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Deutsche Scheidung von einer Russin, die schon in Moskau lebt. (Gelesen: 22.451 mal)
efriebe
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31.08.2009 um 13:05:03
 
Vor etlichen Jahren habe ich hier tolle Hilfe gefunden für eine Heirat, ich hoffe wieder auf Tipps - aber diesmal geht es um eine zum Glück gütliche und einvernehmliche Scheidung. Zum Hintergrund:

Geheiratet habe ich eine Russin vor vier Jahren - hier in Deutschland. Das Heimweh nach Moskau und schlechte Jobaussichten haben wohl dazu geführt, dass sie wieder nach Moskau zurück wollte. Seit Mai 2008 sind wir nun getrennt, sie lebt sie nun auch wieder in Moskau und hat dort auch sofort ihren alten Job zurückbekommen. Ihre bis dahin jeweils befristete Aufenthaltserlaubnis ist inzwischen abgelaufen.

Nun wollen wir beide eine gütliche und einvernehmliche Scheidung, die ja wohl nach deutschem Recht erfolgen muss, da wir hier geheiratet haben.

Nun meine Fragen dazu:

a) Ich glaube, dass wir uns einen gemeinsamen Anwalt nehmen können. Aufgrund der Situation - sie in Moskau, ich in München - frage ich mich, ob es Anwälte gibt, die auf solche Fälle spezialisiert sind. Kann mir da vielleicht jemand einen Tipp für einen Anwalt geben?

b) Muss meine Frau für die Scheidung nach Deutschland kommen, oder geht so etwas auch "auf Entfernung"? Und wenn sie kommen muss, wie soll sie einreisen?

c) Kann man eine ungefähre Kosteneinschätzung für die Scheidung abgeben?

Danke schon mal...
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Reni
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Antwort #1 - 31.08.2009 um 13:53:44
 
a) Nein. Kein Anwalt darf zwei gegnerische Parteien vertreten, und auch bei einer gütlichen Scheidung seid ihr das. Möglich ist es, dass nur der Antragsteller einen Anwalt beauftragt, während der Antragsgegner ohne Anwalt vor Gericht auftritt und lediglich der Scheidung zustimmt. Halte ich nicht für die beste Wahl in diesem Fall, weil es viel einfacher wäre, wenn deine Frau auch einen Anwalt hat, der für sie hier agieren kann.

b) Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, unter Vorlage einer Ladung zum Gerichtstermin recht einfach ein kurzzeitiges Visum zu bekommen. Wird sie von einem Anwalt vertreten, wäre die Frage, ob der für sie erreichen kann, dass sie ihre Angaben so protokollieren lässt - machen die meisten Richter nicht gerne, aber unmöglich ist es nicht und würde sicher hier viel Aufwand sparen.

c) Kosten richten sich nach dem gemeinsamen dreifachen Monatseinkommen, wenn sich da nicht grad was dran geändert hat - und der Tabelle. Angaben sind hier also nicht möglich.
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Antwort #2 - 31.08.2009 um 14:03:10
 
Danke für die rasche Antwort.

Wie gehe ich nun am besten vor, damit die Scheidung für beide so unproblematisch wie möglich verläuft? Vor allem für meine Frau sollte es möglichst einfach werden (wir verstehen uns trotz allem nach wie vor gut)... Und ich weiß, dass sie nur äußerst ungern wegen der Scheidung nach Deutschland kommen möchte und mir alles in die Hand geben möchte, die Scheidung in beider Sinn zu regeln..
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Antwort #3 - 31.08.2009 um 14:50:48
 
Such dir einen Anwalt. Der weiß am besten, wie das örtliche Familiengericht drauf ist bei solchen Fragen und kann dir auch die Kosten vorab überschlagen.

Eventuell kennt er auch einen Kollegen, der nicht wg. Gebühren auf Krawall gebürstet ist und dem deine Frau eine Vollmacht erteilen könnte. Vor allem eben dann, wenn die Aussicht besteht, dass dann deine Frau nicht selbst kommen müsste.
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Antwort #4 - 31.08.2009 um 15:55:58
 
Reni schrieb am 31.08.2009 um 14:50:48:
Eventuell kennt er auch einen Kollegen, der nicht wg. Gebühren auf Krawall gebürstet ist und dem deine Frau eine Vollmacht erteilen könnte.

Grundsätzlich benötigt nur der Antragssteller einen Anwalt.

Deine Frau könnte sich vor Gericht selber "verteidigen", allerdings ohne Anwalt keine Anträge stellen.

Wenn sie das nicht möchte, müßte sie einen Anwalt beauftragen sie vor Gericht zu vertreten.

Wenn ihr schon seit über einem Jahr "getrennt lebend" seid, könnte gleich der Scheidungsantrag eingereicht werden. Wenn deine Frau auch auf den Vorsorungsausgleich verzichtet, dann ginge das Verfahren schneller. Der Versorgungsausgleich brächte für dich nur Nachteile, für deine Frau aber keine Vorteile, weil sie ohnedies nicht vor hat, in Deutschland zu leben.

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Antwort #5 - 31.08.2009 um 16:48:07
 
Danke, steini007,

Rückfrage zum besseren Verständnis:

Wenn meine Frau sich selbst "verteidigen" will - heißt dass, sie muss das selbst in Deutschland tun? Sie will keinen Anwalt nehmen, wie sie mir heute geschrieben hat...

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Antwort #6 - 31.08.2009 um 16:56:35
 
Dann, wie ich bereits schrieb, wird sie fast sicher selbst kommen müssen. Mit einem eigenen Anwalt hätte sie eventuell die Möglichkeit, drumrum zu kommen, wenn das Gericht kulant ist.
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Antwort #7 - 31.08.2009 um 17:04:55
 
Ich denke, das ist ein gutes Argument für sie, doch einen Anwalt zu nehmen. Für sie ist eine deutsche Scheidung ein Buch mit sieben Siegeln und für jeden sinnvollen Rat dankbar (ich natürlich auch...)
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Antwort #8 - 31.08.2009 um 17:09:29
 
Na ja, man könnte das vielleicht aus Kostengründen noch rumdrehen: SIE nimmt sich den Anwalt, der versucht, das Gericht davon zu überzeugen, sie schriftlich oder sonstwie anzuhören, und du vertrittst dich selbst.
Der Knackpunkt ist die Vorschrift der ZPO, die bestimmt, dass beide Ehegatten persönlich angehört werden müssen - da muss beim Richter aufgrund der Entfernung Überzeugungsarbeit geleistet werden, eventuell Alternativen anbieten.
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Antwort #9 - 31.08.2009 um 17:40:24
 
Reni schrieb am 31.08.2009 um 17:09:29:
SIE nimmt sich den Anwalt, der versucht, das Gericht davon zu überzeugen, sie schriftlich oder sonstwie anzuhören, und du vertrittst dich selbst. 

Das hätte aber den Nachteil, das du keine eigenen Anträge stellen kannst und den Anträgen die der Antwalt deiner Frau stellt, "ausgeliefert" bist.

Zitat:
Der Knackpunkt ist die Vorschrift der ZPO, die bestimmt, dass beide Ehegatten persönlich angehört werden müssen - da muss beim Richter aufgrund der Entfernung Überzeugungsarbeit geleistet werden, eventuell Alternativen anbieten.

... wobei auch eine Scheidung in Abwesenheit erfolgen kann, vorallem wenn es nicht möglich ist, ein Visum zu bekommen.
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Antwort #10 - 31.08.2009 um 20:42:36
 
Danke erst einmal an Reni und steini007...  Smiley

Wenn ich an die Erfahrungen der Hochzeit mit Übersetzungen und Apostillen denke: Wie sind da die Erfahrungen bei einer Scheidung?

Ich denke, ich muss ja irgendwie eine offizielle Vereinbarung mit meiner Frau etwa zum Ausschluss des Versorgungsausgleich machen. Sollte ich das von vornherein auf Russisch und Deutsch machen, damit beide etwas vorliegen haben? Wobei ich gar nicht weiß, ob so etwas in Russland ein Thema ist...

Ich denke auch, dass es besser ist, wenn ich einen Anwalt beauftrage. Bei meiner ersten Scheidung mit einer Deutschen hatten wir uns übrigens auch gütlich auf nur einen Anwalt geeinigt - also hat der wohl mich vertreten und meine damalige Exfrau war im Grunde ohne Anwalt? Machte aber nichts, da wir uns völlig einig waren damals (so wie jetzt auch mit meiner russischen Frau), wobei wir natürlich beide vor Gericht anwesend waren.

Was ich nicht möchte, sind irgendwelche Benachteiligungen für meine jetzige Frau aufgrund der Scheidung - natürlich auch keine für mich... Es ist sicher nicht einfach zu verstehen, sie kommt halt hier ohne Familie und Job nicht in Deutschland zurecht, mir ginge es in Moskau genauso - so ist es einfach schwer, aber besser, sich doch wieder zu trennen...

Vielleicht kennt jemand einen Anwalt in München, der für solche Fälle empfohlen werden kann?
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Antwort #11 - 31.08.2009 um 21:27:12
 
efriebe schrieb am 31.08.2009 um 20:42:36:
Vielleicht kennt jemand einen Anwalt in München, der für solche Fälle empfohlen werden kann? 


Aber bitte nur per PN, nicht hier im thread.
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Antwort #12 - 31.08.2009 um 21:29:35
 
Stimmt, fons, hab ich vergessen zu schreiben, sorry...
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Antwort #13 - 01.09.2009 um 09:08:29
 
Ein Tipp:Wenn du die Heiratenunterlagen bei  Russland

Boschaft in Deutschland legalisieren lasst,dann du

nach Russland Scheidung machst,dann wird es sehr

gunstig kosten auch ohne Anwalt moeglich.

Aber kostet dann dein Hin und zuruck Ticket

sicherlich Zwinkernd

Gruesse


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Antwort #14 - 01.09.2009 um 10:46:32
 
Also Scheidung in Russland? Ich denke mal, das ist nicht möglich, da wir ja in Deutschland geheiratet haben und deutsches Recht gilt. Ansonsten wäre es ja wirklich eine praktische Alternative, Tickets sind bilig, und Moskau ist toll
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Antwort #15 - 01.09.2009 um 11:49:41
 
Doch,deswegen du musst die Heiraturkunde bei Russland in Deutschland Boschaft lagalisiren lassen.
Das heisst also,Russland in dieser Moment hat dies Heirat anerkannt. Mit dem Papier kannst du dich dann in Russland scheiden lassen Zwinkernd.

Diese Infos hat mir bei meinem Anwalt in Deutschland 300 Euro gekostet. Und nun hast du aber 0 Euro bekommen Zwinkernd

Du sollst mich zum Kaffe einladen. Laut lachend

Gruess
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Antwort #16 - 01.09.2009 um 12:12:54
 
Sorry,das sollt :

du musst die Heiraturkunde bei Russland Boschaft in Deutschland  lagalisiren lassen
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Antwort #17 - 01.09.2009 um 14:36:46
 
Ich hab jetzt mal ein wenig recherchiert und in der Tat folgende Informationen gefunden:

Aufgrund der Tatsache, dass meine Frau Russin ist, kann eine Scheidung nach russischem Recht auch in Russland beantragt werden. Das geht scheinbar recht unkompliziert vor dem Standesamt, insbesondere da keine Kinder vorhanden sind. Dazu habe ich folgendes gefunden:

"Vor russischen Gerichten herrscht kein Anwaltszwang (Art. 48 ZPO). Jeder kann sich selbst vertreten oder durch eine geschäftsfähige Person vertreten lassen (Art. 49 ZPO). Die Vollmacht für den Vertreter muss notariell oder anderweitig beglaubigt sein oder kann direkt bei Gericht zu Protokoll gegeben oder diesem schriftlich übermittelt werden (Art. 53 Abs. 2, 6 ZPO)."

In der Praxis scheint es so zu laufen, dass der Antrag vor dem Standesamt gemacht wird, dann wird eine "Veröhnungsfrist" gegeben, wollen beide dann die Scheidung, wird geschieden. Wenn ich die obigen Hinweis recht deuten, muss ich dazu nicht einmal selbst anwesend sein, sondern kann mich von jemanden vertreten lassen.

Weiterhin habe ich noch von einem Rechtsanwalt folgende Info zu diesem (gleichen) Thema gefunden:

"Wenn ein russisches Gericht allein aufgrund der Staatsangehörigkeit Ihrer Frau zuständig sein sollte und ihre Ehe rechtskräftig scheidet, dürfte es mit der Anerkennung der Scheidung in Deutschland grundsätzlich keine Probleme geben. Denn die Deutschen Gerichte prüfen in der Regel nur, ob das Scheidungsurteil den rechtlichen Grundsätzen (dem „odre public“) genügt, also inhaltlich, meistens jedoch wird nicht die formelle Zuständigkeit des ausländischen Gerichts geprüft.
Nochmals: Voraussetzung für ein Anerkennungsverfahren in Deutschland ist die Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils des russischen Gerichts. Sicherlich wird die beglaubigte Übersetzung des Urteils eine der Voraussetzungen für eine Anerkennung sein."

Das hieße also in der Tat: Heirat legalisieren lassen in der Botschaft, dann in Russland die Scheidung beantragen und das Urteil hier anerkennen lassen - das wäre die einfachste Lösung, oder?

Was sagen die Experten dazu? Ich bin nun völlig verunsichert. nix weiß
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Antwort #18 - 01.09.2009 um 15:01:04
 
Ich bin skeptisch. Mir sind Fälle bekannt, wo eine Auslandsscheidung in D nicht akzeptiert wurde, weil die gesamte Ehe in D geführt worden war und daher deutsches Recht hätte zur Anwendung kommen müssen, was das ausländische Gericht anders sah und nicht beachtet hatte.
Aber ich will nicht ausschließen, dass das in der Beziehung mit Russland doch möglich ist.
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Antwort #19 - 01.09.2009 um 16:52:24
 
efriebe schrieb am 01.09.2009 um 14:36:46:
Das hieße also in der Tat: Heirat legalisieren lassen in der Botschaft, dann in Russland die Scheidung beantragen und das Urteil hier anerkennen lassen - das wäre die einfachste Lösung, oder? 


Lass deine EX lieber mal fragen was in RU an Papieren benötigt wird und in welcher Form. Nach meinem Kenntnisstand sicher nicht weniger aufwendig als in D.
Meine Tochter hat das gleiche hier durch gezogen.
Anwalt beauftragt, zum Termin eingeflogen, abends zurück. Beim Gericht das ganze Apostillieren lassen, an einen Beim OLG zugelassenen Übersetzer gegeben, der hat für kleines geld auch noch die Beglaubigung seiner Arbeit von OLG besorgt und das ganze dann nach RU schicken lassen war 4 Wochen.
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Antwort #20 - 01.09.2009 um 21:36:49
 
Genau das habe ich gerade per Mail gemacht: Meine Frau soll sich mal schlau machen auf dem Standesamt und ev. dort auch einen Anwalt befragen, was für ene Scheidung in Russland benötigt wird. Mal sehen, was sie herausfindet...

Danke erstmal allen für Hilfe und Tipps!
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Antwort #21 - 03.09.2009 um 13:08:36
 
Jetzt habe ich doch noch mal eine Zusatzfrage:

Angenommen, wir lassen uns in Russland scheiden, haben also das offizielle Dokument. Nach russischem Recht ist meine Frau damit offiziell geschieden, oder?

Und ich probiere die Anerkennung hier in Deutschland - und die wird möglicherweise nicht gegeben. Dann entsteht doch eine sehr merkwürdige Situation: Meine Frau darf wieder heiraten, ich aber nicht, da ich ja hier offiziell nicht geschieden bin... (okay, muss auch nicht mehr sein...)

Welche Konsequenzen hätte das dann für mich? Im Moment sehe ich nichts, was sich durch eine fehlende Anerkennung ändern würde.

Aber: Heiratet meine Frau in Russland erneut, dann gilt sie also als Bigamistin in Deutschland, während in Russland alles rechtens ist? Merkwürdig das alles...  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #22 - 03.09.2009 um 15:03:39
 
efriebe schrieb am 03.09.2009 um 13:08:36:
Aber: Heiratet meine Frau in Russland erneut, dann gilt sie also als Bigamistin in Deutschland, während in Russland alles rechtens ist? Merkwürdig das alles...Schockiert/Erstaunt


Hallo
merkwürdig wie kompliziert man was machen kann. In der Zeit wo du dir den Kopf zerbrichst hättest du schon fast geschieden sein können.
Deine ex beauftragt einen Anwalt, du kannst ja mit ihm reden wenn du vollmacht hast. Zum Termin fliegt sie ein und am selben oder nächsten Tag zurück.
Sollte Sie Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben kann Sie diese 2 Jahre nach dem letzten Beitrag sogar zurück bekommen wenn sie D dauerhaft verlassen hat.
Macht doch nicht alles so kompliziert seid doch mal pragmatisch
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Antwort #23 - 03.09.2009 um 16:52:39
 
sigi-n schrieb am 03.09.2009 um 15:03:39:
Deine ex beauftragt einen Anwalt, du kannst ja mit ihm reden wenn du vollmacht hast. 

Vollmacht, als Antragsgegner, das wird wohl nicht funktionieren.

sigi-n schrieb am 03.09.2009 um 15:03:39:
Zum Termin fliegt sie ein und am selben oder nächsten Tag zurück.

... und dazu bräuchte sie erst einmal ein Visum.
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Antwort #24 - 03.09.2009 um 21:06:06
 
Hallo steini 007,

mit den Antworten bist Du mir zuvorgekommen..  Smiley

Ich sehe alles schon pragmatisch (vor allem in finanzieller Hinsicht) - und eine Scheidung hier in Deutschland habe ich schon hinter mir, eine gewisse Grunderfahrung habe ich also leider schon... Ich suche nur den besten Weg, möglichst einfach und ohne Nachteile für beide Seiten eine Lösung zu finden.
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Antwort #25 - 03.09.2009 um 21:26:16
 
efriebe schrieb am 03.09.2009 um 21:06:06:
Ich suche nur den besten Weg, möglichst einfach und ohne Nachteile für beide Seiten eine Lösung zu finden. 

... dann solltest du dich in Deutschland scheiden lassen.

1. Keine Probleme die Scheidung für eine - künftige - Eheschließung anerkannt zu bekommen.

2. Versorungsausgleich kann ausgeschlossen werden, sofern dies vereinbart wird.

Eine Scheidung ohne Nachteile gibt es genauso selten, wie eine Eheschließung mit nur mit Vorteilen.
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Antwort #26 - 11.09.2009 um 16:43:05
 
Reni schrieb am 01.09.2009 um 15:01:04:
Ich bin skeptisch. Mir sind Fälle bekannt, wo eine Auslandsscheidung in D nicht akzeptiert wurde, weil die gesamte Ehe in D geführt worden war und daher deutsches Recht hätte zur Anwendung kommen müssen, was das ausländische Gericht anders sah und nicht beachtet hatte.

Das kann sich dann aber entweder nicht um eine Scheidung durch ein staatliches Gericht gehandelt haben oder das Verfahren hat rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügt. Die Anerkennungsvoraussetzungen für Nicht-EU-Scheidungsurteile staatlicher Gerichte oder Behörden stehen in §§ 107, 109 FamFG (bis 31.8.: Art. 7 FamRÄndG, § 16a FGG). Ob das aus deutscher Sicht auf die Scheidung anwendbare Recht von dem fremden Gericht angewandt wurde, spielte und spielt danach keine Rolle. Anders ist es nur bei Privatscheidungen (Art. 17, 14 EGBGB).

Konkret sehe ich keinen Grund, warum ein einvernehmliches russisches Scheidungsurteil hier nicht anerkannt werden sollte - aber natürlich kann man "zur Sicherheit" das alles auch hier machen. Es wird nur dann auch "mit Sicherheit" teurer.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #27 - 15.09.2009 um 10:09:55
 
Danke für die Info, tapir.

Meine Frau versucht derzeit alles in Moskau vorzubereiten... Ich bin nur gespannt, ob ich da selbst antreten muss oder mich von einem Freund dort vertreten lassen kann.
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Antwort #28 - 20.01.2010 um 23:19:17
 
Es hat ein wenig gedauert, aber nun ist es bald (nächste Woche) so weit (es war nicht so einfach, eine gemeinsame freie Woche zu finden): Meine Frau hat sich in Moskau mal erkundigt und war beim Standesamt. Es ist in der Tat möglich, unter bestimmten Voraussetzungen dort die Scheidung zu bekommen. So muss ich ein Formular ausfüllen in deutscher Sprache, dass ich nicht gegen die Scheidung bin. Dieses Formular wird dann ins Russische übersetzt von einem Übersetzer meines Vertrauens. Zudem wird noch ein Formular in Russisch benötigt. Damit müssen wir dann zu einem Notar gehen und dort beide Formulare bestätigen lassen. Beide Formuare hat meine Frau beim Standesamt bereits erhalten.

Anschließend kann meine Frau das alles zum Standesamt bringen und bekommt etwa einen Monat die Scheidungsurkunde. Kosten des Verfahrens laut russischem Standesamt: 400 Rubel Gebühr beim Standesamt, rund 1000 Rubel für Übersetzung und Notar, umgerechnet etwa 30 Euro.

Das funktioniert auch nur, weil wir keine Kinder haben, sie in Moskau lebt und wir in aller Freundschaft auseinander gehen. Sobald meine Frau die Scheidungsurkunde hat, sind wir also in Russland offiziell geschieden.

In ein paar Monaten werde ich wieder nach Moskau fliegen und dann die Scheidungsurkunde in Kopie wieder bei einem Notar übersetzen und beglaubigen lassen.

Was ich mich frage: Wie gehe ich dann am besten vor, um die Scheidungsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen? Vielleicht hat jemand einen Tip?

Soll ich zur deutschen Botschaft in Moskau gehen? Soll ich mir in Moskau eine Apostille auf die Übersetzung besorgen?

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Urkunde, die ja in Russland laut dortigem Standesamt rechtskräftig ist, hier nicht anerkannt wird. Denn was wäre, wenn die Scheidung in Russland nicht in Deutschland anerkannt würde? Gesetzt den Fall, dass meine Frau wieder heiratet, was ja in Russland möglich wäre, wäre sie in Deutschland bei Nichtanerkennung eine - ja was?

Ich bin auf Eure Rückmeldungen gespannt...

Ganz am Rande: Dass alles in Freundschaft abläuft, kann man auch daran erkennen, dass meine Frau mich am Flughafen abholt, mich bis zum Hotel begleiten wird, schon ein paar gemeinsame Ausflüge organisiert hat und mich auch am Abreisetag wieder zum Flughafen begleitet... Sicher wird es nicht einfach, Gefühle sind wohl bei beiden noch da, aber sie kommt in Deutschland nicht zurecht, ich will nicht in Moskau leben, somit ist die Scheidung rein vernunftmäßig für beide leider das beste... Griesgrämig
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Antwort #29 - 21.01.2010 um 11:03:47
 
efriebe schrieb am 20.01.2010 um 23:19:17:
Wie gehe ich dann am besten vor, um die Scheidungsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen? Vielleicht hat jemand einen Tip?

Du stellst einen Antrag beim Oberlandesgericht. Siehe hier: http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/zustand/verfahren/vf_Anerkennung_ausla...

efriebe schrieb am 20.01.2010 um 23:19:17:
Soll ich zur deutschen Botschaft in Moskau gehen? Soll ich mir in Moskau eine Apostille auf die Übersetzung besorgen?

Ein Gang zur Botschaft ist aus meiner Sicht nicht nötig, die Apostille sehr wohl. Mehr Informationen erhältst Du beim Oberlandesgericht.

efriebe schrieb am 20.01.2010 um 23:19:17:
Denn was wäre, wenn die Scheidung in Russland nicht in Deutschland anerkannt würde? Gesetzt den Fall, dass meine Frau wieder heiratet, was ja in Russland möglich wäre, wäre sie in Deutschland bei Nichtanerkennung eine - ja was? 

Bigamistin. Ich glaube aber auch nicht, dass es mit der Anerkennungsfeststellung Probleme geben wird.
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Antwort #30 - 21.01.2010 um 11:13:51
 
efriebe schrieb am 01.09.2009 um 14:36:46:
Aufgrund der Tatsache, dass meine Frau Russin ist, kann eine Scheidung nach russischem Recht auch in Russland beantragt werden. Das geht scheinbar recht unkompliziert vor dem Standesamt


"Wenn ein russisches Gericht allein aufgrund der Staatsangehörigkeit Ihrer Frau zuständig sein sollte und ihre Ehe rechtskräftig scheidet, dürfte es mit der Anerkennung der Scheidung in Deutschland grundsätzlich keine Probleme geben. Denn die Deutschen Gerichte prüfen in der Regel nur, ob das Scheidungsurteil den rechtlichen Grundsätzen (dem „odre public“) genügt, also inhaltlich, meistens jedoch wird nicht die formelle Zuständigkeit des ausländischen Gerichts geprüft.
Nochmals: Voraussetzung für ein Anerkennungsverfahren in Deutschland ist die Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils des russischen Gerichts. Sicherlich wird die beglaubigte Übersetzung des Urteils eine der Voraussetzungen für eine Anerkennung sein."

Das hieße also in der Tat: Heirat legalisieren lassen in der Botschaft, dann in Russland die Scheidung beantragen und das Urteil hier anerkennen lassen - das wäre die einfachste Lösung, oder?


Tja, willst Du jetzt eine Amtsscheidung oder eine Gerichtsscheidung?

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Antwort #31 - 21.01.2010 um 11:15:16
 
ulf schrieb am 21.01.2010 um 11:13:51:
Tja, willst Du jetzt eine Amtsscheidung oder eine Gerichtsscheidung?

Ich bin zwar nicht der TS, aber: Es wird wohl eine behördliche Scheidung werden. Aber welche Rolle spielt das?
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Antwort #32 - 21.01.2010 um 11:21:40
 
tapir schrieb am 21.01.2010 um 11:15:16:
Ich bin zwar nicht der TS, aber: Es wird wohl eine behördliche Scheidung werden. Aber welche Rolle spielt das?


Alle Vorschriften über die Anerkennung/Gültigkeit ausländischer Scheidungsurteile sind daraufhin zu überprüfen, ob sie auch für behördliche Scheidungsbescheide gelten.

Gruß, ULF
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Antwort #33 - 21.01.2010 um 13:37:46
 
Gelten sie. Wo gibt es denn da eine Unsicherheit?
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Antwort #34 - 24.01.2010 um 14:17:41
 
Lieben Dank, tapir,

die Infos vom OLG  kannte ich gar nicht. Da kann man ja genau nachlesen, was genau für die Anerkennung benötigt wird, insofern muss ich ja wirklich nicht zur Botschaft.

Vielen Dank auch noch mal an alle, die hier helfen!
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Antwort #35 - 01.02.2010 um 22:33:48
 
Hallo zusammen,
ich will hier mal nur kurz Rückmeldung geben, wie es nun in Moskau abgelaufen ist. Es war erfolgreich, wenn auch etwas umständlich:

Montag:
Nachmittags Ankunft in Moskau. Meine Frau holt mich am Flughafen ab und begleitet mich zum Hotel. Ein erstaunlich netter, gemeinsamer Abend.

Dienstag:
In der Frühe besuche ich meine Frau. Sie hat vom Amt Dokumente bekommen, die ich und sie getrennt ausfüllen sollen. Die Dokumente sind auf Russisch, aber ich verstehe alles und fülle mein Dokument aus. Nur die Unterschrift fehlt, denn dazu sollte ein Notar vorhanden sein. Mit dem ausgefüllten Dokument geht es also zu einem Notar. Doch der hat keinen Übersetzer. Also ab zu einem anderen Büro in der Nähe. Doch das fühlt sich ebenfalls nicht zuständig und verweist auf einen anderen Notar im Zentrum.

Mittwoch:
Nächster Versuch im Notariat im Zentrum. Dort muss mein Pass kopiert und übersetzt werden. Kosten: 1120 Rubel, etwa 30 Euro. Der Notar bereitet inzwischen ein neues Formular vor, das sich aber von dem unterscheidet, was meine Frau beim Standesamt erhalten hat. Macht aber nichts, ist dennoch gültig. Die Übersetzerin übersetzt zunächst jeden Satz (so gut ist mein Russisch, dass ich alles nachvollziehen kann), dann unterschreibe ich und die Übersetzerin im Beisein des Notars, dass eine gütliche und einvernehmliche Scheidung erfolgen soll. Bestätigung des Notars. Kosten: 900 Rubel (rund 21 Euro). Das hat einiges an Zeit erfordert.  Abends ein harmonisches Abendessen im Hard Rock Cafe.

Donnerstag:
Dummerweise ist das Standesamt zwar offen, aber kein Publikumsverkehr zulässig an diesem Tag. Okay, nach einem gemeinsamen Frühstück will ich den Kreml besuchen - geschlossen. Also zurück zum Hotel (das weitaus besser ist, als in Kritiken beschrieben), ein langer Spaziergang rund ums Hotel und eine miese Stimmung, weil sich da etwa Endgültiges entwickelt.

Freitag:
Eigentlich mein Rückflugtag, doch in der Frühe sind wir wieder gemeinsam beim Amt und zeigen alle Dokumente. Ich muss persönlich anwesend sein. Das Dokument vom Notar ist gültig, das Formular, das meine Frau vom Amt bekommen hat, hat sie aber falsch ausgefüllt. Also neu ausgefüllt anhand einer Vorlage. Es wird offiziell ins Register eingetragen, dass die Scheidung beantragt ist und beide einverstanden sind. Kosten: 400 Rubel pro Person, also rund 20 Euro. In etwa 4-6 Wochen wird sie die Scheidungsurkunde erhalten. Meine Noch- und bald Ex-Frau begleitet mich noch zum Bahnhof, wo der Airport-Express startet. Wir wollen Freunde bleiben - im Sommer besuche ich sie in Moskau erneut, sie lädt mich ein. Die Scheidungsurkunde, so verspricht sie, wird sie, sobald eingetroffen, mit Apostille per Post nach Deutschland senden. Oder ich nehme sie im Sommer mit.

Das ist alles nahezu perfekt gelaufen (auch wenn es mit den eigenen Gefühlen wahrlich nicht so ganz einfach war, aber sie hat ihr Leben wieder perfekt in Moskau eingerichtet, ich hier, also verstandesmäßig die beste Lösung).

Ob ich mir den Stress mit der Anerkennung der Scheidungsurkunde hier beim OLG antue, weiß ich noch nicht - was würde sich denn gegenüber der aktuellen Situation ändern? Ich würde es ja nur brauchen, wenn ich hier noch einmal heiraten möchte, und das halte ich eher für ausgeschlossen. Wichtig war das nur für meine Frau, denn sie bekommt nun eine Scheidungsurkunde und damit ein neue Chance. Und die wünsche ich ihr ganz aufrichtig. Gefühle sind bei mir immer noch da - bei ihr auch.

Aber vielleicht hilft die Vorgehensweise auch anderen (auch wenn es vielleicht nicht immer so freundschaftlich ablaufen mag...).


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Antwort #36 - 04.02.2010 um 00:22:42
 
Kleiner Nachtrag: Offizieller Scheidungtermin ist der 5. März, wie meine Frau mir gerade geschrieben hat. Dann bekommt sie ihre Scheidungsurkunde - und laut Aussage vom Amt bekomme ich meine eigene Scheidungsurkunde nur persönlich, ich muss sie also selbst dort abholen. Also heißt es demnächst wieder ab nach Moskau... Okay, ich wollte eh im Sommer noch mal hin...

Ich überlege, dann die Urkunde dort abzuholen und doch einfach mal bei der Botschaft vorbeizufahren - wenn ich die Angaben des OLG München nachlese, brauche ich ja eine Menge an Unterlagen für die Anerkennung der Scheidung in Deutschland, vielleicht kann die Botschaft da doch etwas helfen...

Dabei stellt sich mir eine neue Frage: In Deutschland sind wir ja noch immer offiziell verheiratet. Wenn meine Frau mich beispielsweise dieses Jahr besuchen will, muss ich dann wieder wie früher eine Einladung zusenden? Braucht sie also ein Touristenvisum, auch wenn wir noch verheiratet sind? Ihre AE ist ja wohl nach fast zwei Jahren Trennung nicht mehr gültig. Hat jemand einen Tipp?
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Antwort #37 - 04.02.2010 um 11:15:43
 
efriebe schrieb am 04.02.2010 um 00:22:42:
Braucht sie also ein Touristenvisum, auch wenn wir noch verheiratet sind?

Ob nun verheiratet oder nicht, deine Frau bräuchte zu Besuchszwecken immer ein Visum.

Beim Visumsantrag gibt deine Frau natürlich "geschieden" an, denn das ist ja dann ihr aktueller Status. Wie du beim Meldeamt geführst wird, ist beim Visumsantrag deiner Frau unerheblich.
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Antwort #38 - 03.09.2010 um 00:00:29
 
Nachtrag: Es ist ja nun schon eine Weile her, und zwischendurch war ich zum zweiten Mal in Moskau. Nachdem meine Ex-Frau ihre Scheidungsurkunde bereits im März erhalten hat und auch alles schon im Pass eingetragen wurde, habe ich sie im August nun auch endlich abgeholt. Dazu war es nötig, wieder mal zum Notar zu gehen, dort (mit offizieller Übersetzung) ein Formular zu unterschreiben und dann wieder zum Amt zu gehen, bei dem wir die Scheidung beantragt hatten - es dient dazu, nachzuweisen, dass ich mir es inzwischen nicht anders überlegt habe. Jetzt habe ich also auch meine behördliche Scheidungsurkunde.

Nun hätte ich noch eine Apostille für eine mögliche Anerkennung hier in Deutschland gebraucht, was im Archiv (die Adresse bekamen wir beim Amt) noch einmal weitere 5 Tage braucht hätte. Leider war die Deutsche Botschaft wegen der vorherigen Brände auch nicht voll besetzt, so dass auch dort kein kurzfristiger Termin mehr vor meinem Abflug möglich war.

Jetzt habe ich also die Urkunde - und werde Januar 2011 noch einmal nach Moskau fliegen, um dann die Apostille oder Legalisierung zu besorgen. Wobei ich das mehr als willkommenen Urlaub sehe, denn wie ich bereits vor einiger Zeit geschrieben habe, meine Ex und ich verstehen uns immer noch bestens und sind und bleiben gute Freunde, die sich auch gegenseitig besuchen (sie war inzwischen hier in Deutschland, ich eben wieder in Moskau).

Kleine Anekdote am Rande: Nachdem wir ihren Besuch geplant hatten, gab es erst ein Problerm mit dem Visum-Termin bei der Deutschen Botschaft in Moskau, der erst nach dem gebuchten Abflug nach Deutschland gelegen hätte... Dank eines tollen Service der Botschaft hat der Termin dann noch noch rechtzeitig stattfinden können, und so konnte meine Ex mich und andere Freunde hier besuchen...

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