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Freizügigkeitsrecht (Gelesen: 48.537 mal)
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Antwort #150 - 25.11.2011 um 20:30:40
 
desideria67 schrieb am 25.11.2011 um 19:38:56:
Wir können einfach unser Leben leben und sollten wir tatsächlich zurück nach D wollen ( ich glaub nicht die nächsten 1 - 2 Jahre,

Sofern Ihr über ein-zwei Jahre gemeinsam in ehelicher Gemeinschaft in A lebt und das auch belegen könnt, habt Ihr bewiesen, dass von einer Scheinehe nicht die Rede sein kann.
(und darum geht es doch)
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Antwort #151 - 25.11.2011 um 21:01:04
 
Genau !
Es ging uns immer nur darum endlich zusammen leben zu können, daß wir das nun beide als Ausländer tun war so nicht geplant aber wir arrangieren uns damit und letztlich ist es ja nicht wichtig ob wir in A oder in D leben, sondern daß wir dort zusammenleben
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desideria67
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Antwort #152 - 06.12.2011 um 21:16:33
 
Tja Leute, wir haben die Ablehnung für die Remonstration von der deutschen Botschaft bekommen. Also ich weiß nicht, aber was da drin steht als Begründung, das haut mir fast die Füße weg. Zum einen bekam wieder mein Mann die Ablehnung, obwohl bei jedem Schreiben, die Generalvollmacht auf mich dabei lag, das Schreiben inklusiv Rechtsbehelf natürlich in deutsch und dann.... das Schreiben vom 15.11.2011 !!!! Kein Poststempel, kein Einlieferungsvermerk.... nichts ! In der Begründung werden Sachverhalte genannt, die wir nie genannt haben. Jetzt wird mir klar warum der Fragebogen nicht von mir ausgefüllt werden sollte, warum ihm ein Zettel vorgelegt wurde zum unterschreiben, ihm aber die Bedeutung des Schreibens nicht erklärt oder übersetzt wurde und man es ihm verweigert hat, das Schreiben an mich zu faxen !
Kann mir jemand sagen, ab wann der Rechtsbehelf nun gilt ? Ab heute, der Tag an dem mein Mann das Schreiben erhielt oder der Tag von dem das Schreiben ist ( 15.11. ). Wir werden nun natürlich doch klagen, das kann ja nicht sein, daß uns Wörter in den Mund gelegt werden, die wir nie sagten. Die begründen unsere " Scheinehe " doch tatsächlich mit Sachen wie... die vorgelegten E Mails seien zu emotional für ein Paar das sich seit 2004 kennt und nicht regelmäßig telefoniert.... was soll ich denn dazu sagen ? Das ganze Schreiben umfaßt 4 Seiten 3 davon als Begründung für die Visumsablehnung ..... ich bin geschafft und extrem enttäuscht
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Antwort #153 - 06.12.2011 um 21:22:13
 
desideria67 schrieb am 06.12.2011 um 21:16:33:
Kann mir jemand sagen, ab wann der Rechtsbehelf nun gilt ? Ab heute, der Tag an dem mein Mann das Schreiben erhielt oder der Tag von dem das Schreiben ist ( 15.11. ). 


ab Bekanntgabe, also dann ab morgen (§ 187 Abs. 1 BGB). "Ein Monat" endet demzufolge dann am 06.01.2011 um 23:59:59.99

desideria67 schrieb am 06.12.2011 um 21:16:33:
Wir werden nun natürlich doch klagen, das kann ja nicht sein, daß uns Wörter in den Mund gelegt werden, die wir nie sagten.


mit "kann ja nicht sein" wird es schwierig werden, einen Richter von irgendwas zu überzeugen. Aber dazu wurde ja schon alles gesagt.
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