Hallo Ihr Lieben,
es tut mir sehr leid, dass ich Euch schon wieder belästigen muss.
Wir haben ein neues Problem und hoffen, dass Ihr uns mal wieder mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Folgendes ist passiert:
am 22.07.2011 sprachen wir mit einer gesetzlichen Krankenkasse über die Aufnahme von Rafah und deren Mutti. Dieser bestätigte mir, dass es kein Problem sei Rafah und Ihre Mutti aufzunehmen, sodass hierfür nur noch die Geburtsurkunde per Mail verschickt werden müsste und sie dann zur Unterschrift vorbeikommen sollten. Dieses tat die Familie am 25.07.2011 und alles schien perfekt. Daraufhin fing sofort die Behandlung von Rafah im St. Marienhospital in Hamm an. Gestern kam ein Schreiben von der Klinik das kein Versicherungsschutz besteht und sie hätten 7 Tage Zeit eine Klärung dieser Angelegenheit vorzunehmen, da Sie sonst die Kosten für die Behandlung selber tragen müssten.
Daraufhin rief ich bei der gesetzlichen Krankenkasse an. Der zuständige Mitarbeiter ist im Urlaub, sodass ich mit dem Stellvertretenden Sachbearbeiter sprach. Deiser teilte mir mit, dass die Familie erst eine vorübergehende Mitgliedskarte bekommen hat (gültig bis zum 31.08.2011), sodass es normal ist, dass dieser Fall erst durch die Rechtsabteilung der gesetzlichen Krankenkasse geprüft werden muss. Jedenfalls hat die Krankenkasse nun so entschieden:
Die Ausländerbehörde hätte nach der Auffassung der Krankenkasse einen falschen Aufenthaltstitel der Mutti von Rafah (§36.2) gegeben, damit Sie in Hartz IV rutschen und somit in die gesetzliche Krankenkasse kommen. Grund hierfür sei, dass die zuständige Stadt die Kosten dafür dann los sind. Sprich nach Ihrer Auffassung besteht keine rechtliche Grundlage der Mutti von Rafah einen Aufenthalt nach §36.2 zu geben.
Das zuständige Sozialamt wurde bereits (vorige Woche Donnerstag) von der Krankenkasse (mündlich) darüber in Kenntnis gesetzt und hat eine Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde gesandt. Diese hatte aber vorgestern immer noch keine Kenntnis über den Vorfall und war schokiert. Sie haben sich aber dann mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und Sie schicken nun ein rechtliches Schreiben an die Krankenkasse, wo Sie den Aufenthaltstitel rechtlich erklärt.
Das heisst, so wie es momentan aussieht müssen wir uns einen Anwalt nehmen. Die Familie hat bereits einen Beratungsgutschein vom zuständigen Amtsgericht bekommen, damit Sie kostenlos einen Anwalt konsultieren können.
So wie es aussieht, müsste der Anwalt schnell handeln, also per Eilverfahren, denn Rafah hat nur noch 1 Spritze für nächsten Freitag. Sollte Sie keine weiteren Spritzen verschrieben bekommen, ist die Behandlung hinfällig.
Deshalb hier und jetzt mein Aufruf: Sollte ein Anwalt diese Zeilen lesen. Bitte, Bitte melden Sie sich bei mir, es ist wirklich dringend. Ich bin erreichbar unter stefanielorenz77@aol.com.
Ich möchte noch erwähnen, das die zuständige Ausländerbehörde von mir darüber informiert ist, das die Familie sich jetzt gegen die Krankenkasse einen Anwalt nimmt.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG Steffi