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Einreisesperre Schweden = schengener Staaten??? (Gelesen: 5.649 mal)
Akut
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16.11.2009 um 17:02:07
 
Hallo @ll
ich hab mal ne Frage...
mein Freund (Türke) lebte 8 Jahre in Schweden wurde dort wegen einer Straftat abgeschoben und hat jetzt eine 5 jaehrige Einreisesperre. Meine Frage gilt diese für alle Schengener Staaten, also auch für Deutschland? Wir wollten naemlich ein Besuchervisum für Deutschland beantragen, aber ist mit dieser Einreisesperre für Schweden eine einreise in D überhaupt möglich?
Liebe Grüsse...
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Beppo
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Antwort #1 - 16.11.2009 um 17:39:39
 
Hallo Akut,

eine Abschiebung kann nach deutschem Recht gleichzeitig zu einer Auschreibung im "Schengener Informationssystem" zur Einreiseverweigung führen. Ich denke das schwedische Recht ist ähnlich ausgelegt. Grundlage für eine Ausschreibung ist Art. 96 III SDÜ. Es bedarf immer einer persönlichen Gefahrenprognose zur Ausschreibung. Spätestens bei der Beantragung des Visums wird die Botschaft prüfen, ob die Einreisevoraussetzungen für Schengen vorliegen. Sollte eine Ausschreibung (schengenweit) vorliegen, wird grundsätzlich kein Visum erteilt.

Ich gehe stark von einer schengenweiten Einreiseverweigerung für die nächsten drei Jahre aus.

Gruß
Beppo
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ingo_001
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Antwort #2 - 16.11.2009 um 21:09:28
 
Beppo schrieb am 16.11.2009 um 17:39:39:
Ich gehe stark von einer schengenweiten Einreiseverweigerung für die nächsten drei Jahre aus.

Ich würde sogar von 3 - 5 Jahren ausgehen.
Wenn man bedenkt, dass es schon für eine "Visums-Überziehung" 5 Jahre Einreise-Verbot gibt (wenn die "Überziehungsgebühr" nicht gezahlt wird. War jedenfalls 2003 so. Und ich denke nicht, dass das Strafmaß inzwischen reduziert wurde.
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Zak
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Antwort #3 - 16.11.2009 um 21:32:54
 
ingo_001 schrieb am 16.11.2009 um 21:09:28:
Ich würde sogar von 3 - 5 Jahren ausgehen.

Hi ingo_001,

nicht die Schengenausschreibung mit einer nationalen Einreisesperre verwechseln.

Ob eine schengenweite Ausschreibung besteht, kann durch eine Selbstauskunft erfragt werden.

Ende
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Akut
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Antwort #4 - 17.11.2009 um 17:09:29
 
hallo...
danke für die schnellen antworten...
er sagt mir die ganze zeit er sei sich sicher das er nur nicht nach schweden einreisen darf...allerdings glaube ich das nicht so ganz wenn man schon nur wegen visumsüberziehung 5 jahre einreıseverbot bekommt...er hatte dort wegen körperverletzung erst im gefaengnisgesessen ein paar wochen und wurde dann direkt abgeschoben...nun meint er er darf 5 jahre nicht mehr nach schweden...aber wenn er z.b. nach deutschland kommen kann...könnte er ja auch rein theoretisch ohne passkontrolle nach schweden...dann waere die sperren ja somıt unsinnıg...wir sind momentan in der türkei kann man das hier irgendwo erfahren ob er eine schengenweite sperre hat?
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Beppo
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Antwort #5 - 17.11.2009 um 18:40:40
 
Hallo Akut,

das er nach Schweden nicht einreisen darf, beruht auf das schwedische Ausländerrecht. Es handelt sich dabei um eine Einreisesperre für Schweden. Diese kann wie schon beschrieben gleichzeitig eine Einreisesperre für die Schengenstaaten bewirken. Diese beiden Sperren können unterschiedliche Laufzeiten haben. Für Schweden anscheinend 5 Jahre. Für die Schengenstaaten grundsätzlich zunächst 3 Jahre. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die 5 Jahre ausgedehnt werden. Nach 3 Jahren muss jedoch eine Prüfung der Voraussetzungen erfolgen.

Rein theoretisch könnte er natürlich nach Ablauf der Einreiseverweigerung für die Schengenstaaten nach Schweden reisen. Dies wäre aber illegal und dafür wurden extra Ausgleichsmaßnahmen geschaffen. Außerdem wäre das für einen erneuten Aufenthalt in den Schengenstaaten nicht gerade förderlich. Von strafrechtlichen Konsequenzen in Schweden mal ganz abgesehen.

Über die Möglichkeit der Selbstauskunft bzgl. der schengenweiten Einreisesperre hat ZAK schon informiert.

Für die schwedische Einreisesperre wendet ihr euch an die schwedische Behörde, die die Abschiebung veranlaßt hat.

MfG
Beppo
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Ulf
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Antwort #6 - 23.11.2009 um 09:56:28
 
Moin,

Akut schrieb am 17.11.2009 um 17:09:29:
aber wenn er z.b. nach deutschland kommen kann...könnte er ja auch rein theoretisch ohne passkontrolle nach schweden...dann waere die sperren ja somıt unsinnıg...


Auch bei Geduldeten und Inhabern nicht schengenfähiger nationaler Visa oder nicht schengenfähiger Aufenthaltserlaubnisse (z.B. älterer tschechischer) hat man das Phänomen, daß nicht jeder technisch mögliche Grenzübertritt auch zulässig und erlaubt ist.

Gruß, ULF
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Mick
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Antwort #7 - 23.09.2013 um 23:10:04
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #8 - 02.10.2013 um 07:45:42
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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