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Illegal eingereist - wir haben Angst ! (Gelesen: 8.123 mal)
Themen Beschreibung: Drohungen gegen mich und meine Familie
Stingray
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04.12.2011 um 14:06:57
 
Zunächst einmal ein großes Hallo an dieses Forum.

Wir (meine Familie und ich haben folgendes Problem:

Meine Schwiegermutter (64)  hat im vergangenen Jahr einen 22-jährigen Algerier geheiratet, den Sie vor 3 Jahren im Internet kennengelernt hat.
Durch den jungen Mann wurde ein Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in Algier gestellt.
In mehreren Skype Gesprächen versuchte ich den Mann von seinem offensichtlichen Vorhaben abzubringen. Während dieser Gespräche wurde ich von diesem Mann beschimpft und letztendlich sogar bedroht.
Nun habe ich Kenntnis darüber erlangt, dass dieser junge Algerier illegal nach Deutschland eingereist ist und ca. 10 Km von meinem Wohnort bei meiner Schwiegermutter wohnt.
Ich habe Anzeige bei der hiesigen Polizei und Kripo gemacht, jedoch wird hier nichts unternommen. Die ABH wurde gleichfalls von mir unterrichtet.
Ich habe nunmehr nachhaltig Sorge um die Sicherheit meiner Familie und auch meiner Person, sollte mein "Schwiegervater" seine Drohungen war machen.
Für Hinweise und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
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reinhard
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Antwort #1 - 04.12.2011 um 14:24:32
 
Das bedeutet also, die Mutter Deiner Frau hat geheiratet, und ihr Mann ist trotz Visumantrags schon mal "vorab" illegal eingereist.

Bist Du denn seitdem konkret bedroht worden? Für die Polizei ist es sehr schwierig, etwas zu unternehmen, wenn eine solche Bedrohung angenommen wird, aber wenig konkret und "fassbar" ist.

Gibt es bei Euch im Ort eine Beratungsstelle der Kriminalpolizei? Die haben vermutlich mehr Zeit und Ruhe, das Problem mit Dir zu besprechen.

Die Ausländerbehörde hat damit (noch) nichts zu tun.
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Stingray
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Antwort #2 - 04.12.2011 um 14:28:43
 
Das Visum sowie das dazugehörige Remonstrationsverfahren sind abgelehnt worden.
Er hat über einen Anwalt Klage beim hiesigen OVG eingelegt
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reinhard
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Antwort #3 - 04.12.2011 um 14:32:28
 
Stingray schrieb am 04.12.2011 um 14:28:43:
Das Visum sowie das dazugehörige Remonstrationsverfahren sind abgelehnt worden.
Er hat über einen Anwalt Klage beim hiesigen OVG eingelegt


Das Gericht ist dafür nicht zuständig.

Zu klagen wäre beim Verwaltungsgericht Berlin, und zwar gegen das Auswärtige Amt.

Das muss Dich aber im Grunde genommen nicht interessieren, da der Ausgang des Verfahrens im Herbst 2012 an Deinem Problem nichts ändert.
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Stingray
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Antwort #4 - 04.12.2011 um 14:34:47
 
Wie soll ich das verstehen im Herbst 2012 ? Ist dort ein generelles Verfahren anhängig oder ist das die normale Bearbeitungsdauer ? Darf der so lange hier bleiben und ich muss so lange in Angst leben?
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Antwort #5 - 04.12.2011 um 14:40:28
 
Eine Klage in Berlin würde so lange dauern, ja.

ABER: Seit wann darf sich denn jemand illegal in D aufhalten und dann hat die ALB nichts damit zu tun?

Das hieße ja, jeder, der  ein Visum beantragt, kann schon mal vorab einreisen, ob es bewilligt wird oder nicht und von D aus noch eine Remonstratition bzw. Klage durchführen.
Da frag ich mich aber doch jetzt ernsthaft, warum andere so blöd sind und all das vom Ausland aus machen  unentschlossen Sorry, aber ich sitze hier kopfschüttelnd und kann es gerade nicht fassen

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Stingray
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Antwort #6 - 04.12.2011 um 14:42:41
 
Die ganze Geschichte ist sehr umfänglich und habe ich schon in einem anderen Forum veröffentlicht.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob der gesamte Umfang hier gepostet werden darf / soll oder ob ein Link gesetzt werden darf.
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reinhard
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Antwort #7 - 04.12.2011 um 14:45:24
 
Das Verfahren dauert normalerweise so lange, bis ein Termin für eine mündliche Verhandlung frei wird.

