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Rettung der kleinen Raffah (Gelesen: 25.650 mal)
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IIIAngelIII
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Antwort #15 - 01.03.2010 um 16:18:09
 
Hallo Ihr Lieben, Lieber Schweitzer,

mittlerweile ist im Fall Rafah eine Welle der Hilfsbereitschaft in Steinfurt-Borghorst ins Rollen gekommen, worüber ich sehr dankbar bin.

Rafah besucht ab kommenden Montag die örtliche Marienschule. Erstmal nur für 4 Std. täglich, damit Sie sich nicht überanstrengt.

Am kommenden Freitag wird der kleinen im St. Marien-Hospital in Hamm ein Stück von Ihrer Leber entfernt, um dann ein genaueres Krankheitsbild zu bekommen.

Mittlerweile habe ich mich letzte Woche auch mit der zuständigen Außländerbehörde in Verbindung gesetzt. Zum erstaunen, war dem netten Herrn dieses Forum bekannt und auch dieser Beitrag. Dennoch gab es keine guten Neuigkeiten für mich.

Momentan bin ich dabei eine Krankenversicherung zu finden. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es keine Möglichkeiten jetzt schon Rafah und Ihre Mutti zu versichern. Nach einem Jahr eventuell. Somit habe ich versucht bei den privaten Krankenversicherungen nachzufragen. Aber selbst da ist es sehr schwierig, da Sie schlecht die Nieren und Hepatitis C Krankheiten in der Police ausschliessen können. Bin gespannt was sich da ergibt.

Nunja, desweiteren müsste die Familie Reslan damit rechnen, das Ihre Mutti allein am 13.04.2010 zurückfliegen muss und der Onkel der kleinen Maus ab Dato die Befugnis bekommt über Rafahs Schicksal künftig zu entscheiden. Es ist hart, da ich selber Mama von 3 Kindern bin, würde ich mein Kind nie allein zurücklassen, da man weiss, was das Kind in dieser Zeit ohne die Mama durchmacht.

Hier mal der Artikel der am Wochenende in der örtlichen Zeitung stand:

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_steinfurt/steinfurt/127994...

Ich bin gespannt wie es weitergeht und hoffe, das man auch in einer Behörde einmal Herz zeigen darf. Vorgaben sind nunmal Vorgaben aber vielleicht kann man in diesem Fall einmal ein Auge zudrücken ;o)

LG aus Berlin
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Antwort #16 - 02.03.2010 um 10:23:45
 
Hallo,


Die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich hatte einen sehr ähnlichen Fall. Eine palästinensisches Mädchen kam nach Deutschland zu Behandlung also mit Schengenvisum. Nach Feststellung eines Abschiebungshindernisses wurde ihr und Ihre begleitende Mutter eine Aufenthaltserlaubnis nach 25. abs 3 erteilt.

ich will meinen Dank ausprechen für alles was für die kleine Raffah gemacht hast. Ich wünsche dir viel Kraft und deinem Ehemann wünsche ich auch viel Geduld  Laut lachend



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IIIAngelIII
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Antwort #17 - 14.04.2010 um 09:01:26
 
Hallo Ihr Lieben,

über Rafah ist in den letzten Wochen wieder ein Artikel erschienen, entschuldigt bitte das ich Euch erst jetzt darüber in Kenntnis setze.

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_steinfurt/steinfurt/128837...

Gestern haben wir erfahren das Rafah Leukämie hat. Die Behandlung würde zwischen 80.000 und 100.000 Euro kosten. Es ist wohl ein Wunschdenken von mir, das ich durch eine Spendenaktion in so einem kleinen Ort wie Steinfurt diese Summe zusammenbekommen werde.

Seit einigen Wochen läuft übrigens die Beantragung nach 25.3/ 25.4. Mit der zuständige Ausländerbehörde ist die Zusammenarbeit super, sodass ich jederzeit Antworten auf meine Fragen bekomme (vielleicht wart Ihr mich deshalb als Nervensäge die letzten Wochen los) ;o)

Dennoch war für die Familie und mich gestern ein trauriger Tag. So eine Nachricht zu bekommen nach all dem was wir schon erreicht haben ist schon häftig. Die Hepatis C Behandlung der kleinen ist jetzt in weiter ferne gerückt, denn erst wenn der Blutkrebs geheilt ist, kann mit der Behandlung Hepatitis C begonnen werden.

