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Deutsche Scheidung von einer Russin, die schon in Moskau lebt. (Gelesen: 22.446 mal)
efriebe
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31.08.2009 um 13:05:03
 
Vor etlichen Jahren habe ich hier tolle Hilfe gefunden für eine Heirat, ich hoffe wieder auf Tipps - aber diesmal geht es um eine zum Glück gütliche und einvernehmliche Scheidung. Zum Hintergrund:

Geheiratet habe ich eine Russin vor vier Jahren - hier in Deutschland. Das Heimweh nach Moskau und schlechte Jobaussichten haben wohl dazu geführt, dass sie wieder nach Moskau zurück wollte. Seit Mai 2008 sind wir nun getrennt, sie lebt sie nun auch wieder in Moskau und hat dort auch sofort ihren alten Job zurückbekommen. Ihre bis dahin jeweils befristete Aufenthaltserlaubnis ist inzwischen abgelaufen.

Nun wollen wir beide eine gütliche und einvernehmliche Scheidung, die ja wohl nach deutschem Recht erfolgen muss, da wir hier geheiratet haben.

Nun meine Fragen dazu:

a) Ich glaube, dass wir uns einen gemeinsamen Anwalt nehmen können. Aufgrund der Situation - sie in Moskau, ich in München - frage ich mich, ob es Anwälte gibt, die auf solche Fälle spezialisiert sind. Kann mir da vielleicht jemand einen Tipp für einen Anwalt geben?

b) Muss meine Frau für die Scheidung nach Deutschland kommen, oder geht so etwas auch "auf Entfernung"? Und wenn sie kommen muss, wie soll sie einreisen?

c) Kann man eine ungefähre Kosteneinschätzung für die Scheidung abgeben?

Danke schon mal...
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Reni
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Antwort #1 - 31.08.2009 um 13:53:44
 
a) Nein. Kein Anwalt darf zwei gegnerische Parteien vertreten, und auch bei einer gütlichen Scheidung seid ihr das. Möglich ist es, dass nur der Antragsteller einen Anwalt beauftragt, während der Antragsgegner ohne Anwalt vor Gericht auftritt und lediglich der Scheidung zustimmt. Halte ich nicht für die beste Wahl in diesem Fall, weil es viel einfacher wäre, wenn deine Frau auch einen Anwalt hat, der für sie hier agieren kann.

b) Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, unter Vorlage einer Ladung zum Gerichtstermin recht einfach ein kurzzeitiges Visum zu bekommen. Wird sie von einem Anwalt vertreten, wäre die Frage, ob der für sie erreichen kann, dass sie ihre Angaben so protokollieren lässt - machen die meisten Richter nicht gerne, aber unmöglich ist es nicht und würde sicher hier viel Aufwand sparen.

c) Kosten richten sich nach dem gemeinsamen dreifachen Monatseinkommen, wenn sich da nicht grad was dran geändert hat - und der Tabelle. Angaben sind hier also nicht möglich.
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efriebe
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Antwort #2 - 31.08.2009 um 14:03:10
 
Danke für die rasche Antwort.

Wie gehe ich nun am besten vor, damit die Scheidung für beide so unproblematisch wie möglich verläuft? Vor allem für meine Frau sollte es möglichst einfach werden (wir verstehen uns trotz allem nach wie vor gut)... Und ich weiß, dass sie nur äußerst ungern wegen der Scheidung nach Deutschland kommen möchte und mir alles in die Hand geben möchte, die Scheidung in beider Sinn zu regeln..
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Reni
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Antwort #3 - 31.08.2009 um 14:50:48
 
Such dir einen Anwalt. Der weiß am besten, wie das örtliche Familiengericht drauf ist bei solchen Fragen und kann dir auch die Kosten vorab überschlagen.

Eventuell kennt er auch einen Kollegen, der nicht wg. Gebühren auf Krawall gebürstet ist und dem deine Frau eine Vollmacht erteilen könnte. Vor allem eben dann, wenn die Aussicht besteht, dass dann deine Frau nicht selbst kommen müsste.
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steini007
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Antwort #4 - 31.08.2009 um 15:55:58
 
Reni schrieb am 31.08.2009 um 14:50:48:
Eventuell kennt er auch einen Kollegen, der nicht wg. Gebühren auf Krawall gebürstet ist und dem deine Frau eine Vollmacht erteilen könnte.

Grundsätzlich benötigt nur der Antragssteller einen Anwalt.

Deine Frau könnte sich vor Gericht selber "verteidigen", allerdings ohne Anwalt keine Anträge stellen.

Wenn sie das nicht möchte, müßte sie einen Anwalt beauftragen sie vor Gericht zu vertreten.

Wenn ihr schon seit über einem Jahr "getrennt lebend" seid, könnte gleich der Scheidungsantrag eingereicht werden. Wenn deine Frau auch auf den Vorsorungsausgleich verzichtet, dann ginge das Verfahren schneller. Der Versorgungsausgleich brächte für dich nur Nachteile, für deine Frau aber keine Vorteile, weil sie ohnedies nicht vor hat, in Deutschland zu leben.

