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Erneute Einreise nach freiwilliger Ausreise (Gelesen: 3.822 mal)
Themen Beschreibung: Wie kann ich auf das Schengener Informationssystem zugreifen?
Philipp Borchers
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Sucre, Bolivia
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02.12.2011 um 10:51:46
 
Guten Tag!

Folgende Situation:
Als deutscher Staatsbürger habe ich meine bolivianische Freundin nach Deutschland eingeladen für ein Schengen-Visum für bis zu 90 Tagen. Die Visumsbestimmung und die dazugehörigen Dokumente sind alle in Ordnung bis auf ihren alten Reisepass.
Meine Freundin heisst Patricia, sie reiste mit ihrer Familie im Jahr 2005 nach Spanien als minderjährige, dort fing ihre Mutter an, ihre Familie offiziell als Einwanderer mit Visum anerkennen zu lassen. Dieser Dienstweg wurde nicht abgeschlossen, weil es sehr lange dauert und sich die Familie, allen voran Patricia entschlossen hatte nach Bolivien zurückzukehren Anfang des Jahres 2008. Dieser Entschluss war freiwillig, d.h. aus eigenen Beweggründen ohne des Landes verwiesen zu werden(!) wie es auch im Reisepass dokumentiert ist.

Da es erst ab dem Jahr 2007 für bolivianische Bürger notwendig war ein offizielles Visum zu beantragen, konnte Patricia und ihre Familie im Jahr 2005 als Tourist einreisen. Patricia und ihre Familie blieben bis Anfang 2008 dennoch darf man nicht ausser Acht lassen, dass der ofizielle Weg zur Anerkennung schon eingeschlagen war, dass sie zum Zeitpunkt der Einreise noch minderjährig war, dass sie selbst nie in den
Blickpunkt der spanischen Behörden gelant war, d.h. weder durch kriminelle Aktivitäten noch als illegale Einwanderin und dass sie freiwillig wieder ausreiste ohne abgeschoben zu werden, wie oben schon erwähnt.

Die zuständige Sachbearbeiterin in der deutschen Botschaft riet folgendes Zitat:
Zunächst sollte ihre Freundin aber abklären, ob nicht gegen sie eine Einreisesperre in den Schengenraum vorliegt. Dies kann sein, da sie sich ja jahrelang illegal in Spanien aufgehalten hat. Sie sollte dies über die spanische Botschaft klären.

Denn wenn eine Einreisesperre vorliegt, käme sie auch mit einem von uns ausgestellten Schengenvisum nicht nach Europa, sondern würde sofort an der Einreisegrenze zurückgewiesen werden.


Zu dieser Situation habe ich nun folgende Fragen:
Wie kann ich auf das Schengener Informationssystem zugreifen um herauszufinden, ob Patricia als unerwünschte Einreisende aufgelistet ist?

Nach einigen Telefonaten zuerst mit der spanischen Botschaft, dann mit Botschaftsbehörden in Spanien, die uns daraufhin weiterverwiesen an die spanischen Ausländerbehörde, die wiederum weder Information geben wollten noch konnten, fiel auch der Kommentar, dass sie nach 5 Jahren nach ihrer Ausreise automatisch wieder einreisen könnte, diese 5 Jahre sind aber noch nicht vergangen.

Da es sich beim Schengen Informationssystem um eine Zusammenarbeit der Schengenstaaten handelt, sollte man doch auch von deutscher Seite aus zugreifen können, oder liege ich da falsch?

Vielen Dank für Hilfe und Antworten

Beste Grüsse aus Bolivien
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Antwort #1 - 02.12.2011 um 11:21:41
 
Philipp Borchers schrieb am 02.12.2011 um 10:51:46:
Wie kann ich auf das Schengener Informationssystem zugreifen um herauszufinden, ob Patricia als unerwünschte Einreisende aufgelistet ist?


Folgendes fällt mir dazu ein (habe ich mal aus einem anderen Forum):

Selbstauskunft SIS (Schengener Informationssystem) SIRENE

- beglaubigte Passkopie (Polizei oder Standesamt)
- formloser Antrag mit allen Personenangaben (email angeben)
- gebührenFREI
- schicken an:

Bundeskriminalamt
SIRENE Deutschland
Thaerstraße 11
65193 Wiesbaden

M.E. sollten darüber auch Einträge, die von anderen Schengenstaaten verfügt worden sind, abgefragt werden können. Sicherheitshalber aber insoweit nachfragen.

Soweit mir bekannt ist, gelten schengenweite Einreisesperren regelmäßig nur drei Jahre.


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Philipp Borchers
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Antwort #2 - 02.12.2011 um 11:40:56
 
Vielen Dank schweitzer!

Dann würde ich gerne noch eine weitere Frage stellen:
Ist es ratsam das Visum zu beantragen, da drei Jahre schon vergangen sind und zu reisen, obwohl die Möglichkeit besteht, dass meine Freundin trozt Visum nicht einreisen darf?

