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Befragung? (Gelesen: 43.500 mal)
xxtuzlacjeloxx
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #105 - 23.03.2012 um 18:12:36
 
hallo reinhard,

also das finde ich ja sehr markaber, das die Fragen der Fantasie des Bearbeiters sind.... also will der Bearbeiter von mir wissen was ich den ganzen tag so mache, was hat dies mit einer Scheinehe zutun wenn dies nicht meinem Mann gefragt wird????? Oder intressiert es nur dem Bearbeiter???

Wird ja immer lustiger das ganze hier.... zumal der Bearbeiter weiß das der Vater der Kleinen verstorben ist!!!

Naja mich wundert hier eigentlich gar nichts mehr.....  Ärgerlich
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #106 - 23.03.2012 um 20:45:09
 
Die Bemerkung mit der "Phantasie" solltest Du nicht überbewerten.

Natürlich haben Behörden für ihre eigene Anwendung bestimmte "Gerüste", die mit der Zeit entstanden sind oder mal bei einer Nachbarbehörde "abgeschrieben wurden".

Gibt es dann Besonderheiten bei einem bestimmten Paar, werden diese Gerüste "angereichert".

Besondere Kennzeichen, Krankheitsgeschichte ... Dinge die tatsächliche Partner voneinander wissen können, "Scheinpartner" möglicherweise aber eben nicht.

Ich kann mir weder in einer ABH noch in einer AV Kollegen vorstellen, die sich da Fragebögen "zusammenphantasieren".
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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xxtuzlacjeloxx
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #107 - 23.03.2012 um 21:28:23
 
naja ich denke ebend auch das gewisse Fragen für mich ja schon erkenntlich gewesen wären für den Scheineheverdacht aber genau diese wurden ebend nur mich gefragt, wie zB

Wie sieht ihr Tagesablauf aus.... das wäre doch so eine gewesen die hätte sowas aufdecken können... denn nur wenn jemand mit jemanden zusammelebt oder ständigen Kontakt hat kann man dies beantworten... aber diese wurde nur mir gestellt wie ich meinen Tagesablauf habe.

Auch die Sache mit ob ich  Unterhalt bekomme wo meine Tochter lebt und wie oft ich meine Tochter sehe... sehr Makaber..... und für mich keinster Weise Sinn eine Scheinehe aufzudecken

oder ob wir die Eheringe tragen....
welche Antwort erwarten die Behörden darauf?

genauso wurde er nur gefragt ob wir zusammen frühstücken....

mich hat man gefragt wo wir morgen zusammen gefrühstückt haben....

Ich habe so das Gefühl das die Beamten dort selbst nicht wissen was sie machen....

Was mich am meißten stört ist das die ABH sagt das sie damit nichts zu tun hat.... und sich versucht da rauszuwinden....

Aber nun müssen sie erstmal Berlin Antwort geben mal sehen was sie dann sagen....denn das ganze hier hat nichts mit einer normalen Visa Bearbeitung zu tun...

nicht Entgegennahme von Unterlagen, kein Datenabgleich, unszulässige Unterstellung der Scheinehe danach neue generierung der Scheinehe für das AA, Dokumente nicht anerkannt sondern auf eine Befragung bestanden .....

Mal sehen was sie sich neues einfallen lassen haha

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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #108 - 24.03.2012 um 10:01:15
 
Nach der Entscheidung bekommst auf alle Fälle Einsicht in die Akten oder eben in einem Gerichtsverfahren.

Somit ruhig bleiben. Ich würde die Unterlagen für die ALB als Einschreiben auch per Mailverteiler an die Botschaft, das AA und ggf. VG senden.

Wer sagt dir, dass der geforderte Datenabgleich auch zeitnah stattfindet?

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xxtuzlacjeloxx
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #109 - 24.03.2012 um 12:41:41
 
hallo Franky was meinst du damit?

Wer sagt die das der Datenabgleich zeitnah stattfindet?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #110 - 24.03.2012 um 13:18:34
 
Abgleich der Befragungen ist gemeint.

Ich würde darum bitten den Thread nicht noch weiter unnötig
in die Länge zu ziehen. Acht Seiten sollten reichen, um rechtl.
Fragen zu klären.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #111 - 24.03.2012 um 14:17:47
 
War eigentlich was anders,

wenn die ALB neue Daten bekommt, muss es ja nicht unbedingt sein, dass diese zeitnah der Botschaft oder dem Gericht zur Verfügung gestellt werden, wenn z.B. die Akte schon gesendet ist.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #112 - 24.03.2012 um 17:53:26
 
Zitat:
wenn die ALB neue Daten bekommt, muss es ja nicht unbedingt sein, dass diese zeitnah der Botschaft oder dem Gericht zur Verfügung gestellt werden

Eigentlich muss es so sein. Gewinnt die ABH Erkenntnisse/Unterlagen die für die Ermittlungen der Scheinehe relevant sind (zB. Unterlagen), hat sie das der Entscheidungsstelle, hier AV, unverzüglich mitzuteilen. Die ABH hat IMHO nicht das Recht hier etwas zu selektieren. Macht sie es nicht, oder selektiert sie, macht sie das ganze Verfahren und mithin die ganze Entscheidung angreifbar.
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xxtuzlacjeloxx
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #113 - 24.03.2012 um 18:32:03
 
@grisu....

und was ist wenn die AA davon seit Mitte März Kenntnis hat das Dokumente nicht gefordert wurden die gegen eine Scheinehe sprechen ,
wie aufgelistet also Kita bescheinigung, Ehegattenunterhalt, Vollmacht zur Erziehung, Krankenbericht usw... und trozdem der Botschaft erlaubt diese Befragung durchzuführen?

