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Befragung? (Gelesen: 43.431 mal)
reinhard
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Antwort #120 - 30.03.2012 um 19:50:16
 
Ein Urteil hast Du doch gar nicht, sondern nur den Verweis auf einen Beschluss.

Der bezieht sich, wie Du gelesen hast, auf den damaligen Erlass von BaWü, ein Visum erst zu geben, wenn die Ehe drei Jahre existiert hat - die beiden also nach drei Jahren immer noch zusammenleben wollen. Und das ist damals für rechtswidrig erklärt worden, das Visum muss bei echter Ehe sofort gegeben werden, bei Scheinehe abgelehnt werden. Und da im damaligen Grundsatzbeschluss ein paar Sätze Definition drin sind, gibt das AA Dir das zu lesen.

Baden-Württemberg hatte damals einfach versucht durchzusetzen, dass erst mal jede Ehe eine Scheinehe ist, falls ein Visum und eine AE beantragt werden, und die Ehepartner durch drei Jahre "Wartezeit" beweisen sollten, dass sie es ernst meinen.

In dem Beschluss findest Du nur die Grundsätze vom Familiennachzug, weil das AA ja nicht weiß, was Ihr beide bei der gleichzeitigen Befragung geantwortet habt. Der Lesehinweis soll dir vermutlich nur die Wartezeit verkürzen. Die drei Sätze, die Euch betreffen, bringen Dir tatsächlich nichts Neues.

Dir bleibt eben nicht erspart, auf die Entscheidung über den Visumantrag zu warten, die ja vermutlich in der zweiten April-Hälfte kommt. Anfragen hier und da helfen Dir tatsächlich nicht weiter, wie Du siehst, sondern Du musst es einfach nur schaffen zu warten, bis Dein Mann die Entscheidung bekommt.
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xxtuzlacjeloxx
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Antwort #121 - 30.03.2012 um 19:54:39
 
Hallo reinhard,

mir ist schon klar das wir das abwarten müssen, diese Anfrage hatte ich ja vor der Befragung gestellt weil ich diese ja für rechtswidrig gehalten haben, da die aufgezählten indizien alle gegen eine Scheinehe sprachen aber die nicht gewertet wurden sondern auf eine Befragung weiterhin bestand, der Brief wurde 1 Tag nach der Befragung geschrieben habe diesen heute aber erst erhalten.

daher meine Frage, also hat dies gar nichts mit meinem Fall zu tun... ok
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reinhard
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Antwort #122 - 30.03.2012 um 20:00:13
 
Doch, nach genau diesem Grundsatzbeschluss des Gerichts wird der Antrag Deines Mannes bearbeitet. Dort hat das Gericht ja gerade festgestellt, dass die Behörde nicht jeden Antrag automatisch drei Jahre warten lassen darf, sondern dass sie jeden Antrag bearbeiten muss und bei Verdacht auf Scheinehe dies konkret überprüfen muss.

Und genau das passiert bei Euch gerade, und das AA weist darauf hin, dass alles genau so passiert, wie das Höchste Gericht das vorgeschrieben hat.

Das wird eben seit 25 Jahren genau so gemacht, bei allen genauso wie bei Euch, und deshalb hält das AA Deinen Verdacht, das wäre rechtswidrig, wohl für falsch.
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Antwort #123 - 30.03.2012 um 20:03:28
 
aha ok, danke erstmal.... ist schon schwierig den Gedankengang der Behörden zu verstehen.... Zwinkernd

nur sind ja die Verwaltungsvorschriften auch noch da die zu §27 Aufenthaltsgesetz gehören.... oder nicht? Warum wurden die nicht genommen sondern so ein Uralt Beschluss?

Denn genau diese ganzen Indizien laut den Verwaltungsvorschriften gegen eine Scheinehe stehen für uns, und trozdem wurde auf diese Befragung bestanden.

Und ich habe gestern mal bei der Ausländerzentralregister nachgefragt, dort wurde mir gesagt das die ABH immer noch keine Stellung abgegeben hat. Obwohl die ABH ja zu mir meinte er schickt es nur weg denn er hat damit nichts mehr tun???

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reinhard
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Antwort #124 - 30.03.2012 um 20:31:22
 
Die Ausländerbehörde hat das Protokoll mit Deinen Antworten an die AV geschickt. Die vergleicht jetzt Deine und seine Antworten und schreibt eine Stellungnahme dazu. Die geht wieder an die ABH. Und danach wird die ABH eine Stellungnahme dazu abgeben, nicht vorher.

Das Ergebnis wird dann nicht Dir, sondern Deinem Mann mitgeteilt.
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Antwort #125 - 30.03.2012 um 20:52:12
 
aha, ok danke.... der Bearbeiter meinte er meldet sich dann bei mir per Mail, nur machte es mich stutzig, das er sagte er hat dann damit nichts mehr zu tun....

Schönen Abend und Wochenende dir.... Smiley
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Antwort #126 - 04.04.2012 um 19:18:18
 
Hallloooooooooo Ihrrrrrrrrr,


Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd  heute kam ein Anruf, der Botschaft!!!!!!!!!

jaaaaaaaaa, er kann morgen sein Visum abholennnnn Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend

ich danke euch ehrlich für alle Hilfen und die tollen Diskusionen und Erklärungen!!!!!! Cool Cool Cool  Auch wenn es nicht immer leicht war mit mir  Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen

Ich danke euch und wir hören uns bestimmt nochmal  Zwinkernd Zwinkernd wenn die anderen Sachen alle beantragt werden müssen  Smiley Smiley

Ostern kann endlich kommen, und die Kleine hat sich mehrfach im Kreis gedreht und ist hoch gesprungen weil Papa jetzt endlich für immer bei ihr bleibt Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Danke Danke Danke euch nochmalssssss Durchgedreht Durchgedreht
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Antwort #127 - 04.04.2012 um 19:57:58
 
Na, da gratuliere ich mal herzlich.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 04.04.2012 um 19:18:18:
Auch wenn es nicht immer leicht war mit mir


... Du selber hast es Dir auch nicht leicht gemacht. Ich wünsche Dir sehr, dass Du wieder zu etwas mehr Gelassenheit findest. Auch, weil ja das:

xxtuzlacjeloxx schrieb am 04.04.2012 um 19:18:18:
wir hören uns bestimmt nochmal wenn die anderen Sachen alle beantragt werden müssen


... noch bevorsteht. Aber das wird schon.

Jetzt erstmal Frohe Ostern für Dich.


=schweitzer=

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Antwort #128 - 04.04.2012 um 20:09:56
 
danke schweitzer von Herzen.... ja wenn mir etwas sehr am herzen liegt, bleibe ich immer am Ball.....

und Gelassenheit war noch nie meine Stärke, vielleicht kommt das dann später mit dem Alter noch  Zwinkernd
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Virgil
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Antwort #129 - 05.04.2012 um 00:02:50
 
Glückwunsch! Smiley
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Antwort #130 - 05.04.2012 um 07:56:12
 
Danke allen ein schönes OSterfest, werde euch aber erhalten bleiben.... Laut lachend
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