Bzw. wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie trotz Touristenvisum inklusive Verpflichtungserklärung nach mehr als drei Jahren nicht einreisen darf?

Grüsse aus Bolivien
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schweitzer
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Antwort #3 - 02.12.2011 um 11:54:05
 
Philipp Borchers schrieb am 02.12.2011 um 11:40:56:
Ist es ratsam das Visum zu beantragen, da drei Jahre schon vergangen sind und zu reisen, obwohl die Möglichkeit besteht, dass meine Freundin trozt Visum nicht einreisen darf?


Sorry, aber schon die Frage macht keinen Sinn, da sie bei einer bestehenden Einreisesperre gar nicht erst ein Visum erhalten wird.

Heißt: Entweder ihr riskiert die Beantragung und in der Folge auch eine Ablehnung, dann nämlich, wenn die Einreisesperre noch besteht, oder Ihr holt erst die Auskunft ein.

Philipp Borchers schrieb am 02.12.2011 um 11:40:56:
wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie trotz Touristenvisum inklusive Verpflichtungserklärung nach mehr als drei Jahren nicht einreisen darf?


Wahrsagerin  - In einer früheren Expertenantwort (hab' das gerade mal rausgesucht - ist
hier
zu finden) ist davon die Rede, das grundsätzlich (heißt: in der Regel) eine schengenweite Einreisesperre drei Jahre gilt. Es kann aber Ausnahmen von dieser Regel geben ...

Es bleibt dabei: Wirkliche Sicherheit wird nur eine Anfrage bei SIRENE bringen.

(Blaues bitte anklicken!)


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Antwort #4 - 02.12.2011 um 12:00:54
 
schweitzer schrieb am 02.12.2011 um 11:21:41:
Selbstauskunft SIS (Schengener Informationssystem) SIRENE


das ist ein möglicher Weg, aber mit den Beglaubigungen etwas mühsam. Auskunft über einen deutschen Anwalt wäre einfacher, kostet aber dann Geld. Außerdem: warum stellt sie nicht einfach einen Visumsantrag? Dann würde die Botschaft sowieso eine Einreisesperre prüfen müssen - die Auskunft der Mitarbeiterin der deutschen Botschaft war also letztlich 'wenig hilfreich'.

schweitzer schrieb am 02.12.2011 um 11:21:41:
M.E. sollten darüber auch Einträge, die von anderen Schengenstaaten verfügt worden sind, abgefragt werden können.


ja, da stehen alle SIS-Sperren drin. Beachten sollte man aber, dass eine ggf. bestehende nationale (spanische) Sperre auch dann bestehen kann, wenn im SIS nichts drin steht. Dann dürfte sie im Schengenraum reisen, nicht jedoch nach Spanien. Die Klärung dieser Frage ließe sich nur mit den spanischen Behörden herbei führen.

schweitzer schrieb am 02.12.2011 um 11:21:41:
Soweit mir bekannt ist, gelten schengenweite Einreisesperren regelmäßig nur drei Jahre.


und können dann von der Behörde verlängert werden... (deutsche Behörden verlänger in der Regel ohne Nachzudenken bis zur Ewigkeit).

Philipp Borchers schrieb am 02.12.2011 um 11:40:56:
Ist es ratsam das Visum zu beantragen, da drei Jahre schon vergangen sind und zu reisen, obwohl die Möglichkeit besteht, dass meine Freundin trozt Visum nicht einreisen darf?


wenn eine SIS-Sperre besteht, wird das Visum aus genau diesem Grunde abgelehnt. Zu einer Einreise kann es dann gar nicht kommen. Es müsste dann halt erstmal die Sperre beseitigt werden und dann könnte man erneut ein Visum beantragen.

Philipp Borchers schrieb am 02.12.2011 um 10:51:46:
Als deutscher Staatsbürger habe ich meine bolivianische Freundin nach Deutschland eingeladen für ein Schengen-Visum für bis zu 90 Tagen.


unabhängig von einer Sperre dürfte ein solcher Antrag wohl generell nicht sehr Erfolg versprechend sein (Rückkehrbereitschaft?!? Verwurzelung im Heimatland?)
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Philipp Borchers
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Antwort #5 - 02.12.2011 um 14:24:39
 
Vielen Dank für die Antworten!

Zitat:
unabhängig von einer Sperre dürfte ein solcher Antrag wohl generell nicht sehr Erfolg versprechend sein (Rückkehrbereitschaft?!? Verwurzelung im Heimatland?)


Rückkehrbereitschaft ist insofern gegeben, als dass wir beide hier in Bolivien studieren.

Dann werde ich in Erfahrung bringen in wie weit eine Einreisesperre besteht via SIS...

Gruss
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