Ein Urteil hast Du doch gar nicht, sondern nur den Verweis auf einen Beschluss.
Der bezieht sich, wie Du gelesen hast, auf den damaligen Erlass von BaWü, ein Visum erst zu geben, wenn die Ehe drei Jahre existiert hat - die beiden also nach drei Jahren immer noch zusammenleben wollen. Und das ist damals für rechtswidrig erklärt worden, das Visum muss bei echter Ehe sofort gegeben werden, bei Scheinehe abgelehnt werden. Und da im damaligen Grundsatzbeschluss ein paar Sätze Definition drin sind, gibt das AA Dir das zu lesen.
Baden-Württemberg hatte damals einfach versucht durchzusetzen, dass erst mal jede Ehe eine Scheinehe ist, falls ein Visum und eine
AE beantragt werden, und die Ehepartner durch drei Jahre "Wartezeit" beweisen sollten, dass sie es ernst meinen.
In dem Beschluss findest Du nur die Grundsätze vom Familiennachzug, weil das AA ja nicht weiß, was Ihr beide bei der gleichzeitigen Befragung geantwortet habt. Der Lesehinweis soll dir vermutlich nur die Wartezeit verkürzen. Die drei Sätze, die Euch betreffen, bringen Dir tatsächlich nichts Neues.
Dir bleibt eben nicht erspart, auf die Entscheidung über den Visumantrag zu warten, die ja vermutlich in der zweiten April-Hälfte kommt. Anfragen hier und da helfen Dir tatsächlich nicht weiter, wie Du siehst, sondern Du musst es einfach nur schaffen zu warten, bis Dein Mann die Entscheidung bekommt.