Ich wohnte mehr als 10 Jahren in Deutschland mit meine Deutsche Frau und 2 Kinder, habe eine Niederlassungserlaubnis, bin aber kurzzeitig nach Südafrika gekommen wegen die Wirtschaftskrise und die Auswirkung an meine Geschäft in Deutschland. Ich habe versucht meine Geschäft zu retten und eine neue Zweigstelle hier zu öffnen. Ich habe es nicht wirklich geschafft. Mein Sohn Justin
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(12) wohnte hier mit mir in Kapstadt 9 Monate lang und ist neulich nach Deutschland zurückgekehrt. Er wohnt jetzt wieder mit seine Mutter zusammen. Mein 14 Jährige Tochter ist auch noch in Deutschland. Ich möchte jetzt auch wieder hin, bin aber mehr als 6 Monate außerhalb Deutschland gewesen. Die Ausländeramt in Erfurt meinte Ich muss einem Visum zur Personensorge meine deutschen Kinder beantragen weil Ich nicht mehr mit meine Frau zusammen Lebe. Wenn Ich noch mit meine Frau zusammen wäre hätte Ich jetzt ohne Probleme wieder nach Deutschland Fliegen können.
Ich bin der Meinung das irgendwas schief gelaufen ist mit diese Gesetz. Was ist wenn Ich zusammen mit mein Kind wieder zurück fliegen wollte. Dan kann mein Kind nie wieder nach Deutschland mit sein Vater Fliegen. Heißt das das ein Kind in Deutschland kein Recht hat Ihre Vater in der nähe zu haben. Nach Elf Jahren in Deutschland als Geschäftsmann, Arbeitgeber und Familienvater bin Ich schon nach Sechsmonatige Aufenthalt in Kapstadt die Wiedereinreise nicht mehr erlaubt ohne die ganze wieder von vorne zu beantragen. Polizeiliche Führungszeugnis dauert hier knapp 10 Wochen. Ich möchte jetzt sofort nach Deutschland Fliegen.
Was kann Ich machen? Diese ganze Angelegenheit ist unrecht und frisst mich auf.
Laut Aussage der Ausländer Behörde in Erfurt:
Sie befinden sich hier in einem Irrtum. Die Niederlassungserlaubnis kann nur nach § 28 Abs. 2
AufenthG erteilt werden, weil im Abs. 3 die Erteilung einer Niederlassunmgserlaubnis nicht geregelt ist.
Während aber die Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 einem Ausländer erteilt wird, der in familiärer Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen lebt, ist der Erlöschenstatbestand bzw. das Nichterlöschen der Niederlassungserlaubnis nur vorgesehen für den Ausländer, der in ehelicher Lebensgemeinschaft mit seinem deutschen Ehegatten lebt.
§ 28 (2) 1 Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. 2 Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
(3) Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt.
Dies ist bei Ihnen ja schon seit Jahren nicht mehr der Fall. Somit kommt bei Ihnen die Ausnahme von § 51 Abs.1 Nr. 7 nicht in Betracht, weil der Ausnahmetatbestand nicht vorliegt.
§ 51 (1) 7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
(2) 1 Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. 2 Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. 3 Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
Sie müssen zwecks Wiedereinreise bei der deutschen Botschaft einen Visumantrag stellen. Das hatte Ihnen wohl auch schon die deutsche Auslandsvertetung so mitgeteilt.
Wenn es ein Weg gibt diese Situation zu ändern, wenn nicht für mich, dan für andere die in der Zukünft in diese Lage sich finden werde, wäre Ich seh Dankbar.