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Befragung? (Gelesen: 43.653 mal)
grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 26.02.2012 um 10:52:25
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 25.02.2012 um 17:32:21:
und inwieweit dürfen Behörden den Antragssteller anlügen bei Nachfragen???

Gar nicht, sie müssen aber nicht alles sagen wenn es um laufende Sachverhaltsermittlungen geht.

Es kann natürlich aber sein, dass zwei Sachbearbeiter zwei verschiedene Meinungen haben und deshalb auch verschiedene Auskünfte geben, ggf. hat dann die Leitungsebene auch noch eine eigene Meinung über das weitere Vorgehen.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 26.02.2012 um 11:03:31
 
Du kannst ja erst einmal nachfragen, weshalb es einer zeitgleichen Befragung bedarf, da bisher die Optionen z.B. bei der Antragsabgabe oder Einzelbefragungen nicht genutzt wurden.

Am Anfang wirst du ja gefragt ob du dich dieser Befragung freiwillig unterziehst. Dann gebe doch zu Protokoll, dass du es ja zu tun hast um keine negativen Folgen befürchten zu müssen. Es ist für dich nicht einsehbar, dass am ernsthaften Willen zur Eheführung Zweifel bestehen. So haben die Eheleute schon vor der Eheschließung in D geraume Zeit zusammen verbracht. Der Ehemann beteiligte sich an der Erziehung des Kindes der dt. Ehefrau. Dies ist den Behörden bekannt.

Auch sind Belege von Erziehern (Kindergarten) vorhanden, die belegen, dass sich der Ehemann sich bereits an der Erziehung der Tochter beteiligt hat, somit ein.

Weiterhin verweise ich auf meine Nachfragen und Einlassungen

z.B. am        tel.,mündl. mit .........., am              mit      

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xxtuzlacjeloxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 26.02.2012 um 12:43:06
 
hallo, leute erstmal danke.

@grisu: Mein mann hat nach Erfahren das ich am 23 März den Termin habe in der Botscahft angerufen und die haben zu ihm gesagt das es keine Termine gibt und auch keine Fragen alles I.O.

Und dann bekam ich Freitag nochmals das schreiben das es um eine zeitgleiche Befragung handelt ....und zwar von der Botschaft aus veranlasst.

Somit haben sie meinen Mann ja angelogen oder?


@franky: danke für dieses Schreiben werde es soweit fertig machen und mit den Stellungsnahmen der Freunde Kita und Familie dann hinschicken....

Ich verstehe es immer noch nicht.... und werde es wohl auch nie verstehen was hier gemacht wird....
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grisu1000
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Antwort #33 - 26.02.2012 um 14:01:31
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 26.02.2012 um 12:43:06:
Somit haben sie meinen Mann ja angelogen oder?

War das der zuständige Sachbearbeiter? Hatte er bereits die Forderung der ABH oder des Sachgebietsleiters nach zeitgleicher Befragung auf dem Tisch? Wir wissen ja nicht wie das intern gelaufen ist, deshalb würde ich mit solchen Beschuldigungen vorsichtig sein.
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xxtuzlacjeloxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 26.02.2012 um 14:06:16
 
ja war es .... die haben ja den termin vorgeschlagen.......

es ist ja keine Beschuldigung sondern eine Frage....

ja habe am Dienstag per mail erfahren das die einen termin vorgeschlagen haben für eine befragung.... (er antwort von Sarajevo bekommen hat)

Mittwoch hat er angerufen : es ist alles in ordnung keine Fragen und auch keine Termine Schockiert/Erstaunt

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xxtuzlacjeloxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 26.02.2012 um 20:44:15
 
hallo habe hier was intressantes gefunden bezüglich ab wann scheinehebefragungen durchgeführt werden dürfen:

ich werde jetzt meine Anwältin mit hinzuziehen da es mir reicht wie die ABH mit mir umgeht!


