dich mit den Realitäten auseinandersetzen müssen.

vielleicht solltest Du Dir zu diesem Zweck auch nochmal den ganzen(!) Thread in Ruhe durchlesen - vielleicht wirst Du die eine oder andere Information die Du bekommen hast dann auch mit anderen Augen sehen. Und vielleicht möchtest mal nach 'welche farbe hat deine zahnbürste' googeln oder ähnliche Quellen nutzen.
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Antwort #80 - 13.03.2012 um 20:21:13
 
@Muleta na nur rumsitzen tue ich nicht, aber du kennst mich auch nicht daher .......

und ich jammer nicht oder sonstiges denn würde ich das machen würde ich ja nicht aktiv daran gehen sondern in meinem Kämmerchen sitzen und heulen

und ja wenn es sein muss!!! warten wir... er darf ja reisen, aber ich lasse mir nicht meine Rechte als Deutsche hier in Deutschland nehmen oder beschneiden und werde auch nicht Fragen beantworten die Intim sind, sollte dies dann zu einem negativen Bescheid führen werden wir dann sehen was Berlin sagt.
Und dieses ganze hier nennt man auch
Inländer Diskriminierung


Zumal wir uns immer an die Spielregeln gehalten haben und alle Sachen die wir gemacht haben gegen eine Scheinehe sprechen und auch von den Behörden keinerlei vroherige Informationen beschafft wurden sondern gleich ein Scheinehebefragung durchgeführt wurde!!

Ebendso die Sache mit der mehrfachen Einreise und nun aufeinmal diese Seite... so funktioniert das auch nicht und sicher vor Gericht sehr intressant auch die Sache mit dem Fax heute....

Einen schönen Abend noch
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Antwort #81 - 14.03.2012 um 10:51:40
 
also ich finde es nicht merkwürdig, das dein mann über deine vorehen bescheid wissen muss bzw danach gefragt wird. mein mann wurde auch bei antragsabgabe bereits befragt, wo - wie - wann kennengelernt, kinder hin und her etc.pp.

dennoch kam es zu einer gleichzeitigen befragung. in dieser befragung ging es auch um meinen exmann. wie er heisst, woher er kommt, wie lange verheiratet / zusammen, wie alt etc ... ich musste fragen zu seiner vergangenheit beantworten, wo ich noch nicht mit ihm zusammen war. mein mann war nie vorher bei uns und er musste beantworten wie und wo meine tochter in die kita geht. auch untypisch oder? aber was solls, er hats gewusst ( zu meinem erstaunen Zwinkernd ) und es war kein problem. sorry wenn ich da so sage, du siehst die fliege an der wand, machst aus einer mücke nen elefanten. lasst doch den termin auf euch zu kommen und beantwortet die fragen, egal ob die euch passen oder nicht, es entscheidet über das vsium. die leute werden dich bzw deinem mann nie wieder sehen, also was solls. ich weiss wie schwer es ist, aber es nützt ja nichts, nur dagegen zu arbeiten, denn umso länger wartet man ja bekanntlich. das du einen anwalt eingeschalten hattest fand ich, bevor überhaupt ein urteil gefallen ist, auch überflüssig.
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Antwort #82 - 14.03.2012 um 14:02:01
 
Sag mal, Muleta - habe ich da eine Änderung nicht mitbekommen? Soweit mir bekannt, ist es nur eine Scheinehe, wenn BEIDE keine eheliche LG anstreben. Bei uns hieß es immer, hinkende Scheinehe geht nicht.
Seit wann ist das anders?

Abgesehen davon, die Begründung ist schon recht haarsträubend. Versuche dein Möglichstes, dass ihr um eine Klage herumkommt, das dauert wirklich lange und ist sehr nervend.
Würde man das bei mir versuchen - nein, das lasse ich hier lieber.
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Antwort #83 - 14.03.2012 um 14:20:39
 
Das ist aber doch schon länger ein Problem, dass bei der FZF, auch wenn nur bei einem Ehepartner der Verdacht auftaucht, es beiden vorgeworfen wird. Eben durch die Scheinehenbefragung.

Ich finde es ja sehr lobenswert, dass die TS hier eine Lanze brechen will. Aber ich sehe da keine großen Chancen, ich denke sogar eher, jedes Verzögern, jedes Verweigern einer zu intimen Aussage wird den Verdacht eher bestärken.

Und leider ist es so, dass alles, was nicht typisch ist als Verdacht gesehen wird und wenn da nichts gefunden wird, wird eben gesucht. Einige Botschaften wollen möglichst wenige Visa ausstellen.
(Mein Mann und ich sind gleichaltrig, haben die gleiche Vorgeschichte, Ehe/Kinder, haben aber nur einen gemeinsamen Urlaub verbracht, was dann der Grund sein sollte. Wir hatten das Glück, dass unsere AHB die Befragung abgeschmettert hat  Smiley )

Was aber nichts heißen soll, für seine Sache zu kämpfen, aber eben für das Zusammenleben und nicht gegen Windmühlen  Zwinkernd
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(Schopenhauer)
 
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Muleta
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Antwort #84 - 14.03.2012 um 14:24:37
 
Reni schrieb am 14.03.2012 um 14:02:01:
Soweit mir bekannt, ist es nur eine Scheinehe, wenn BEIDE keine eheliche LG anstreben. Bei uns hieß es immer, hinkende Scheinehe geht nicht.


hab' *ich* sowas mal behauptet?!? Das wäre dann jedenfalls falsch und war es schon immer:

- eine beidseitige "Scheinehe" ist zugleich zivilrechtlich aufhebbar (§ 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB), aber das interessiert aufenthaltsrechtlich ja wenig.