Nein, die Verhandlung dient ja gerade dazu, seinen Antrag auf ein Visum zu entscheiden. Erst im Herbst 2012 (vielleicht auch früher, wenn es einen Vergleich gibt) wird entschieden, ob er ein Visum bekommt. Die Zeit muss er in Algerien warten.

Wird er von der Polizei ohne Aufenthaltserlaubnis angetroffen, wird die Polizei ihn festnehmen, einen Haftbefehl beantragen und der Ausländerbehörde melden, die dann eine Abschiebung versucht. Dadurch würde er automatisch eine "Einreisesperre" bekommen, wodurch er sein Gerichtsverfahren / Visumverfahren kaum noch gewinnen kann.

Aber die Polizei fahndet nicht speziell nach illegal Eingereisten, das wäre eine Fahndung nach rund 8 Millionen Menschen in der EU. Sie kontrolliert bestimmte Orte und reagiert auf sehr konkrete Anzeigen.

Vielleicht beruhigt es Dich ein wenig: Eine Kontaktaufnahme von seiner Seite aus, eine Annäherung an Deine Familie wäre für ihn weitaus riskanter als für Dich, weil die Sperre generell "lebenslang" ins Ausländerzentralregister eingetragen würde und für fast alle anderen EU-Staaten sichtbar und (nahezu) bindend ist. Wenn er davon eine Ahnung hat, wird er es nicht riskieren.
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Antwort #8 - 04.12.2011 um 14:51:11
 
OK - so wo ich ihn einschätze ist er ein echter Heißsporn, dessen Reaktion ich nicht einschätzen kann.
Er weis, das ich aktiv mit der ABH zusammengearbeitet habe, um das Visum zu verhindern.
Polizei und Kripo habe ich den Aufenthaltsort des Mannes mitgeteilt. In der Fahndungskartei ist er nicht eingetragen
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Antwort #9 - 04.12.2011 um 14:52:00
 
reinhard schrieb am 04.12.2011 um 14:45:24:
Aber die Polizei fahndet nicht speziell nach illegal Eingereisten, das wäre eine Fahndung nach rund 8 Millionen Menschen in der EU. Sie kontrolliert bestimmte Orte und reagiert auf sehr konkrete Anzeigen.


Ich weiß ja nicht, ob die Befugnisse der
ABH in allen Bundesländern gleich sind.
Bei konkreten Hinweisen auf unerlaubten
Aufenthalt machen wir das selber.

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Antwort #10 - 04.12.2011 um 14:53:58
 
Habe der ABH ein Foto seines Aufenthaltes hier in Schleswig-Holstein geschickt. Er ist derartig dreist, dass er das auf Facebook gepostet hat, mittlerweile aber sein Profil gelöscht hat
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Antwort #11 - 04.12.2011 um 14:59:36
 
Dann kann es durchaus sein, dass die ABH oder das LfA etwas unternimmt, ohne dass Du es in allen Einzelheiten erfährst.

Die Polizei müsste eben klären, ob das Foto Aufschluss über die genaue Adresse gibt.
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Antwort #12 - 04.12.2011 um 15:03:35
 
Die genaue Adresse ist bekannt.
Es wundert mich nur, dass rein gar nichts unternommen wird.
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Antwort #13 - 04.12.2011 um 15:07:18
 
Wie reinhard schon geschrieben hat,
wirst Du in Einzelheiten nichts mitbekommen.

Die ABH wird eigene Ermittlungen anstellen und
dann sind noch gerichtliche Beschlüsse erforderlich,
um endgültig tätig zu werden.
Die ABH darf nicht einfach so in die Wohnungen
reinmarschieren und Leute festnehmen.

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Antwort #14 - 04.12.2011 um 15:09:30
 
OK - danke. Dann werde ich mal der Dinge harren, die da kommen.
Ist es eigentlich wesentlich, dass die ABH eine Grenzübertrittsbescheinigung mit Ausreisedatum 20.11.2011 erlassen und zugestellt hat ?
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