Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Touristenvisum für mongolischen Freund (Gelesen: 6.578 mal)
Waldhexe
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


...


Beiträge: 25

Tübingen, Baden-Württemberg, Germany
Tübingen
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Touristenvisum für mongolischen Freund
02.09.2009 um 20:20:06
 
Hallo liebe Forumsleser und -schreiber,
mein Problem ist folgendes:

Ich habe letztes Jahr im August im Urlaub in der Mongolei einen netten Mongolen kennengelernt. Dies hatte zur Folge, dass ich ihn im Dezember gleich nochmal besucht habe und wir seither ein Paar sind. Im Mai wollte er nach Deutschland kommen und wir haben ein Touristenvisum für 30 Tage beantragt. Dabei muss man dazu sagen, dass ich noch Studentin bin und daher mein Vater die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, der aber nicht in der Mongolei dabei war. Dafür meine Mutter. Wir haben meinen Freund also quasi als Familie eingeladen.

Das Visum wurde abgelehnt, mein Freund hat eine Remonstration eingereicht, wobei sich die Botschaft nie bei ihm gemeldet hat. Er war mehrfach dort und immer hieß es, der Antrag sei noch nicht bearbeitet. Nun war er im August wieder dort und hat die engültige Absage bekomemen (wobei der Einladungszeitraum auf der Verpflichtungserklärung ohnehin schon längst vorbei war, der war ja im Mai).

Zum einen stand in der Begründung, mein Freund könnte den Zweck der Reise nicht nachvollziehbar begründen, zum anderen, sein Einkommen in der Monoglei stünde in keinem Verhältnis mit einer so teuren Reise. Dabei hatte er die Flugtickets extra schon gekauft, um dies besser nachzuweisen.
Auch war er 2004 schon einmal in Deutschland, auch drei Monate, mit Touristenvisum, damals hat er hier einen Intensivkurs Deutsch gemacht. Danach ist er rechtzeitig wieder nach Hause gereist und hat sich bei der Botschaft zurückgemeldet.

Nun wollen wir es für November erneut versuchen, ein Visum zu beantragen. Meine Frage ist nun aber, was wir am besten in das Einladungsschreiben schreiben, und hier erhoffe ich mir Tipps von Leuten, bei denen es vor allem bei Einladungen aus der Mongolei schon geklappt hat. Denn es ist dort bei der deutschen Botschaft (ich weiß nicht, wie das bei anderen Botschaften ist), leider allzu oft der Fall, dass Leuten unter 50 Jahren das Visum verweigert wird.

Was schreibt man denn am geschicktesten, um bei der Erteilung des Visums Erfolg zu haben? Der Punkt mit dem Geld ist nämlich völlig unbegründet, allein durch die Verpflichtungserklärung ist doch finanziell eigentlich schon alles abgesichert. Und der Zweck ist eben nur eine Urlaubsreise, bei der er mein Land, meine Familie und meine Freunde kennenlernen möchte. Wir haben einfach nur die Wahrheit geschrieben. Kann es sein, dass die Tatsache einer Liebesbeziehung allein schon der Grund ist, dass das Visum abgelehnt wird? Und wenn ja, warum sollte eine solche Beziehung verboten sein?

Ich wäre echt dankbar, wenn mir der ein oder andere, der in dieser Hinsicht schon Erfahrung gesammelt hat, weiterhelfen könnte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Enda
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 388

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #1 - 04.09.2009 um 10:24:20
 
Kurz vorweg: Ich hab keinerlei Erfahrungen mit der deutschen Botschaft in der Mongolei, aber trotzdem ein paar allgemeine Hinweise von mir:

- Der primäre Reisezweck sollte möglichst klar sein und darauf dann alle Angaben im Visumsantrag abstimmen. Wenn er in erster Linie als Tourist hier ist, um das Land kennenzulernen, kann man sich in der Tat fragen, wie und warum er das finanzieren will. Wenn er in erster Linie als Besucher hier ist, um dich und deine Familie und Freunde kennenzulernen, ist das ein anderer Reisezweck. Ich vermute, dass die Vermischung dieser beiden Sachen im letzten Antrag der Botschaft etwas unklar vorkam.