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efriebe
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Antwort #5 - 31.08.2009 um 16:48:07
 
Danke, steini007,

Rückfrage zum besseren Verständnis:

Wenn meine Frau sich selbst "verteidigen" will - heißt dass, sie muss das selbst in Deutschland tun? Sie will keinen Anwalt nehmen, wie sie mir heute geschrieben hat...

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Reni
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Antwort #6 - 31.08.2009 um 16:56:35
 
Dann, wie ich bereits schrieb, wird sie fast sicher selbst kommen müssen. Mit einem eigenen Anwalt hätte sie eventuell die Möglichkeit, drumrum zu kommen, wenn das Gericht kulant ist.
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efriebe
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Antwort #7 - 31.08.2009 um 17:04:55
 
Ich denke, das ist ein gutes Argument für sie, doch einen Anwalt zu nehmen. Für sie ist eine deutsche Scheidung ein Buch mit sieben Siegeln und für jeden sinnvollen Rat dankbar (ich natürlich auch...)
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Reni
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Antwort #8 - 31.08.2009 um 17:09:29
 
Na ja, man könnte das vielleicht aus Kostengründen noch rumdrehen: SIE nimmt sich den Anwalt, der versucht, das Gericht davon zu überzeugen, sie schriftlich oder sonstwie anzuhören, und du vertrittst dich selbst.
Der Knackpunkt ist die Vorschrift der ZPO, die bestimmt, dass beide Ehegatten persönlich angehört werden müssen - da muss beim Richter aufgrund der Entfernung Überzeugungsarbeit geleistet werden, eventuell Alternativen anbieten.
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steini007
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Antwort #9 - 31.08.2009 um 17:40:24
 
Reni schrieb am 31.08.2009 um 17:09:29:
SIE nimmt sich den Anwalt, der versucht, das Gericht davon zu überzeugen, sie schriftlich oder sonstwie anzuhören, und du vertrittst dich selbst. 

Das hätte aber den Nachteil, das du keine eigenen Anträge stellen kannst und den Anträgen die der Antwalt deiner Frau stellt, "ausgeliefert" bist.

Zitat:
Der Knackpunkt ist die Vorschrift der ZPO, die bestimmt, dass beide Ehegatten persönlich angehört werden müssen - da muss beim Richter aufgrund der Entfernung Überzeugungsarbeit geleistet werden, eventuell Alternativen anbieten.

... wobei auch eine Scheidung in Abwesenheit erfolgen kann, vorallem wenn es nicht möglich ist, ein Visum zu bekommen.
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Antwort #10 - 31.08.2009 um 20:42:36
 
Danke erst einmal an Reni und steini007...  Smiley

Wenn ich an die Erfahrungen der Hochzeit mit Übersetzungen und Apostillen denke: Wie sind da die Erfahrungen bei einer Scheidung?

Ich denke, ich muss ja irgendwie eine offizielle Vereinbarung mit meiner Frau etwa zum Ausschluss des Versorgungsausgleich machen. Sollte ich das von vornherein auf Russisch und Deutsch machen, damit beide etwas vorliegen haben? Wobei ich gar nicht weiß, ob so etwas in Russland ein Thema ist...

Ich denke auch, dass es besser ist, wenn ich einen Anwalt beauftrage. Bei meiner ersten Scheidung mit einer Deutschen hatten wir uns übrigens auch gütlich auf nur einen Anwalt geeinigt - also hat der wohl mich vertreten und meine damalige Exfrau war im Grunde ohne Anwalt? Machte aber nichts, da wir uns völlig einig waren damals (so wie jetzt auch mit meiner russischen Frau), wobei wir natürlich beide vor Gericht anwesend waren.

Was ich nicht möchte, sind irgendwelche Benachteiligungen für meine jetzige Frau aufgrund der Scheidung - natürlich auch keine für mich... Es ist sicher nicht einfach zu verstehen, sie kommt halt hier ohne Familie und Job nicht in Deutschland zurecht, mir ginge es in Moskau genauso - so ist es einfach schwer, aber besser, sich doch wieder zu trennen...

Vielleicht kennt jemand einen Anwalt in München, der für solche Fälle empfohlen werden kann?
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Antwort #11 - 31.08.2009 um 21:27:12
 
efriebe schrieb am 31.08.2009 um 20:42:36:
Vielleicht kennt jemand einen Anwalt in München, der für solche Fälle empfohlen werden kann? 


Aber bitte nur per PN, nicht hier im thread.
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efriebe
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Antwort #12 - 31.08.2009 um 21:29:35
 
Stimmt, fons, hab ich vergessen zu schreiben, sorry...
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Antwort #13 - 01.09.2009 um 09:08:29
 
Ein Tipp:Wenn du die Heiratenunterlagen bei  Russland

Boschaft in Deutschland legalisieren lasst,dann du

nach Russland Scheidung machst,dann wird es sehr

gunstig kosten auch ohne Anwalt moeglich.

Aber kostet dann dein Hin und zuruck Ticket

sicherlich Zwinkernd

Gruesse


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efriebe
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Antwort #14 - 01.09.2009 um 10:46:32
 
Also Scheidung in Russland? Ich denke mal, das ist nicht möglich, da wir ja in Deutschland geheiratet haben und deutsches Recht gilt. Ansonsten wäre es ja wirklich eine praktische Alternative, Tickets sind bilig, und Moskau ist toll
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