Guten Tag!
Folgende Situation:
Als deutscher Staatsbürger habe ich meine bolivianische Freundin nach Deutschland eingeladen für ein Schengen-Visum für bis zu 90 Tagen. Die Visumsbestimmung und die dazugehörigen Dokumente sind alle in Ordnung bis auf ihren alten Reisepass.
Meine Freundin heisst Patricia, sie reiste mit ihrer Familie im Jahr 2005 nach Spanien als minderjährige, dort fing ihre Mutter an, ihre Familie offiziell als Einwanderer mit Visum anerkennen zu lassen. Dieser Dienstweg wurde nicht abgeschlossen, weil es sehr lange dauert und sich die Familie, allen voran Patricia entschlossen hatte nach Bolivien zurückzukehren Anfang des Jahres 2008. Dieser Entschluss war freiwillig, d.h. aus eigenen Beweggründen ohne des Landes verwiesen zu werden(!) wie es auch im Reisepass dokumentiert ist.
Da es erst ab dem Jahr 2007 für bolivianische Bürger notwendig war ein offizielles Visum zu beantragen, konnte Patricia und ihre Familie im Jahr 2005 als Tourist einreisen. Patricia und ihre Familie blieben bis Anfang 2008 dennoch darf man nicht ausser Acht lassen, dass der ofizielle Weg zur Anerkennung schon eingeschlagen war, dass sie zum Zeitpunkt der Einreise noch minderjährig war, dass sie selbst nie in den
Blickpunkt der spanischen Behörden gelant war, d.h. weder durch kriminelle Aktivitäten noch als illegale Einwanderin und dass sie freiwillig wieder ausreiste ohne abgeschoben zu werden, wie oben schon erwähnt.
Die zuständige Sachbearbeiterin in der deutschen Botschaft riet folgendes
Zitat:Zunächst sollte ihre Freundin aber abklären, ob nicht gegen sie eine
Einreisesperre in den Schengenraum vorliegt. Dies kann sein, da sie sich ja jahrelang illegal in Spanien aufgehalten hat. Sie sollte dies über die spanische Botschaft klären.
Denn wenn eine
Einreisesperre vorliegt, käme sie auch mit einem von uns ausgestellten Schengenvisum nicht nach Europa, sondern würde sofort an der Einreisegrenze zurückgewiesen werden.
Zu dieser Situation habe ich nun folgende Fragen:
Wie kann ich auf das Schengener Informationssystem zugreifen um herauszufinden, ob Patricia als unerwünschte Einreisende aufgelistet ist?
Nach einigen Telefonaten zuerst mit der spanischen Botschaft, dann mit Botschaftsbehörden in Spanien, die uns daraufhin weiterverwiesen an die spanischen Ausländerbehörde, die wiederum weder Information geben wollten noch konnten, fiel auch der Kommentar, dass sie nach 5 Jahren nach ihrer Ausreise automatisch wieder einreisen könnte, diese 5 Jahre sind aber noch nicht vergangen.
Da es sich beim Schengen Informationssystem um eine Zusammenarbeit der Schengenstaaten handelt, sollte man doch auch von deutscher Seite aus zugreifen können, oder liege ich da falsch?
Vielen Dank für Hilfe und Antworten
Beste Grüsse aus Bolivien