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Rettung der kleinen Raffah (Gelesen: 25.955 mal)
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04.02.2010 um 22:26:06
 
Hallo,

ich wende mich an Euch um Rat zu suchen.

Es geht um die kleine Rafah, sie ist 9 Jahre alt.

Ich habe seit Pfingsten letzten Jahres versucht Ihr hier in Deutschland eine lebend rettende OP zu besorgen. Am 21.01.2010 war es dann endlich soweit und sie wurde in der Uniklinik Main operiert. Hier mal ein Artikel der Wiesbadener Zeitung:

http://www.wiesbadener-tagblatt.de/region/8097961.htm

Die OP ist super verlaufen, allerdings wurde bei der kleinen Hepatitis C festgestellt. Das hat Sie wohl bei einer Bluttransfusion in Syrien bekommen. Sie muss weiter Medikamente nehmen.

Nun zum Hintergrund meines Thread:

Die Familie sind Flüchtlinge und leben Momentan in Syrien als Flüchtlinge.
Die kleine und die Mama der kleinen ist momentan mit einem Schengenvisum für 3 Monate wegen der OP in Deutschland.

Was kann Deutschland weiterhin für diese Familie tun?

Ich danke Euch vorab schon einmal für Ihre Antworten.

LG Steffi
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« Zuletzt geändert: 05.02.2010 um 08:20:01 von Daddy »  

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Antwort #1 - 05.02.2010 um 08:28:38
 
Ich vergass zu sagen das die Familie Palästinenser sind und aus Palestina nach Damaskus geflüchtet sind und seitdem in Damaskus leben.
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Antwort #2 - 05.02.2010 um 08:55:33
 
Deine Frage ist immens schwer zu beantworten und entbehrt auch nicht einer gewissen Pikanterie.

Ich lese aus ihr aber eine sehr engagierte und aufrichtige humanitäre Haltung, deshalb möchte ich versuchen, einige Gedanken zu schreiben:

Du postest, dass die Familie der kleinen Rafah als palästinensische Flüchtlinge  in Syrien leben.

Ich frage das, weil es bei einem Asylantrag in Deutschland zunächst grundsätzlich um die Prüfung der Kriterien der Flüchtlingseigenschaft bzw. von Abschiebungshindernissen bezogen auf das Land geht, dessen Staatsangehörigkeit man hat bzw. aus dem man ursprünglich geflohen ist.

Syrien hat nun aber offenbar diese Familie als Flüchtlinge aufgenommen oder lässt sie zumindest als solche gewähren. - Wenn das so ist, vovon auszugehen ist, wird man bezogen auf Syrien wohl kaum konkrete, individuelle Verfolgung die vom syrischen Staat oder seinen Strukturen ausgeht belegen können. - Das aber wäre genau die Anforderung an ein  erfolgreiches Asylverfahren bezogen auf Syrien.

Diesbezüglich sehe ich letztlich keine Chance.

Man könnte freilich bei der Ausländerbehörde auch allein das Bestehen von Abschiebehindernissen nach Syrien bezogen auf das kleine Mädchen prüfen lassen. - Aber auch hier sind die Hürden sehr hoch und einiges zu beachten.

Das Prüfen von Abschiebehindernissen erfolgt unter Beteiligung des Bundesamtes füpr Migration. Die Prüfung erfolgt zielstaatenbezogen, das heißt - die Situation in Syrien würde bezogen auf die konkret zu erwartende Situation für das Mädchen zu beurteilen sein. - In ihrem Falle würde es also letztlich zuerst um die Frage der Behandelbarkeit der Hepatitis C und im weiteren um die Frage des tatsächlichen Zugangs des Mädchens zu dieser Behandlung gehen.

Würde beides bejaht, gäbe es auch, wenn der Zugang schwieriger und das Gesundheitssystem insgesamt nicht so gut wie in Deutschland wäre, behördlicherseits keine Grundlage für die Annahme von Ausreise- bzw. Abschiebungshindernissen.

