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Deutsche Scheidung von einer Russin, die schon in Moskau lebt. (Gelesen: 22.555 mal)
mali88
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Antwort #15 - 01.09.2009 um 11:49:41
 
Doch,deswegen du musst die Heiraturkunde bei Russland in Deutschland Boschaft lagalisiren lassen.
Das heisst also,Russland in dieser Moment hat dies Heirat anerkannt. Mit dem Papier kannst du dich dann in Russland scheiden lassen Zwinkernd.

Diese Infos hat mir bei meinem Anwalt in Deutschland 300 Euro gekostet. Und nun hast du aber 0 Euro bekommen Zwinkernd

Du sollst mich zum Kaffe einladen. Laut lachend

Gruess
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mali88
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Antwort #16 - 01.09.2009 um 12:12:54
 
Sorry,das sollt :

du musst die Heiraturkunde bei Russland Boschaft in Deutschland  lagalisiren lassen
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efriebe
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Antwort #17 - 01.09.2009 um 14:36:46
 
Ich hab jetzt mal ein wenig recherchiert und in der Tat folgende Informationen gefunden:

Aufgrund der Tatsache, dass meine Frau Russin ist, kann eine Scheidung nach russischem Recht auch in Russland beantragt werden. Das geht scheinbar recht unkompliziert vor dem Standesamt, insbesondere da keine Kinder vorhanden sind. Dazu habe ich folgendes gefunden:

"Vor russischen Gerichten herrscht kein Anwaltszwang (Art. 48 ZPO). Jeder kann sich selbst vertreten oder durch eine geschäftsfähige Person vertreten lassen (Art. 49 ZPO). Die Vollmacht für den Vertreter muss notariell oder anderweitig beglaubigt sein oder kann direkt bei Gericht zu Protokoll gegeben oder diesem schriftlich übermittelt werden (Art. 53 Abs. 2, 6 ZPO)."

In der Praxis scheint es so zu laufen, dass der Antrag vor dem Standesamt gemacht wird, dann wird eine "Veröhnungsfrist" gegeben, wollen beide dann die Scheidung, wird geschieden. Wenn ich die obigen Hinweis recht deuten, muss ich dazu nicht einmal selbst anwesend sein, sondern kann mich von jemanden vertreten lassen.

Weiterhin habe ich noch von einem Rechtsanwalt folgende Info zu diesem (gleichen) Thema gefunden:

"Wenn ein russisches Gericht allein aufgrund der Staatsangehörigkeit Ihrer Frau zuständig sein sollte und ihre Ehe rechtskräftig scheidet, dürfte es mit der Anerkennung der Scheidung in Deutschland grundsätzlich keine Probleme geben. Denn die Deutschen Gerichte prüfen in der Regel nur, ob das Scheidungsurteil den rechtlichen Grundsätzen (dem „odre public“) genügt, also inhaltlich, meistens jedoch wird nicht die formelle Zuständigkeit des ausländischen Gerichts geprüft.
Nochmals: Voraussetzung für ein Anerkennungsverfahren in Deutschland ist die Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils des russischen Gerichts. Sicherlich wird die beglaubigte Übersetzung des Urteils eine der Voraussetzungen für eine Anerkennung sein."

Das hieße also in der Tat: Heirat legalisieren lassen in der Botschaft, dann in Russland die Scheidung beantragen und das Urteil hier anerkennen lassen - das wäre die einfachste Lösung, oder?

Was sagen die Experten dazu? Ich bin nun völlig verunsichert. nix weiß
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Reni
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Antwort #18 - 01.09.2009 um 15:01:04
 
Ich bin skeptisch. Mir sind Fälle bekannt, wo eine Auslandsscheidung in D nicht akzeptiert wurde, weil die gesamte Ehe in D geführt worden war und daher deutsches Recht hätte zur Anwendung kommen müssen, was das ausländische Gericht anders sah und nicht beachtet hatte.
Aber ich will nicht ausschließen, dass das in der Beziehung mit Russland doch möglich ist.
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Antwort #19 - 01.09.2009 um 16:52:24
 
efriebe schrieb am 01.09.2009 um 14:36:46:
Das hieße also in der Tat: Heirat legalisieren lassen in der Botschaft, dann in Russland die Scheidung beantragen und das Urteil hier anerkennen lassen - das wäre die einfachste Lösung, oder? 


Lass deine EX lieber mal fragen was in RU an Papieren benötigt wird und in welcher Form. Nach meinem Kenntnisstand sicher nicht weniger aufwendig als in D.
Meine Tochter hat das gleiche hier durch gezogen.
Anwalt beauftragt, zum Termin eingeflogen, abends zurück. Beim Gericht das ganze Apostillieren lassen, an einen Beim OLG zugelassenen Übersetzer gegeben, der hat für kleines geld auch noch die Beglaubigung seiner Arbeit von OLG besorgt und das ganze dann nach RU schicken lassen war 4 Wochen.
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efriebe
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Antwort #20 - 01.09.2009 um 21:36:49
 
Genau das habe ich gerade per Mail gemacht: Meine Frau soll sich mal schlau machen auf dem Standesamt und ev. dort auch einen Anwalt befragen, was für ene Scheidung in Russland benötigt wird. Mal sehen, was sie herausfindet...

Danke erstmal allen für Hilfe und Tipps!
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efriebe
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Antwort #21 - 03.09.2009 um 13:08:36
 
Jetzt habe ich doch noch mal eine Zusatzfrage:

Angenommen, wir lassen uns in Russland scheiden, haben also das offizielle Dokument. Nach russischem Recht ist meine Frau damit offiziell geschieden, oder?

Und ich probiere die Anerkennung hier in Deutschland - und die wird möglicherweise nicht gegeben. Dann entsteht doch eine sehr merkwürdige Situation: Meine Frau darf wieder heiraten, ich aber nicht, da ich ja hier offiziell nicht geschieden bin... (okay, muss auch nicht mehr sein...)

Welche Konsequenzen hätte das dann für mich? Im Moment sehe ich nichts, was sich durch eine fehlende Anerkennung ändern würde.

Aber: Heiratet meine Frau in Russland erneut, dann gilt sie also als Bigamistin in Deutschland, während in Russland alles rechtens ist? Merkwürdig das alles...  Schockiert/Erstaunt
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sigi-n
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Antwort #22 - 03.09.2009 um 15:03:39
 
efriebe schrieb am 03.09.2009 um 13:08:36:
Aber: Heiratet meine Frau in Russland erneut, dann gilt sie also als Bigamistin in Deutschland, während in Russland alles rechtens ist? Merkwürdig das alles...Schockiert/Erstaunt


Hallo
merkwürdig wie kompliziert man was machen kann. In der Zeit wo du dir den Kopf zerbrichst hättest du schon fast geschieden sein können.
Deine ex beauftragt einen Anwalt, du kannst ja mit ihm reden wenn du vollmacht hast. Zum Termin fliegt sie ein und am selben oder nächsten Tag zurück.
Sollte Sie Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben kann Sie diese 2 Jahre nach dem letzten Beitrag sogar zurück bekommen wenn sie D dauerhaft verlassen hat.
Macht doch nicht alles so kompliziert seid doch mal pragmatisch
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steini007
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Antwort #23 - 03.09.2009 um 16:52:39
 
sigi-n schrieb am 03.09.2009 um 15:03:39:
Deine ex beauftragt einen Anwalt, du kannst ja mit ihm reden wenn du vollmacht hast. 

Vollmacht, als Antragsgegner, das wird wohl nicht funktionieren.

sigi-n schrieb am 03.09.2009 um 15:03:39:
Zum Termin fliegt sie ein und am selben oder nächsten Tag zurück.

... und dazu bräuchte sie erst einmal ein Visum.
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efriebe
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Antwort #24 - 03.09.2009 um 21:06:06
 
Hallo steini 007,

mit den Antworten bist Du mir zuvorgekommen..  Smiley

Ich sehe alles schon pragmatisch (vor allem in finanzieller Hinsicht) - und eine Scheidung hier in Deutschland habe ich schon hinter mir, eine gewisse Grunderfahrung habe ich also leider schon... Ich suche nur den besten Weg, möglichst einfach und ohne Nachteile für beide Seiten eine Lösung zu finden.
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Antwort #25 - 03.09.2009 um 21:26:16
 
efriebe schrieb am 03.09.2009 um 21:06:06:
Ich suche nur den besten Weg, möglichst einfach und ohne Nachteile für beide Seiten eine Lösung zu finden. 

... dann solltest du dich in Deutschland scheiden lassen.

1. Keine Probleme die Scheidung für eine - künftige - Eheschließung anerkannt zu bekommen.

2. Versorungsausgleich kann ausgeschlossen werden, sofern dies vereinbart wird.

Eine Scheidung ohne Nachteile gibt es genauso selten, wie eine Eheschließung mit nur mit Vorteilen.
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tapir
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Antwort #26 - 11.09.2009 um 16:43:05
 
Reni schrieb am 01.09.2009 um 15:01:04:
Ich bin skeptisch. Mir sind Fälle bekannt, wo eine Auslandsscheidung in D nicht akzeptiert wurde, weil die gesamte Ehe in D geführt worden war und daher deutsches Recht hätte zur Anwendung kommen müssen, was das ausländische Gericht anders sah und nicht beachtet hatte.

Das kann sich dann aber entweder nicht um eine Scheidung durch ein staatliches Gericht gehandelt haben oder das Verfahren hat rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügt. Die Anerkennungsvoraussetzungen für Nicht-EU-Scheidungsurteile staatlicher Gerichte oder Behörden stehen in §§ 107, 109 FamFG (bis 31.8.: Art. 7 FamRÄndG, § 16a FGG). Ob das aus deutscher Sicht auf die Scheidung anwendbare Recht von dem fremden Gericht angewandt wurde, spielte und spielt danach keine Rolle. Anders ist es nur bei Privatscheidungen (Art. 17, 14 EGBGB).

