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Deutsche Scheidung von einer Russin, die schon in Moskau lebt. (Gelesen: 22.450 mal)
Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 21.01.2010 um 11:13:51
 
efriebe schrieb am 01.09.2009 um 14:36:46:
Aufgrund der Tatsache, dass meine Frau Russin ist, kann eine Scheidung nach russischem Recht auch in Russland beantragt werden. Das geht scheinbar recht unkompliziert vor dem Standesamt


"Wenn ein russisches Gericht allein aufgrund der Staatsangehörigkeit Ihrer Frau zuständig sein sollte und ihre Ehe rechtskräftig scheidet, dürfte es mit der Anerkennung der Scheidung in Deutschland grundsätzlich keine Probleme geben. Denn die Deutschen Gerichte prüfen in der Regel nur, ob das Scheidungsurteil den rechtlichen Grundsätzen (dem „odre public“) genügt, also inhaltlich, meistens jedoch wird nicht die formelle Zuständigkeit des ausländischen Gerichts geprüft.
Nochmals: Voraussetzung für ein Anerkennungsverfahren in Deutschland ist die Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils des russischen Gerichts. Sicherlich wird die beglaubigte Übersetzung des Urteils eine der Voraussetzungen für eine Anerkennung sein."

Das hieße also in der Tat: Heirat legalisieren lassen in der Botschaft, dann in Russland die Scheidung beantragen und das Urteil hier anerkennen lassen - das wäre die einfachste Lösung, oder?


Tja, willst Du jetzt eine Amtsscheidung oder eine Gerichtsscheidung?

Gruß, ULF
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tapir
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Antwort #31 - 21.01.2010 um 11:15:16
 
ulf schrieb am 21.01.2010 um 11:13:51:
Tja, willst Du jetzt eine Amtsscheidung oder eine Gerichtsscheidung?

Ich bin zwar nicht der TS, aber: Es wird wohl eine behördliche Scheidung werden. Aber welche Rolle spielt das?
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Ulf
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Antwort #32 - 21.01.2010 um 11:21:40
 
tapir schrieb am 21.01.2010 um 11:15:16:
Ich bin zwar nicht der TS, aber: Es wird wohl eine behördliche Scheidung werden. Aber welche Rolle spielt das?


Alle Vorschriften über die Anerkennung/Gültigkeit ausländischer Scheidungsurteile sind daraufhin zu überprüfen, ob sie auch für behördliche Scheidungsbescheide gelten.

Gruß, ULF
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tapir
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Antwort #33 - 21.01.2010 um 13:37:46
 
Gelten sie. Wo gibt es denn da eine Unsicherheit?
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Antwort #34 - 24.01.2010 um 14:17:41
 
Lieben Dank, tapir,

die Infos vom OLG  kannte ich gar nicht. Da kann man ja genau nachlesen, was genau für die Anerkennung benötigt wird, insofern muss ich ja wirklich nicht zur Botschaft.

Vielen Dank auch noch mal an alle, die hier helfen!
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efriebe
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Antwort #35 - 01.02.2010 um 22:33:48
 
Hallo zusammen,
ich will hier mal nur kurz Rückmeldung geben, wie es nun in Moskau abgelaufen ist. Es war erfolgreich, wenn auch etwas umständlich:

Montag:
Nachmittags Ankunft in Moskau. Meine Frau holt mich am Flughafen ab und begleitet mich zum Hotel. Ein erstaunlich netter, gemeinsamer Abend.

Dienstag:
In der Frühe besuche ich meine Frau. Sie hat vom Amt Dokumente bekommen, die ich und sie getrennt ausfüllen sollen. Die Dokumente sind auf Russisch, aber ich verstehe alles und fülle mein Dokument aus. Nur die Unterschrift fehlt, denn dazu sollte ein Notar vorhanden sein. Mit dem ausgefüllten Dokument geht es also zu einem Notar. Doch der hat keinen Übersetzer. Also ab zu einem anderen Büro in der Nähe. Doch das fühlt sich ebenfalls nicht zuständig und verweist auf einen anderen Notar im Zentrum.

Mittwoch:
Nächster Versuch im Notariat im Zentrum. Dort muss mein Pass kopiert und übersetzt werden. Kosten: 1120 Rubel, etwa 30 Euro. Der Notar bereitet inzwischen ein neues Formular vor, das sich aber von dem unterscheidet, was meine Frau beim Standesamt erhalten hat. Macht aber nichts, ist dennoch gültig. Die Übersetzerin übersetzt zunächst jeden Satz (so gut ist mein Russisch, dass ich alles nachvollziehen kann), dann unterschreibe ich und die Übersetzerin im Beisein des Notars, dass eine gütliche und einvernehmliche Scheidung erfolgen soll. Bestätigung des Notars. Kosten: 900 Rubel (rund 21 Euro). Das hat einiges an Zeit erfordert.  Abends ein harmonisches Abendessen im Hard Rock Cafe.

Donnerstag:
Dummerweise ist das Standesamt zwar offen, aber kein Publikumsverkehr zulässig an diesem Tag. Okay, nach einem gemeinsamen Frühstück will ich den Kreml besuchen - geschlossen. Also zurück zum Hotel (das weitaus besser ist, als in Kritiken beschrieben), ein langer Spaziergang rund ums Hotel und eine miese Stimmung, weil sich da etwa Endgültiges entwickelt.