- Eine Liebesbeziehung allein ist kein Grund zur Ablehnung. Grund zur Ablehnung ist normalerweise die mangelnde Rückkehrbereitschaft. Und die wird nicht selten vermutet, da bei manchen Paaren (aufgrund früherer Erfahrungen der Botschaften) unterstellt wird, sie würden in Deutschland heiraten wollen, am liebsten dann gleich gemeinsam in Deutschland bleiben wollen und so das korrekte Visum zur Eheschließung bzw Familienzusammenführung umgehen wollen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #2 - 04.09.2009 um 10:38:28
 
Enda schrieb am 04.09.2009 um 10:24:20:
- Der primäre Reisezweck sollte möglichst klar sein und darauf dann alle Angaben im Visumsantrag abstimmen. Wenn er in erster Linie als Tourist hier ist, um das Land kennenzulernen, kann man sich in der Tat fragen, wie und warum er das finanzieren will. Wenn er in erster Linie als Besucher hier ist, um dich und deine Familie und Freunde kennenzulernen, ist das ein anderer Reisezweck. Ich vermute, dass die Vermischung dieser beiden Sachen im letzten Antrag der Botschaft etwas unklar vorkam.


Es ist aber sonderbar, dass bei der Visumserteilung seitens der Botschaft gern ein "falsches" Visum erteilt wird.

In zwei Fällen wurden von meiner Frau ein Besuchervisum beantragt, zum Besuch von Freunden.

Beim ersten Mal wurde ihr ein "Geschäfts- und Besuchervisum",  erteilt, wie auch immer man den Geschäftssinn in der Reise gesehen hat und beim zweiten Mal ein "Touristenvisum".

Nicht auszudenken was am der Grenze hätte passieren können, wenn der BuPol den eingetragenen Visumszweck anzweifelt und entsprechende Beweise verlangt.

Wie sollte der Antragsteller die speziellen Unterschiede erkennen, wenn die Botschaft ohnedies irgendein Schengen Visum erteilt?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
birk
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 320

xyz, Rheinland-Pfalz, Germany
xyz
Rheinland-Pfalz
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #3 - 04.09.2009 um 10:52:03
 
Zitat:
Dabei hatte er die Flugtickets extra schon gekauft, um dies besser nachzuweisen.

Die Botschaften verlangen deshalb eine Reservierung, kein Ticket. Die Kosten für den Rückflug hat deine Familie mit der VE abgedeckt.

Zitat:
Der Punkt mit dem Geld ist nämlich völlig unbegründet, allein durch die Verpflichtungserklärung ist doch finanziell eigentlich schon alles abgesichert.

Zitat:
sein Einkommen in der Monoglei stünde in keinem Verhältnis mit einer so teuren Reise

Zitat:
Der Punkt mit dem Geld ist nämlich völlig unbegründet, allein durch die Verpflichtungserklärung ist doch finanziell eigentlich schon alles abgesichert.

Hier muss man unterscheiden:
Durch die VE werden die Kosten abgedeckt, die dein Freund während seines Aufenthalts in D dem Staat verursachen könnte (Krankheit, Abschiebung, etc.)

Sein Gehalt ist trotz vorliegender VE ein Aspekt bei der Beurteilung seiner Verwurzelung im Heimatland und der Rückkehrwilligkeit wichtig. Erfahrungsgemäß bleiben wohlhabende Besucher seltener unerlaubt in Deutschland als arme.

Das ist jetzt sicher wenig trostreich für dich. Aber so ist eben die Rechtslage. Manchmal ziemlich bitter. Ich weiß das aus eigener Erfahrung, auch mit einem Schengenvisum. Vgl. meine Signatur...

Was man bei nächsten Versuch anders machen kann? Schwierig. Es gab beim ersten Antrag zwei Punkte, die für ihn sprechen:
1. Ihr habt's mit der geplanten Reisedauer nicht übertrieben. Ein Schengenvisum kann maximal für 90 Tage ausgestellt werden, und da liegt ihr weit drunter.  Hier im Forum wird die Meinung vertreten, Visa für kurze Reisen werden eher genehmigt als für lange. Beim nächsten mal vielleicht nur 2-3 Wochen einplanen?
2. Sein früherer Aufenthalt in D, von dem er ordnungsgemäß zurückgekommen ist. Damit hat er Rückkehrbereitschaft gezeigt. Unbedingt beim nächsten Antrag darauf hinweisen. Hat er den Pass mit dem alten Visum noch? Hat er schon andere Länder besucht, und kann er nachweisen, dass er immer brav heim in die Mongolei ist?
Zum Seitenanfang
  

"Reisepässe verursachen immer nur ehrlichen Leuten Probleme. Gaunern erleichtern sie bloß die Flucht."
Jules Verne, Reise um die Erde in 80 Tagen
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #4 - 04.09.2009 um 11:20:26
 
birk schrieb am 04.09.2009 um 10:52:03:
Es gab beim ersten Antrag zwei Punkte, die für ihn sprechen: 

... aber einen der gegen ihn spricht:
Waldhexe schrieb am 02.09.2009 um 20:20:06:
Auch war er 2004 schon einmal in Deutschland, auch drei Monate, mit Touristenvisum, damals hat er hier einen Intensivkurs Deutsch gemacht

... demnach war der Aufenthaltszweck ein anderer als angegeben. Das könnte die Botschaft natürlich aufhorchen und vermuten lassen, dass auch dieses Mal ein anderer Zweck verfolgt wird, unabhängig von einer etwaigen Rückkehrbereitschaft.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Waldhexe
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


...