Nun fängt für mich ein drittes Mal der Weg an nach Ärzten, Krankenhäuser und Stiftungen zu suchen, die bereit sind Rafahs Erkrankungen kostenlos zu behandeln.

Es ist raurig was die kleine Maus schon erleiden musste in Ihrem Leben und dennoch ist es schön das Sie immer wieder lachen kann, sowie mit freuden die Schule besucht.

Ich hoffe das sich dennoch alles zum Guten wenden wird, ich werde Euch informieren.

Liebe Grüße aus Berlin

Steffi


PS: Wir denken darüber nach Asyl zu beantragen, ob sich die Familie dafür entscheidet ist noch unklar, da es ja sein kann, dass Rafah und Ihre Mutti irgendwo in Deutschland untergebracht werden kann.
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Antwort #18 - 14.04.2010 um 09:22:02
 
IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 09:01:26:
Wir denken darüber nach Asyl zu beantragen


Ich kann mich da nur wiederholen, Steffi - für ein erfolgreiches Asylbegehren sehe ich keine Chance. - Außerdem sehe ich das aufgrund des laufenden Antrags auf Erteilung einer humanitären AE bei der ABH das Stellen eines Asylantrages als kontraproduktiv an.

Wenn ich das richtig sehe, geht es doch bei dem Antrag, der bei der ABH eingereicht worden ist, in der Folge um die Erteilung einer AE nach § 25 (3) AufenthG. - Durch ein Asylverfahren, was nun begonnen wird, würde dieser Antrag quasi unterlaufen, weil auch im Rahmen eines Asylverfahrens das Bestehen von Abschiebungshindernissen geprüft wird, was in der Folge zu einer AE-Erteilung nach § 25 (3) AufenthG führen kann. -

Wäre also "doppelt gemoppelt" und würde die Dinge nach jetzigem Stand nur durcheinander bringen bzw. verkomplizieren - zumal eine Flüchtlingsanerkennung (wegen der ein Asylverfahren ja hauptsächlich betrieben werden sollte) mit der Rechtsfolge der Erteilung von AE nach § 25(2) oder gar (1) AufenthG bei der hier vorliegenden Konstellation IMHO wirklich illusorisch ist.

Das mit der Leukämie ist für das kleine Mädchen natürlich der Hammer, ich kann gar nicht in Worte fassen, wie ich mich angesichts so einer "Nachricht" fühle ...


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Antwort #19 - 14.04.2010 um 12:01:30
 
IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 09:01:26:
Wir denken darüber nach Asyl zu beantragen, ob sich die Familie dafür entscheidet ist noch unklar, da es ja sein kann, dass Rafah und Ihre Mutti irgendwo in Deutschland untergebracht werden kann.

Irgendwie habe ich den Eindruck, daß Dir (und anscheinend auch vielen anderen) die Bedeutung und der Sinn des Asyl-Artikels 16a in unserem Grundgesetz noch nicht so ganz klar verständlich ist.

Er lautet nämlich unmißverständlich:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

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Antwort #20 - 14.04.2010 um 13:03:13
 
vielleicht sollte hier ein isolierter Antrag auf Anerkennung nach § 60 Abs. 7 AufenthG beim BAMF gestellt werden


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Antwort #21 - 14.04.2010 um 13:14:30
 
Zitat:
vielleicht sollte hier ein isolierter Antrag auf Anerkennung nach § 60 Abs. 7 AufenthG beim BAMF gestellt werden



Bitte den thread vorm posten genau lesen, denn wir drehen uns mittlerweile ein bissel im Kreise - auf die Variante hatte ich in meiner Antwort
#4
hier schon hingewiesen.

Da vorher nie ein Asylantrag gestellt worden ist, wäre der Antrag zum Feststellen von Abschiebungshindernissen im hiesigen Falle allerdings nicht ans BAMF sondern direkt an die ABH zu richten, was offenbar auch schon geschehen ist, denn Angel (Steffi) schireb ja:

IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 09:01:26:
Seit einigen Wochen läuft übrigens die Beantragung nach 25.3/ 25.4. Mit der zuständige Ausländerbehörde ist die Zusammenarbeit super ...


