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Ausweisung nach Syrien (Gelesen: 8.547 mal)
kris
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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17.07.2010 um 11:02:52
 
Hallo liebes info 4 alien Team,

ich bin seit vielen Jahren Leser, habe auch schon vor ein paar Jahren hilfreiche Hinweise auf Fragen von Euch erhalten.

Nun gibt es in unmittelbarer Nähe einen Fall, der uns sehr beunruhigt.

Eine 6 köpfige, seit über 8 Jahren(allerdings 2002) in Deutschland lebende Familie aus Syrien ( Yesiten) soll  auf der Grundlage des im Januar zwischen Deutschland und Syrien getroffenen Abkommens ausgewiesen werden. Ihnen wurde eine Frist von 15 Tagen eingeräumt.

1. Nach meinem bis jetzt gelesenen (hoffentlich richtig verstanden) ist diese Frist nicht richtig. Ich habe es so versstanden, dass hierfür (§ 50 AusländerG) mindestens 4 Wochen gegeben werden.

2. Nach allen in letzter Zeit verlauteten Informationen hält Syrien sich nicht an diese Vereinbarungen, weswegen eine Empfehlung (ich weiß im Moment nciht welches Ministeriums, aber ihr versetht sicher, wovon ich rede)für ein vorläufiges Stopp der laufenden Verfahren ausgesprochen wurde.
Erst vor Kurzem wurden syrische Rückkehrer direkt vom Flughafen inhaftiert. Das heißt, sowohl Folter und Aberkennung jeglicher Rechte sind weiterhin an der Tagesordnung. Zusätzlich unterstellt man den Rückkehrern ohnehin, dass sie sich negativ über ihr Geburtsland geäußert haben.


Was können wir helfend tun? Gibt es irgenetwas, was Außenstehende hier machen können?

Die Familie ist überall sehr beliebt, hat sich, wie so viele Yesiten super integriert. Sie sind freundlich und zuvorkommend zu jedermann, helfen, wo immer man Hilfe benötigt.

Allerdings ist jetzt ein Zustand erreicht, der jeder Mutter das Herz brechen würde. Mit den kleinen Kindern kann man nicht darüber reden und sie irgendwie vorbereiten. Sie fangen sofort zu weinen an, sie verstehen nicht, warum sie von allem was sie kennen weg müssen, in ein Land, dass sie nicht kennen, da sie in Deutschland geboren bzw. aufgewachsen sind.
Der Älteste Sohn weiß allerdings genau Bescheid, was sie dort erwartet und ich finde diese psychische Belastung die ich bei seiner Schilderung hörte und spürte ( wann müssen wir weg, kommen die Eltern ins Gefägnis, werden sie dort mißhandelt, muß ich mit meinen kleineren Geschwistern dort allein leben und wie und wovon) für einen Jugendlichen fast unerträglich.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand antwortet und evtl. ein paar gute Ratschläge hätte. Es geht hier nicht um Menschen, die sich etwas erschleichen wollen, die Eltern würden sogar zurück gehen, wenn die Kinder hier in Sicherheit bleiben könnten. Das ist fast unerträglich , wie diese Menschen trotzdem versuchen, sich in ihr Schicksal zu fügen, nie an sich denkenund niemenden hier verurteilen oder negativ reden.
Seit 8 Jahren sitzten sie in einer Stadt , die Kinder dürfen nicht an Klassenfahrten teilnehmen, sind eigentlich auch gefangen. Aber für sie ist es trotzdemFreiheit, die müssen nicht täglich ums Überleben kämpfen, dürfen spielen, mit wem und wann sie wollen und dafür sind sie dankbar.
Ich verstehe das alles nicht mehr, so viele leben in Deutschland auf Grund von Lügen, nehmen alles Geld vom Staat, das sie bekommen können und hier, wo wirklich Unrecht zu erwarten ist, können wir nichts machen? Wir tun doch alles für Kinder oder gilt das nur für unsere eigenen. Werden unsere Schreie immer nur laut, wenn Unrecht im anderen Land geschieht. Warum sorgen wir nicht dafür, das es garnicht soweit kommt.

Sorry, wenn das jetzt so emotional wurde, aber ich bin selber Mutter und Oma, wenn ich in die Augen dieser unschuldigen Kinder sehe, fühle ich mich schuldig.und schlecht, sie hingegen sind froh, dass ihnen jemand zuhört, auch wenn er nicht helfen kann.

Danke an alle, die hier unendgeldlich und in Ihrer,  für jeden so wertvollen, Freizeit helfen.