Anfrage von Grünen-fraktion Mai 2011 an den Senat, die haben dazu geantwortet:


3. Welche Anhaltspunkte auf Scheineheschließung führen zum Einsatz des jetzt
vorliegenden Fragebogens?


Anhaltspunkte, die zu einer Scheinehenbefragung führen können, ergeben sich
regelmäßig aus den Umständen des jeweiligen Falles. Folgende, in Nummer 27.1.a. 1.1.7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz genannten Umstände lassen vermuten, dass trotz formal geschlossener Ehe keine
Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland beabsichtigt
ist:
• Ehepartner sind sich vor ihrer Ehe nie oder nur auffallend kurz begegnet; bei uns hinfällig vor der Ehe zusammengelebt und nach der Ehe auch

• Ehepartner machen widersprüchliche Angaben zu ihren jeweiligen Personalien (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf), den (objektivierbaren)
Umständen ihres Kennenlernens oder sonstigen sie betreffenden wichtigen
persönlichen Informationen (unter „wichtigen persönlichen Informationen“
sind nur Angaben außerhalb der Intimsphäre zu verstehen, die für beide
Ehepartner und die geplante Herstellung einer Lebensgemeinschaft von
wesentlicher Bedeutung sind);ich wurde zu gar nichts gefragt kein Einzelgespräch keine Fragen bei der Abgabe meiner Unterlagen

• Ehepartner sprechen keine für beide verständliche Sprache und es gibt auch
keine erkennbaren Bemühungen zur Herstellung einer gemeinsamen Kommunikationsbasis; wir sprechen deutsch und ich spreche flüssig bosnisch

• für das Eingehen der Ehe wird ein Geldbetrag an den Ehegatten übergeben (abgesehen von im Rahmen einer Mitgift übergebenen Beträgen bei
Angehörigen von Drittländern, in denen das Einbringen einer Mitgift in die
Ehe oder das Übergeben eines Geldbetrages an die Eltern gängige Praxis
ist); ne kein Geld

• Fehlen einer Planung über eine angemessene Verteilung der Beiträge der
Ehepartner zu den Verpflichtungen aus der Ehe; kümmert sich um mein/unser Kind

• Fehlen einer sonstigen gemeinsamen Lebensplanung oder erhebliche Abweichungen in diesem Punkt (möglicher Rückschluss auf mangelnde Kommunikation und persönlichen Austausch zwischen den Eheleuten); geht nicht sprechen die sprachen also deutsch und bosnisch

• es gibt konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein oder beide Ehegatte/n schon
früher Scheinehen eingegangen ist/sind oder sich unbefugt bzw. im Rahmen eines Asylantrags in einem EU-Mitgliedstaat aufgehalten hat/haben
(erkennbare Absicht, einen Aufenthalt zu begründen, auch unabhängig vom
Ehepartner)

den konkreten Punkt will ich sehen


was mir aber noch mehr die Schuhe dazu auszieht ist dieses :

2. Wie viele Fälle von nachgewiesenen Scheineheschließungen gab es in den Jahren 2009 und 2010 in Bremen, und wie viele Ehen wurden aufgrund einer „fehlerhaften“ Beantwortung des Fragebogens und/oder aufgrund einer Hausdurchsuchung zur Scheinehe erklärt (bitte in absoluter Zahl und in Prozent der Eheschließungen gesamt bzw. der binationalen Ehen)?

[b]Die Frage kann nicht beantwortet werden. Statistische Angaben über die Zahl
festgestellter Scheinehen oder Zwangsverheiratungen liegen nicht vor.
[/b]

Schönen Abend noch Ärgerlich
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Güzel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #36 - 26.02.2012 um 21:15:09
 
Wäre mal interressant zu wissen wo das steht und wann das zur Anwednung kommt? xxtuzlacjeloxx schrieb am 26.02.2012 um 20:44:15:
Ehepartner sprechen keine für beide verständliche Sprache und es gibt auch keine erkennbaren Bemühungen zur Herstellung einer gemeinsamen Kommunikationsbasis

Sehr interessant Danke für die Info also das sind die Gründe oder Hinweise  die zutreffen WENN es eine Scheinehe sein soll ... xxtuzlacjeloxx schrieb am 26.02.2012 um 20:44:15:
• Fehlen einer sonstigen gemeinsamen Lebensplanung oder erhebliche Abweichungen in diesem Punkt (möglicher Rückschluss auf mangelnde Kommunikation und persönlichen Austausch zwischen den Eheleuten); 

und trifft das Fehlen der gemeinsamen Sprache zu kann man aufgrund dessen noch gleich was nachlegen
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Für den einen ist es das Leben für den anderen nur ein Vorgang.......
 
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xxtuzlacjeloxx
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Antwort #37 - 26.02.2012 um 21:30:11
 
@ güzel: ja leider: schick dir das ganze mal zu....
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grisu1000
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Antwort #38 - 26.02.2012 um 21:31:47
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 26.02.2012 um 20:44:15:
Ehepartner sind sich vor ihrer Ehe nie oder nur auffallend kurz begegnet; bei uns hinfällig vor der Ehe zusammengelebt und nach der Ehe auch

Wurde das bei der Antragsstellung oder bei den Besuchen auch so mitgeteilt. Ich meine schriftlich mit Ort, Zeiten und Belegen, so das es auch in die Ausländerakte geht. Wenn nicht würde ich das auch tun.

Nach AVwV 27.1a.1.1.6 gibt es noch weitere Punkte die gegen eine Scheinehe sprechen:
Zitat:
27.1a.1.1.6 Umstände, die u. a. für die beabsichtigte Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft sprechen können:
– gemeinsame Wohnung steht zur Verfügung und soll bewohnt werden,
– Ehepartner kennen sich bereits länger und machen hinsichtlich ihrer Personalien und sonstiger für die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft entscheidender sowie beide Partner betreffender persönlicher Umstände im Wesentlichen übereinstimmende Angaben,
– Ehepartner haben bereits vor der Eheschließung zusammengelebt,
– gegenseitige Besuche und andere nachweisbare Kontakte, während ein Ehegatte im Inland, der andere im Ausland wohnt, angemessene Beiträge der Ehepartner zu den Verpflichtungen aus der Ehe sind geplant (z. B. Betreuung von Kindern, des Haushalts, Sicherung der finanziellen Grundlage der Ehe durch Arbeitsverhältnis eines oder beider Ehepartner/s),
– sonstige gemeinsame Lebensplanung ist erkennbar,
– Zahlung von Unterhaltsleistungen eines Ehepartners an den anderen.
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Antwort #39 - 26.02.2012 um 21:39:37
 
@grisu: die ABH wollte von mir nichts haben nur meinen Mietvertrag, LU und Heiratsurkunde.... keine anderen Fragen:

Aber

die ABH weiß (die Emails an die ABH und deren Antworten habe ich ) das er letztes Jahr ein halbes Jahr also vor der Ehe und nach der Ehe hier gelebt hat mit UNS

wie gesagt: Kinderbetreuung vorhanden also er mit der Kleinen, WOhung zusammengelebt  die immer noch die gleiche ist seit dem kennenleren auch groß genug,
Personalien wurden von mir nicht genommen also das ich Fragen über Ihn beantworten sollte zb wo er lebt usw...wie oft er hier war NICHTS
ich bin Selbständig und lebe nicht vom Staat
mein Mann arbeit unten auch als Selbständiger und verdient sich da sein geld selber also kein unterhalt....

Dies will ich jetzt alles von der ABH und AV erklärt haben wie sie auf den Dreh der Scheinehe kommen!

LG
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reinhard
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Antwort #40 - 26.02.2012 um 22:01:43
 
Noch bist Du also nicht befragt worden, das steht noch bevor.

Am einfachsten wäre es, wenn Du die Fragen beantworten (kannst) und die ABH dann dem Visum zustimmt. Dann benötigst Du auch keinen Anwalt.