Dieses würde letztlich nur bejaht werden, wenn die Kleine im Falle einer Ausreise aus Deutschland quasi sehenden Auges in den Tod geschickt werden würde, also, absehbar wäre, dass die Krankheit in Syrien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich keit aufghrund nicht hinreichend gegebener Behandlungsmöglichkeiten zu einer Lebensbedrohung, zumindest aber zu einer dramatischen Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Mädchens führen würde.

Ob dies bezogen auf Rafah und die Situation in Syrien so angenommen werden kann, vermag ich von hier aus nciht zu beurteilen - ich möchte nur vor zu viel "Hioffnung" warnen.

Nur am Rande sei noch erwähnt, dass selbst, wenn im Falle von Rafah derartige Ausreisehindernisse festgestellt würden, daraus nicht quasi folgerichtig ein Anspruch auf Familiennachzug für die übrigen Familienmitglieder bestünde.

Noch ein letzter Gedanke:

Ggf.  wäre es überlegenswert, sich im Rahmen einer Petition an Eure Landesregierung mit dem Ersuchen um eine humanitäre Einzelfallentscheidung zu wenden. - Das wäre aber auch nicht mehr als ein Versuch, an den ich hier auf keinen Fall pauschale Hoffnungen knüpfen möchte.

Soweit ich das bis hierhin beurteilen kann, müsste im Zweifel überlegt werden, ob bzw. wie man das Mädchen un ihre Familie von Deutschland aus unterstützen könnte. Ich weiß, dass das sehr schwer und aufwändig wäre.-

Aber das, was ich hier geschrieben habe, beruht auf fast 19 Jahren teils auch sehr leidvoller Erfahrungen in der Beratung von Flüchtlingen. So schwer es fällt, das sagen zu müssen: Gerade deshalb verbietet es sich für mich, Hoffnungen zu wecken, für die es letztlich kaum eine Basis gibt.

Verzeih mir meine Ehrlichkeit, die jedoch aufrichtig ist. Deshalb stehe ich zu ihr.

=schweitzer=
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Antwort #3 - 05.02.2010 um 10:03:57
 
Ich danke dir erstmal für deine Offenheit.

Heute Morgen habe ich mich mit einer Flüchtlings e.v. telefonisch in Verbindung gesetzt, die mir fast das gleiche gesagt haben, wie du gerade.

Mir ist bewußt das es ein langer und harter Weg werden wird, dennoch bin ich bereit alles zu versuchen, damit bei der kleinen Rafah ein Leben garantiert ist. Sie hat bereits schon 2 Geschwister wegen Krankheit in Damaskus verloren, ich will der Familie noch weiteres Leid ersparen.

Nunja es gibt wohl 3 Wege, wobei einer schon wegfällt.

Weg 1:

Eine Aufenthaltsverlängerung zu beantragen, aufgrund des Arztberichtes.

Weg 2:

Festellung auf Abschiebungshindernisse, da man die Arztkosten in Syrien nicht finanzieren kann. Muss wohl dann bei der Ausländerbehörde beantragt werden und nicht bei dem Bundesamt für Imigranten udn Flüchtlinge.

Weg3:

Antrag auf Nachzug sonstiger Familienangehöriger. Dieser Weg entfällt, der Onkel der kleinen der hier in Deutschland lebt nicht gewährleisten kann, das die Krankenvers. + der Lebensunterhalt von Ihm finanziert werden kann.

Für deinen Tipp mit der humanitäre Einzelfallentscheidung danke ich Dir sehr. So oder so werde ich Euch (wenn es recht ist) auf den laufenden halten. Ich bedanke mich für den ausführlichen Ratschlag du hast mir sehr weiter geholfen ;o)

LG Steffi
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Antwort #4 - 05.02.2010 um 11:11:35
 
IIIAngelIII schrieb am 05.02.2010 um 10:03:57:
Muss wohl dann bei der Ausländerbehörde beantragt werden und nicht bei dem Bundesamt für Imigranten udn Flüchtlinge.


Ja, diesbezüglich habe ich gerade noch mal eine Rückversicherung von einem Experten bekommen. Da bislang kein Asylverfahren betrieben worden ist, wäre für einen Antrag auf Feststellen von Abschiebungshindernissen unmittelbar die ABH zuständig. Das BAMF wird aber beteiligt.