Kristina
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reinhard
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Antwort #1 - 17.07.2010 um 12:07:53
 
Die Anwendung solcher Bestimmungen wird von den Bundesländern im Einzelnen geregelt – Du müsstest Dich also gründlich über die Regelungen in Deinem Bundesland informieren. Lass Dir am besten vom Flüchtlingsrat Deines Bundeslandes (findest Du bei "pro asyl e.V." Frankfurt) eine Beratungsstelle empfehlen.

Hat die Familie sich an die Härtefall-Kommission ihres Bundeslandes gewandt? Auch diese Möglichkeit ist von Bundesland zu Bundesland etwas verschieden.
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kris
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Antwort #2 - 17.07.2010 um 14:30:21
 
Hallo Reinhardt,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Sie haben inzwischen viele, die versuchen zu helfen, Kirche, Diakonie (Flüchtlingshilfe) . Ein Anwalt ist auch schon eingeschaltet und wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um eine solche Härtefallregelung oder wie das genau heißt.

Unser Problem allerdings ist dieses Zeitlimit, wir haben auch schon Unterschriften aus den Schulen, Kindergärten usw. Allerdings möchten wir auch keine Reaktion ins Negative auslösen, falls es zu einer vorläufigen Aufschiebung käme. Wir sind also so ein bisschen zwischen helfen wollen   " zu früh   -   zu spät   " hin und her gerissen.
Danke für den Tipp mit pro Asyl, da werden wir am Montag gleich mal anrufen. Es ist im Moment alles so schwierig, da die Ferien ja begonnen haben, macht den Eindruck, dass der Termin bewußt gewählt wurde. Leider sind die ABH in unserer Gegend relativ oft negativ in den Schlagzeilen. Mal sehen, wie es ausgeht.

Hauptsache, wir bekommen ein bisschen Ruhe für die Kinder in das Verfahren.

Freue mich aber auch weiter über Hilfe mit evtl. Ansprechpartnern oder ähnliches. Melde mich auf alle Fälle, wenn wir etwas Neues haben.

Kris
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fons
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Antwort #3 - 17.07.2010 um 19:56:10
 
Es dürfte zwar kein Trost sein, aber ich will es trotzdem der
Form halber klarstellen. Es geht hier sichr nicht um Auswei-
sung (die ja typischerweise bei Straftätern erfolgt) sondern
um eine Abschiebung. Zum Unbterschied verwiese ich immer
mal wieder gern auf unsere nette ...

Ich gehe mal davon aus, dass alle rechtlichen Möglichkeiten
ausgeschöpft wurden und da keine Lösung zu erwarten ist.

Die gesetzte Ausreisefrist erscheint mir in der Tat im Hinblick
auf den langen Voraufenthalt und die familiäre Situation mehr
als knapp bemessen.

Da sollte sicher was verhandelbar sein mit der ABH.

Ob die Unterschriftenaktionen etc. was bringen? Da bin ich
eher sehr sehr skeptisch. Die können die Gesetze nicht än-
dern.
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kris
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Antwort #4 - 17.07.2010 um 21:54:31
 
Hallo Fons,

vielen Dank für Deine doch einen gewissen Trost spendenden Worte.

Natürlich geht es hier um die Androhung der Abschiebung, ich muß doch versuchen, mich mehr zu konzentrieren, zu viel Emotionen helfen hier niemandem.

Ja, ich gehe davon aus, das alle rechtlichen Wege weitgehend ausgeschöpft sind. Wobei, wenn alle ein bissel lesen, kann man manchmal vielleicht doch noch etwas finden, was weiterhelfen könnte. Die Hoffnung soll ja bekanntlich als letztes zu Grabe getragen werden,  aber unsere ABH ist da noch nie Einzelfallbezogen vorgegangen.  Mir sind da immer Deine Worte in der Vorstellung Deiner Person im Gedächtnis. Viele Deiner ehemaligen Kollegen, sitzen da nicht unbedingt am richtigen Platz. Allerdings sage ich ganz ehrlich, ich möchte diese Arbeit auch nicht machen. Selbst, wenn du nach bestem Wissen handelst. 5 bleiben hier, einer muß zurück, er war aber genau der, der es nicht hätte sein dürfen. Wie wird man damit fertig, wenn man so etwas im Nachhinein erfährt.  Schuld an dieser ganzen Misere sind Jene, die unseren Staat bewußt ausnehmen.