(so ist es bei mir .... seit 12 März weiß die AA /Botschaft/ABH von den Dokumenten und unternahm trozdem nichts gegen die Botschaft bezüglich Befragung und wollte diese dann auch nicht bei der Befragung sehen)

wäre dies dann angreifbar? Also die VG Berlin hat ja schon Kenntnis über das ganze hier.... und fordert derweil deren Erklärung bzw Unterlagen...
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shpresa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #114 - 26.03.2012 um 08:18:14
 
aber ehrlich? "nur" weil du ihm die vollmacht zur erziehung gegeben hast, ist doch noch keine scheinehe widerlegt. kann ja sein, das ers nur darauf abgesehen hat?! auch das andere dir sonstetwas bescheinigen ... etc pp. nur rein theoretisch. vielleicht prüft man dann erst recht, weisst wie ich meine? wir hatten null pipapo und es hatte ja auch geklappt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #115 - 26.03.2012 um 10:11:39
 
shpresa schrieb am 26.03.2012 um 08:18:14:
aber ehrlich? "nur" weil du ihm die vollmacht zur erziehung gegeben hast, ist doch noch keine scheinehe widerlegt. kann ja sein, das ers nur darauf abgesehen hat?! auch das andere dir sonstetwas bescheinigen ... etc pp. nur rein theoretisch. vielleicht prüft man dann erst recht, weisst wie ich meine? wir hatten null pipapo und es hatte ja auch geklappt.


Augenrollen Schockiert/Erstaunt hä? hä? hä? hä? hä? hä?

ja sicher er hat es nur darauf abgesehen ne Vollmacht zu haben um mein Kind von der Kita abzuholen klar.....   hä?

vielleicht nennt man das auch Integration in Land eines Ausländers das er hier integriert ist im Leben mit uns ...was man wiederum auch zusammenleben nennt was eine Voraussetzung ist das dies keine Scheinehe ist......

Also mal ganz ehrlich.... einige hier sollten nur Antworten wenn es konstruktiv ist.... Zwinkernd
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #116 - 26.03.2012 um 10:18:46
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 26.03.2012 um 10:11:39:
einige hier sollten nur Antworten wenn es konstruktiv ist


Dein Wort in Gottes Gehörgang!

Ansonsten erinnere ich hier noch einmal an Micks Post:

Mick schrieb am 24.03.2012 um 13:18:34:
Ich würde darum bitten den Thread nicht noch weiter unnötigin die Länge zu ziehen. Acht Seiten sollten reichen, um rechtl.Fragen zu klären.


Wir lassen hier ab jetzt eisern nur noch substantielle Fragen und Antworten zu rechtlichen Dingen zu. Beim nächsten anderartigen Post ist der thread hier zu.

Versprochen!


=schweitzer=
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #117 - 30.03.2012 um 18:46:15
 
Hallo Leute,

habe heute vom AA antwort erhalten:

Sie begründen die Befragung :

.... die Feststellung, ob zwischen den Ehegatten eine eheliche Lebensgemeinschaft beabsichtig ist oder nicht ist daher maßgeblich abhängig von der Bewertung äußerlich erkennbarer und objektivbarer Indizien (BVerfG, beschluss vom 12.05.1987-2BvR 1226/83)

also ich habe mir diesen Beschluss angesehen und kann damit überhaupt nichts anfangen denn darin ging es ja um einen türkischen Arbeiter der seit 8 Jahren hier war 1978 und dann eine jugoslawische Frau geheiratet hat und diese keinen Aufenthalt erhalten hat und wegen einer Ehebestandzeiterforderniss... von 1987!!!

in welchem Zusammenhang steht das mit der offensichtlichen lebengemeinschaft die ja schon vor der Ehe und auch nach der Ehe bestand....?

Gibt es schon neuere Urteile, die dies wiederlegen?

Bertung äußerlich erkennbarer Indizien.... was ist damit gemeint?

und was sind objektivierbarer Indizien?

Danke euch schon mal

fons'  Änderung:
Ich hab das man an deinen alten Megathread angehängt -
macht schon irgendwie Sinn - oder?  Cool
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« Zuletzt geändert: 30.03.2012 um 20:20:44 von N/V »  
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #118 - 30.03.2012 um 19:31:35
 
Es geht doch darum, ob eine eheliche Lebensgemeinschaft beabsichtigt ist oder die Ehe nur geschlossen wurde, um dem einreisenden Gatten eine AE zu besorgen.

Und wie das dann gesehen wird, ergibt sich auch den beiden Protokollen der gleichzeitigen Befragung.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #119 - 30.03.2012 um 19:32:42
 
und was hat das mit dem Urtteil von 1987 zu tun?

und was sind die anderen Dinge  mit den Indizien?

und was ist eine ehebestandzeiterforderniss gibt es diese heute noch oder war es nur damals denn das Urteil is ja schon 25 Jahre alt!!! hä?
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