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Befragung? (Gelesen: 43.550 mal)
Virgil
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Antwort #60 - 29.02.2012 um 20:08:06
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 29.02.2012 um 18:45:37:
Und nochmals laut dem Pharagraphen müssen tatsächliche Dinge vorliegen nicht nur annahmen....


Und welcher Paragraph wäre das genau?

Momentan steht eine Befragung an, um Zweifel auszuräumen.
Verdacht auf Scheinehe wurde noch gar nicht off. ausgesprochen oder das Visum abgelehnt.
Du regst dich momentan über ungelegte Eier auf.
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« Zuletzt geändert: 29.02.2012 um 20:18:37 von Virgil »  
 
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xxtuzlacjeloxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #61 - 29.02.2012 um 20:31:33
 
nochmals:

bei uns liegt eine zeitgleiche Befragung aufgrund von Scheineheverdacht vor weil mein Mann mehrfach nach Deutschland eignereist ist, dies habe ich nun schon mehrfach mitgeteilt.

Welche Zweifel denn? Das er mehrfach hier war damit wir uns kennenlernen und damit ich sehen kann ob meine Tochter ihn annimmt und das wir das zusammenleben probieren konnten bevor wir uns entschlossen haben zu heiraten? und mein Mann sich immer an alle Regeln also rechtzeitige Ausreise /und auch nach der Ehe schließung rechtzeitige Ausreisen?

na ebend doch der Verdacht auf Scheinehe wurde ja bestätigt bezüglich oben mehrfach genannten Grund....


Ich möchte einfach nur mal von euch wissen, da ja auch Mitarbeiter von Botscahften und ABh usw hier sitzen:

Ob dieser Grund einer Scheinehenbefragung überhaupt rechtmäßig ist .....und ob es schon mal solche Fälle gegeben hat.
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erne
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Antwort #62 - 29.02.2012 um 21:11:09
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 29.02.2012 um 20:31:33:
Ob dieser Grund einer Scheinehenbefragung überhaupt rechtmäßig ist


Zweifel an der Herstellung einer ehelichen LG ist ein rechtmässiger Grund für eine solche Befragung.
Die Befragung soll ja dazu dienen, die Zweifel auszuräumen (oder zu untermauern).
Hätte die ABH oder AV einen "Beweis", würden sie das Visum einfach ablehnen.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 29.02.2012 um 20:31:33:
.und ob es schon mal solche Fälle gegeben hat. 


ja, gab es und gibt es und wird es geben
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Antwort #63 - 01.03.2012 um 00:00:00
 
erne schrieb am 29.02.2012 um 21:11:09:
Zweifel an der Herstellung einer ehelichen LG ist ein rechtmässiger Grund für eine solche Befragung.
Die Befragung soll ja dazu dienen, die Zweifel auszuräumen (oder zu untermauern).
Hätte die ABH oder AV einen "Beweis", würden sie das Visum einfach ablehnen.


27.1a.1.1.2 Die Ausländerbehörde bzw. Auslandsvertre-
tung kann weitere Ermittlungen anstellen,
wenn im konkreten Einzelfall tatsächliche An-
haltspunkte dafür bekannt sind, dass zumindest

Zweifel = konkreten Einzelfall tatsächliche An-
haltspunkte
na ja nach meinem Sprachschatz ist das was anderes.

Aber wie schon geschrieben, gejammer bringt nichts
Schriftlich nach den in diesem konkreten Einzelfall tatsächlichen Anhaltspunkten fragen, bei nichtgefallen klagen
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Antwort #64 - 01.03.2012 um 07:29:24
 
erne schrieb am 29.02.2012 um 21:11:09:
Zweifel an der Herstellung einer ehelichen LG ist ein rechtmässiger Grund für eine solche Befragung.
Die Befragung soll ja dazu dienen, die Zweifel auszuräumen (oder zu untermauern).
Hätte die ABH oder AV einen "Beweis", würden sie das Visum einfach ablehnen.


Zweifel kann es ja nicht geben da wir zum 1000 mal schon vorher und nacher zusammengelebt haben, beide die Sprachen sprechen also deutsch und bosnisch.... er die personensorge für meine Tochter auch mit ausübt, habe da nun auch die Bescheinigung des Kindergartens usw.....

UND nochmals ich JAMMER nicht!!!!  Aber es wird immer argumentiert das wenn Zweifel bestehen argumentiert aber diese Zweifel eindeutig nicht vorhanden sind möchte ich einfach mal ein Antwort darauf haben wie sowas sein kann und wie die Sachlage dazu ist.
Und wenn antworten bitte vorher alles lesen und nicht nur den letzten Text....danke


@sign in.... ja genau diese Vorschriften kenne ich auch.... daher versteht ich es nicht!!! und es wird immer beschrieben den tatsächlichen Grund.... und wenn dieser laut Aussage der ABH und AV ist das er mehrfach hier war ...kann dies ja nur ein Scherz sein....
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Antwort #65 - 01.03.2012 um 07:50:21
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 01.03.2012 um 07:29:24:
er die personensorge für meine Tochter auch mit ausübt


Gibt es dazu eine offizielle Erklärung von Euch beiden? Hattest Du zuvor das alleinige Personensorgerecht?

Wenn ja, dann wären das überaus gewichtige Argumente. (Abgesehen davon, dass Dein Mann dann besser ein Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge beantragt hätte - damit wäre der ganze Zinnober jetzt gar nicht erst in Gang gekommen ...)


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Antwort #66 - 01.03.2012 um 08:06:57
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 01.03.2012 um 07:29:24:
wenn dieser laut Aussage der ABH und AV ist das er mehrfach hier war 


Hast du das schriftlich? alles andere ist Schall und Rauch.
Verstehen musst du auch nichts, ist oft auch unmöglich. Schriftlich haben, dann entscheiden ob falsch, wenn ja klagen, das ist der weg
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Antwort #67 - 01.03.2012 um 12:12:24
 
@ Sign: ja haben wir schriftlich!!

Schweitzer: ja habe die alleinige Personensorge, da mein Ex mann verstorben ist. ich hatte damals mal bei der ABH nachgefragt die sagten nein das geht nicht.....

LG Smiley
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erne
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Antwort #68 - 01.03.2012 um 18:40:37
 
schweitzer schrieb am 01.03.2012 um 07:50:21:
dass Dein Mann dann besser ein Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge beantragt hätte

wüsste nicht, dass esg eht --- es ist ja nicht sein Kind.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 01.03.2012 um 07:29:24:
Zweifel kann es ja nicht geben 

das Problem ist, dass die ABH oder AV deine Meinung offenbar nicht teilt
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Antwort #69 - 01.03.2012 um 19:55:12
 
erne schrieb am 01.03.2012 um 18:40:37:
wüsste nicht, dass esg eht --- es ist ja nicht sein Kind.


Ich hatte das doch klar und deutlich an folgende Bedingung geknüpft geschrieben:

schweitzer schrieb am 01.03.2012 um 07:50:21:
Gibt es dazu eine offizielle Erklärung von Euch beiden?

(zur gemeinsamen Ausübung der Personensorge)   Augenrollen

Erst danach hat die TS bestätigt, dass sie das Personensorgerecht (nach wie vor) allein hat.


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Antwort #70 - 13.03.2012 um 14:01:49
 
In einer Woche haben wir ja die Befragung, da die Botschaft meinte sich nicht mehr melden zu müssen auf das Schreiben meiner Anwältin haben wir das Auswärtige Amt angeschrieben, die uns auch telefonisch mitteilte, das dieser Grund : mehrfache Einreise, kein Grund zur Scheinehebefragung ist und wir deshalb alle Unterlagen an die AA senden sollten.

Nun bekam mein Mann heute einen Anruf:

es MUSS heute noch SOFORT (so waren die Worte der Bearbeiterin) die Unterlagen zur Scheidung meines ersten Mannes und die Heiratsurkunde mit dem Todesverzeichnis meines 2. Mannes zufaxen.
Als mein Mann fragte ob er die Sachen dann nächste WOche mitbringen kann zur Befragung da er ja dann eh hin muss, sagte sei NEIN das geht nicht es MUSS heute noch gefaxt werden zur Visumsbearbeitung aber das Gespräch muss er auch kommen.

Dies fällt den dort 2 Monate später auf? Das diese Unterlagen nicht kopiert wurden? Welche Unterlagen wurden denn dann nach Deutschland gesendet und hätte der ABH das nicht auffallen müssen?

Oder scheint das alles noch normal.... ich bin da ja anderer Meinung.

Müssen die Unterlagen nicht alle kontrolliert werden bevor diese nach Deutschland übersandt wurden?
Warum will man diese Unterlagen nun noch VOR dem Gespräch zur Visabearbeitung?
Hat da jemand Ahnung von?