Freitag:
Eigentlich mein Rückflugtag, doch in der Frühe sind wir wieder gemeinsam beim Amt und zeigen alle Dokumente. Ich muss persönlich anwesend sein. Das Dokument vom Notar ist gültig, das Formular, das meine Frau vom Amt bekommen hat, hat sie aber falsch ausgefüllt. Also neu ausgefüllt anhand einer Vorlage. Es wird offiziell ins Register eingetragen, dass die Scheidung beantragt ist und beide einverstanden sind. Kosten: 400 Rubel pro Person, also rund 20 Euro. In etwa 4-6 Wochen wird sie die Scheidungsurkunde erhalten. Meine Noch- und bald Ex-Frau begleitet mich noch zum Bahnhof, wo der Airport-Express startet. Wir wollen Freunde bleiben - im Sommer besuche ich sie in Moskau erneut, sie lädt mich ein. Die Scheidungsurkunde, so verspricht sie, wird sie, sobald eingetroffen, mit Apostille per Post nach Deutschland senden. Oder ich nehme sie im Sommer mit.

Das ist alles nahezu perfekt gelaufen (auch wenn es mit den eigenen Gefühlen wahrlich nicht so ganz einfach war, aber sie hat ihr Leben wieder perfekt in Moskau eingerichtet, ich hier, also verstandesmäßig die beste Lösung).

Ob ich mir den Stress mit der Anerkennung der Scheidungsurkunde hier beim OLG antue, weiß ich noch nicht - was würde sich denn gegenüber der aktuellen Situation ändern? Ich würde es ja nur brauchen, wenn ich hier noch einmal heiraten möchte, und das halte ich eher für ausgeschlossen. Wichtig war das nur für meine Frau, denn sie bekommt nun eine Scheidungsurkunde und damit ein neue Chance. Und die wünsche ich ihr ganz aufrichtig. Gefühle sind bei mir immer noch da - bei ihr auch.

Aber vielleicht hilft die Vorgehensweise auch anderen (auch wenn es vielleicht nicht immer so freundschaftlich ablaufen mag...).


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Antwort #36 - 04.02.2010 um 00:22:42
 
Kleiner Nachtrag: Offizieller Scheidungtermin ist der 5. März, wie meine Frau mir gerade geschrieben hat. Dann bekommt sie ihre Scheidungsurkunde - und laut Aussage vom Amt bekomme ich meine eigene Scheidungsurkunde nur persönlich, ich muss sie also selbst dort abholen. Also heißt es demnächst wieder ab nach Moskau... Okay, ich wollte eh im Sommer noch mal hin...

Ich überlege, dann die Urkunde dort abzuholen und doch einfach mal bei der Botschaft vorbeizufahren - wenn ich die Angaben des OLG München nachlese, brauche ich ja eine Menge an Unterlagen für die Anerkennung der Scheidung in Deutschland, vielleicht kann die Botschaft da doch etwas helfen...

Dabei stellt sich mir eine neue Frage: In Deutschland sind wir ja noch immer offiziell verheiratet. Wenn meine Frau mich beispielsweise dieses Jahr besuchen will, muss ich dann wieder wie früher eine Einladung zusenden? Braucht sie also ein Touristenvisum, auch wenn wir noch verheiratet sind? Ihre AE ist ja wohl nach fast zwei Jahren Trennung nicht mehr gültig. Hat jemand einen Tipp?
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Antwort #37 - 04.02.2010 um 11:15:43
 
efriebe schrieb am 04.02.2010 um 00:22:42:
Braucht sie also ein Touristenvisum, auch wenn wir noch verheiratet sind?

Ob nun verheiratet oder nicht, deine Frau bräuchte zu Besuchszwecken immer ein Visum.

Beim Visumsantrag gibt deine Frau natürlich "geschieden" an, denn das ist ja dann ihr aktueller Status. Wie du beim Meldeamt geführst wird, ist beim Visumsantrag deiner Frau unerheblich.
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Antwort #38 - 03.09.2010 um 00:00:29
 
Nachtrag: Es ist ja nun schon eine Weile her, und zwischendurch war ich zum zweiten Mal in Moskau. Nachdem meine Ex-Frau ihre Scheidungsurkunde bereits im März erhalten hat und auch alles schon im Pass eingetragen wurde, habe ich sie im August nun auch endlich abgeholt. Dazu war es nötig, wieder mal zum Notar zu gehen, dort (mit offizieller Übersetzung) ein Formular zu unterschreiben und dann wieder zum Amt zu gehen, bei dem wir die Scheidung beantragt hatten - es dient dazu, nachzuweisen, dass ich mir es inzwischen nicht anders überlegt habe. Jetzt habe ich also auch meine behördliche Scheidungsurkunde.

Nun hätte ich noch eine Apostille für eine mögliche Anerkennung hier in Deutschland gebraucht, was im Archiv (die Adresse bekamen wir beim Amt) noch einmal weitere 5 Tage braucht hätte. Leider war die Deutsche Botschaft wegen der vorherigen Brände auch nicht voll besetzt, so dass auch dort kein kurzfristiger Termin mehr vor meinem Abflug möglich war.

Jetzt habe ich also die Urkunde - und werde Januar 2011 noch einmal nach Moskau fliegen, um dann die Apostille oder Legalisierung zu besorgen. Wobei ich das mehr als willkommenen Urlaub sehe, denn wie ich bereits vor einiger Zeit geschrieben habe, meine Ex und ich verstehen uns immer noch bestens und sind und bleiben gute Freunde, die sich auch gegenseitig besuchen (sie war inzwischen hier in Deutschland, ich eben wieder in Moskau).

Kleine Anekdote am Rande: Nachdem wir ihren Besuch geplant hatten, gab es erst ein Problerm mit dem Visum-Termin bei der Deutschen Botschaft in Moskau, der erst nach dem gebuchten Abflug nach Deutschland gelegen hätte... Dank eines tollen Service der Botschaft hat der Termin dann noch noch rechtzeitig stattfinden können, und so konnte meine Ex mich und andere Freunde hier besuchen...

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