- eine "Scheinehe" im Sinne einer formal bestehenden Ehe, in der tatsächlich keine eheliche LG angestrebt bzw. gelebt wird, kann aber auch "einseitig" existieren. Und dafür genügt es dann, wenn einer der beiden eine solche eheliche LG nicht will. Zutreffende Darstellung unter http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinehe#Systematik
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erne
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Antwort #85 - 14.03.2012 um 17:12:26
 
Muleta schrieb am 14.03.2012 um 14:24:37:
der tatsächlich keine eheliche LG angestrebt bzw. gelebt wird, kann aber auch "einseitig" existieren.

naja, eine nicht gelebte Ehe ist nicht einseitig, sondern - zumindest nach meiner Auffassung - beidseitig. Ich denke mal, dass ist auch der Grund, warum oft zu lesen ist, dass es eine einseitige Scheinehe nicht gibt -- das Ergebniss ist nun mal zweiseitig, daher ist eine Scheinehe per se zweiseitig.
Das läuft aber auf Wortklauberei hinaus.

für die ABH genügt es aber, wenn ein Partner die LG nicht herstellen will, denn dann greift der §28.1.1 nun mal nicht

(Konstruiertes Gegenbeispiel: Ein Partner ist verliebt und will die eheliche LG, der andere Partner ist nicht verliebt, will aber die AE und geht eine eheliche LG ein. Die eheliche LG wird tatsächlich gelebt. Ist das dann eine einseitige Scheinehe.
In meinen Augen: nein. .... erst wenn die eheliche LG nicht gelebt wird, wird es zur Scheinehe ... und daran sind beide beteiligt, der eine möglicherweise aber unfreiwillig)

(edit: ich weiss, dass Muleta vom Anstreben und nicht vom Leben der ehelichen LG geschrieben hat ... die Aussage auf die ich mich bezog ist auch in meinen Augen richtig, aber es ist nach meiner Auffassung nun mal keine "einseitige Scheinehe")
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #86 - 14.03.2012 um 17:54:00
 
erne schrieb am 14.03.2012 um 17:12:26:
naja, eine nicht gelebte Ehe ist nicht einseitig, sondern - zumindest nach meiner Auffassung - beidseitig. Ich denke mal, dass ist auch der Grund, warum oft zu lesen ist, dass es eine einseitige Scheinehe nicht gibt -- das Ergebniss ist nun mal zweiseitig, daher ist eine Scheinehe per se zweiseitig.


das sehe ich nicht so:

- solange eine eheliche LG noch nicht besteht (Visumsverfahren), kann es sich selbstverständlich um eine einseitige Scheinehe handeln (d.h. einseitig falsche Angaben zur beabsichtigten ehelichen LG)

- das Prinzip ist aber übertragbar: wenn beide Ehegatten in Deutschland sind, dann setzt eine unter Art. 6 I GG fallende eheliche LG ein auf Gegenseitigkeit basierendes füreinander Verantwortung tragen voraus. Es gibt haufenweise Fälle, in der das "Verwantwortung tragen" nur einseitig funktioniert und der entsprechende Partner die Einseitigkeit über einen gewissen Zeitraum nicht erkennt (oder auch nicht erkennen will - ist mir auch letztlich egal). D.h. der eine Partner will eine eheliche LG führen und glaubt auch dies zu tun, der andere will keine eheliche LG führen und tut es auch nicht - im Ergebnis liegt dann keine eheliche LG vor, was aber nur einer der Partner erkennt.

Strafrechtlich kann eine "Einseitigkeit" auch dann relevant sein, wenn der stammberechtigte/deutsche Partner zur nicht (mehr) bestehenden ehelichen LG überhaupt keine Angaben macht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #87 - 14.03.2012 um 18:32:22
 
erstmal danke an euch das einige das auch so sehen wie ich:

also hier kann man bei uns ja nicht von nichtgelebter LG reden, da wir vor der ehe schon zusammengelebt haben und auch nach der Ehe was durch die Einreise und Ausreise Stempel in seinem Pass vorzuzeigen ist. Ebendso wird die Personenführsorge von der Kita bestätigt, ebendso auch vom Standesamt das eine Einbennung nach der Heirat meiner unserer Tochter erfolgen sollte und nicht gemacht werden konnte aufgrund das er hier nicht gemeldet ist. Wenn er jetzt wieder kommt werden wir auch zum Jugendamt gehen und die Personenfürsorge schriftlich beurkunden lassen.