ICh komme aus der ehemaligen DDR, ich weiß, sicherlich nur annähernd, wieviel Angst da jetzt dahinter steht. Auch wir haben täglich gewartet, wann man uns unsere Kinder wegnimmt, wir gehörten zu denen, die nicht im Sinne der sozialistischen Gesellschaft lebten und handelten. Hatten am Ende einen Ausreiseantrag gestellt.Wir hatten viel Glück.

Deshalb suchen wir weiter nach Möglichkeiten, einen solchen Glückfall für diese Familie zu finden.

Wie sieht es mit dem Thema Unzumutbarkeit und Verwurzelung aus?

- sie sprechen die Sprache nicht
- die Kinder sind hier geboren bzw. hier aufgewachsen
- die Kinder haben dort keine Weiterentwicklungsmöglichkeiten
- was ist mit § 25 Abs. 5 AufenthG
- was ist mit Art. 8 EMRK

Hat es überhaupt Sinn, irgendwelche Schreiben weiterzureichen, die Flüchtlingshilfe hat ihnen dazu geraten ( sicherlich für die Härtefallkommision), aber sie sind selber sehr unsicher. Sie haben Angst, das hierbei irgendetwas Negativ ausgelegt werden könnte. Wir sind damit auch total überfordert. Auf alle Fälle wäre ein Schreiben, so wie ich es verstanden habe, nur als persönliche Bitte abzufassen ohne jegliche Wertung. Also, erwähnen, wie diese Familie ist, dass sie nie mehr Miittel gefordert haben, als unbedingt erforderlich.
Beispiel: Der Vater hat Eltern aus größeren Klassen angesprochen, ob sie die Bücher der Kinder bekommen könnten, damit er kein Geld vom Amt benötigte. (Sie durften ja nicht arbeiten, haben sich immer nur ehrenamtlich wo gebraucht wurde geholfen)

Entschuldigung, dass es schon wieder so lang geworden ist und das ich schon wieder etwas Anderes als Sachfragen reingeschrieben habe, mein Kopf ist Augenblick wie ein Karussell.
Du darfst mich ermahnen Fons, ich versuch mich zu bessern. Schockiert/Erstaunt

Kris
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Antwort #5 - 17.07.2010 um 22:04:55
 
kris schrieb am 17.07.2010 um 21:54:31:
- ...
- was ist mit § 25 Abs. 5 AufenthG
- was ist mit Art. 8 EMRK

Wenn tatsächlich ein RA drinsteckt und die Rechtsschiene
am Ende angelangt ist, wurde dies bereits alles geprüft.

kris schrieb am 17.07.2010 um 21:54:31:
. . . sicherlich für die Härtefallkommision . . .

Ist wohl derzeit unklar, ob das tatsächlich noch anhängig ist.
Wenn die ABH eine so kurze Frist setzt, gehe ich aber eher
davon aus, dass das bereits mit negativem Ausgang durch-
laufen wurde. Sollte aber der Ra alles genau wissen!

Und: ich hab keinen Anlass dich zu kritisieren  Zwinkernd
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kris
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Antwort #6 - 17.07.2010 um 22:31:54
 
Danke für die Klarstellungen. Ist auch für uns gut, damit man sich nicht zu viel Illusionen macht.

Allen eine Gute Nacht.

Kristina
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Emeka
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Antwort #7 - 22.07.2010 um 09:15:28
 
Habe dazu mal eine Frage.

Was ist mit dem Bleiberecht, wen man schon acht Jahre auf Asyl in Deutschland lebt?

Viele Freunde meines Mannes bekamen dies nach den acht Jahren.
Auch bei nicht vorhandenem Pass. Ihnen wurde dann so ein blauer
Passersatz ausgestellt.
Womit man allerdings nicht ins Ausland reisen darf, aber zumindestens bleiben kann und auch arbeiten.

Ware dies nicht zutreffend, wen die Familie schon seit 2002 hier ist?

LG
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 22.07.2010 um 11:04:35
 
Emeka schrieb am 22.07.2010 um 09:15:28:
wen man schon acht Jahre auf Asyl in Deutschland lebt?



Hi,

Du meinst nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren und nach nicht nachgekommener Ausreisverpflichtung ? Sprich geduldet, denn nur diejenigen gehören zum Kreis der Anspruchsberechtigten.

Emeka schrieb am 22.07.2010 um 09:15:28:
Auch bei nicht vorhandenem Pass. Ihnen wurde dann so ein blauer
Passersatz ausgestellt.


