xxtuzlacjeloxx schrieb am 21.03.2012 um 17:43:29:bezüglich das ich verprlichtet bin alle Sachen auszuräumen...
das verstehe ich nicht so ganz.
Zitat:Und was ist mit der Frage wegen wenn Visum abgelehnt wird wie wir dann weiter zusammen leben wollen?
was ist damit?
Zunächst ist nicht ersichtlich, auf welcher Rechtsgrundlage das Visum verweigert werden sollte, insbesondere wenn die Argumente berücksichtigt werden, die für eine eheliche Lebensgemeinschaft sprechen, denn die eheliche Lebensgemeinschaft wurde ja schon in D gelebt.
Dumme Frage bei einem Ehepaar, das sich zumindest im Rahmen der visafreien Einreise begegnen kann und dies in der Vergangenheit auch getan hat. Somit findet das Eheleben halt zunächst weiterhin als temporäre Gemeinschaft in beiden Staaten statt. Der Ehemann kommt visafrei ins Schengengebiet und nach D. Die Ehefrau verbringt zumindest einen Teil des Urlaubes mit der Tochter im Heimatland des Ehemannes. Die Familie kann evt. "Eheasyl" in Form von EU Freizügigkeit im benachbarten Ausland suchen um die temporär durch wechselseitige möglichst lange und intensive Besuche gelebte, grenzübergreifende eheliche Lebensgemeinschaft zusätzlich verfestigt wird.
Zitat:ach ja und eine zusammenfassung will er nicht schreiben er schickt es gleich rüber....
ist dies normal?
häufig nimmt eine Behörde die Auswertung vor. Dass beide dies Unabhängig voneinander parallel tun, ist nach meinem Kenntnisstand eher nicht die Regel.
Zitat:Taktik /Masche?
Abwarten. Dass sich eine Behörde in einem solchen Stadium nicht gerne in die Karten schauen lässt, dürfte auch klar sein.
Ob er was schreibt oder nicht, ist befremdend. Er hat die angebotenen Belege zu sichten und entsprechend zu dokumentieren, sonst ist nicht nachvollziehbar, dass ihr ja zahlreiche Belege vorgelegt habt. Davon unabhängig könnten die Behörde die Belege ggf. anders werten, ...