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Muleta
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Antwort #22 - 14.04.2010 um 13:23:23
 
Zitat:
vielleicht sollte hier ein isolierter Antrag auf Anerkennung nach § 60 Abs. 7 AufenthG beim BAMF gestellt werden


na klasse, soviel also zum Thema ist-doch-alles-ganz-einfach-und-vor-allem-kein-Asyl-wenn-man-nur-das-GG-lesen-ka
nn...

1.)

Die ABH ist (ausschließlich) zuständig (§ 71 AufenthG) für die Prüfung von Abschiebungsverboten nach dem hier in Frage kommenden § 60 Abs. 7 AufenthG. Das BAMF ist zu beteiligen (§ 72 Abs. 2 AufenthG).

2.)

Wenn jedoch ein Asylantrag gestellt wird, dann ist ab Antragstellung das BAMF zuständig (§ 24 Abs. 2 AsylVfG) und zwar für die Prüfung über die Zuerkennnung des Asylstatus, eines Flüchtlingsstatus und von Abschiebungsverboten.

Daraus folgt, dass ein "isolierter" Antrag auf Feststellung von Abschiebungsverboten beim BAMF wegen Unzuständigkeit nicht sachlich beschieden werden dürfte.

Das BAMF kann jedoch durch einen (im Hinblick auf das Asylgrundrecht und eine Flüchtlingsanerkennung sogar offensichtlich unbegründeten) Asylantrag ggf. für die Feststellung von Abschiebungsverboten zuständig werden (rechtl. umstr. aber in der Praxis doch anzutreffen), so dass ein Asylantrag in einem Fall wie dem hier vorliegenden nicht von vornherein völlig abwegig ist.

Vielleicht sollte man daher mal in Anbetracht der nicht immer ganz einfachen Rechtslage nicht vorschnell und unterschwellig einen angestrebten "Asylmissbrauch" unterstellen.

Muleta
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IIIAngelIII
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Antwort #23 - 14.04.2010 um 13:23:42
 
Lieber Saxonicus,

im Grunde ist es mir egal was für eine Bedeutung dahinter steckt, dieses kleine Mädchen hat in Ihrem Leben schon so viel Leid erfahren, das es mir zur Pflicht geworden ist Ihr zu helfen.

Fakt ist, dass auch ich die Gesetze beachten muss, sowie die Behördengänge. Und deshalb werde ich bestimmt keine Krummen Dinger drehen, damit die kleine hier bleiben kann. Nochmal zum Verständnis, die Familie will nur das die kleine geheilt wird, sodass Sie dann wieder zurück nach Syrien fliegen können und endlich wieder eine Familie sind. Denn es ist für alle eine sehr schwierige Situation. Der Vater in Syrien muss sich um den Rest der Familie kümmern. Rafah hat noch 3 weitere Geschwister. Ihr Onkel hier in Deutschland hat eine hohe finanzielle Belastung dadurch das Rafah mit Ihrer Mami im Haushalt leben. Und für die Mami von Rafah ist es schwer sich nicht um den Rest der Kinder in Syrien kümmern zu können.

Es ist somit legitim das ich jede Möglichkeit ausschöpfen möchte damit Rafah wieder gesund nach Syrien zurückfliegen kann und dabei ist mir vollkommen egal welcher Paragraph in diesem Fall zur Geltung kommt, sorry aber sowas macht mich sauer !!! Ich bin kein Schmarotzer oder ähnliches, Sie haben keine Ahnung was in unseren Köpfen seit gestern vor sich geht, wir sind alle fertig, wissen nicht mehr weiter und da kommen Sie mit der Bedeutung von Paragraphen daher. Wissen Sie was Leben heisst? Wenn Sie es wissen, dann ist Ihre Aussage sowas von unangebracht !!!