Hierfür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. D darf sich nicht so einfach in die Passhoheiten anderer Länder einmischen !

Emeka schrieb am 22.07.2010 um 09:15:28:
Womit man allerdings nicht ins Ausland reisen darf


also ein Ausweisersatz und kein Reiseausweis ?
Der ist allerdings nicht blau.  hä?

Emeka schrieb am 22.07.2010 um 09:15:28:
Ware dies nicht zutreffend, wen die Familie schon seit 2002 hier ist?


nein, nicht unbedingt. Der Zeitablauf allein führt noch nicht zum Bleiberecht.

Bei Deinem Thread fällt auf, dass die dazu neigst die Sachverhalte zu pauschalieren. Hier in D ist einzelfallbezogen zu prüfen, ob und wer ein Bleiberecht bekommt. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür kannst Du hier im Board nachlesen.


B.D.
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Antwort #9 - 06.09.2010 um 12:53:16
 
Hallo,

da bin ich wieder und wollte mal kurz ein Feedback geben, da sich ja immer viele Zeit nehmen und, wo möglich, mit gutem Rat zur Seite stehen.

Tja der ganze Vorgang liegt jetzt bei der Härtefallkommision und wir hoffen auf ein gutes Ende.

Jetzt habe ich allerdings wieder eine Frage. Die jüngste Tochter ist ja die Freundin meiner Enkeltochter. Diesen Monat ist der Geburtstag unserer Enkeltochter( 7 Jahre), der  in einem benachbarten Ort stattfindet. Gibt es eine Möglichkeit für die Freundin, dass sie daran teilnehmen kann, da sie ja unsere Heimatstadt nicht verlassen darf.
An wen müssten wir uns wenden?
Da die Eltern nervlich sehr stark angegriffen sind, möchten wir sie nicht unnütz belasten, denn sie möchten sicherlich nirgendwo auffallen mit unnötigen Anliegen.
Ist es vielleicht besser, im Augenblick nichts in dieser Richtung zu erfragen und dem Kind lieber zu erklären, dass sie diesmal nicht dabei sein kann. Es ist halt alles schon sehr lange geplant und bezahlt.

Würde mich sehr freuen, wenn ich wieder einen hilfreichen Tipp bekäme.

Danke an alle.

Kris
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Antwort #10 - 06.09.2010 um 13:04:25
 
kris schrieb am 06.09.2010 um 12:53:16:
Gibt es eine Möglichkeit für die Freundin, dass sie daran teilnehmen kann, da sie ja unsere Heimatstadt nicht verlassen darf.
An wen müssten wir uns wenden?


An die ABH am Wohnort der Freundin. Es müsste durch die Eltern (da das Mädchen allein aufgrund seines Alters noch keinen Antrag stellen kann) ein Antrag zum vorübergehenden Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsortes gestellt und mit der entsprechenden Begründung versehen werden.

Das kann formlos schriftlich geschehen oder auch durch mündliche Vorsprache (vielleicht mit Deiner Begleitung?)

Eine Verpflichtung, einem solchen Antrag zu entsprechen, gibt es für die Behörde nicht, aber ich denke, dass auch bei der Gesamtkonstellation hier eine Ermessensentscheidung im Sinne der Teilnahme an der Geburtstagsfeier möglich sein sollte.

Ich wünsche Euch das sehr (Drücke auch für's HFK-Verfahren die Daumen!!!).

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Antwort #11 - 06.09.2010 um 13:26:20
 
Danke Schweitzer,

werden versuchen, die Eltern dazu zu bewegen. Ich denke allerdings, dass sie Bedenken haben und lieber Abstand nehmen.

Hoffe mal für die Kleine, dass wir es hinbekommen.

(Bin jedem Daumen dankbar.  Zwinkernd)

Übrigens, freue mich ( nicht gegen Dich persönlich gemeint  Zwinkernd ), dass Dein Urlaub vorbei ist  . Hatte schon einen Schreck bekommen, als ich das las.
Aber Fons war ja zum Glück da mit seelischem Beistand.  Cool

Ich finde Eure Hilfe echt Klasse, auch, wenn man gesagt bekommt, macht euch nicht zuviel Hoffnung. Das ist nämlich auch wichtig für alle Beteiligten.

Kann immer wieder nur Danke an Euch alle sagen.

Kris
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Antwort #12 - 03.05.2011 um 12:35:07
 
Hallo ihr Lieben,

nach so langer Zeit, melde ich mich mit einer positiven Nachricht wieder.

