Hallo,
erstmal an alle Danke für Eure Antworten und Eure Hilfe
reinhard schrieb am 21.08.2011 um 18:43:20:Das Problem ist doch: Du willst verheiratet sein, aber nicht zu ihm ziehen und nicht Dein Leben mit ihm verbringen, oder?
Die Behörden haben einen Scheinehe-Verdacht und haben sein Visum für Deutschland abgelehnt.
Du müsstest Dich darauf konzentrieren, zunächst zu erkennen, wo überhaupt das Problem liegt.
Wenn Du heiraten und zu ihm ziehen willst, wirst Du doch daran nicht gehindert, oder?
Das ist doch so aber nicht ganz richtig oder? Gesetzt den Fall, ich ziehe in den Kosovo, wovon werde ich dann leben, soll ich in Deutschland Sozialhilfe beantragen dann? Und wieder gesetzt den Fall, ich ziehe zu ihm und werde die Arbeit in Deutschland behalten und unseren Lebensunterhalt verdienen, wie oft werden wir uns dann sehen? und legt mir dann nicht genau die Behörde, die ihm jetzt die Einreise verweigert nahe, daß ich doch bei ihm leben könnte, weil ich es ja schon getan habe? Gilt dann nicht dieser merkwürdige Ausnahmefall, wir können zusammen in seinem Heimatland bleiben? Meine Kinder müssen dann vielleicht ohne Perspektive leben, weil ich ( gesetzt den Fall wir bekommen Kinder) bei meinem Mann bleiben will?
reinhard schrieb am 21.08.2011 um 18:43:20:Nachdem Du geheiratet hast und die Behörden das als Scheinehe sehen, war deine erste Idee hier im Forum, zum Schein nach Österreich zu verziehen, um eine Schein-Freizügigkeit vorzutäuschen.
Besser wäre es, die Vorwürfe einer Scheinehe als unberechtigt zu entlarven.
Meine erste Idee will ich lieber gar nicht schildern, nein, wir haben 3 Fragen nicht übereinstimmend beanrtwortet, so wie wir selbst denken ( Auskunft bekommt man ja nicht ) Ich habe im März Remonstartion eingelegt, im Juni bekam ich endlich einen Brief, daß mein Schreiben mal angekommen wäre, seitdem nichts ! Meine Mail an die Behörde mit der Bitte um einen Termin in der Zeit des Urlaubs bleibt unbeantwortet, der Urlaub beginnt aber Freitag. Was sollen wir denn tun?
Zitat:Eine Frage bleibt offen, nämlich ob Österreich sich auf eine Behördenansichtohne Gerichtsrteil stützten kann.Wenn generell für einen Straftäter die Unschuldsvermutung gilt, sollte dies auch hier gelten.
Ein Strafverfahren wurde ja noch nicht eingeleitet.
Es gibt noch kein Strafverfahren, nur die
Remonstration, die einfach irgendwie nicht vorwärtskommt.
sigi-n schrieb am 22.08.2011 um 08:57:50:Mutly schrieb am Gestern um 18:55:39:
Die
ABH würde wohl argumentieren, dass es bei einer Ehe, die sie für eine Scheinehe hält, kein Grundrecht auf Achtung des Familienlebens gibt. Somit wäre man wieder beim gleichen Punkt, Klage, Nachweis, dass es keine Scheinege ist.
Ich hatte doch einfach angenommen, wenn er nach Österreich einreisen kann und wir unser Leben dort eine zeitlang zusammen verbringen ( in dem Zeitraum, da ich in Deutschland arbeite , würde er einfach mitkommen, sollte ich weiter weg müssen ) , dann könnten wir doch aller Welt so beweisen, daß es sich eben nicht um eine Scheinehe handelt. Wir wären zusammen, und dem Amt wäre damit der Wind aus den Segeln genommen. Das allein war mein Gedanke. Ich hab keine Ahnung von all den Gesetzen, ich lese was und in meiner Euphorie endlich was gefunden zu haben, was uns zusammenbringt, schlägt in meinem Kopf alles Purzelbaum. Zum Schluß war alles dumm und umsonst. Wir haben niemal daran gedacht, irgendwas beweisen zu müssen. Nicht eine einzige Telefonrechnung von vor unserer Ehe habe ich. Wir haben erst angefangen zhu sammeln, als das Visum abgelehnt wurde und ich hier begonnen habe mich zu informieren. WIe sollen wir denn da beweisen, daß wir uns schon Jahre kennen? Das glaubt doch kein Mensch, bei unserer Vorgeschichte