Beiträge: 25

Tübingen, Baden-Württemberg, Germany
Tübingen
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #5 - 04.09.2009 um 11:43:12
 
Waldhexe schrieb am 02.09.2009 um 20:20:06:
Auch war er 2004 schon einmal in Deutschland, auch drei Monate, mit Touristenvisum, damals hat er hier einen Intensivkurs Deutsch gemacht.

Hier muss ich vielleicht dazu sagen, dass ich nicht genau weiß, mit was für einem Visum er hier eingereist ist. Er selbst nannte es "Touristenvisum", aber ich bin mir nicht sicher, ob er den Unterschied kennt. Auf jeden Fall war es drei Monate gültig und er hat es völlig problemlos bekommen, obwohl er damals genau das gleiche Einkommen und die gleiche Arbeit wie heute hat.

Wenn ich jetzt nun angebe, dass er hauptsächlich deshalb kommen möchte, um meine Familie und meine Freunde kennen zu lernen, muss ich dann statt einem Touristenvisum ein Besuchsvisum beantragen? Was ist da der Unterschied? Sind ein Tourist und ein Besucher nicht das gleiche?

Beim Vorgepräch, das ja geführt werden muss, wenn man ein Visum beantragt, hat die Frau von der Botschaft immer wieder nachgefragt, was er denn hier machen wollte. Er hat das gesagt, was auch im Antrag stand, aber das hat offensichtlich nicht gereicht. Daher dachte ich nun, ich schreibe detailliert das Programm, das wir geplant haben. Aber auch hier kommt es ja tatsächlich zu einer Vermischung zwischen "Kennenlernen des Landes" und "Besuch der Familie/Freunde". Ist es dann sinnvoll, den einen Teil wegzulassen und ein Besuchs- statt eines Touristenvisums zu beantragen? Aber was soll ich denn dann schreiben, was wir hier machen? Wir haben nämlich tatsächlich eine Tour durch Deutschland geplant.

Der frühere Deutschlandaufenthalt ist tatsächlich noch im Reisepass (bzw. das Visum). Zudem denke ich, dass die Deutsche Botschaft das ohnehin gespeichert hat, verwiesen haben wir auf jeden Fall in unserem Schreiben darauf. Zudem war er seither mehrfach (ca. 4-5 Mal) in Russland und genauso oft in China, immer beruflich. Auch bei diesen Aufenthalten müsste deutlich werden, dass er immer wieder zurück gekehrt ist.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 04.09.2009 um 11:58:27 von Waldhexe »  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #6 - 04.09.2009 um 11:59:10
 
steini007 schrieb am 04.09.2009 um 11:20:26:
demnach war der Aufenthaltszweck ein anderer als angegeben. Das könnte die Botschaft natürlich aufhorchen und vermuten lassen, dass auch dieses Mal ein anderer Zweck verfolgt wird, unabhängig von einer etwaigen Rückkehrbereitschaft.


Nee, steini - sieh mal
hier
.

Wenn jemand einen kurzfristigen (unter dreimonatigen) Touristenaufenthalt nutzt, um unter anderem einen kurzen Intensivsprachkurs zu besuchen, stellt das den bei der Visabeantragung angegebenen Aufenthaltszweck keineswegs in Frage.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #7 - 04.09.2009 um 12:18:46
 
schweitzer schrieb am 04.09.2009 um 11:59:10:
Wenn jemand einen kurzfristigen (unter dreimonatigen) Touristenaufenthalt nutzt, um unter anderem einen kurzen Intensivsprachkurs zu besuchen, stellt das den bei der Visabeantragung angegebenen Aufenthaltszweck keineswegs in Frage.


Unter Frage 29 des Schengen Visumsantrages wird zwischen einzelnen Kategorien unterschieden:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Down...

Und bei einem Sprachkursbesuch wäre eben "sonstiges" anzukreuzen und kein Besuch von Freunden, auch nicht der Tourist.

Warum man aber auf der einen Seite eine solche Differenzierung vornimmt und dann auf der anderen Seite ein ganz anderes Visum erteilt, ist nicht nachvollziehbar.