Dank der guten Integration haben alle Instanzen entschieden, dass die Familie bleiben darf. 
Danke nochmal an alle, die uns unterstützt haben.

Jetzt gibt es aber ein anderes Problem.
Um eine AE zu bekommen benötigt die Familie div. Dokumente, die sie beantragt haben und die jetzt trotz der schwierigen Verhältnisse vorliegen sollen.

Für 6 Personen ist das natürlich mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden, den sie aufgrund ihrer finanziellen Situation (Duldung seit 8 Jahren) nicht abdecken können.

Ein Darlehen von der Bank bekommen sie natürlich nicht und meine finanzielle Situation ermöglicht mir dies auch nicht.

Hat jemand einen Tipp, ich meine irgendwann einmal gelesen zu haben, dass es eine zentrale Stelle für Migranten gibt, bei der sie für dieses Geld (sie rechnen mit ca. 500€) ein Darlehen erhalten können.
Oder bei der ABH nachfragen, sie wollen natürlich niemanden mehr als nötig belästigen.

Vielen Dank schon mal im Voraus

liebe Grüße
Kris
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Antwort #13 - 03.05.2011 um 12:56:44
 
Hallo Kris,

das freut mich sehr, dass die Sache so einen Ausgang genommen hat. -

Da sieht man mal wieder, wie wichtig es ist, dass Menschen, die einen unsicheren Aufenthaltssatus haben, sich aber im Rahmen der (un)möglichkeiten um Integration bemühen, von engagierten und seriös unterstützenden Menschen, wie Dir, begleitet werden.  - Chapeau!

Aber zu Deiner Frage:

So eine Stelle, wie Du sie beschreibst, ist mir nicht bekannt. - Man könnte und sollte aber auf jeden Fall versuchen, beim Sozialleistungsträger Unterstützung (und sei es auf Darlehensbasis) zu beantragen. Immerhin muss die Familie die Dokumente ja im Rahmen der bestehenden ausländerrechtlichen Mitwirkungspflicht beschaffen und vorlegen.

Ich habe Dir an dieses Post auch noch eine kleine Broschüre angehängt (unten die pdf - Datei - einfach anklicken, bitte!) - das Papierchen ist zwar gar nicht so umfangreich aber durchaus nicht ganz einfach zu lesen, aber sie zeigt Möglichkeiten auf, die für die Unterstützung der Familie jetzt von Nutzen sein können.


=schweitzer=

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Antwort #14 - 03.05.2011 um 17:46:58
 
Hallo Schweitzer,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Vorab, ich weiß nicht, ob  dieser Thread  unter dieser Rubrik weiter laufen kann, wenn nicht, packt ihn bitte um, damit ich nichts durcheinander bringe.

Ja, Du hast Recht, diese Familie hat immer Kontakt zu Deutschen gesucht und das ist bestimmt nicht immer leicht. Oft werden alle unter einen Strich gesetzt und vielesind nicht daran interessiert sind, Kontakt zu haben. Eine andere syrische Familie hier ( ich kenne sie nur aus der Presse)  hat bisher keinen postiven Bescheid. Sie sind schon länger hier und die Eltern sprechen so gut wie kein Deutsch. Ich finde es wirklich wichtig,  darauf zu achten, wer wirklich hier mit uns leben möchte, wobei ich die politische Situation dort wirklich nicht unterschätze.

Danke für die pfd, ist wirklich sehr schwierigzu lesen und Unterschiede zu verstehen. Ich habe das Problem, es richtig einzuordnen.

Die Familie ist z. Z. noch mit Duldung hier, diese kann erst bei Vorlage der Pässe in eine AE umgewandelt werden. Sie sind somit keine Hartz IV Empfänger und ich weiß nicht so genau, an wen sie sich wenden müssen. Ich weiß nur, dass sie das Geld nicht allein aufbringen können, da sie ja auch weiterhin noch nicht arbeiten dürfen, wobei ich das nicht ganz nachvollziehen kann.
Da mein Mann krank ist, findet er keine Arbeit und Rentenantrag läuft schon (gefühlt) ewig, somit bin ich Alleinverdiener und ich kann nicht helfen, sonst wäre es einfacher.

Tut mir leid, jetzt ist es so lang geworden und eigentlich wollte ich nur Danke sagen und fragen, welche dieser Möglichkeiten die Richtige ist. Ist das Sozialamt oder die ABH die richtige Anlaufstelle, ich bin unsicher.

Liebe Grüße

Kris

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