An die Moderatoren: Entschuldigt bitte meine Ausdrucksweise, vielleicht ist es unpassend formuliert, vielleicht etwas hart aber jetzt ist weiss Gott anderes wichtiger als die Bedeutung von Paragraphen durchzugehen ----> der Weg ist das Ziel !!!
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Antwort #24 - 14.04.2010 um 14:02:49
 
Muleta schrieb am 14.04.2010 um 13:23:23:
1.)

Die ABH ist (ausschließlich) zuständig (§ 71 AufenthG) für die Prüfung von Abschiebungsverboten nach dem hier in Frage kommenden § 60 Abs. 7 AufenthG. Das BAMF ist zu beteiligen (§ 72 Abs. 2 AufenthG). 


oh Gott ja, sorry.
Nu blas Dich doch nicht gleich so auf !

Diese Endlosthreads komplett zu lesen oftmals nicht gemacht wird...


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« Zuletzt geändert: 14.04.2010 um 14:14:48 von N/V »  
 
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Antwort #25 - 14.04.2010 um 14:09:31
 
IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 13:23:42:
aber jetzt ist weiss Gott anderes wichtiger als die Bedeutung von Paragraphen durchzugehen 



wenn Du sicherstellen willst, dass die Kleine vernünftige medizinische Betreuung erhält, wirst Du Dich aber damit auseinander setzen müssen. Die Krankheit selbst kannst Du
nicht therapieren und so wie Du schreibst, kümmerst Du Dich um die Möglichkeit das Kind in D behandeln zu lassen.

IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 13:23:42:
im Grunde ist es mir egal was für eine Bedeutung dahinter steckt,


sorry, wenn dem so ist, dann frage ich mich, weshalb Du überhaupt danach fragst ?  hä?

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Antwort #26 - 14.04.2010 um 14:16:12
 
Genereller Einspruch:

Ich fordere dringend alle (!) auf, hier wieder auf die Sachebene zurückzukehren.

Im Interesse des Forums, vor allem im Interesse des kleinen Mädchens, um das es hier geht, und bitte auch gegenseitige Unterstellungen weg lassend!

Aus meiner Sicht hat hier bislang niemand etwas Missbräuchliches beabsichtigt oder absichtlich falsch gepostet.

Also: Kein Kommentar und zurück zur Tagesordnung!

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Antwort #27 - 14.04.2010 um 14:33:35
 
Danke !

Also die Frage um die es jetzt geht:

Lassen wir den Antrag so weiter laufen wie bisher, dann ist die Frage ob ich es wieder einmal schaffe eine Klinik zu finden die bereit ist Rafah kostenlos zu behandeln. Oder per Spendenaktion eine Summe von 80.000-100.000 Euro zusammen zu bekommen für die Behandlung. Dazu kommt das die Familie des Onkels mit den wenigen finanziellen Mitteln, die sie selbst zum leben zur Verfügung haben, überfordert ist dieses weiterhin zu stämmen. <---- die Klinik ist nicht gerade um die Ecke.

oder

Beantragen wir Asyl, die kleine Maus und Ihre Mami würde finanzielle Unterstützung + eine Krankenkasse bekommen aber irgendwo in Deutschland ansässig werden. Zudem ist hier immer noch die Problematik was wäre wenn es die Ablehnung des Antrages zur Folge hätte. D.h. Sie die Behandlung zwar begonnen hat aber diese nicht zu ende bringen kann.
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Antwort #28 - 14.04.2010 um 14:38:00
 
IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 14:33:35:
Also die Frage um die es jetzt geht:


IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 14:33:35:
dann ist die Frage ob ich es wieder einmal schaffe eine Klinik zu finden die bereit ist Rafah kostenlos zu behandeln. Oder per Spendenaktion eine Summe von 80.000-100.000 Euro zusammen zu bekommen für die Behandlung. 


IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 14:33:35:
Zudem ist hier immer noch die Problematik was wäre wenn es die Ablehnung des Antrages zur Folge hätte. D.h. Sie die Behandlung zwar begonnen hat aber diese nicht zu ende bringen kann. 


Ganz ehrlich.
Diese Fragen kann Dir hier keiner beantworten.


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Antwort #29 - 14.04.2010 um 14:42:10
 
Es ist sehr schwierig hier den besten Weg zu finden Schockiert/Erstaunt( da gebe ich Dir recht mit diesen Fragen.
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