Waldhexe schrieb am 04.09.2009 um 11:43:12:
Was ist da der Unterschied? Sind ein Tourist und ein Besucher nicht das gleiche?

Im Visumsantrag wird ein Unterschied gemacht.

Ein Tourist reist durch's Land, nächtigt in Hotels, Pensionen, hat eine gewisse Reiseroute und der Besucher bewegt sich meistens bei Freunden/Bekannten und wohnt in ihren Privatgemächern.

Sicherlich sind das gewisse Spitzfindigkeiten. Aber scheinbar möchte der Gesetzgeber das so.

Dieser Thread ist wiederum ein Beispiel dafür, dass es eben nicht egal ist, was man während des Visumszeitraums macht:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1252009557/
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Waldhexe
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


...


Beiträge: 25

Tübingen, Baden-Württemberg, Germany
Tübingen
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #8 - 04.09.2009 um 12:23:57
 
steini007 schrieb am 04.09.2009 um 12:18:46:
Ein Tourist reist durch's Land, nächtigt in Hotels, Pensionen, hat eine gewisse Reiseroute und der Besucher bewegt sich meistens bei Freunden/Bekannten und wohnt in ihren Privatgemächern.

Ach je, kompliziert. Vor allem wenn man mit den Freunden/Bekannten in Hotels oder Pensionen nächtigen möchte, aber natürlich auch in deren Privatgemächern.

Ist es dann überhaupt sinnvoll, die Deutschlandreise, die wir machen wollen, anzugeben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #9 - 04.09.2009 um 12:31:52
 
Waldhexe schrieb am 04.09.2009 um 12:23:57:
Ach je, kompliziert. Vor allem wenn man mit den Freunden/Bekannten in Hotels oder Pensionen nächtigen möchte, aber natürlich auch in deren Privatgemächern.

Das solltest du nun nicht 1:1 umlegen. Sicherlich gibt es immer Vermischungen.

Es muss der Visumszweck erkennbar sein, ohne dass die Vermutung aufkommt, man möchte hier irgendetwas umgehen. Und hierfür gibt es kein Erfolgerezept. In deinem Fall ist der Bekannte beim ersten Antrag ordnungsgemäß wieder ausgereist und hat jetzt eine Absage bekommen. Hätte er die Absage beim ersten Mal bekommen, würde man ihm den den Tipp geben, das Visum erst einmal nur für ein paar Wochen zu beantragen, damit sich die Botschaft von seiner Rückkehrbereitschaft überzeugen kann, um beim nächsten Mal einen längeren Zeitraum beantragen zu können.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #10 - 04.09.2009 um 17:04:10
 
Waldhexe schrieb am 04.09.2009 um 12:23:57:
Ach je, kompliziert. Vor allem wenn man mit den Freunden/Bekannten in Hotels oder Pensionen nächtigen möchte, aber natürlich auch in deren Privatgemächern.

Jein... ganz so kompliziert ist es normal auch wieder nicht. Als Richtlinie wuerde ich es mal so sagen:
  • Tourist: Kennt keinen in Deutschland und will reisen. Ergo kann er keine VE haben und deshalb werden von ihm Hotelreservierungen/Reiseroute/etc. verlangt.
  • Besucher: Kennt Leute in Deutschland und will sie treffen. Ergo verlangt die Botschaft jetzt eine VE und den "angepassten" Nachweis des Reisezwecks.
Fuer euch gilt es jetzt den Reiesezweck so gut als Moeglich nachzuweisen. Dazu legst du eurer VE also am besten ein Schreiben an die Botschaft bei, in welchem du erklaerst wie ihr euch kennen gelernt habt, warum du ihn jetzt nach Deutschland einladen moechtest und was genau ihr waehrend dieser 30 Tage unternehmen wollt.

Davon unabhaengig sollte noch die Finanzierung der Reise ordentlich belegt werden. Erwaehnt also ruhig in dem Schreiben wer fuer welche Kosten (Flug, Unterkunft, Essen/Trinken, etc.) aufkommt.

Falls dein Freund fuer einige Dinge selbst aufkommt und die Botschaft denkt, dass er so viel Geld eigentlich nicht haben kann, dann legt am besten noch seine Kontoauszuege der letzten 12 Monate bei, um sein Vermoegen zu belegen.

Das ist jetzt leider kein Patentrezept, aber auf jeden Fall einen Versuch wert. Erwaehne am besten noch in deinem Brief, dass der Sachbearbeiter dich bei weiteren Fragen auch gerne via Telfon/E-Mail kontaktieren darf. Macht vermutlich keiner, weil zu viel Arbeit... aber gib der Botschaft ruhig so viel als Moeglich mit, um eure Plaene zu belegen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Waldhexe
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


...


