Ein paar Ergänzungen :
Zunächst ist geplant, dass ich selbst ebenfalls ins Ausland gehe. Allerdings nur für die letzten 3 Monate, der insgesamt geplanten 9 Monate. Auch meine Anwesenheit ist zur Regelung der Dinge im Ausland nötig.Dies nur am Rande.
Nachdem von der Sachbearbeiterin A letzte Woche ein paar Dokumente zur Belegung der Angelegenheiten gefordert wurden, die wir gemeinsam erörteten, und ich darauf hinwies, dass diese Dokumente in englischer Sprache vorliegen, meinete sie, dass sie das schon lesen könne.
Heute war aber Sachbearbeiterin B zuständig, die nun die vorgelegten Dokumentenkopien übersetzt haben will und gleichzeitig die Originale sehen will. Klasse, bin begeistert.
Mein Einwand über §51 Abs. 2 betr. das Nichterlöschen der
NE wurde damit abgetan, dass Ausnahmen nach der Verwaltungsvorschrift nur für Altersrentner und für den Wehrdienst vorgesehen wären.
Ich sprach an, dass es bei dem Aufwand für meine Frau einfacher wäre, nach 6 Monaten zurückzukommen und dann erneut zu fliegen.
Dies würde aber ebenfalls zum Erlöschen der
NE führen, da dann davon auszugehen wäre, dass bei Abwesenheit aus D. über 180 Tage pro Jahr der Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland wäre. ( Was sie nicht wissen ist, dass wir in manchen Jahren durchaus auf diese Tageszahl im Ausland kommen. Wir reisen eben gern)
Dies sei erwähnt, weil ich im Forum vielfach gelesen habe, dass sich der Auslandsaufenthalt nicht akkumuliert !
Die oben angeregte Dauer EG würde meine Frau vermutl. nicht bekommen, da sie ihren
LU nicht allein bestreiten kann.
Wir stehen nun vor der Entscheidung die
NE verfallen zu lassen, da es terminlich eng wird, oder den ganzen Mist übersetzen zu lassen und uns wahrscheinlich eine neue Abfuhr zu holen. Die Sachbearbeiterin B machte nämlich keinen zustimmenden Eindruck.
McTan