Wäre bereits einmal ein Asylverfahren durchgeführt worden, wäre der entsprechende Antrag auf (dann erneutes) Überprüfen hinsichtlich des Vorhandenseins von Abschiebungshindernissen direkt ans BAMF zu richten.

In dem Falle hier wäre also im Zweifel Variante 1 einschlägig.

IIIAngelIII schrieb am 05.02.2010 um 10:03:57:
Ich bedanke mich für den ausführlichen Ratschlag du hast mir sehr weiter geholfen


Keine Ursache - wichtig ist ja letztlich, dass das Mädchen menschenwürdig leben kann und Zugang zu einer angemessenen medizinischen Vesorgung gewährleistet wird.

=schweitzer=
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Antwort #5 - 05.02.2010 um 11:22:29
 
Ich sehe allerdings in Variante 1 das Problem, das Sie nicht ewig das Visum verlängern, da Hepatitis C nicht heilbar ist, wäre mir die Variante mit dem Asyl natürlich lieber. Verständlicher Weise.
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Antwort #6 - 05.02.2010 um 11:33:04
 
IIIAngelIII schrieb am 05.02.2010 um 11:22:29:
Ich sehe allerdings in Variante 1 das Problem, das Sie nicht ewig das Visum verlängern


Zweifellos richtig.

IIIAngelIII schrieb am 05.02.2010 um 11:22:29:
wäre mir die Variante mit dem Asyl natürlich lieber.


Noch mal, um das klar zu stellen:

Ein Asylantrag und ein Antrag auf Feststellen von Abschiebungshindernissen sind nicht dasselbe.  -

Für ersteren sehe ich bei vorliegender Konstellation nicht die Spur einer Chance.

Hinsichtlich der Hürden des Feststellens von Abschiebungshindernissen im konkreten Fall hatte ich ausführlich gepostet.

Und, Steffi, so schwer das fällt: Was wir uns wünschen oder uns lieber wäre und was realistisch machbar ist, sind oft zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Lass Dich gegebenenfalls mal von einer seriösen Flüchtlingsberatungsstelle, die vielleicht sogar Erfahrungen in Bezug auf die Situation in Syrien hat, beraten (Ich habe hier keine Flüchtlinge aus Syrien, deshalb bin ich da nicht so ganz auf dem Laufenden).

Und dann heißt es ohne Illusionen in Ruhe abzuwägen, was wirklich das Beste für das Mädchen ist. Ein Leben hier, in steter (letztlich aber unbegründeter) Hoffnung mit vielleicht einer großen Enttäuschung am Ende, will nämlich auch erstmal verkraftet sein.

Aber ich will nicht oberlehrerhaft daher kommen - ich denke Du bist Dir der Verantwortung Deines Tuns mit Blick auf das Mädchen sehr bewusst.

IIIAngelIII schrieb am 05.02.2010 um 10:03:57:
So oder so werde ich Euch (wenn es recht ist) auf den laufenden halten.


Bin ich gespannt drauf.

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Antwort #7 - 05.02.2010 um 11:42:20
 
Danke schön.

Ich habe mich an die GGUA Flüchtlingshilfe (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.) in Münster heute morgen gewandt. Diese Mitarbeiter sind sehr nett, sodas ich hoffe, das bald ein Beratungstermin zustandekommen wird und dann schauen wir weiter.

Es ist nicht meine Art alles übers Knie zu brechen, nur da ich von diesem Thema überhaupt keine Ahnung habe, wird es Zeit mich darüber zu Informieren, sodas ich vielleicht in irgendeiner Art und Weise weiterhin helfen kann.

Bis dahin verbleibe ich bei Euch mit einem riesen Dankeschön.

LG Steffi
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Antwort #8 - 05.02.2010 um 19:19:59
 
Lieber Schweitzer,

ich hätte da mal noch eine Frage, was ist, wenn die Mama eine Arbeit hier in Deutschland bekommen würde, sodas Sie sich und Ihre Tochter selber ernähren könnte, ohne auf die Hilfe Deutschlands angewiesen zu sein, würde Sie dann hier in Deutschland bleiben können mit Ihrer Tochter zusammen? Besteht dann die Möglichkeit Ihren Ehemann mit den restlichen Kindern nach Deutschland zu holen?