Beiträge: 25

Tübingen, Baden-Württemberg, Germany
Tübingen
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #11 - 04.09.2009 um 18:10:30
 
Danke, ich glaube das hilft mir aber trotzdem schon einiges weiter. Dann werde ich beim Reisezweck einfach den Besuch der Familie in den Vordergrund stellen und trotzdem die weiteren Pläne erwähnen, damit auf jeden Fall klar ist dass wir uns Gedanken gemacht haben.

In Sachen Geld hatte er glaub ich tatsächlich nur sein Gehalt nachgewiesen, da werde ich ihm sagen, dass er auf jeden Fall auch sein gesamtes Sparguthaben angeben soll. Das bringt zwar vielleicht weniger, wenn es ihnen tatsächlich nur um die Verwurzelung in der Mongolei und die Rückkehrbereitschaft ging, aber sicher etwas wenn es um die Finanzierung der Reise geht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Waldhexe
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


...


Beiträge: 25

Tübingen, Baden-Württemberg, Germany
Tübingen
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #12 - 28.10.2009 um 09:48:14
 
Hallo, jetzt wollte ich mich nochmal kurz melden. Gestern hatte mein Freund wieder den Vorsprechtermin bei der Botschaft und heute hat er wieder ein Absage bekommen. Ich verstehe es echt nicht. Begründung gabs natürlich keine, jetzt sitzt er gerade ein seinem Remonstrationsschreiben.

ALLE Gründe, die in der Begründung der letzten Ablehung standen, konnten ausgräumt werden. Das heißt doch jetzt, dass es noch Gründe gab, die in der Begrünung nicht angegeben wurden. Es stand zum Beispiel nicht drin, dass die Rückkehrbereitschaft aufgrund der Liebesbeziehung nicht gegeben sei. Dabei hat er sich vor drei Wochen in seiner Heimatstadt eine neue Eigentumswohnung gekauft und auch extra eine Kopie und eine Übersetzung des Kaufvertrags mit seinen Unterlagen eingereicht, was die Rückkehrbereitschaft ja sehr deutlich unterstreicht.

Ich verstehe es einfach nicht und vor allem frage ich mich, wie man denn dann überhaupt zu einem Visum kommen kann? Ich meine, das ist doch reine Willkür, ihm wird etwas unterstellt, was nicht der Fall ist (die fehlende Rückkehrbereitschaft) und dafür wird er dann bestraft, indem er kein Visum bekommt.

Das heißt ja wohl, dass er nie ein Visum bekommen wird, oder?
weinend weinend weinend weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #13 - 28.10.2009 um 09:52:39
 
Hallo Waldhexe,

Waldhexe schrieb am 28.10.2009 um 09:48:14:
ALLE Gründe, die in der Begründung der letzten Ablehung standen, konnten ausgräumt werden.

Da wäre ich mir nicht so sicher...

Eine Eigentumswohnung belegt keine Rückkehrbereitschaft, die kann man genausogut aus dem Ausland besitzen/vermieten/verkaufen.

Ein nicht erteiltes Visum ist keine Strafe, es gibt keinen Anspruch auf ein Besuchs-/Touristenvisum, das wird immer nach Ermessen erteilt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum für mongolischen Freund
Antwort #14 - 28.10.2009 um 09:59:42
 
Waldhexe schrieb am 28.10.2009 um 09:48:14:
Ich verstehe es einfach nicht und vor allem frage ich mich, wie man denn dann überhaupt zu einem Visum kommen kann?

Hallo Waldhexe, es tut mir leid, dass es bei euch wieder nicht geklappt hat. Ich kann nur fuer euch hoffen, dass es mit der Remonstration klappt.

Da du ja auch ein Interesse am Besuch deines Freundes hast, rate ich dir dich ein bisschen mit einzumischen. Du kannst ja mal versuchen einen Kontakt zur Visastelle im zustaendigen Konsulat zu bekommen. Normal darf man dir dort keine Auskufnt geben, aber dein Freund kann mit seiner Remonstration auch eine Vollmacht abgeben, dass du ihn in der Visafraga vertreten darfst.

Vielleicht erfaehrst du ein paar mehr Details zur Begruendung der Ablehung. Oder vielleicht reicht auch schon dein Einsatz, um Zweifel am real existierenden Reisezweck auszuraeumen. Ich wuensche euch auf jeden Fall viel Erfolg!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema