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Touristenvisum für mongolischen Freund (Gelesen: 6.602 mal)
steini007
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Antwort #15 - 28.10.2009 um 10:01:31
 
Waldhexe schrieb am 28.10.2009 um 09:48:14:
Das heißt ja wohl, dass er nie ein Visum bekommen wird, oder?

Da auf eine Schengen Visum kein Rechtsanspruch besteht, liegt es immer im Ermessen der Botschaft ein solches zu erteilen.

Keiner kann dir einen sicheren Tipp geben, wie man an das begehrte Visum kommt.

Wenn der SB der Ansicht ist, dass das Visum "mißbraucht" wird, ist es fast aussichtslos, die Rückkehrbereitschaft zu belegen.

maki schrieb am 28.10.2009 um 09:52:39:
Eine Eigentumswohnung belegt keine Rückkehrbereitschaft, die kann man genausogut aus dem Ausland besitzen/vermieten/verkaufen.

... nur Grund- und Immobilienbesitz immer als besseren Nachweis der Rückkehrbereitschaft zitiert, als wenn man mittellos ist.
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Waldhexe
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Antwort #16 - 28.10.2009 um 11:53:57
 
Stefan-TR schrieb am 28.10.2009 um 09:59:42:
Da du ja auch ein Interesse am Besuch deines Freundes hast, rate ich dir dich ein bisschen mit einzumischen. Du kannst ja mal versuchen einen Kontakt zur Visastelle im zustaendigen Konsulat zu bekommen. Normal darf man dir dort keine Auskufnt geben, aber dein Freund kann mit seiner Remonstration auch eine Vollmacht abgeben, dass du ihn in der Visafraga vertreten darfst.


Danke für Eure Antworten. Wir werden es auf jeden Fall mit der Remonstration versuchen, auch wenn wir kaum neue Argumente anführen können. Aber es geht ja auch um die Begründung.
Mein Vater, der ja die VE abgegeben hat, hatte beim letzten Mal schon versucht, mitzumischen, er hatte bei der Botschaft angerufen und dem Remonstrationsschreiben meines Freundes selbst noch ein längeres Schreiben beigefügt.
Da ich mit meinem Studium nun fertig bin und hier erst ab Januar Arbeit habe, werde ich nun die Zeit nutzen, für zwei Monate wieder zu meinem Freund zu gehen. Dann wollen wir uns gemeinsam einen Termin bei der Botschaft geben lassen und nach den Gründen fragen.

Daher noch kurz eine Frage, wie lange darf man sich nach der Ablehung Zeit für das Einreichung der Remonstration lassen? Eine Woche oder länger?
Und dürfen die uns überhaupt mündlich die Gründe nennen oder geht das nur schriftlich?
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maki
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Antwort #17 - 28.10.2009 um 12:02:27
 
Wie lange die Frist für die Remonstration ist weiss ich nicht.
Nennen muss man euch die Gründe eigentlich gar nicht, weder schriftlich noch mündlich, das sind internationale Gepflogenheiten.

Waldhexe schrieb am 28.10.2009 um 11:53:57:
Dann wollen wir uns gemeinsam einen Termin bei der Botschaft geben lassen und nach den Gründen fragen.

Fraglich ist, ob man dich überhaupt in die Botschaft reinlässt.

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Waldhexe
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Antwort #18 - 28.10.2009 um 12:05:34
 
maki schrieb am 28.10.2009 um 12:02:27:
Fraglich ist, ob man dich überhaupt in die Botschaft reinlässt.


Das wusste ich noch nicht. Kann man mir als deutsche Staatsbürgerin den Zutritt zur deutschen Botschaft verweigern?
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Antwort #19 - 28.10.2009 um 12:19:03
 
Waldhexe schrieb am 28.10.2009 um 12:05:34:
Das wusste ich noch nicht. Kann man mir als deutsche Staatsbürgerin den Zutritt zur deutschen Botschaft verweigern? 

Natürlich kann man dir als dt. Sta. den Zutritt zur Botschaft bzw. zum Konsulat verweigern, wenn du keinen Grund hast dich dort aufzuhalten.
Ist schon oft genug passiert, sogar den dt. Ehegatten von Ausländern.
Du brauchst ja kein Visum...

Muss natürlich nciht so sein, kann aber.
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Mick
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Antwort #20 - 28.10.2009 um 12:30:01
 
Waldhexe schrieb am 28.10.2009 um 11:53:57:
Danke für Eure Antworten. Wir werden es auf jeden Fall mit der Remonstration versuchen, auch wenn wir kaum neue Argumente anführen können.

Hoi,
klick doch einfach auf das Wort " Remonstration ".
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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