Der Gedanke kam mir gerade, was vielleicht auch weit her geholt ist, da Sie kein Wort deutsch spricht.
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Antwort #9 - 05.02.2010 um 22:37:12
 
Vielleicht habt Ihr ja Lust, Euch die ganze Geschichte der kleinen Rafah durchzulesen. Morgen ist folgender Artikel in der Zeitung:

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_steinfurt/steinfurt/126606...

Halte Euch weiterhin auf den laufenden, was mit der kleinen und deren Familie passiert.

LG Steffi
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Antwort #10 - 06.02.2010 um 09:18:45
 
Hallo Steffi,

es fällt mir ja nicht leicht, aber ich muss schon wieder Hoffnungen zerstreuen.

Wie Du ja schriebst befinden sich Rafah und ihre Mutter mit einem Schengenvisum in Deutschland. Dieses Visum berechtigt nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung. - Mehr noch, dem Visum liegt ein bestimmter Zweck zugrunde und dieser Zweck heißt nicht: Arbeitsaufnahme.

Kurz gesagt, eine Verlängerung oder Verfestigung des Aufenthalts über eine legale Arbeitsaufnahme durch die Mutter ist nicht möglich. -

Die Zugangsmöglichkeiten von Ausländern aus sogenannten Drittstaaten (nicht EU-Staaten) zum Arbeitsmarkt sind in Deutschland sehr restriktiv geregelt.- Auch ein spezielles Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung steht regelmäßig unter Zustimmungsvorbehalt der Arbeitsverwaltung und richtet sich stringent nach der Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt - ein Stichwort in diesem Zusammenhang: Anwerbestopp - und ist deshalb nur überaus  schwer zu bekommen.

Abgesehen davon hast Du ja selber angedeutet, dass die Vorausetzungen, die die Mutter für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland (logischerweise) nur eingeschränkt sind (u.a. fehlende deutsche Sprachkenntnisse).

Im Übrigen würde die Tatsache allein, dass die Mutter arbeitet noch keinen Anspruch auf Nachzug der noch in Syrien befindlichen Familienangehörigen bedeuten. Volljährige Kinder wären davon selbst dann ausgeschlossen, wenn es der Mutter gelänge, ein so hohes Arbeitseinkommen zu erzielen, dass damit der Lebensunterhalt der gesamten Familie hinreichend gesichert wäre. - Aber sag selbst, wie sollte sie das schaffen? - sie müsste nachweisen, dass alle Kosten für Ernährung, Kleidung, Krankenversicherungschutz sowie Miete für die ganze familie aus dem Einkommen welches sie aus ihrer Arbeit erzielen würde, gedeckt werden können.

Nein - wenn es überhaupt Wege gibt, dann nur über die von mir schon geannnten Varianten - das Feststellen von Abschiebehindernissen beogen auf Rafah oder eine einzelfallbezogen humanitäre Lösung.

Alles andere ist völlig illusorisch. Ich hätte das auch kurz und bündig schreiben können, wollte Dir, da Du mir ehrlich interessiert scheinst, aber denn doch ein paar Hintergründe deutlich machen.

Halte Dich an die von Dir schon kontaktierte Flüchtlingshilfe. Ich kenne die aus eigener Erfahrung (auch jemanden, der dort an "hoher Stelle" arbeitet). Ihr seid dort gut aufgehoben - die Leute verstehen ihr Fach und wissen zwischen realistischen Möglichkeiten und letztlich illusorischem Begehren gut zu unterscheiden. So viele Flüchtlingshilfen mit derartiger Professionalität gibt es, wie ich finde, nicht in Deutschland.

*

Ich habe die von Dir verlinkten Artikel gelesen und kann nur sagen, dass mir Dein Engagement hohen Respekt abnötigt. - Ich kann mir auch gut vorstellen, dass Du nun nicht einfach stillsitzen und der Dinge harren kannst, die da ggf. auch nicht nur zum Guten auf das kleine Mädchen zukommen. - Aber nochmal: Umso nötiger ist es, sich auf das Realistische und Machbare zu konzentrieren. - Das ist vielleicht nicht so viel, aber wenn, dann sollte das und nur das probiert werden.