Konkret sehe ich keinen Grund, warum ein einvernehmliches russisches Scheidungsurteil hier nicht anerkannt werden sollte - aber natürlich kann man "zur Sicherheit" das alles auch hier machen. Es wird nur dann auch "mit Sicherheit" teurer.
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Antwort #27 - 15.09.2009 um 10:09:55
 
Danke für die Info, tapir.

Meine Frau versucht derzeit alles in Moskau vorzubereiten... Ich bin nur gespannt, ob ich da selbst antreten muss oder mich von einem Freund dort vertreten lassen kann.
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Antwort #28 - 20.01.2010 um 23:19:17
 
Es hat ein wenig gedauert, aber nun ist es bald (nächste Woche) so weit (es war nicht so einfach, eine gemeinsame freie Woche zu finden): Meine Frau hat sich in Moskau mal erkundigt und war beim Standesamt. Es ist in der Tat möglich, unter bestimmten Voraussetzungen dort die Scheidung zu bekommen. So muss ich ein Formular ausfüllen in deutscher Sprache, dass ich nicht gegen die Scheidung bin. Dieses Formular wird dann ins Russische übersetzt von einem Übersetzer meines Vertrauens. Zudem wird noch ein Formular in Russisch benötigt. Damit müssen wir dann zu einem Notar gehen und dort beide Formulare bestätigen lassen. Beide Formuare hat meine Frau beim Standesamt bereits erhalten.

Anschließend kann meine Frau das alles zum Standesamt bringen und bekommt etwa einen Monat die Scheidungsurkunde. Kosten des Verfahrens laut russischem Standesamt: 400 Rubel Gebühr beim Standesamt, rund 1000 Rubel für Übersetzung und Notar, umgerechnet etwa 30 Euro.

Das funktioniert auch nur, weil wir keine Kinder haben, sie in Moskau lebt und wir in aller Freundschaft auseinander gehen. Sobald meine Frau die Scheidungsurkunde hat, sind wir also in Russland offiziell geschieden.

In ein paar Monaten werde ich wieder nach Moskau fliegen und dann die Scheidungsurkunde in Kopie wieder bei einem Notar übersetzen und beglaubigen lassen.

Was ich mich frage: Wie gehe ich dann am besten vor, um die Scheidungsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen? Vielleicht hat jemand einen Tip?

Soll ich zur deutschen Botschaft in Moskau gehen? Soll ich mir in Moskau eine Apostille auf die Übersetzung besorgen?

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Urkunde, die ja in Russland laut dortigem Standesamt rechtskräftig ist, hier nicht anerkannt wird. Denn was wäre, wenn die Scheidung in Russland nicht in Deutschland anerkannt würde? Gesetzt den Fall, dass meine Frau wieder heiratet, was ja in Russland möglich wäre, wäre sie in Deutschland bei Nichtanerkennung eine - ja was?

Ich bin auf Eure Rückmeldungen gespannt...

Ganz am Rande: Dass alles in Freundschaft abläuft, kann man auch daran erkennen, dass meine Frau mich am Flughafen abholt, mich bis zum Hotel begleiten wird, schon ein paar gemeinsame Ausflüge organisiert hat und mich auch am Abreisetag wieder zum Flughafen begleitet... Sicher wird es nicht einfach, Gefühle sind wohl bei beiden noch da, aber sie kommt in Deutschland nicht zurecht, ich will nicht in Moskau leben, somit ist die Scheidung rein vernunftmäßig für beide leider das beste... Griesgrämig
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tapir
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Antwort #29 - 21.01.2010 um 11:03:47
 
efriebe schrieb am 20.01.2010 um 23:19:17:
Wie gehe ich dann am besten vor, um die Scheidungsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen? Vielleicht hat jemand einen Tip?

Du stellst einen Antrag beim Oberlandesgericht. Siehe hier: http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/zustand/verfahren/vf_Anerkennung_ausla...

efriebe schrieb am 20.01.2010 um 23:19:17:
Soll ich zur deutschen Botschaft in Moskau gehen? Soll ich mir in Moskau eine Apostille auf die Übersetzung besorgen?

Ein Gang zur Botschaft ist aus meiner Sicht nicht nötig, die Apostille sehr wohl. Mehr Informationen erhältst Du beim Oberlandesgericht.

efriebe schrieb am 20.01.2010 um 23:19:17:
Denn was wäre, wenn die Scheidung in Russland nicht in Deutschland anerkannt würde? Gesetzt den Fall, dass meine Frau wieder heiratet, was ja in Russland möglich wäre, wäre sie in Deutschland bei Nichtanerkennung eine - ja was? 

Bigamistin. Ich glaube aber auch nicht, dass es mit der Anerkennungsfeststellung Probleme geben wird.
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