Eine Scheinehe wird Euch ja nur vorgeworfen, wenn das Visum verweigert wird. Das steht aber momentan überhaupt nicht an.
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Antwort #41 - 26.02.2012 um 22:07:29
 
@reinhard, aber diese Befragung erklärt ja das hier ein Scheineheverdacht vorliegt laut AV und ABH,

da aber in keinster Weise Anhaltspunkte eines Scheineheverdachts vorliegen laut den ganzen Vorgaben vom Senat möchte ich wissen worum es hier bei MIR eigentlich geht und dieses Recht habe ich ja oder nicht?

und ich bin vorher auch in keinster Weise gefragt worden nur wurde mir ein Foto gezeigt vom Online Antrag von ihm ob dies mein Mann ist der hier den Antrag gestellt hat, keine weiteren Fragen....

Aber mir geht es genau darum:

am einfachsten wäre man beantwortet die Fragen, warum wenn es keinen Verdacht gibt? Warum soll ich jemanden mein Privatleben offenlegen wenn dazu kein Grund besteht NUR um schnell an das Visum zu kommen?????

Genau darauf zielt ja die ABH und AV...für mich unmenschlich und diskriminierend auch wenn ich damit anecke, kann es ja nicht sein das man mir alle Rechte nimmt und mich einer Straftat (Scheinehe) verdächtigt obwohl dies keinen Grund gibt, daher möchte ich halt nur von der ABH wissen worauf sich die Befragung stützt und dies kann halt nur ein Anwalt.....
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reinhard
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Antwort #42 - 26.02.2012 um 22:13:48
 
Ja, genau, um schneller an das Visum zu kommen.

Die zweite Möglichkeit - Anwalt, Ablehnung der Mitwirkung, Ablehnung des Visums, Klage, mündliche Verhandlung - kostet Dich dann 2000 Euro und 18 Monate, und beim Richter bekommst Du die gleichen Fragen gestellt, die Du jetzt einfach beantworten könntest.
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Antwort #43 - 26.02.2012 um 22:18:08
 
@reinhard, ich gehe zu diesem Termin klar aber ich vorher will ich wissen WARUM denn wenn es keinen eindeutigen Grund gibt darf auch keine Befragung durchgeführt werden.... ODER?

Und wie kann es sein das es zu diesen Thema nicht mal Statisken gibt, - WEIL diese Befragungen in keinster Weise eine Scheinehe nachweisen können.... denn auswendig lernen kann jeder!!!!
Und nur das zusammenleben kann eine Scheinehe hervorheben.... nichts anderes....

und apropro Gericht:

wenn dies feststellt das es keinen Grund gab eine Befragung durchzuführen weil alle Inforationen  positiv vorlagen weiß ich nicht wie da Richter reagieren auf die ABH oder AV-...

Aber wie gesagt ich warte jetzt erstmal ab warum diese Befragung stattfinden wird....

Ablehnung der Mitwirkung? die ABH hat ja die Informationen über uns seit Januar 2011 bis diesen Freitag 2012 bzw mit mir wurde gar nicht vorher gesprochen also Informationen eingeholt oder das ich kurz was im Einzelgespräch zu uns sage ( siehe Franky alle normalen Mittel zur Informationsbeschaffung müssen ausgeschöpft werden)
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Antwort #44 - 26.02.2012 um 23:28:43
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 26.02.2012 um 22:18:08:
Ablehnung der Mitwirkung? die ABH hat ja die Informationen über uns seit Januar 2011 bis diesen Freitag 2012 bzw mit mir wurde gar nicht vorher gesprochen also Informationen eingeholt oder das ich kurz was im Einzelgespräch zu uns sage ( siehe Franky alle normalen Mittel zur Informationsbeschaffung müssen ausgeschöpft werden)

Dein Mann ist der Antragsteller. Die Mitwirkungspflicht bedeutet, dass ihr der AV/ABH die Informationen geben müsst, damit sie eine Entscheidung treffen können.

Ihr könnt natürlich stattdessen mit der AV/ABH Grundsatzdiskussionen über die zeitgleiche Befragung führen. Ich begrüße das, wenn ihr dazu eine Grundsatzurteil des BVerwG in 2 bis 4 Jahren herbeiführt.

Das wird euch aber mit dem Ziel der Visaerteilung und Zusammenlebens nicht weiterbringen.
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