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Antwort #11 - 07.02.2010 um 18:07:14
 
Danke Dir für Deine ehrliche und ausführliche Stellungnahme.
Sobald es was neues gibt im Fall Rafah, melde ich mich wieder in diesem Thread, bis dahin wünsch ich alles alles erdenktlich Gute und bin froh, das es so ein tolles Forum gibt für Rat suchende. Danke ! LG Steffi
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Antwort #12 - 07.02.2010 um 18:20:43
 
IIIAngelIII schrieb am 05.02.2010 um 10:03:57:
Weg 2:

Festellung auf Abschiebungshindernisse, da man die Arztkosten in Syrien nicht finanzieren kann.


darf ich mal doof dazwischen fragen?

die Arztkosten sind doch vermutlich in Syrien nicht signifikant höher als in D. Wieso können die in D finanziert werden, in Syrien aber nicht? Wenn die in D durch Zuwendungen und Spenden finanziert werden, was spricht dagagen, dieses Geld nach Syrien zu überweisen?
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Antwort #13 - 07.02.2010 um 18:32:40
 
Hallo...

zur Erklärung, die Familie lebt in Syrien als Flüchtliche, d.h. sie haben keine staatlichen Unterstützungen zu erwarten.

Wie ernähren Sie sich, stellt sich vielleicht jetzt der ein oder andere die Frage. Nunja Sie bekommen von anderen Familienmitgliedern mal Reis oder andere Lebensmittel geschenkt.

Der Vater der kleinen geht einmal die Woche zu einer Fabrik, wenn er Glückl hat bekommt er einen Pappkarton geschenkt, den er dann weiterverkaufen kann. Das ist die einzigste Möglickeit für die Familie an Geld zu kommen.

Du hast recht, wenn Du sagst was spricht dagegen, die Familie weiter in Syrien zu betreun, nunja meine Überlegung war es jetzt einen Spendenaufruf zu starten. Die Deutsche Stiftung für Niere und Harnwege hat zugesichter alle weiteren Medikamente die zukünftig anfallen zu finanzieren. Worüber ich dem Herrn Werner sehr dankbar bin. Einen Satz von anderen Stiftungen zu hören "Wir helfen lieber mehreren Kindern als nur einem Kind" klinkt im ersten Moment logisch, hat mich aber stinken sauer gemacht. Es war wirklich ein Geschenk des Himmels, das ich diese Stiftung und vorallem diesen tollen Arzt Herrn Prof. Dr. Thüroff für dieses Vorhaben gewinnen konnte. Herr Werner hat nicht umsonst das Bundesverdienstkreuz und Herr Thüroff ist ein Weltbekannter Arzt auf diesem Gebiet, wie in den Artikeln nachzulesen ist ;o)

Nunja wie schon erwähnt ich versuche mein bestes, um Rafah auch ein Menschenwürdiges Leben in Ihrer Heimat zu Garantieren.
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Antwort #14 - 10.02.2010 um 18:15:44
 
So Ihr lieben,

wollte Euch den neusten Stand mal mitteilen.

Habe eine Klinik für Hepatitis C  gefunden, der Herr Dr. med. Rohde hat zugesichert Rafah kostenlos zu behandeln. Juchhuuuuu

Die 20.000-30.000 Euro die für die Behandlung incl. Medikamente anfallen sind heftig. Von der Essex Pharma Firma habe ich die zusage über die Spende der benötigten Medikamente pegIntron und Ribavirin bereits bekommen.

Und am 16.02. hat sie die Erstuntertsuchung in Hamm.

Als ich die Nachricht heute erfahren habe, sind mir erstmal die Tränen gekommen, vielleicht sogar vor erschöpfung weil ich seit 3 Tagen nur am telefonieren bin. Mein Haushalt sieht aus als ob da ne Bombe eingeschlagen hat, worüber sich mein Mann jetzt freun wird, das ich wieder Zeit habe mich diesem jetzt wieder zu widmen ;o) LG an alle wir lesen uns ;o)

Steffi
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