@erne:
in diesem was du kopierst, steht wenn FESTSTEHT!
1. feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und
den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, oder
Wieso muss ICH einen Verdacht entkräften?
Die Frage die sich hier doch stellt ist: Wenn mir jemand was unterstellt muss derjenige dies auch begründen bzw nachweisen (laut uinserem Rechtssystem)
Hier spielt unser Rechtssystem aber keine Rolle mehr da ICH ja meine angebliche Unschuld /Verdacht entkräften soll?
Daher die Frage nach der Rechtsgrundlage und in der steht auch drin das es FEststehen muss nicht Kann?
Daher meine Frage. Und wenn man die ganze Vorgesichte kennst ist dies eigentlich eindeutig daher die Frage.
Ja mein Vater ist 14 Jahre älter!!!! Daher die Frage.
@franky danke, werde ich gleich mal nachlesen.
Danke
@franky. habe es mir ebend durchgelesen:
1. es muss festehen bzw
2. tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur Eingehung der Ehe genötigt wurde.
2. trifft nicht zu denn wir haben ja hier in Deutschland geheiratet
1. hier heißt es ja es muss feststehen.
Was bedeudet das nun?
Kann ich nachfragen wie sie zu der fesstellung kommen oder muss man erst zur befragung? Also das sie schriftlich begründen warum sie dies festgestellt haben vor der Befragung?
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Zitat:gleichzeitige Befragung ist dann möglich, wenn alle anderen Optionen der Informationsbeschaffung erschöpft sind.
was bedeutet das? Man hat von uns keine weiteren Fragen gestellt oder das wir irgentwelche Ausdrucke von MSN usw oder Fotos mitbringen sollten....
Welche Optionen wären da angebracht?
LG Daddys' Änderung: Zitat geflickt und
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