LG
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Antwort #71 - 13.03.2012 um 14:14:39
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 14:01:49:
Müssen die Unterlagen nicht alle kontrolliert werden bevor diese nach Deutschland übersandt wurden?


nein, die Botschaft sendet die Unterlagen in vielen Fällen ohne detaillierte Prüfung nach D. Warum sollte man sich dort mit Details belasten?

xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 14:01:49:
Warum will man diese Unterlagen nun noch VOR dem Gespräch zur Visabearbeitung?


weil man daraus wunderbar Fragen generieren kann zur Scheineheprüfung?!? z.B.
- wie oft war Ihre Frau früher schon verheiratet?
- wann geschieden?
- haben Sie miteinander über die Vorehen gesprochen? Was genau?
- ist das ein Problem für Ihre Verwandtschaft, dass sie nun eine ältere und bereits mehrfach verheiratete Frau mit Kind heiraten? Was sagt Ihre Familie dazu?

etc.
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Antwort #72 - 13.03.2012 um 14:18:12
 
hallo Muleta:

deine erste Antwort: warum sollten die sich belasten mit Details? Ich denke das geht hier um Prüfungen für ein Visa? Wenn nicht sowas geprüft wird was denn? Zumal mein Mann diese Fragen, die 17 die Ihm damals bei Abgabe gestellt wurden, beantwerotet hat das ich schon mal verheiratet war. Und wenn er die Unterlagen doch bei sich hat, wird man als Ehe paar sicher auch schonmal darüber geprochen haben oder?

Was wenn man die Unterlagen nun nicht faxt?

danke erstmal....
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Antwort #73 - 13.03.2012 um 14:28:43
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 14:18:12:
deine erste Antwort: warum sollten die sich belasten mit Details?


die Botschaften haben -je nach Land- meist ein Standard-Prozedere: teilweise werden nur die Unterlagen entgegen genommen, teilweise recht umfangreiche Fragebögen abgearbeitet. Viele Botschaften machen dann nur noch eine ganz grobe Vollständigkeits/Plausibilitätskontrolle und schicken die Unterlagen zur deutschen ABH. Die muss dann die Details erledigen und zustimmen - stimmt die ABH nicht zu, dann braucht die Botschaft sich keine unnötige Arbeit machen, weil dann sowieso abgelehnt wird. Stimmt die ABH zu, dann wird in der Botschaft meist auch nochmal genauer drüber gesehen. In Einzelfällen aber eben auch anders. Und wenn dann eine Scheinehebefragung stattfinden soll, dann ist es auch meist *eine* Behörde, die das Verfahren vorantreibt, die Fragenliste erstellt, die Auswertung vornimmt etc. Und zwar in der Regel die ABH (aber eben auch nicht immer).

Dass Dein Mann von Deinen Vorehen grundsätzlich weiß, dürfte den Behörden auch klar sein. Aber es geht bei solchen Befragungen ja auch um Hintergrundinformationen, welche nur bei einem vertieften Austausch der Ehepartner vorhanden sind (z.B. Ehedauer, Rollenverteilung in der früheren Ehe, noch bestehende Kontakte zur angeheirateten Verwandtschaft etc.) - in Abgrenzung zu "Scheinehen", wo sich die Partern höchstens oberflächlich austauschen (wann und wie lange). Wenn das bei Euch kein Problem ist, dann gibt's ja auch kein Problem.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 14:18:12:
Was wenn man die Unterlagen nun nicht faxt?


vielleicht passiert gar nichts, vielleicht wird der Termin abgesagt oder wer weiß was. Woher sollen wir das wissen?  Wahrsagerin
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Antwort #74 - 13.03.2012 um 14:40:41
 
Danke Muleta für deine Antwort.

Naja ich denke wenn man darüber redet wird man ja auch darüber geredet haben warum dies auseinander ging.... und ich denke auch hier wieder das dies den Behörden nichts anging.

Aber wenn sie die Antwort hören wollen werden sie diese auch bekommen nur will ich das dann diese Anwort auch Wort wörtlich so reingeschrieben wird.

Bezüglich der Überprüfung: wie du ja sagt das die ABH das meißtens vorantriebt (der Meinung bin ich hier auch und nicht die Botschaft) :
Warum tauschen die sich denn untereinander nicht aus?????? Warum muss mein Mann das dann faxen?

Aber danke du hast mir weitergeholfen....

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