Wenn der deutsche Ehemann in Spanien gelebt hat, hat er seine Freizügigkeit genutzt.
Hat er seine Ehefrau dorthin "nachgeholt", ist das auf derselben Grundlage erfolgt - auch wenn die spanischen Behörden möglicherweise nicht das zutreffende Dokument ausgestellt haben.
Auch wenn die Ehefrau bereits vor der Eheschließung einen spanischen
AT gehabt hätte und einfach nur keine Aufenthaltskarte erhalten hat, ändert sich an der Grundlage nichts.
"Rückkehrfälle" sind solche, in denen der Deutsche aus dem anderen EU-Land zurückkehrt und seinen Drittstaatsangehörigen Ehepartner mitbringt.
Die Ehefrau eines Spaniers könnte keine Aufenthaltskarte haben, sondern nur einen nationalen Titel. Trotzdem wäre der Zuzug der Familie ein Freizügigkeitsfall.
Analog hier:
Es ist völlig egal, welches Dokument die Ehefrau in Spanien hatte und warum. Hat sie dort legal mit ihrem deutschen Ehemann gelebt und die Familie zieht nun nach Deutschland, haben wir hier einen "Rückkehrfall".
Mithin ist es egal, mit welchem Dokument konkret die Ehefrau legal in Spanien gelebt hat.
Eine
FZF muß nicht von Spanien aus beantragt werden.