Und nun soll man uns dann noch Scheinehe unterstellen..... sicher auch alles sehr intressant für die Gerichte, und gleich vorweg einen Vergleich würde ich nicht machen dann sollen die bitte das durchziehen und dann sehen wir weiter.....

Durch das Auswärtige Amt musste die Botschaft ja nun antworten was ich gut finde. heute habe ich nochmals ein schreiben bekommen, nachdem ich der Botschaft nochmals zugesandt habe wie das ganze hier gestern mit meinem Mann gelaufen ist und das ihm keine weiteren Fragen zur den Vorhehen gestellt wurden, damit es schriftlich in den Akten ist.
Daraufhion habe ich wieder antwort von dem Herrn der Botschaft erhalten und er fühlte sich sehr auf den Schlips getreten und wollte mich maßregeln obwohl ich nur die Verwaltungsvorschriften dargelegt habe.

Wie auch immer, wir gehen zur Befragung, intime fragen werde ich nicht beantworten, sollte man uns daraus dann einen Strick drehen wollen Klagen wir, dann sehen wir was das Gericht dazu sagt, das Auswärtige Amt hat von mir auch das Schreiben vom dem Herrn in Kopie erhalten.

Da mein Mann ja Reisefreiheit genießt sehe ich da dieses Problem nicht. Also wir sehen uns spätestens ins 3 Wochen Smiley

schönen Abend noch Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #88 - 21.03.2012 um 12:47:14
 
Hallo Leute,

bin von der Befragung zurück habe auch schon mit meinem Mann gesprochen, der war schon na ein bißchen mehr als 1 stunde draußen ich nach 1,5 stunden....

diese Fragen waren intressant.... auch die Art wie mit uns umgegangen wurde....

Vorallem das danach wo ich mit meinem Mann sprach....

Denn der Herr von der ABH sagte, das Botschaft alles so wollte, und er nun die Sachen heute noch rüberschickt per pc, und mein Mann sagte das die Botscahft heute alles rüberschickt zur ABH....

Was soll das?

Dann hatte ich 2!! große Schoppertaschen mit mit Geschenken, Unterlagen und Bildern und auch Ausdrucken von Unterhaltungen auf Stik (wären über 1300 Seiten gewesen)
und Geschenke an die Kleine mit....

Dieses wollte er alles NICHT sehen , er war fast schon Schüchtern also meinte ne danke aber das will ich jetzt nicht sehen und das brauche ich mir auch nicht ansehen, denn sonst müßte ich dies auch alles an Anhang mitsenden an die Botschaft.

Warum das? Habe da schon wieder ein ungutes Gefühl oder täusche ich mich da?

Die Fragen hatten nichts mit dem Altersunterschied zu tun sondern waren nur reine neutrale Fragen:

Name und Familie usw.
welche etage die wohnung kurz beschreiben die wohnung
schlafzimmer wollten sie genau wissen wo er schläft , was drin steht und wie groß ?
ob er kinder hat
ob ich wenn ja wie alt, vater des kindes usw,
dann die frage was wir an unserem hochzeitstag gemacht haben, (?)
und was wir am Tag vor der Hochzeit gemacht haben?

welches auto ich fahre, welchen tag geheiratet, welches wetter, wie teuer die hochzeit insgesammt war....

und nun aber die Frage die mich aufgeregt hat:

was würden Sie machen und wie würden sie zusammen leben wenn das Visum abgelehnt wird?

diese Frage finde ich nicht gut! Ich habe die Aussage dazu verweigert.
Mein Mann hat gesagt das er dann immer wieder ein und ausreisen würde....(gute Antwort Smiley )

Zu meiner Tochter nichts gefragt, nur wie unser tagesablauf zusammen aussah, oder wer als erstes aufsteht.....

das einzige :

als sie nach dem Wetter bei der Hochzeit gefragt haben, wußte ich es nicht genau, und sagte sonne und wolken...
er hat geantwortet: regen

ebendso von meinem Geburtsort sagte er Rostock (für ihn leichter) als Kühlungsborn (was zu Rostock gehört)

kann man uns daraus was drehen,...
den rest haben wir eigentlich fast gleich geantwortet....

bilder hat sich die Botschaft alles angesehen und auch die Bescheinigungen....

Wißt ihr wie lange das dauert jetzt mit der Auswertung, gibt es da auch Zeitvorgaben, Frißten ( am 19 April wären dann die 3 Monate um)

Heute wird alles ja noch per email rübergeschickt (Pdf)

ach ja und eine zusammenfassung will er nicht schreiben er schickt es gleich rüber....

ist dies normal?

Liebe Grüße

Danke erstmal
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Antwort #89 - 21.03.2012 um 15:21:04
 
ach ja und

es gab nur eine Belehrung die besagte das wir hier die wahrheit sagen müssen das wenn dies nicht der fall ist das dann AE abgelehnt werden könnte und so weiter auch Mitwirkungsprlicht.

Aber NICHT
das diese Befragung freiweillig ist.....  Schockiert/Erstaunt

und wegen der Beantwortung zum Hochzeitstag.... mein Mann hat da mehr recht, denn es war erst sonnig und wolkig und nachmittags fing es dann an zu regnen Smiley

kann man daraus was projezieren?
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